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Ermittlung der Geschwindigkeitsübertretung durch Nachfahren?


PERO33

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Habe vor einigen Tagen einen Anhörungsbogen erhalten. Vorwurf: Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, nach Abzug von 3 km/h Messtoleranz.

Weiter steht dann zu lesen: "Beweismittel: Zeuge" und unter "Zeuge" sind dann zwei werte Kollegen von der grün-weißen Vereinigung aufgeführt.

Hat jemand von Euch mit so einer Konstellation bereits Erfahrung sammeln dürfen? Soweit ich weiß, ist dieses "Tachoablesen" (oder gibt es hier noch andere Verfahren?) zwar zulässig, allerdings muß dann ein Toleranzabzug von 20% erfolgen. Das würde in meinem Falle bedeuten: Verwarnung zu 10 € statt 40 € und 1 Punkt.

Wer kann helfen?

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Hallo Matthias2004,

Danke für Deine schnelle Reaktion. Folgend meine Ergänzung:

Haben Sie ein Foto von Dir? -> Nein, nichts bemerkt.

Haben Sie Dich angehalten? -> Nein.

Lege Einspruch ein! -> Werde ich machen.

Lass Dir Beweismittel zusenden. -> Es gibt wahrscheinlich nur die Zeugenaussagen; Akteneinsicht wohl nur mit Anwalt.

Warst Du alleine unterwegs? -> Ja, aber man hat doch Freunde ;-)

Bist Du der Halter des Fahrzeuges oder nur Fahrer? -> Ist mein Geschäftswagen.

Grüsse + Danke

ich kann dir nur sagen, wie es in der Schweiz ist.

Im Bullenauto gibt es einen geeichten Tacho.

Sie fahren dir dann nach und starten dann irgendwann die Aufzeichnung (Papiermessstreifen und Kamera).

Es gibt zwei verschiedene Arten von Nachfahrmessung.

1. wenn immer die selbe Geschwindigkeit ist:

sie können den Abstand kleiner und grösser werden lassen, sie müssen einfach zu Beginn und beim Ende der Messung den selben Abstand haben (Ist auf dem Film ersichtlich) Dann wird die Durchschnittsgeschwindigkeit ausgerechnet.

2. wenn mal eine Baustelle kommt wo nur 100 ist etc:

sie müssen immer etwa den selben Abstand halten (meistens 100m) was ebenfalls auf dem Film ersichtlich ist. Ändert die vorgeschriebene Geschwindigkeit, wird bei der Aufnahme ein sogenannter "Flag" gesetzt. Jeder Teilabschnitt wird dann separat ausgewertet und der Durchschnitt der einzelnen Abschnitte genommen.

Mit der Toleranz ist das so: je länger die Nachfahrmessung geht, desto weniger Toleranz müssen sie dir gewähren. In der Schweiz geht die Toleranz von 15% bis 3km/h runter.

Als Beweis vor Gericht gilt dann der Messstreifen, die Videoaufnahme und die Aussage der beiden Polizisten.

  • 2 Wochen später...
3 Kollegen im Auto gehabt ! :D

Du bist nicht gefahren !

Sache wird 100% eingestellt. Haben keine Beweise.

Grüße

Also falls die kein Video gedreht haben, wo man sieht, daß du alleine im Auto sitzt,

kannst du behaupten, falls deine Freunde mitspielen, ihr seid abwechselnd am Steuer gesessen und wißt nicht wer zu welchem Zeitpunkt gerade gefahren ist. Dann können die keinen Fahrer ermitteln und stellen die Sache ein.

War mal ein Fernsehbericht mit Zwillingen. Die hatten zwar ein Foto geblitzt, aber auf dem Foto konnte man nicht erkennen, welcher von beiden das nun war. Beide behaupteten ich war es nicht, die Polizei bzw. das Gericht konnte es nicht beweisen welcher es war und so wurde das Verfahren eingestellt. :-))!

War mal ein Fernsehbericht mit Zwillingen. Die hatten zwar ein Foto geblitzt, aber auf dem Foto konnte man nicht erkennen, welcher von beiden das nun war. Beide behaupteten ich war es nicht, die Polizei bzw. das Gericht konnte es nicht beweisen welcher es war und so wurde das Verfahren eingestellt. :-))!

ich will einen zwillingsbruder!!! *zwäng* :-(((°

Hallo Freunde,

bislang sieht es einfach danach aus, dass hier ein "Versuch" der Verfolgung gestartet wurde. Sollte ich bis zum 26.11. (Verjährung) kein Einschreiben der Behörde erhalten haben, hat sich die Sache sowieso erledigt. Unabhängig davon werde ich die Presse informieren, da ich dieses Vorgehen einfach unglaublich finde.

Grüsse an alle, besonders in mein Lieblingsland Schweiz,

PERO33 :wink2:

Hast du schon mal geschaut, ob dieses Schreiben echt ist???

Das wäre doch eine gute Idee jemanden abzuzocken, oder?

Würde mir die Bankverbindung mal näher anschauen!

Sehr ungewöhnlich, dass die dich messen aber nicht anhalten!

hmm...

Steht wirklich nichts von "Messgerät" ?

Toleranzabzug durch Nachfahren liegt zwischen !7% und 20%.

Grundsätzlich gibt es:

7% gibts bei gleichbleibendem Abstand guter SIcht und ausreichen langer Messstrecke, 20% bei ungeeichtem Abstand, bspw. Fahrzeuge zwischen Verfolger und Verfolgtem, kurvigen Straßen oder schlechter SIcht und einer Veränderung des Abstands.

Da es ein Anhörungsbogen ist kann man auch keinen Einspruch einlegen, diesen kann man nur gegen einen Bußgeldbescheid einlegen.

Folglich würde ich dir raten erstmal nicht zu reagieren.

Kommt dann ein BuGeBe Einspruch einlegen, Begründung:

"Fehlende Angabe des Messgeräts"

Kommt dann die Begründung entweder Vorwurf bestreiten, dann wird das Foto (wenn nicht schon vor Erlass des BuGeBe) angefordert (Einwohnermeldeamt) und verglichen, meist gehts dann aber zur Staatsanwaltschaft.

Foto wird angefordert, wenn die "Zeugen" dich erkannt haben, also im Auto am Steuer gesehen haben und dich auch identifizieren könnten.

Ansonsten würde das Verfahren eingestellt.

Das aber nur ein AB verschickt wurde und du nicht gleich rausgezogen wurdest halte ich für sehr merkwürdig.

Hallo Freunde,

Ihr glaubt nicht, was nun passiert ist. Die Behörde hat versäumt, mir den A-Bogen formgerecht bis zum 26.11. (Einschreiben) zuzustellen.

D.h.: Verjährung ist nun eingetreten. :lol:

Ich denke mittlerweile, dass unsere Behörden es einfach mal auf einen Versuch ankommen lassen; das würde auch dem entsprechen, was vor einigen Wochen in der AMS zu lesen stand.

Tassen hoch und so long, :-))!

Peter

Falsch!

Nur Bußgeldbescheide werden per Einschreiben verschickt, Anhörungsbogen nicht.

Ein AB, der auf dem Postweg verloren geht unterbricht die Verjährung aber trotzdem.

Falls der Verstoß am 26.08. war musst du auf jeden Fall noch 2 Wochen warten, bis was kommt, dann ists erst verjährt

@MaGu

Dann steh doch dazu, was hast du davon ?

Ein reines Gewissen ?? O:-)

Ich steh nicht dazu, mit einem noch viel reinerem Gewissen! O:-)O:-)O:-)

ups, hab mich verschaut.

Da du ja schon einmal einen AB bekommen hast ist die Verjährung gg. dich unterbrochen, also ab AUsstellung des ABs um weitere 3 Monate.

Wird in dieser Frist kein BuGeBe gg. dich erlassen oder eine sonstige verjährungshemmende Maßnahme vollzogen bist du raus und der Verstoß ist verjährt.

ACHTUNG: Wird der BuGeBe noch innerhalb der Verjährung ausgestellt aber erst nach der Verjährung zugestellt und liegen nicht mehr wie 2 Wochen dazwischen so ändert das nicht an dessen Wirksamkeit.

Also noch ein paar ?Wochen gedulden ?!

  • 1 Monat später...

mein bester tipp: nimm dir nen guten anwalt, kumpel von mir firmenwagen geblitzt mit 171 km/h bei 70 km/h firmenanwalt hat solange zurückgeschickt, bis nix mehr kam, entkam so 3 pkt 375€ und 3 monaten ohne lappen (<-glaub ich)

... und am achten tag erschuf gott die rechtsanwälte :-))!

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