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Student und Selbstständigkeit- Hilfe?


bachman77

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Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich bin eingeschriebener Student und würde mich gerne neben der Uni selbstständig machen. Konkret würde ich gerne als freiberuflicher Berater für Unternehmenskommunikation arbeiten. Es gibt zwei Firmen, die ab und zu was für mich hätten und mir die Selbstständigkeit (zwecks Abrechnung) angeraten haben. Ist also keine große Sache und würde nebenbei laufen. Könnt ihr mir vielleicht sagen, was mich für Regularien erwarten?

Wie verhält es sich mit meiner studentischen Krankenversicherung, wie viel "darf" man im Jahr nebenbei verdienen, wie werde ich steuerlich veranlagt, kann ich Sachen (Computer, Benzin, Handy etc.)absetzen? Was muss ich sonst beachten?

Bin für jeden Eurer Tipps dankbar! Der Steuerberater meiner Eltern kennt sich auf diesem Gebiet nicht aus (oder will sich nich auskennen?), er meint Student und Selbstständigkeit sei für ihn ein Ausnahmefall.

Wichtig ist: die Selbstständigkeit läuft neben der Uni, soll diese nicht ersetzen und lediglich zur Finanzierung meines Studiums beitragen.

Ich weiß dass hier sehr viele Profis aus den genannten Bereichen arbeiten, ich wäre über jeden Hinweis froh. Besten Dank und Grüße, bachman77

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Hi bachmann,

ich bin Student und auch Selbstständig. Ich fass mal kurz mein Wissen zusammen.

Könnt ihr mir vielleicht sagen, was mich für Regularien erwarten?

Es erwarten dich alle Regularien die für jeden anderen Selbstständigen aus deiner Branche auch gelten. Je nach Gesellschaftsform sind diese unterschiedlich. Ich gehe mal davon aus, dass dich als Einzelunternehmer eintragen wirst (BGB). D.h. zum Beispiel, dass du mit deinem gesamten Privatvermögen haftest.

Wie verhält es sich mit meiner studentischen Krankenversicherung

Das kann ich dir leider nicht beantworten, ich bin noch über meinen Vater versichert, keine Ahnung wie das genau läuft.

wie viel "darf" man im Jahr nebenbei verdienen, wie werde ich steuerlich veranlagt, kann ich Sachen (Computer, Benzin, Handy etc.)absetzen?

Verdienen darfst du selbstverständlich wieviel du willst. Aber, wenn du über den Freibetrag kommst (mit Werbungspauschale knapp über 8000 EUR) wird z.Bsp. deinen Eltern das Kindergeld für das gesamte Jahr in dem der Gewinn erwirtschaftet wurde gestrichen, bzw. Sie müssen es nachzahlen.

Du wirst wie jeder andere Selbstständige auch steuerlich veranlagt und kannst dementsprechend auch Computer etc. abschreiben.

Bei Benzin ist das so ne Sache, kommt drauf an ob du einen Firmenwagen hast, und ob dieser auch privat genutzt wird etc.

Beim Handy kommt es ebenfalls drauf an ob du es auch noch privat nutzt. Möglich ist z.Bsp. nur einen gewissen Prozentualen Betrag abzusetzen.

Der Steuerberater meiner Eltern kennt sich auf diesem Gebiet nicht aus (oder will sich nich auskennen?), er meint Student und Selbstständigkeit sei für ihn ein Ausnahmefall.

Also wie gesagt, du hast keine Sonderrechte oder Sonderpflichten weil du Student bist und wirst daher auch wie jeder andere Selbstständige behandelt. Sollte euer Steuerberater aber eigentlich wissen.

So wenn mir nachher noch mehr einfällt meld ich mich nochmal, muss jetzt in die Vorlesung :lol: Solltest du noch Fragen haben schieß los.

Gruß

Patrick

Freibetrag liegt 2006 bei 7680 € und du kannst bis zu 920 € für Werbungskosten ansetzen. Ich weiß jetzt nicht wie das bei Selbstständigkeit mit den Sozialabgaben aussieht, bei mir in der kommenden Ausbildung kann ich die aber von meinem Bruttoverdienst am Ende des Jahres abziehen und lande dann unterhalb des Freibetrages. D.h. wenn der Bruttolohn vom gesamten Jahr minus Sozialabgaben minus Werbungskosten und (!!) minus Studiengebühren unter 7680 Euronen liegt bekommst du weiterhin Kindergeld. Evtl mal bei Google nach "Lohnrechner" suchen und da mal mit ein paar Zahlen (monatlicher Verdienst) spielen.

Hier noch ein Link in dem das alles ausführlicher erklärt wird:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld

Kann natürlich auch sein, dass du schon zu alt bist wenn ich mir deinen Namen so anschaue, dann kannste das mit dem Kindergeld sowieso knicken.

Ich bin auch Student, Selbstständiger und Angestellter gleichzeitig. Ich habe mit meinem Finanzamt (die sind dort allesamt sehr nett und hilfsbereit! Ein Anruf lohnt sich wirklich, hat mir mehr genützt als jeder Steuerberater) die Regelung gemacht, dass ich solange ich unter dem Freibetrag der schon genannt wurde bleibe ich keine Steuernummer erhalte und somit auch keine Umsatzsteuer abführen muss, ich zahle also null komma nichts ans Finanzamt und habe damit schonmal wesentlich weniger Aufwand. Einfach Rechnungen stellen, das Schreiben des Finanzamts bezüglich der Nichterteilung einer Steuernummer beilegen und die Sache ist für mich gelaufen. Bei der Krankenversicherung bin ich solange ich Hauptberuflich Student bin und unter dem Freibetrag bleibe weiterhin familienversichert.

..... ich keine Steuernummer erhalte und somit auch keine Umsatzsteuer abführen muss, ich zahle also null komma nichts ans Finanzamt und habe damit schonmal wesentlich weniger Aufwand. Einfach Rechnungen stellen.....

Wobei man dann beachten muss, dass man keine MwSt. ausweisen darf und sich auch keine Vorsteuer holen darf.

Ich zum Beispiel bin darauf angewiesen, dass wir die MwSt. ausweisen können, da wir hauptsächlich Firmenkunden haben und die eine vollständige rechnung mit ausgewiesener MwSt. fordern.

Es kommt daher darauf an, ob du viele geschäftskunden hast, oder eher mit Privatkunden zu tun hast.

Gruß

Patrick

Erst mal vielen Dank für Eure informativen Antworten!!! Eines vorne Weg: das mit dem Kindergeld hat sich bei mir sowieso erledigt, wie Kollege Northern Light schon völlig richtig festgestellt hat X-)

Von meiner Krankenkasse habe ich heute folgende Auskunft erhalten. Ich bleibe studentisch verischert wenn:

- ich keine Leute einstelle

- die Selbstständigkeit nicht vor Studienbeginn bestand

- ich nicht mehr als 18 Stunden wöchentlich arbeite

Soweit so gut! Aber wie sieht es mit den anderen Kosten aus? Muss ich mit Berufsgenossenschaft, IHK, etc rechnen? Muss ich Sozialversicherung zahlen. Wie steht es mit der Einkommenssteuer?

Es soll sich, wie gesagt, nur um ein Kleingewerbe handeln.

Vielen Dank noch mal,weitere Antworten und Tipps nehme ich dankbar an!

Hallo, jetzt habe ich noch eine Frage.

War heute auf dem (sehr sehr wenig hilfreichen) Finanzamt. Eine sehr "motivierte" Dame aus dem Existenzgründerbüro (!!!) hat mich bezüglich aller meiner Fragen an das Internet verwiesen, Sie wisse das auch nicht so genau.....Broschüren bzw. Infomaterial gabs genau so wenig.... war ein sehr komischer Besuch. Wenn ich nicht so von meiner Sache überzeugt wäre, glaube ich hätte ich es gelassen. Naja, war vielleicht auch nicht ihr bester Tag.:???:

Auf jeden Fall geht/ging es auch um die Frage, ob eine beratende Tätigkeit (wie ich sie ausüben möchte) als freiberuflich gilt oder als Gewerbe anzumelden ist.

Vielleicht kann mir jemand von Euch sagen, was hier Sache ist bzw. welche Vor- und Nachteile eine selbständige Tätigkeit (§ achtzehn) gegenüber Gewerbe (§ fünfzehn) hat.

Nochmals vielen Dankl für Eure Unterstützung, carpassion ist wirklich das beste Forum das ich kenne :-))!

Grüße, bachman77

Hallo, jetzt habe ich noch eine Frage.

War heute auf dem (sehr sehr wenig hilfreichen) Finanzamt. Eine sehr "motivierte" Dame aus dem Existenzgründerbüro (!!!) hat mich bezüglich aller meiner Fragen an das Internet verwiesen, Sie wisse das auch nicht so genau.....Broschüren bzw. Infomaterial gabs genau so wenig.... war ein sehr komischer Besuch. Wenn ich nicht so von meiner Sache überzeugt wäre, glaube ich hätte ich es gelassen. Naja, war vielleicht auch nicht ihr bester Tag.:???:

Das ist leider bei den meiste Ämtern traurige Realität. Hab das beim Zoll und vor allem beim Finanzamt nie anders kennen gelernt. Also von denen brauchst du dir keine große Unterstützung erhoffen.

Auf jeden Fall geht/ging es auch um die Frage, ob eine beratende Tätigkeit (wie ich sie ausüben möchte) als freiberuflich gilt oder als Gewerbe anzumelden ist.

Sorry, da ich keine beratende Tätigkeit ausübe kann ich dir da leider nicht weiterhelfen, aber es wird sich sicher einer finden der mehr weiß.

Gruß

Patrick

@patt_200: vielen Dank, dass Du mir immer so schnell und hilfsbereit antwortest! Bin über jeden Hinweis froh, stehe momentan vor einem "Wust" unüberschaubarer und differierende Infos....da ist jeder Tip aus der Praxis hilfreich.

Werde jetzt folgendes machen: am Finanzamt hat man mir einen vierseitigen Bogen zur Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit gegeben. Denn fülle ich jetzt aus und gebe ihn ab. Wenn Sie dann doch der Meinung sind, ich müsse ein Gewerbe anmelden, mache ich halt das. Try and error- ist wahrscheinlich der sinnvollste Weg!

Wobei man dann beachten muss, dass man keine MwSt. ausweisen darf und sich auch keine Vorsteuer holen darf.

Ich zum Beispiel bin darauf angewiesen, dass wir die MwSt. ausweisen können, da wir hauptsächlich Firmenkunden haben und die eine vollständige rechnung mit ausgewiesener MwSt. fordern.

Es kommt daher darauf an, ob du viele geschäftskunden hast, oder eher mit Privatkunden zu tun hast.

Das ist schon richtig, aber ich habe z.B. nur gewerbliche Auftraggeber und weise nie Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer aus. Es gab aufgrund des Schreibens vom Finanzamt dazu auch noch nie ein Problem oder einen Auftraggeber der es nicht akzeptiert hätte..einer will es mittlerweile sogar lieber so, keine Ahnung warum.

Bei mir war die zuständige Beamtin sehr hilfreich und scheint sich sogar wirklich damit auseinandergesetzt zu haben. Wir telefonieren hin und wieder wenn es Unklarheiten gibt und sie weiß immer recht zügig um wen es sich bei mir handelt, ich fühle mich dort sehr gut aufgehoben. Es war kein Existenzgründungszentrum sondern einfach die zuständige Sachbearbeiterin.

Es wird aber wie überall sein, man kann solch einen Einzelfall einfach nicht pauschalisieren...

Ich wünsche dir viel Glück..try and error ist eine ganz gute Methode, pass nur auf dir nicht nachhaltig Ärger einzuhandeln. Ich finds übrigens sehr schön sich hier mal ein bisschen über das Thema auszutauschen und andre Erfahrungen zu hören. :-))!

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Hallo bachman77,

 

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Das ist schon richtig, aber ich habe z.B. nur gewerbliche Auftraggeber und weise nie Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer aus. Es gab aufgrund des Schreibens vom Finanzamt dazu auch noch nie ein Problem oder einen Auftraggeber der es nicht akzeptiert hätte..einer will es mittlerweile sogar lieber so, keine Ahnung warum.

Hi,

klar ein Problem wirst du nicht bekommn wenn du keine MwSt. ausweist (vorausgesetzt natürlich du bleibst unter dem Freibetrag für Kleinunternehmer) und wenn deine gewerblichen Kunden keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. haben wollen ist das natürlich Klasse. Kommt natürlich auch immer auf die Größenordnung an die die Rechnungen haben.

Bei einem Rechnungsbetrag von par Tausend Euro, der durchaus mal vorkommt, ist es für unsere Kunden natürlich vorteilhaft wenn Sie sich die Vorsteuer vom Finanzamt holen können.

Ich wünsche dir viel Glück..try and error ist eine ganz gute Methode, pass nur auf dir nicht nachhaltig Ärger einzuhandeln. Ich finds übrigens sehr schön sich hier mal ein bisschen über das Thema auszutauschen und andre Erfahrungen zu hören. :-))!

Da hast du vollkommen Recht. In der Praxis wird es über kurz oder lang sowieso zu Ereignissen kommen, die man nicht eingeplant hatte (positive und negative) und von daher lass das ganze auf dich zukommen. Die Erfahrungen sammelst du dann von selbst. (Wobei man natürlich nicht gänzlich unvorbereitet eine Firma gründen sollte).

Und es bringt dich auf jeden Fall weiter.

Gruß

Patrick

naja beim Rechnungsbetrag blieb ich bis jetzt immer dreistellig (bei mindestens monatlicher Abrechnung).

Was macht ihr denn eigentlich so als Selbstständige? Ich bin gemeldet als Büro- und Servicekraft und mach im Moment hauptsächlich Aufträge im Marketingbereich, früher hab ich von vorne bis hinten eine Videothek betreut...naja das war nicht so der Bringer aber ne Erfahrung wert :wink:

Zur Umsatzsteuer/Vorsteuer (MwSt.) muß man noch ein paar Details mehr sagen, da hier ein paar Sachen mißverständlich formuliert wurde:

1. Der Freibetrag für Kleinunternehmer liegt noch bei 17.500 EUR pro Jahr. Aber nur, wenn man diesen Umsatz (nicht Gewinn!!!) zwei Jahre in Folge überschreitet!

2. Man kann aber auch USt zahlen, ohne den Betrag zu überschreiten. Dies geschieht nämlich dann, wenn man auf seiner Rechnung MwSt. ausweist. Dann ist man ab der ersten Rechnung auch umsatzsteuerpflichtig und muß diese abführen! Auch wenn es nur ein Umsatz von 1,00 EUR war.

3. Theoretisch kann kein Auftraggeber von einem Kleinunternehmer verlangen, daß er in der Rechnung die MwSt ausweist. Auch diese Auftraggeber können mit einer Rechnung ohne MwSt immer etwas anfangen, die Rechnung ist dadurch nämlich nicht nichtig.

In der Praxis kann der Auftraggeber daran natürlich die Auftragsvergabe binden. In dem Fall muß man dann halt die MwSt noch oben drauf schlagen. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die Buchhalter der großen Unternehmen hoffen damit die Kleinunternehmer über das Ohr hauen zu können:

Diese Buchhalter setzen auf die Unerfahrenheit der Kleinunternehmer. Beispiel: Diese Dienstleistung hatte schon immer einen Wert von Euro 100. Der Kleinunternehmer wird nun genötigt die MwSt auszuweisen, die meisten Kleinunternehmer stellen dann eine Rechnung über Euro 100 inkl. MwSt. Somit gewähren sie dem Großunternehmen einen Nachlass i.H.v. 16%, dem Kleinunternehmer verbleiben dann nämlich netto nur noch Euro 86,20. In so einem Fall darf dann die Rechnungsstellung nicht über Euro 100 inkl. MwSt lauten, sondern sie muß über Euro 116 inkl. MwSt. lauten.

Erst dann ist die Dienstleistung auf dem selben Preis-/Leistungsniveau.

Einziger Nachteil für den Kleinunternehmer ist dann der erhöhte administrative Aufwand, Vorteil ist dafür, daß man auch selbst die MwSt ziehen kann und somit selbst Dinge einkaufen kann, die dadurch effektiv 16% günstiger sind. Insgesamt kann es also Sinn machen als Kleinunternehmer auch unter der Freigrenze die MwSt. auszuweisen, dabei muß man als Laie halt nur aufpassen, daß man sich nicht verars*hen läßt... :wink:

@mark: sehr informativ, vielen Dank:-))! !

@darkman: ich möchte gerne beratend in der PR-Branche tätig werden, hier konnte ich schon gute&viele Erfahrungen sammeln. Zwei Firmen haben sich auch schon deutlich interessiert gezeigt bzw. würden meine Leistungen in Anspruch nehmen. Ich will es einfach mal versuchen, es ist ja kein/kaum finanzielles Risiko und allemal eine interessante Erfahrung!

Kann mir vielleicht noch jemand sagen, ob man nun als "Berater" als Selbstständiger ("Freiberufler") gilt, oder ob man ein Gewerbe anmelden muss? Was wäre jeweils die Konsequenzen? Hier kann doch bestimmt noch jemand Auskunft geben?

@mark: sehr informativ, vielen Dank:-))! !

@darkman: ich möchte gerne beratend in der PR-Branche tätig werden, hier konnte ich schon gute&viele Erfahrungen sammeln. Zwei Firmen haben sich auch schon deutlich interessiert gezeigt bzw. würden meine Leistungen in Anspruch nehmen. Ich will es einfach mal versuchen, es ist ja kein/kaum finanzielles Risiko und allemal eine interessante Erfahrung!

Kann mir vielleicht noch jemand sagen, ob man nun als "Berater" als Selbstständiger ("Freiberufler") gilt, oder ob man ein Gewerbe anmelden muss? Was wäre jeweils die Konsequenzen? Hier kann doch bestimmt noch jemand Auskunft geben?

Das musste ich jetzt schon für soviele Klausuren lernen, dass vergess ich nicht mehr.

Gewerbe =

- legale Tätigkeit

- auf Dauer angelegt, nicht nur gelegentlich

- selbständig

- Gewinnerzielungsabsicht

die Ausnahmen treffen auf dich auch nicht zu --> eigene Vermögensverwaltung, Urproduktion, freie Berufe ( das von Dir beschriebene zählt nicht als Freiberufler)

Ergo: Gewerbeschein

Konsequenzen: Erstmal keine, da Du nur deine übliche Pauschale dort lässt und dann gemeldet bist.

Ich hoff aber, dass Konsequenzen für dich später dazukommen, und zwar wenn Du was erwirtschaftest O:-) . Viel Erfolg.

Mit der Gewerbeanmeldung kommt dann aber auch die steuerliche Anmeldung, die IHK mit ihrer Zwangsmitgliedschaft, sowie die jeweilig zuständige Berufsgenossenschaft auf Dich zu mit ganz spannenden Formularen. Je nach Branche gibt es dann noch die Konzessionsabnahme, wofür Du gegebenen falls auch noch Seminare nachweisen mußt...

Also eine Anmeldung eines Gewerbescheins zieht schon Arbeit und unter Umständen auch Kosten nach sich.

Genauso ist es in unserer Republik.

Noch bevor der erste Umsatzeuro auf dem Konto ist, mußt Du Dich mit einer fast unendlichen Bürokratie herumschlagen, die auch schon im Vorfeld der Existenzgründung massiv Kosten verursacht. Den die IHK kostet Geld, auch wenn Du keinen Umsatz machst.

Bekanntermaßen sind die Behördentage, die Du in Deutschalnd im Zuge einer Existenzgründung abarbeiten mußt, die höchsten in der EU und weltweit liegen auf dem dritten Platz der Behördengänge (DIHK-Studie 2004).

Aber auf jeden Fall machen. Die unternehmerische Freiheit ist es wert!

Adios

Hallo Zusammen! So, die Kiste läuft jetzt mehr oder weniger. Das Finanzamt ist sich immer noch unsicher, ob ich Selbständig bin oder eine Gewerbe anmelden muss aber das werden sie mir schon noch sagen. Jetzt brauche ich noch eine Steuernummer dann geht´s los.

Kann mir jemand ganz grob sagen, wie es sich mit Anschaffungen und Ausgaben verhält. Computer, Benzin, Telefon. Mindern diese Kosten (und wenn ja zu welchem Anteil) meinen zu versteuernden Erlös, oder?

Grüße bachman77

Kann mir jemand ganz grob sagen, wie es sich mit Anschaffungen und Ausgaben verhält. Computer, Benzin, Telefon. Mindern diese Kosten (und wenn ja zu welchem Anteil) meinen zu versteuernden Erlös, oder?

Wenn diese Kosten eindeutig in Verbindung mit Deiner Selbstständigkeit stehen und in der Höhe realistisch sind, dann mindern sie Deinen Gewinn. Dabei kannst Du in der Startphase sogar gerne Verluste machen. Die können Dir dann als Verlustvortrag in den ersten Jahren mit Gewinn helfen, daß Du keine Steuern zahlen mußt. Nach einer gewissen Zeit solltest Du dann aber gerne schwarze Zahlen schreiben, da Dir das Finanzamt sonst irgendwann Liebhaberei unterstellt.

Der erste Bumerang kommt in etwa nach 3 Jahren. Da sollte man eine schwarze Zahl stehen haben....

Wie immer im Steuerrecht: DAS KOMMT DRAUF AN...

Wenn man z.B. hobbymässig surft und sich dann einen Gewerbeschein holt, weil man einen Versandhandel mit Surfatrikeln eröffnen möchte, dann aber fast nur für den Eigenbedarf einkauft und fast nie etwas verkauft, dauert das keine 3 Jahre, bis das Finanzamt meckert.

Wenn man aber ein Hotel kauft, mehrere Arbeitsplätze erschafft und eine professionelle Nachhaltigkeit an den Tag legt, ist das Finanzamt wesentlich länger bereit die Füße still zu halten.

Ja gut-wenn Du ein Hotel kaufst brauchst Du einen Kredit, den Du zurückzahlst, Angestellte, die bezahlt werden, Unterhaltskosten-da glaubt Dir jeder, daß das nicht hobbymäßig läuft.

Ah, ok, ich verstehe! Wie handhabt ihr das mit dem Fahrtenbuch? Oder lasst Ihr Euch pauschal versteuern? Bitte entschuldigt manche "blöde" Frage, aber auf diesem Sektor bin ich bisher ein gänzlich unbeschriebenes Blatt.

Ich lasse die private Nutzung meines Autos mit der 1%-Regel pauschal versteuern. Das hat dann unter anderem auch den Vorteil, daß man dem Auto alles nur erdenklich gute auf Betriebskosten gönnen kann. Das kommt mir als Autofreak natürlich auch ein bißchen entgegen. Allerdings muß man dabei auch ganz klar sagen, daß das Finanzamt dies nur tolleriert, solange der Betrieb Gewinn erwirtschaftet.

Also kommt es mal wieder drauf an... :D

Fahrtenbuch ist auch eine Menge Arbeit, wenn der Betrieb also gesund ist, würde ich persönlich nicht auf die Idee kommen den Aufwand zu betreiben, da gibt es andere Dinge, die man besser, schneller und effektiver optimieren kann um Steuer zu sparen.

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