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Zusatzschilder - Rechtliche Relevanz?


Road Trip 4ever

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Hallo,

habe folgendes Problem:

Stellt euch vor, ihr kommt in eine 30er-Zone. Unter dem Schild ist ein Zusatzschild angebracht " *Pfeil* 500 Meter *Pfeil " - Also 30 Km/h auf einer Länge von 500 Metern. Allerdings ist ca 40m hinter diesem Schild eine Einmündung, nach der das 30-Schild nicht wiederholt wird. Gilt danach die Höchstgeschwindigkeit 50 oder immernoch 30, wegen dem Zusatzschild, dass die 30 Km/h auf einer Strecke von 500m Länge gültig ist? :???:

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Die eigentliche Frage kann man hier mit einem klaren Ja beantworten. Eine Verkehrsbeschränkung von z.B. 30 km/h Höchstgeschwindigkeit ist grundsätzlich erst durch ein Aufhebungsschild oder eine andere und neue Einschränkung (z.B. 50 km/h Schild) beendet. Das Zusatzschild dient nur der Orientierung des Fahrers und hat hier keinen rechtlichen Gebotscharakter. Weist die Straße, bei der eine Verkehrsbeschränkung vorliegt, öffentliche Zufahrten auf, so muss einem einfahrenden Fahrer diese Verkehrsbeschränkung durch eine entsprechende Beschilderung bekannt gemacht werden. Fehlt ein entsprechender Hinweis, so ist die Verkehrsbeschränkung ab dieser Einmündung aufgehoben. Das kann man übrigens sehr schön auf Autobahnen sehen: Besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung über eine längere Strecke, so wird sie unmittelbar nach einer Autobahnauffahrt wieder angezeigt.

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