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1 Punkt in der Probezeit bekommen


RS6plus

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Heute habe ich den Zahlungsbescheid bekommen auf dem auch der Punkt vermerkt war.

Nun meine Frage in diesem Schreiben ist nicht erwähnt, dass mir eine Nachschulung drohen könnte. Deshalb frage ich mich jetzt ob, wenn der Bescheid nach einer Woche ohne Widerspruch rechtskräftig wird, nicht die ganze Sache einfach gelaufen ist.

Ich meine wenn dann erst später was mit der Nachschulung kommt ist es doch so als wenn man für ein Vergehen 2 mal bestraft wird.

Hat einer Erfahrung damit und kann mir weiterhelfen?

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Hi!

Ich bin mir nicht sicher, ob du bei nur einem Punkt schon eine Nachschulung machen mußt. Evtl. kann dir da jemand anderes etwas Konkretes sagen.

Die Probezeit allerdings wird auf jeden Fall um 2 Jahre verlängert...

MfG

Oli

Bei der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstoss unterschieden. Punkte für A-Verstösse sind erst dann probezeitrelevant, wenn es zwei davon gibt, bei B-Verstössen reicht schon ein Punkt. (Oder andersherum, da bin ich mir jetzt nicht sicher).

Die Aufforderung, an einer Nachschulung teilzunehmen kommt getrennt vom Bussgeldbescheid und deutlich später.

Christian

Rischtisch!

Nachschulungsaufforderung kommt extra.

Spätestens jetzt würde ich ne Rechtsschutz machen.

Glaub mir, es gibt nen Unterschied zwischen A- und B-Verstoss. Wenn es den Punkt z.B. wegen Handy gegeben hat, muss man nicht zur Nachschulung.

EDIT: Ich habe gerade mal nachgeschaut, bei Verstössen aus dem A-Katalog muss man sofort zur Nachschulung, bei EINEM B-Verstoss nicht. Die üblichen Sachen (Geschwindigkeit etc.) stehen aber im A-Katalog und ziehen unweigerlich Nachschulung und Probezeitverlängerung nach sich.

[AngryAngel][]Glaub mir' date= es gibt nen Unterschied zwischen A- und B-Verstoss. Wenn es den Punkt z.B. wegen Handy gegeben hat, muss man nicht zur Nachschulung.

Aber eine Probezeitverlängerung gibt es doch in jedem Fall, oder sehe ich das falsch?

MfG

Oliver

[AngryAngel][]

Glaub mir, es gibt nen Unterschied zwischen A- und B-Verstoss. Wenn es den Punkt z.B. wegen Handy gegeben hat, muss man nicht zur Nachschulung.

EDIT: Ich habe gerade mal nachgeschaut, bei Verstössen aus dem A-Katalog muss man sofort zur Nachschulung, bei EINEM B-Verstoss nicht. Die üblichen Sachen (Geschwindigkeit etc.) stehen aber im A-Katalog und ziehen unweigerlich Nachschulung und Probezeitverlängerung nach sich.

Oh..das wusste ich nicht.Naja...damals gab es sowas wie Punkt wegen Handy am Steuer noch nicht. :D

Danke für die Info! :-))!

[AngryAngel][]

Nein, einer Verlängerung der Probezeit gibts nur, wenn man auch zur Nachschulung muss.

Achso, wieder mal was gelernt.

Glücklicherweise bin ich schon länger aus meiner Probezeit raus und habe sie damals vollkommen problemlos überstanden. :)

MfG

Oli

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Hallo RS6plus,

 

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