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H-Nummer auch unter 30 Jahre?


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Auch auf die Gefahr, dass mich jetzt manche Leser für komplett beklopft halten, möchte ich gerne Klarheit.

Immer wieder taucht die Meinung auf, dass es ein H-Kennzeichen auch für Fahrzeuge geben kann, die deutlih jünger als 30 Jahre sind - im vorliegenden Fall zwischen 25 und 30.

Angeblich gibt es ein paar "Sonderregelungen".

Ich hörte z.B. davon, dass von einem speziellen Typ des Fahrzeuges während der ganzen Produktionszeit nur max. 25 Stück produziert worden sind. Angeblich wäre es dann möglich, wenn eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers vorliegt, dass es sich trotzdem um ein historisch erhaltbares Fahrzeug handelt.

Kann diese "Behauptung" sofort ins Reich der Fabeln verbannt werden, oder ist doch ein Funke "Hoffnung" darunter?

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Der seit 2007 geltende §2 Nr. 22 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) (früher §23 Abs. 1c StVZO) besagt, dass ausschließlich Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gebracht wurden, als Oldtimer eingestuft werden. Diese bekommen nach §9 Abs. 1 FZV das Oldtimerkennzeichen. Die m. E. einzige Ausnahme ist:

Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) kann im Einzelfall bei der Berechnung des in § 2 Nummer 22 geforderten Mindestzeitraums bestimmte vor dem Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens liegende Zeiten, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb genommen wurde, anrechnen.
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Hi,

die Grundlage zur Bewertung ist § 23 StVZO:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html

Danach muß ein Oldtimer im Sinne des § 2 FZV vorliegen. Dort heißt es in Nr.22:

Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Die Begutachtung dahin, ob ein "Oldtimer" im Sinne dieser Vorschrift vorliegt, ist "nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen."

Diese Richtlinie habe ich jetzt so schnell nicht gefunden. Aber wenn es Ausnahmen gibt, müßten sie dort drin stehen.

Ich würde dazu mal bei einem Sachverständigen nachfragen.

Gruß

Christoph

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Ich würde diesbezüglich keine allzu großen Hoffnungen hegen. Die aktuellen Maßgaben für die Einstufung und Zulassung eines Fahrzeuges als Oldtimer lassen keine wirklichen "Lücken" mehr zu. Es wurde halt auf den vielseitigen Missbrauch reagiert.

In § 2 Ziff. 22 FZV ist geregelt, dass ein Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist. Darauf verweist auch § 23 StVZO.

Zudem steht noch einmal im Anforderungskatalog (S. 258 ff.) ausdrücklich im amtl. Teil des Verkehrsblattes zur Richtlinie für die Begutachtung nach § 23 StVZO unter 1., dass "nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,..." überhaupt als "Oldtimer" geprüft werden können.

Link zum Auszug aus dem Verkehrsblatt 2011, S. 257 ff.

Demgemäß kann als Oldtimer nur ein min. 30 Jahre altes Fahrzeug geprüft werden, wobei hierbei sogar grds. die Erstzulassung maßgeblich ist. Ausnahmen davon kennt der Katalog in 1. nicht.

Ohne entsprechendes Gutachten ist eine Oldtimerzulassung allerdings nicht möglich. Deswegen dürfte hier ohne "Nachhilfe" beim Alter keine Chance bestehen.

Da für 07-Kennzeichen inzwischen weitestgehend dieselben Maßgaben (insb. Fahrzeugalter) gelten, Missbrauch sei Dank, besteht wohl auch hier kaum noch Hoffnung. Erschwerend kommt hier hinzu, dass diese Kennzeichen inzwischen von den meisten Zulassungsstellen gar nicht mehr ausgegeben werden... nicht das man nur ein Fahrzeug versteuert. :evil:

Ich glaube auch nicht, dass sich hier zeitnah wieder etwas ändern wird. Der Missbrauch war halt einfach zu groß. Und die Nachwirkungen sind zu weitreichend... wohl dem, der für seinen (z.B.) BMW E36 mit 07-Zulassung bereits Bestandsschutz genießt.

Insoweit hilft nur warten, bis das seltene Schmuckstück endlich 30 Jahre alt ist und (wieder) den Segen des Oldtimerstatus genießen darf.

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Offtopic 07er: Die Verschärfung des 07ers war schon ab 1.3.2007*. Ich glaube die E36, die auf 07er (´rechtmäßig´) laufen, kann man an einer Hand abzählen. Falls es da überhaupt einen in der Republik gibt ... ich vermute eher, dass da alle durch Gefälligkeiten oder Unachtsamkeit auf der Karte gelandet sind.

Bei einer Kontrolle würde denen wahrscheinlich alle der Status entzogen werden und das Kennzeichen eingezogen ...

Durch die Sonderregelung ist es den Behörden ja jederzeit möglich, dass 07er ohne Angabe von Gründen einzuziehen ...

* ich habe einen U-Kat Audi 80 als Liebhaberfahrzeug seit 1995 - EZ des Fahrzeuges ist der 10.3.1987 *hahaha* :-((

On-Topic: H-Kennzeichen: es war eigentlich schon immer diese 30 Jahre-Frist. Sie ist vor zwei Jahren sogar gelockert worden, es wird nun eben nicht stur nach dem Datum der Erstzulassung gehandhabt -- sondern man hat die Chance mit der Ausnahmegenehmigung - um nachzuweisen, dass der Wagen schon vor 30 Jahren "in den Verkehr gekommen ist" ... was die Gutachter meist ´Kundenfreundlich´ dann als das Produktionsdatum auslegen ...

Es gibt und gab aber schon immer Gefälligkeiten, z.B. erinnere ich mich an eine Motor-Klassik wo ein Titel-Story BMW ein H-Kennzeichen hatte, obwohl er erst max. Mitte-20 sein hätte können - als einige Leser per Leserbrief diesen Fauxpas in der folgenden Ausgabe ansprachen, schrieb die Redaktion etwas von einem retuschierten Foto, um ein "einheitliches Bild" zu bekommen - das Fahrzeug hatte aber auf allen Fotos das (Euro)H-Kennzeichen ... also es entsteht eher der Eindruck, dass der Eigentümer "irgendwie" zu einem H für das Fahrzeug gekommen ist ...

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