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mein neuen S4 abgeholt und mußte sofort wieder in Werkstadt


S4Freund

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Geschrieben
Was genau ist ein meldepflichtiger Schaden?

Das heißt das du diese Reparatur beim wiederverkauf angeben musst, weil es dir sonst als "arglistige Täuschung" ausgelegt werden kann, was dazu führt das der getäuschte käufer auch noch nach Jahren bei dir auf der Matte stehen kann und sein Geld zurück will. Und er bekommt es auch.

Wird irgendwas in den Paiperen eingetragen?

Nein, das würde wohl zu weit führen. Reparaturen werden nicht in die Papiere eingetragen.

Muss ich bei einem Wiederverkauf das Auswechseln des Getriebes angeben und damit einen Wertverlust hinnehmen?

Jepp und wenn nicht siehe oben.

kaputtes Getriebe => schwerwiegender Mangel => Wandlung => klingt gut. Denn ich kann mich immer noch nicht an meinem neuen Auto erfreuen, selbst wenn ein neues funktionfähiges Getriebe drin ist.

Eben, so etwas sollte kein Käufer hinnehmen. Denn am Ende bist du immer der Dumme, dann erzählt dir noch dein eigener Händler, wenn du den Wagen in Zahlung gibst, das er ja schon ein Austauschgetriebe hat und er den Wagen nie wieder vom Hof kriegt und du deshlab x Prozent weniger bekommst.

Ich werde morgen in jedem Fall einen Rechstanwalt kontaktieren und fragen, wie es u.a. auch mit Wertminderung meines Fahrzeugs aussieht.

Kann ich dir auch nur empfehlen, es kann sich nur lohnen.

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Geschrieben

@sepp900

mit "Schwierigkeiten in der praktischen Durchsetzung" ist die in der Praxis relativ schwache Position eines einzelnen Käufers gemeint. Das Recht ist zwar auf seiner Seite, um es jedoch durchzusetzen, muß er häufig auch den Rechtsweg bemühen und der ist eben langwierig, oft teuer und nervenaufreibend. In einer Situation wie Deiner, oder der von "S4Freund", ist die Konsultierung eines Anwaltes auf jeden Fall sinnvoll.

Geschrieben

Hallo,

ich muss euch ja mal allen Recht geben. Aber wenn es um die Kulanz geht gehen die Händler doch alle getrennte Wege. Ich arbeite zufällig auch bei VW/ Audi. Hier in Braunschweig gibt es auch einige Händler die alle samt ziemlich unfreundlich sind. Ich wohne seit 2 1/2 Jahren mittlerweile hier und habe nun meinen 6 Neuwagen. Das interessiert hier aber keine sau, sorry. Ich fahre immer nah WOB die bieten mir 1a Service obwohl die uns immer Rabatt gewähren müssen., es gibt immer einen Leihwagen und auch sonst sind die sehr kulant. Muss ich echt mal loben.

Ich denke es passiert auch viel wilkürlich, leider. Am Service muss Auid und VW noch arbeiten.

Kleiner Tip am Rande fahr mal mit einer A-Klasse zum Benz Händler, die behandeln dich da möchte ich nicht drüber reden.

Gruß

Martin :-))!

Geschrieben

Ich muss diese Reparatur beim Wiederverkauf mit angeben????

Hab ich das richtig verstanden? Das wäre ja der Hammer,

da ist der Wagen ja gleich weniger Gled wert, obwohl ein neues

Getriebe ja, technisch gesehen, ein Vorteil ist, so findet der spätere Käufer psyschologisch gesehen: großer Schaden, Auto will ich nicht.

Muss mir wolh doch ernsthaft überlegen ob ich diese Wandlungsgeschicht probieren sollte.

Frage dazu:

Wenn die mich nächste Woche anrufen und ich hole mein reparietes Auto ab und fahre damit, kann ich dann trotzdem noch Anprüche geltend machen? Oder müßte ich jetzt schon sagen, dass ich diese Schaden nicht aktzeptiere und das Auto erstmal ablehnen? / nicht abholen?

Geschrieben
Ich muss diese Reparatur beim Wiederverkauf mit angeben????

Hab ich das richtig verstanden?

Ja!

Das wäre ja der Hammer,

da ist der Wagen ja gleich weniger Gled wert, obwohl ein neues

Getriebe ja, technisch gesehen, ein Vorteil ist,

Prinzipiell ist ein neues getriebe zwar neu, aber bei einem Auto mit einer Laufleistung von 10 km greift das Argument nicht wirklich beim Verkauf.

so findet der spätere Käufer psyschologisch gesehen: großer Schaden, Auto will ich nicht.

Ich würde auch keinen jungen Gebrauchten mit getauschtem Getriebe oder Motor nehmen.

Muss mir wolh doch ernsthaft überlegen ob ich diese Wandlungsgeschicht probieren sollte.

Frage dazu:

Wenn die mich nächste Woche anrufen und ich hole mein reparietes Auto ab und fahre damit, kann ich dann trotzdem noch Anprüche geltend machen? Oder müßte ich jetzt schon sagen, dass ich diese Schaden nicht aktzeptiere und das Auto erstmal ablehnen? / nicht abholen?

Also mein laienhafter Tipp dazu wäre, konsultier vor dem Abholtermin deinen Anwalt, denn nur er kann dir genau sagen was das beste in diesem Fall ist, alles andere kann nach hinten los gehen!!!

Geschrieben

S4Freund,

Ich habe bereits mit zwei verschiedenen Anwälten Kontakt aufgenommen und mir ihre Meinungen eingeholt. Solltest du auch tun. Über das Forum möchte ich das zum jetzigen Zeitpunkt nicht erörtern.

Geschrieben

@ mASTER_T

Du hast im Prinzip recht, was das das Angeben eines solchen Austausches angeht. Aber was ist, wenn du es nicht angibst? Glaubst du wirklich ernsthaft, dass das jemand überprüft bzw. auch tatsächlich bemerken würde? Es handelt sich hier um absolut neue Orginalteile, die hier sogar zeitnahe zur Fahrzeugproduktion eingebaut werden. Und was ist, wenn man bei der ersten Testfahrt im Werk nach 40 Kilometer einen solchen Schaden bemerkt hat und das Auto zur Nachbesserung schickt und ein neues Getriebe einbaut? Muss dir Audi auch mitteilen, dass man nachgebessert hat? Ich glaube nicht.

Ich gehe fast eine Wette ein, dass normalerweise niemand einen solchen Eingriff nach Jahren feststellen wird. Natürlich, wenn du 100000 Kilometer gefahren hast, und man baut dir ein neues Getriebe ein, dann wird man das aufgrund von Nutzungsspuren schon feststellen können. Aber so? Ich halte das für absolut ausgeschlossen und im konkreten Fall für eher etwas an den Haaren beigezogen.

Jeder muss wissen, was er in einer solchen Situation macht. Das sinnvollste ist sicherlich, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Meine beruflichen und privaten Erfahrungswerte zeigen, dass Recht haben und Recht bekommen, im Zivilrecht zwei paar unterschiedliche Schuhe sind. Es ist in diesem Thread schon angesprochen worden und ich kann das wirklich nur unterstreichen. Wenn es sich nicht gerade um einen hohen Streitwert handelt und es um eine absolut eindeutige Rechtslage geht, lohnt sich der ganze Aufwand nicht. Schon eine, vom Anwalt zu hoch angesetzte Entschädigungssumme bringt es mit sich, dass man nur Teilrecht erhält. Und wenn man Pech hat und 50% Recht zugesprochen bekommt, hätte man sich alles ersparen können, da man auch gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten als zusätzliches Minus verbuchen kann, von allem anderen Ärger völlig abgesehen.

Daher mein schon einmal gegebener Rat, es möglichst auf niedrigster Flamme zu kochen und hier eine eher diplomatische Verhandlungslösung anzustreben. Unter dem Strich kommt man da in der Regel deutlich günstiger weg - Recht hin, Recht her. Am Ende verdient lediglich der Rechtsanwalt und davon hat man, nüchtern betrachtet, selbst gar nichts.

Geschrieben
@ mASTER_T

Du hast im Prinzip recht, was das das Angeben eines solchen Austausches angeht. Aber was ist, wenn du es nicht angibst? Glaubst du wirklich ernsthaft, dass das jemand überprüft bzw. auch tatsächlich bemerken würde? Es handelt sich hier um absolut neue Orginalteile, die hier sogar zeitnahe zur Fahrzeugproduktion eingebaut werden. Und was ist, wenn man bei der ersten Testfahrt im Werk nach 40 Kilometer einen solchen Schaden bemerkt hat und das Auto zur Nachbesserung schickt und ein neues Getriebe einbaut? Muss dir Audi auch mitteilen, dass man nachgebessert hat? Ich glaube nicht.

Ich glaube auch nicht das jemand bei der Probefahrt sagen wird: "Hey ich glaube das Getriebe hat 10 km weniger drauf als der Rest vom Wagen", hehe. Aber wenn der Käufer z.B. auch einen Getriebeschaden erleidet und die Werkstatt anhand der neuen Nummer merkt das es schon das dritte ist, kommt man in Teufels Küche. Deshalb immer ehrlich bleiben.

Ich gehe fast eine Wette ein, dass normalerweise niemand einen solchen Eingriff nach Jahren feststellen wird. Natürlich, wenn du 100000 Kilometer gefahren hast, und man baut dir ein neues Getriebe ein, dann wird man das aufgrund von Nutzungsspuren schon feststellen können. Aber so? Ich halte das für absolut ausgeschlossen und im konkreten Fall für eher etwas an den Haaren beigezogen.

Damit hast du natürlich auch recht, aber Mauscheleien kommen immer raus, auf so etwas zu bauen geht selten gut. Ich sage nur "Murphys Law".

Jeder muss wissen, was er in einer solchen Situation macht. Das sinnvollste ist sicherlich, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Meine beruflichen und privaten Erfahrungswerte zeigen, dass Recht haben und Recht bekommen, im Zivilrecht zwei paar unterschiedliche Schuhe sind. Es ist in diesem Thread schon angesprochen worden und ich kann das wirklich nur unterstreichen. Wenn es sich nicht gerade um einen hohen Streitwert handelt und es um eine absolut eindeutige Rechtslage geht, lohnt sich der ganze Aufwand nicht. Schon eine, vom Anwalt zu hoch angesetzte Entschädigungssumme bringt es mit sich, dass man nur Teilrecht erhält. Und wenn man Pech hat und 50% Recht zugesprochen bekommt, hätte man sich alles ersparen können, da man auch gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten als zusätzliches Minus verbuchen kann, von allem anderen Ärger völlig abgesehen.

Auch hier muss ich dir beipflichten, nur mit einer RV oder als Bluff ist der Anwalt eine sichere Bank.

Daher mein schon einmal gegebener Rat, es möglichst auf niedrigster Flamme zu kochen und hier eine eher diplomatische Verhandlungslösung anzustreben. Unter dem Strich kommt man da in der Regel deutlich günstiger weg - Recht hin, Recht her. Am Ende verdient lediglich der Rechtsanwalt und davon hat man, nüchtern betrachtet, selbst gar nichts.

Was die Diplomatie angeht kann ich dir natürlich auch nur zustimmen, da sie annähernd immer und überall hilft. Aber wei schon gesagt einen reparierten Neuwagen fahren ist selten das man sich beim Kauf vorgestellt hat und deshlab sollte man eine Einigung suchen die entweder in Richtung Minderung oder Wandlung hinaus läuft.

EDIT: Hups das war mein 1000er Post, den widme ich natürlich dem guten alten Heezy, auch wenn er gerne Leute zum "kochen" bringt :wink:

Geschrieben

habe einen schönen Spruch gefunden, der die Situation der Händler und das Anspruchsdenken der Kunden genau trifft :

„Wenn ein Gast in einem Restaurant für eine gute Flasche Wein EUR 17,50 bezahlt, weiß er genau, dass der Wirt die Flasche für EUR 5,00 eingekauft hat.

Wäre der Wirt Autohändler, müsste er diesen Wein für EUR 5,75 verkaufen, und dabei noch eine halbe Flasche Sekt in Zahlung nehmen“

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo S4Freund,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Audi (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben
1. das Auto was über MOB zu verfügung gestellt wird, soll wenn möglich eine "Klasse" unter dem zu repariernden Fahrzeug sein. Also in diesem Fall ein Audi A3!

Das finde ich aber irgendwie nicht so ganz fair... schließlich ist es wohl ein Unterschied ob man einen A4 für 30 000 Euro oder 60 000 Euro fährt.

Als meiner in die Werkstatt musste wollten die mir auch nen Polo andrehen. Womit ich mich nicht einverstanden erklärte und auch einen A4 als Leihwagen bekommen habe. Fand es irgendwie nicht sinnig das ich mit meinem neu gekauften A4 für schlappe 54 Scheine einen Polo bekomen soll und xy mit einem gebraucht gekauften A6 für die Hälfte nen A4.

Bei meinem Mercedes hatte das vorher auch ganz wunderbar geklappt, obwohl ich nur eine C-Klasse hatte, aber diese im beträchtlichen Wert, konnte ich jedes Auto als Leihwagen bekommen ( S-Klasse, SLK hatte ich dann meißt gewählt)

Finde den A8 als Leihwagen in diesem Fall mehr als angemessen aber fair! Schließlich ist ein S4 mehr Sportwagen als A4 und fährt in einer anderen Klasse auch Preislich gesehen und anbetrachs des Ärgers bei einem Neuwagen...

Geschrieben

hab mal nachgefragt, das nue Getriebe bzw. die defekten Teile sind noch immer nicht eingetroffen, muss wohl noch ne Woche warten.

Ist das nicht schön :(

Aber bei mit dem Leihwagen kann man es halbwegs verschmerzen :)

Geschrieben

Habe gerade noch was passendes zum Thema Neuwagen gefunden:

Auto ist laut BGH ein Jahr nach Herstellung nicht mehr «fabrikneu»

Karlsruhe (dpa) - Ein Auto ist nicht mehr «fabrikneu», wenn es mehr als ein Jahr nach Herstellung verkauft wird. Mit seinem heutigen Urteil gab der Bundesgerichtshof einem Käufer Recht, dessen als Neuwagen verkauftes Auto bereits 19 Monate Standzeit hinter sich hatte. Nach den Worten des BGH mindert eine lange Standdauer den Wert eines Fahrzeugs. Deshalb könne man nach mehr als zwölf Monaten in der Regel nicht mehr von einem fabrikneuen Wagen sprechen.

Geschrieben

Die Autobild hatte das selbe vor einiger Zeit auch mal kundt gegeben. Aber das erschreckende ist, das viele Autohäuser solche Informationen zu vertuschen versuchen. Mir wurde auch schon ein älterer Lagerwagen angedreht und deshlab kann ich nur jedem potetiellen Neuwagenkaäufer empfehlen nur individuel konfigurierte Autos zu kaufen und im Idealfall auch noch das ganze mit einer Werksabhollung zu kombinieren. Dann ist man auf der sicheren Seite. Nebenbei ist die Serviceabwicklung, für den Fall das der Wgen direkt Fehler, Mängel oder Probleme hat, wesentlich kulanter direkt im Werk zu klären.

Geschrieben
hab mal nachgefragt, das neue Getriebe bzw. die defekten Teile sind noch immer nicht eingetroffen, muss wohl noch ne Woche warten.

Ist das nicht schön :(

Aber bei mit dem Leihwagen kann man es halbwegs verschmerzen :)

Und, hat sich inzwischen etwas getan? Würde mich interessieren, woran es denn nun gelegen hat.

Geschrieben

X-) ja, hab meinen S4 jetzt endlich wieder (seit 3 Tagen),

mir wurde gesagt, dass doch nicht das ganze Getriebe

sondern nur eine Teil unterhalb des Schalthebels ausgetauscht

wurde weil Audi es so vorgeschrieben hat, jedoch mußte das

ganze Getriebe dafür ausgebaut werden, er fähr eigentlich ganz gut

nur das noch irgendetwas vom Unterboden her klappert, da müssen

die nochmal prüfen.

PS: der Benzinverbrauch ist enorm, schaffe in der Stadt mit einem vollen Tank gerade mal 380 km, warum haben die beim S4 kein größeren Tank installiert?

Geschrieben

Das hier hab ich heute morgen noch im Netz gefunden, denke es ist genau der Fehler um den es sich hier handelt:

Problembeschreibung

Rückwärtsgang sporadisch/ständig nicht einlegbar, oder nur mit stark erhöhtem Kraftaufwand. Audi A4(8E) mit 0A2 oder 0A3 6 Gang-Schaltgetriebe.(Betrifft nur folgende Getriebekennbuchstaben: FYD, FZK, GHA, FZJ).

Ursache

Arretierbuchse für Rückwärtsgang ist defekt. (Käfig für Wälzkugeln klemmt in Buchse, bzw. ist aus der Buchse herausgewandert. Siehe hierzu Position R in Bild aus Anhang.

Serien-Lösung

Fertigung der Arretierbuchsen ab Getriebenr. 13799 bzw. Getriebebaudatum 07.10.03 optimiert.

Einsatz ab Fgstnr. 8E_4A112878

KD-Lösung

Da die Arretierungsbuchse für den Rückwärtsgang den größten Hub macht, ist diese am anfälligsten. Um eventuellen Ausfällen vorzubeugen, müssen alle sechs Arretierungsbuchsen ersetzt werden.

• Getriebe ausbauen

• Arretierungsbuchse R (siehe Abbildung) ausbauen, und prüfen ob sich nun der Rückwärtsgang ohne erhöhten Kraftaufwand einlegen läßt. Andernfalls ist eine andere Ursache verantwortlich und die Fehlersuche muß anderweitig fortgesetzt werden.

• Arretierungsbuchsen mit Spezialwerkzeug T40054 (für die oberhalb der Schaltwelle kann auch T40050 verwendet werden) und VW 771/1 ausziehen.

• In ELSA kann es bei einigen Fahrzeugen zu Problem beim Auffinden des entsprechenden Reparaturleitfaden kommen. In diesem Fall muß der Fahrzeugtyp manuell ohne Fahrgestellnummer und die entsprechende Getriebeaggregatenummer 0A2 bzw. 0A3 ausgewählt werden. In der Reparatrurgruppe 34 ist dann unter dem Kapitel „Schaltwelle mit Schaltzylinder aus- und einbauen“ der entsprechende Arbeitsschritt beschrieben.

• Restliche Arretierungsbuchsen ausbauen und prüfen ob eventuell eine der Wälzkugeln (Pfeil) aus einer beschädigten Rastierung ins Getriebe gefallen ist. In diesem Fall müßte innerhalb der Gewährleistung das Getriebe ersetzt werden.

• Vor Einbau des Getriebes alle Gänge durch Schalten an der Getriebeschaltwelle prüfen.

Wieder mal ein kleines Teil was für grossen Ärger sorgt.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Bei mir (Audi Cab 2,5 TDI, Schaltgetriebe) wurde im Gegensatz zu S3Freund das ganze Getriebe ausgetauscht, da zu dem Zeitpunkt Audi/ZF noch nicht wussten, woran es genau lag und das kaputte Getriebe inspizieren wollten.

Also bisher folgende Statistik bei meinem FABRIKNEUEN WERKSTATTWAGEN MIT AUSTAUSCHGETRIEBE: 1 Tag gefahren, 2 Wochen Werkstatt und jetzt durfte ich ihn GANZE 3 WOCHEN noch einmal fahren bis wieder etwas kaputt ging. Der Luftmassenmesser ist defekt bei km 2000 und wird nächste Woche ausgetauscht. Wie ich jetzt im Internet sehen konnte, ein nicht unbekanntes Problem bei VW/Audi. Im Moment fährt er sich sooooo schnell und zieht sooo gut, dass ich zumindest die 40 Tonner überholen kann, bei Gefälle wohlgemerkt. Steigungen sind relativ gefährlich, da ich nie weiss, wann der "Saft" beim Beschleunigen abgedreht wird.

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