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HAFTUNG AUF RENNSTRECKE und RENNVERANSTALTUNGEN


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Da ja doch einige Leute an Veranstaltungen teilnehmen und sich hin und wieder (oder regelmäßig) auf Rennstrecken befinden, hier eine kleine Gedankenstütze für Haftungsfragen und Versicherungsschutz.

Anlaß ist die Klage eines Porschefahrers auf Schadenersatz gegen einen Mitteilnehmer bei einer Gleichmäßigkeitsprüfung wo dieser seinen Wagen durch Kollision erheblich beschädigt hatte.

Bei dieser Veranstaltung ging es darum zwei Runden möglichst in der absolut gleichen Zeit zu fahren. Bei Punktegleichheit zählt die höhere Anzahl der Runden und dann die höhere Durchschnittsgeschwindigkeit.

Die Klage wurde abgelehnt.

Das heißt, weder die Kasko, noch die Haftpflicht und auch nicht der Verursacher selbst haftet oder muß zahlen.

Der Kläger erhielt keinen Pfennig und mußte sogar die Mietwagenkosten, die ihm der Unfallverursacher im voraus ersetzt hatte wieder zurückzahlen.

Grundsätzlich ist bei jeglicher Veranstaltung und den dazu gehörenden Übungsfahrten, bei der es um die "Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" geht, der Versicherungsschutz ausgeschlossen.

"Dies gilt nicht nur für Rennen im sportlichen Sinne, sondern für Rennen jeglicher Art, insbsondere Geschwindigkeits-, Touren-, und Sternfahrten u.ä., solange es um die Erzielung der höchsten Geschwindigkeit geht, mag diese auch nach den gegebenen Voraussetzungen in der absoluten Ziffer niedriger liegen können als bei Rennveranstaltungen im eigentlichen Sinn".

Das gilt auch dann, wenn auf abgesperrten Strecken Vergleichsfahrten durchgeführt werden, bei der es um eine möglichst hohe Durchschnittsgeschwindigkeit geht oder um eine möglichst hohe Anzahl gefahrener Runden.

Dies gilt dann nicht, wenn die "Fahrveranstaltung auf einer öffentlichen Straße ausgetragen wird, die Teilnehmer die Verkehrsvorschriften (Bem: insbesondere Tempolimits) zu beachten haben und die Veranstaltung lediglich auf die Erzielung einer hohen Durchschnittsgeschwindigkeit ausgerichtet ist" (BGH)

Weiters gilt das dann nicht, wenn bei einem "Lehrgang der Sportfahrschule eines Autoherstellers auf einer Rundstrecke die Verbesserung des Fahrkönnens und der Beherrschung des Fahrzeugs im Alltagsverkehr, insbesondere in extremen Gefahrensituationen, im Vordergrund steht, wenn die Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit nicht Haupt- und Endziel ist, weil sich die Platzierung der Teilnehmer nicht danach richtet" (OLG Hamm)

Aber Achtung:

Der Haftungsausschluß gilt laut Rechtsprechung nicht nur für die Versicherung sondern auch für die Teilnehmer persönlich!

"Bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügigen Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenzufügung besteht, ist die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für solche - nicht versicherte - Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung verursacht". (BGH)

Mit anderen Worten, auf Rennstrecken, egal was passiert oder wer Schuld ist, sieht der Geschädigte keinen Pfennig, von niemanden.

Einzige Ausnahme ist, wenn einer absichtlich jemand schädigt, dann haftet der Schädiger persönlich (nie die Versicherung), aber die Absicht dürfte schwer nachzuweisen sein.

Also, gebt Acht.

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Weiters gilt das dann nicht, wenn bei einem "Lehrgang der Sportfahrschule eines Autoherstellers auf einer Rundstrecke die Verbesserung des Fahrkönnens und der Beherrschung des Fahrzeugs im Alltagsverkehr, insbesondere in extremen Gefahrensituationen, im Vordergrund steht, wenn die Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit nicht Haupt- und Endziel ist, weil sich die Platzierung der Teilnehmer nicht danach richtet" (OLG Hamm)

Quasi wenn einer bei der Scuderia Hanseat seinen Wagen in die Planke drückt zahen die Versicherungen, oder was hab ich nun nicht verstanden.

MFG

Hami

Quasi wenn einer bei der Scuderia Hanseat seinen Wagen in die Planke drückt zahen die Versicherungen, oder was hab ich nun nicht verstanden.

MFG

Hami

Damit ist gesagt, daß dies nicht als Rennen oder vergleichweise Veranstaltung angesehen wird und der Versicherungsschutz rechtlich nicht ausgeschlossen ist.

Ob die Kasko zahlt ist wieder eine andere Frage und dies ist wieder von den jeweiligen Versicherungsbedingungen abhängig. Normalerweise wird im Rahmen von Fahrsicherheitstrainings Versicherungsschutz gewährleistet. Manche Versicherungen gewähren ja sogar einen Bonus, wenn man ein Fahrsicherheitstraining nachweisen kann.

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