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dreister Fall, Versicherung hat einfach bezahlt


Chiller2803

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Folgender Fall:

Mein Vater ist jemandem auf dem Kauflandparkplatz draufgefahren (beim Ausparken). Derjenige ist stehengeblieben und er dachte er würde ihn vorlassen.

Er hat ihn mit seiner Anhängerkupplung (mit dünner Plastikabdeckung, die unbeschädigt ist) erwischt.

Keiner hatte Handy dabei um Fotos zu schießen.

Der andere ist daraufhin 2 Wochen ind en urlaub gefahren (mit dem beschädigten Auto)

Er hat die Sache der Werkstatt übergeben, die aber auch keine Fotos von dem Schaden gemacht haben.

Mein Vater hat dann den Fall seiner Versicherung übergeben damit sie den Schaden begutachtet (nach den 2 Wochen Urlaub)

Diese hat dann 612 Euro bezahlt (recht viel für einen Schaden, der beim ausparken entstanden sein soll)

Ist das rechtens?

Das beschädigte Auto sollte sofort begutachtet werden und nicht für einen Urlaubstrip verwendet werden wo möglicherweise noch ein Schaden verursactt wurde!?

Mein Vater wollte die Rechnung haben, um zu gucken, was gemacht wurde.

Antwort: Geheimnis!

da ist doch irgendwas nicht in Ordnung oder? o.O

Achso, die Versicherung ist die Volkswagenversicherung

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sehr interessant. mir ist das auch passiert!

die vhv hat an meinen gegener einfach ausbezahlt, obwohl der mir draufgefahren ist und ich dies in der schadenmeldung auch angegeben habe. wir werden wohl vor gericht landen, das ist keinesfalls rechtens.

Hi Chiller,

alles bisken doof gelaufen.

Für nächstes Mal ne Kamera ins Auto, Zeugen suchen und Polizei dazu holen. Dann kann (kaum) noch was passieren.

Dein Vater sollte noch mal zu seiner Versicherung gehen und Einblick in die Schadenunterlagen verlangen. Weniger wegen der Summe, sondern um das Ganze nachvollziehen zu können.

Die Summe von 612 Euro kann schon passen. So ne Anhängerkupplung kann mit Lack und Plastik ganz schön brutal umgehen. Wenn man dann nix mehr rauspolieren kann, bleibt nur lackieren. Und das kostet !

Aus den Unterlagen der Versicherung wird man dann sehen können, ob z.B. ein Abzug neu für alt gemacht wurde. Dabei kommt es auf Vorschäden und Alter des beschädigten Fahrzeuges an.

Vielleicht hat die Versicherung auch nur eine Quote wegen Schadenteilung reguliert. Auf privaten Parkplätzen gilt nämlich das Gebot der Rücksichtnahme, usw.

Aber ich würde mir da an eurer Stelle nicht all zu viel von versprechen. Denn eure Beweismöglichkeiten sind eingeschränkt, weil leider vorher keine Beweise gesichert wurden.

Und der Versicherung mit Kündigung drohen hilft auch nix. Zum Einen dürfen die regulieren ohne den VN zu fragen und zum Anderen kratzt die das sowieso nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn ihr da nur den einen Wagen versichert habt. Anders sieht es aus, wenn ihr alle Verträge da habt. Bevor die Versicherung einen guten Kunden verliert, besteht die Möglichkeit den Kunden schadenfrei zu stellen und alles wäre wieder gut.

Wenn ihr trotzdem bei der Versicherung bleiben wollt, dann laßt euch mal ausrechnen, was günstiger ist: hochgestuft werden, oder Schaden zurückkaufen. Die haben dafür Berechnungsprogramme.

Gruß

Christoph

danke. bei mir war´s aber auf öffentl. strasse, der schaden war höher und durch die rückstufung würde das bei mir deutlich teurer. ich bin ja der versicherungskunde und insofern seh ich gute chancen. hab bisher (in futurum .. hatte) mehrere fahrzeuge dort.

Also versichert ist mein Vater schon länger bei denen, mit 1. und 2. Wagen

klar kann so eine Anhängerkupplung Schaden anrichten, aber mit einer dünnen Plastikabdeckung, die GARNICHTS abbekommen hat?

ich finds nur dreist, dass der Schadennehmer einfach mit dem Wagen 2 Wochen in den Urlaub fährt und zum Thema Schadeneinsicht, hab ja geschrieben , dass es meinem Vater verweigert wurde. Die Post dazu kam erst vor wenigen Tagen und der Fall ist bei der Versicherung schon archiviert, ist auch super o.O.

Aber wieso darf mein Vater nicht erfahren was gemacht wurde?

Zum Thema Kündigung, er wirds wohl machen, weil die Monatsbeiträge auch gestiegen sind und dieser Fall hier auch nicht ganz in Ordnung war.

Hmm, zum Hergang und der Vorgehensweise der Versicherung kann ich nichts sagen aber ehrlich gesagt ist eine Schadenssumme von 600€ für einen Parkrempler doch relativ realistisch, sofern die Stoßstange des Unfallgegners lackiert wurde. Allein das lackieren der Stoßstange wird wohl 400-500€ kosten, dazu noch Montage und Demontage und schon sind wir bei 600€.

Grüße

Hier ist mal ne ganz gute Zusammenfassung der Rechtsprechung:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rueckstufung02.php

Wie ich sagte, müßte man seiner Versicherung gute Argumente entgegenhalten können, warum zu schnell und zum Nachteil reguliert wurde. Das wird in eurem Fall leider schwierig bis unmöglich.

Ich hab schon Stoßfänger nach Kollision mit einer AHK gesehen, die hatten außen fast gar nix. Darunter war der ganze Träger verzogen. Der Zustand der Plastikabdeckung auf der Anhängerkupplung besagt deshalb wenig.

Wenn sich die Versicherung weiter quer stellt, beauftragt einen Anwalt. Im Rahmen einer Deckungsklage wird er schon die nötigen Informationen bekommen. Das hat bislang noch immer funktioniert :-)

Gruß

Christoph

Moment - wir sind uns doch einig, dass der Vater den Schaden verursacht hat indem er aufgefahren ist oder? der Unfallgegner stand?

Der der Fährt hat immer Schuld - auch auf einem Parkplatz!

Wenn dies so ist, dann wundert es mich, dass hier überhaupt ein Fass aufgemacht wird!

Der Schaden wurde verursacht und gehört vom Unfallverursacher reguliert!

Ob nun 6 Euro, 600 Euro oder 60 000 Euro!

Da dein Vater der Versicherung den Schaden gemeldet hat, hat diese einfach reguliert.

So ist es richtig! Selbst wenn der GESCHÄDIGTE den Schaden nicht mal behoben hat, kann er mit dem Kostenvoranschlag zur Versicherung gehen und sich den Schaden bezahlen lassen!

Warum will dein Vater denn die Rechung sehen? Will er den Schaden anzweifeln? Dann ist er selber in der Beweisspflicht und muss eben selber dafür sorgen - ergo wenigstens mit dem Handy ein Foto machen oder eben gar die Polizei rufen (Auch wenn die eigentlich besseres zu tun hat als Bagatellen zu behandeln). Auch eine Detailierte Schadensbeschreibung hilft ungemein!

Unmöglich finde ich aber, dass der GESCHÄDIGTE nicht mehr in den Urlaub fahren darf, den er sicher lange vorher geplant hatte, sondern sich erst mal um ein Gutachten kümmern soll!

Ne Ne - wer den Schaden verursacht sollte sich eigentlich beim GESCHÄDIGTEN für die Unannehmlichkeiten entschuldigen die er verursacht hat!

Weisst du was das für eine Rennerei ist?

Allein das Auto zur Werkstatt bringen und abholen kostet ja teilweise schon 2 stunden - nutzungsausfall und Bürokratie mit der Versicherung noch garnicht eingerechnet!

Und wenn jemand vor dem Urlaub dazu keine Zeit hat und vielleicht auch garkeine lust hat, dann ist es ihm nicht zu verübeln, dass er erst nach dem Urlaub seine Ansprüche anmeldet! Die Versicherung hat in meinen Augen also Vollkommen richtig gehandelt!

Zur Schadenshöhe nur so viel: Bei tiefen Temperaturen ist Kunststoff eher spröde - sprich es splittert oder reisst! Die Kappe einer Anhängerkupplung ist auch aus kunststoff, gibt aber die kräfte direkt an ihren Eisenkern weiter und kann so nicht spülittern oder reissen! Die Stosstange des Geschädigten hingegen ist eher Flexibel und lässt sich mehrere Zentimeter eindrücken - von aussen ist zwar vielleicht nur ein Minimaler schaden zu erkennen - aber wie schaut es unter dem Lack aus? Ich würde in solch einem Fall immer auf eine neue Stosstange bestehen, da die Alte sicher nicht mehr Neuwertig ist. Wenn man nur den Kratzer auspolliert bekommt man eventuell später Problöeme mit abplatzendem Lack und co - und dann noch mal bei der Versicherung anklopfen ist des Guten zu viel - also gleich richtig und Tauschen!

Manchmal könnt' ich mich auch ärgern, wenn andere wieder mal so dicht vor mir her fahren.

Total unvenünftig von denen; wenn die mal bremsen müssen, dann könnte mein Auto auch Kratzer bekommen. O:-)

Aber mal im ernst: Das hat die Versicherung doch vorbildlich geregelt.

Bei solch geringen Schäden baut die Versicherung auf die Aussagen der Werkstatt.

Und was soll ein Gutachter denn mit seinen Kosten den Gesamtbetrag noch nach oben drücken?

Es gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, und der wurde hier eingehalten.

Wenn der Geschädigte den Wagen für ein Gutachten abgegeben hätte, dann wären möglicherweise auch noch Kosten für einen Ersatzwagen angefallen.

Ich würde den Schaden zurückkaufen, um meinen SFR zu erhalten.

Folgender Fall:

Mein Vater ist jemandem auf dem Kauflandparkplatz draufgefahren (beim Ausparken).

Diese hat dann 612 Euro bezahlt (recht viel für einen Schaden, der beim ausparken entstanden sein soll)

1. Sehe ich das richtig, dass dein Vater ganz klar schuld war?

2. 612 Euro für eine Reparatur sind heutzutage "Peanuts" bei Stundensätzen von 90 Euro und den Ersatzteilpreisen!

3. Der Unfallgegner hat sich für seinen anstehenden Urlaub keinen Mietwagen genommen (welches nun auch wohl wirklich übertrieben wäre)

Angenommen die obigen 3 Punkte wären korrekt,

wo bitte ist dann irgendein Problem?

Im Gegenteil, der Unfallgegner ist sogar mit einem beschädigten KFZ in den Urlaub gefahren, das tut auch nicht jeder!

Hinweis: Unter 1000 Euro Schadenssumme kontrolliert die Versicherung so gut wie nie, nennt sich Bagatellschaden,

ein Check wäre teurer!

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Hallo Chiller2803,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

ja er ist schuld und er ist geständig

mich wunderts nur das der Geschädigte ohne zumidnest mal ein Foto gemacht zu haben, was ja wirklich nicht viel zeit in Anspruch nimmt einfach fährt. Mein vater wollte ihn ja sofort nach der Sache kontaktieren um alles zu klären und es war niemand erreichbar.

Nehmen wir mal an der gescädigte hat noch einen Unfall im urlaub mit dem Wagen, dann ist der neue Schaden ja nciht mehr auf die Kappe meines Vaters gewachsen, darum gehts

das niemand auch nur eine Schadensaufnahme gemacht hat, nichtmal ein Foto

das niemand auch nur eine Schadensaufnahme gemacht hat, nichtmal ein Foto

Ja das ist halt numal in eurem Fall dumm gelaufen. Merken fürs nächste Mal, Konsequenzen daraus ziehen und Geschehenes nun so hinnehmen wie es ist. Btw: Sei froh, dass er sich keinen Mietwagen genommen hat, den er euch dann in Rechnung gestellt hat ;)

Alles Weitere wurde von meinen Vorrednern bis ins Detail zerbröselt.

Also die Fälle, welche bei mir auf dm Schreibtisch landen (wobei die bei solchen Werten in der Regel nicht beim Anwalt landen :wink:) laufen ähnlich ab. Ich sehe da jetzt auch kein größeres Problem. Abgesehen von der Tatsache, das da regelmäßig alles mögliche an Autohäuser abgetreten wird, was häufig einen Verstoß gegen das RBerG darstellt (ist hier aber net das Thema), ist auch die Summe durchaus nachvollziehbar. Ich würde zwar nicht pauschal behaupten, dass derjenige der fährt Schuld hat, aber bei dem Sachverhalt scheint die Angelegenheit recht eindeutig. Natürlich könnte man jetzt behaupten, dass da ein neuer Schaden aufgetreten sei (ich würde skeptisch werden, wenn da Rechnungen in Größenordnungen von mehreren tausend Euros auf den Tisch kommen, aber das würde die Versicherung auch), müsste würden die Gutachten losgehen. Grundsätzlich muss der Anspruchsteller auch seinen Schaden beweisen. Im Übrigen können bei (leichten) Unfällen mit Anhängerkupplungen enorme Schäden auftreten. Das liegt daran, dass die AHK's null nachgeben und auch leicht zu einem Rahmen-/Achsschaden führen können. Je nach Versicherungsstufe: zurückkaufen und nicht zu sehr ärgern :wink:

Grüßle

Stoppel.

ich bin auch mal jemand beim Anfahren hinten drauf gefahren. zu sehen war nichts, er hat danach ein Gutachten über EUR 2.000,00 gebracht.

hat die Versicherung auch bezahlt, obwohl ich gesagt habe das der Schaden nie im Leben so hoch war.

leider ist der Versicherung das meistens egal, weil ein Gegengutachten usw. mehr kostet und meisten eh nichts bringt.

ich bin auch mal jemand beim Anfahren hinten drauf gefahren. zu sehen war nichts, er hat danach ein Gutachten über EUR 2.000,00 gebracht.

hat die Versicherung auch bezahlt, obwohl ich gesagt habe das der Schaden nie im Leben so hoch war.

leider ist der Versicherung das meistens egal, weil ein Gegengutachten usw. mehr kostet und meisten eh nichts bringt.

Also ich wäre vorsichtig mit der Äusserung "....nie so hoch sein kann....".

Dafür gibt es Fachleute, die das feststellen sollen und können. Und nur auf die können wir hören.

Natürlich machen die auch mal Fehler, aber im großen und ganzen funktioniert das System ja.

Bei der Vielzahl der Fälle kann man bei diesen kleinen Schäden wohl auch keine Rücksicht auf Einzelschicksale nehmen.

Die Schadenshöhe allerdings vom Verursacher feststellen zu lassen, hieße den Bock zum Gärtner zu machen.

Ebenso sollte man das nicht vom Geschädigten machen lassen; da käme wohl bei manchem Wagen eine Kernsanierung heraus.

Man staunt häufig über die Schadenshöhe. Ich hatte neulich auch eine kleine Macke an der Frontmaske. Aber dann wurde noch ein kleiner weiterführende Kratzer auf der Motorhaube gefunden und schnuppdiwupp waren 1200€ auf der Rechnung. Bei so Schrammen zählt nicht der Materialwert (war bei mir 50€), sondern die Arbeitszeit: Ziergitter etc. ab-/anmontieren, abkleben, lackieren, Haube neu jeustieren etc. das frißt Arbeitszeit und die kostet. Warum, das wäre jetzt ein anderer Thread...

  • 2 Monate später...

Hallo alle zusammen,

ich erstelle zwar keine Schadengutachten, aber ich weiss von meinen Kollegen, dass ein Gutachten erst erstellt wird, wenn eine Mindestschadensumme zu erkennen ist. Ich selbst bin immer dann tätig, wenn die Ursache des Unfalls im Nebel liegt und keiner so richtig weiss, was passiert ist. Das nur mal nebenbei. Mich erstaunt allerdings, dass die Versicherung ohne zu zucken gezahlt hat. Liegt aber wahrscheinlich daran, dass der Betrag minimal ist und die Versicherungen in solchen Fällen ganz gut verdienen, falls.... der Schaden nicht zurück gekauft wird. Übrigens, 600,-- EUR für einen Parkplatzschaden sind zunächst mal nichts ungewöhnliches. Allerdings ist es schon verwunderlich, dass der Gegner nicht erreichbar ist.

Gruss der Rekobär:lol::lol::lol:

  • 1 Monat später...

Ich sehe das auch so: 600 Euro sind schnell zusammen. Im Zweifel muß ein Neuteil eingebaut werden plus Arbeitsaufwand. Ich hatte mal einen Kratzer an der Stossstange an meinem Neuwagen. Rechnung war ca. 400 Euro. Für die Versicherungen wäre der Aufwand viel zu groß um den Fall weiter zuverfolgen. Zumal sie auch noch Gefahr laufen, den Fall dann zu verlieren.

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