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Canay

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Stellt euch vor ... :lol:

Ich verleihe mein Auto und nach einiger Zeit bekomme ich ein Brief mit tollem Foto.

War 100 erlaubt ... gefahren nach abzug der toleranz 145 km/h.

Ich stelle aber fest daß der Fahrer aus meiner Familie ist.

Gibt es da nicht das Recht die Aussage zu verweigern, wenn es einer aus der familie ist?

Gibt es sowas oder nicht?

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Du sagst einfach, dass Du nicht gefahren bist. Dann muss die Polizei herausfinden, wer gefahren ist. Da der "Schuldige" ein Familienmitglied ist, gibt's ein Aussageverweigerungsrecht und Du musst den Fahrer nicht beschuldigen. Einfach auf dem beiligenden Zettel schreiben, dass Du es nicht warst und Du Dich auch nicht erinnern kannst, wer da gefahren ist.

Wichtig ist natürlich auch, sollte der Wohnsitz des Fahrers und deiner derselbe sein, so heisst es aufpassen, wenn die Polizei überraschend auftaucht um einen Personenvergleich mit dem Bild anzustreben. - Muss nicht sein... kann aber! - Nicht das dann der Fahrer der Polizei zufällig übern Weg läuft.

Viel Glück - dem Fahrer

Die Strafe zahlt trotzdem der Halter...einzig die Punkte und das sichere Fahrverbot von 1 Monat sind damit aus der Welt.

Nein, zumindest nicht in Deutschland. Wenn der Fahrer in diesem Fall nicht ermittelt werden kann, gibts maximal ein Fahrtenbuch.

  • 2 Wochen später...

Nein, zumindest nicht in Deutschland. Wenn der Fahrer in diesem Fall nicht ermittelt werden kann, gibts maximal ein Fahrtenbuch.

da zahl ich doch lieber geld als dass ich ein fahrtenbuch bekomme oder? die 100€ kann doch jeder verschmerzen

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Canay,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Auch interessant: Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige).

  • Gefällt Carpassion.com 1

Seh ich genauso! Ich will doch nicht jede blöde Einkaufsfahrt aufschreiben, da wird man doch blöd!

Die 100 EUR sind wahrscheinlich nicht das Problem, sondern das Fahrverbot. Wenn er die Schuld anerkennt, bekommt er auch das Fahrverbot.

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