Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Haftpflicht-Schaden durch einen Verkehrsteilnehmer an meinem Fahrzeug


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag liebe Gemeinde,

mit der folgenden Situation haben garantiert einige schon Erfahrungen gemacht:

Es fährt einem jemand ins Auto, es entsteht ein überschaubarer Schaden.

Konkret: Spiegel ab, Tür durch den baumelnden Spiegel verkratzt, eine Delle am Kotflügel.

Reparatur: Kotflügel ersetzen+ Lackieren, Tür beilackieren, Spiegel neu.

 

die 2 Herausforderungen: 

1. Unfallgegener ist bei der Allianz versichert

2. Die Reparaturkosten sind- sagen wir mal- strittig.

 

zu 1: Gutachten sagt 10k€. Die Allianz kürzt die Kosten auf 30%. Da hilft nur der Anwalt und die RSV. Prozess läuft, wir klagen auf die voraussichtlichen Reparaturkosten iHv 10k 

zu 2: heute kommt der Kostenvoranschlag der Werkstatt- (Trommelwirbel) - 20.000€ (für Kotflügel, Spiegel, Lack). Doppelt so viel wie im Gutachten. 

 

Bisher war der Plan, die 10k vorzuschießen und dann zu nehmen, was beim Prozess rauskommt. Der Rest war dann Pech.

Bei 20k möchte ich allerdings ungern in Vorleistung gehen. Die 20k wird das Gericht zerreissen (mein Gefühl). 

 

Was würdet ihr tun:

- in Vorleistung gehen

- in Polen lackieren lassen 

- nichts machen bis der Prozess durch ist

 

Ich freue mich über jede Anregung

 

 

  • Wow 1
  • Traurig 3
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Ich würde mal bei einer anderen Werkstatt anfragen mit der Bemerkung vorab dass die Reparatur keinen Freibrief zum Gelddrucken darstellt obwohl Versicherungsfall.

  • Gefällt mir 12
Geschrieben

es ist leider die einzige Maserati-Fachwerkstatt im Umkreis von 500km (in B und HH ist es die selbe Firma)

Geschrieben

Es wird nicht zum Gerichtsverfahren kommen. Sobald du Klage einreichst wird die Allianz einknicken.

 

Aber falls doch muss dein Auto noch unrepariert sein falls das Gericht einen Gutachter bestellen will! Sonst hast du zu 100% verloren!

  • Gefällt mir 8
Geschrieben

Ein Delle im Kotflügel, ein neuer Spiegel, Kratzer in der Tür.

Bei Ferrari kostet der neue Spiegel mit lackieren ca. 5000 CHF. Da hab ich konkrete Erfahrung. :D 

 

Der Rest scheint mir dann je nach Schadensbild etwas teuer bis normal. Also Tür lackieren und ein neuer Kotflügel mit Lack, plus Arbeitszeit........ Seltsam ist das es vorher 50% daneben geschätzt wurde.

 

Und das die Allianz meint es wäre nur ein Schaden von ca. 3'300 €. Natürlich will jede Versicherung dem Versicherten nicht zu viel bezahlen, aber 30% eines "Gutachten"?

 

Ich hab mir auch immer nur einen Kostenvoranschlag der Werkstatt geholt und dann kam, je nach Schadendenshöhe ein Gutachter der Versicherung, welche hier in Pflicht steht, zur Werkstatt. 

 

Es wurde immer anstandslos der Schaden durch die Versicherung beglichen. 

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Die Frage ist, ob ein professioneller Lackierbetrieb den Schaden nicht genauso gut oder vielleicht sogar besser als die Maserati-Werkstatt richten kann. Nicht selten geben die Werkstätten die Lackier-/Spachtelarbeiten auch nur weiter an Dritte. Von daher würde ich auch ein Angebot direkt von einem Lackierer in deinem Umkreis einholen. Vielleicht passt der Kostenvoranschlag dann auch mit dem von der Allianz festgehalten Wert zusammen. Ich drücke dir @kmdx auf jeden Fall die Daumen.

  • Gefällt mir 7
Geschrieben

Vorschlag von @Sarah-Timo würde ich auch folgen - aber 1000%ig wird Dir das niemand für 3300 machen. Maserati spinnt, was die ET-Preise angeht.

Ich weiß nicht, welches Auto es ist, aber ich weiß, dass die Famiglia M. aus M. sich nicht schämt, für ein automatisch abblendbares Spiegelglas für einen 2008er Quattroporte 1600 Euro zu verlangen. Damit wird mit Sicherheit niemand hier mit 3k auskommen. Für 3k bekommst Du gerade mal einen Kotflügel instand gesetzt und neu lackiert.

Aber mit welcher Begründung haben sie denn 30% angesetzt? Ein Gutachten ist kein Kostenvoranschlag, die sind schließlich vereidigt und der Neutralität verpflichtet. Klingt schon sehr dreist!

Geschrieben

Die Allianz bemisst ihre Zahlung neuerdings daran, was diese Werkstatt für die Reparatur aufrufen würde (kein Scherz):

 

https://glasenapp-berlin.de/

 

Die haben als Anhängervemietung natürlich super Tarife bei der Lackierung.

 

Außerdem kürzen sie freimütig die im Gutachten vorhandenen Positionen. Zu guter Letzt berufen sie sich auf "Betriebsgefahr", wodurch sie 30% des Schadens dem Geschädigten zurechnen.

 

Ohne Prozess wird das mit der Allianz leider gar nichts.

vor 19 Minuten schrieb Rechenknecht:

Für 3k bekommst Du gerade mal einen Kotflügel instand gesetzt und neu lackiert.

 

Kotflügel Ersatzteil netto 3708,-, Außenspiegel netto 1840,-, Lackieren des neuen Kotflügels netto 1819,-, Lackieren Spiegelkappe netto 559,80€, Lackieren Tür netto 1200,-, Material und Hilfsstoffe für Lackieren netto 1400,-

 

 

 

  • Gefällt mir 1
  • Wow 2
Geschrieben

Sofort zum Anwalt, auf keinen Fall irgendwas anderes unternehmen oder kommunizieren.

 

BTW: So ne Anhängervermietung ist auch schnell mal gekauft von der Arroganz Versicherung.

  • Gefällt mir 1
Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo kmdx,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb kmdx:

Betriebsgefahr

Kommt da wieder das Thema Betriebsschäden hoch? 

  • Haha 2
Geschrieben

Du brauchst keine RSV, die gegnerische Versicherung muss Dir auch die anwaltliche Geltendmachung/Vertretung bezahlen.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb kmdx:

Kotflügel Ersatzteil netto 3708,-, Außenspiegel netto 1840,-, Lackieren des neuen Kotflügels netto 1819,-, Lackieren Spiegelkappe netto 559,80€, Lackieren Tür netto 1200,-, Material und Hilfsstoffe für Lackieren netto 1400,-

 

 

 

Die Rechnung ist nachvollziehbar -

warum Maserati dann das doppelte will und die Allianz ein Drittel - das ist Kategorie WHATEVER...

Dadurch dass noch Anwalts-Gerichtskosten dazu kommen, wird es nicht billiger. Verkehrte Welt.

 

(ich hatte letztes Jahr einen abgefahrenen Spiegel am geparkten FIAT Talento - Kostenvoranschlag so um die 900 Euro inkl. lackierter Spiegelkappe. Nachdem ich froh war, dass sich der Fahrer überhaupt gemeldet hatte und im Geschäft nachfragte, wem das Auto gehört, haben wir uns auf 200 ohne Versicherung geeinigt. Ich hab für 80,- einen Korea-Spiegel bestellt, die alte lackierte Kappe mit Kratzer selbst umgebaut und den Spiegel in 30 Min. montiert und alle waren glücklich und die Versicherungen außen vor. Aber beim Maserati würd ich das auch nicht machen)

  • Gefällt mir 3
Geschrieben

Das Problem fängt meistens schon bei Gutachter an. Nicht jeder Gutachter ist in der Materie Ferrari etc....drinnen.

Bei mir hatte die Werkstatt extra bei der Versicherung angerufen und die Sachlkage erklärt, mit den Hinweis das es danach nur zu Schwierigkeiten und unnötigen Aufwand für alle kommt. Die Werkstatt kannte das schon von anderen Fällen. Danach wurde ein auf Sportwagen spezialisierter Gutachter geschickt von der Versicherung ( den die Versicherung auch kannte ) und es gab keine Probleme bei der Abwicklung.

 

Hätte Lieschen Müller in der Schadenabteilung einfach Horst Mustermann geschickt, hätte es sicher anders ausgesehen.....

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

So wie du das beschreibst geht es bei der Kürzung ja gar nicht um das was im Gutachten steht sondern daran das die Schuldfrage strittig ist bzw. du eine teilschuld zu haben scheinst. 
 

alles andere ist für mich nicht schlüssig und auch nicht nachvollziehbar. 
da der Prozess ja scheinbar schon läuft kann ich dir da leider auch nicht mehr wirklich helfen weil der Innendienst nur noch mit deinem Anwalt kommuniziert. 
 

immer dran denken, eine Haftpflicht ist auch immer zur Abwehr unberechtigter Anspüche da und wenn der VN sagt er sei nicht schuld, oder nur zum Teil, ja dann wird halt auch erstmal abgelehnt wenn es nicht eindeutig ist. 
das ist nicht nur bei der Allianz so sondern überall. 
 

die Werkstatt was du da postest wird vermutlich die Vertrags Werkstatt sein in deinem Gebiet für Verträge mit Werkstatt Bindung wo vermutlich nachgefragt wurde um ne Vergleichssumme zu haben. 
Du hast natürlich Anspruch nach Regulierung nach Hersteller vorgaben und Kosten der dementsprechenden Hersteller Vertragswerkstatt. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Thorsten0815:

Ein Delle im Kotflügel, ein neuer Spiegel, Kratzer in der Tür.

Bei Ferrari kostet der neue Spiegel mit lackieren ca. 5000 CHF. Da hab ich konkrete Erfahrung. :D 

 

 

Ja aber nur bei Deinem Oldtimer. Kleine Delle im Kotflügel und lackieren 24 TEUR brutto.

  • Gefällt mir 1
  • Haha 1
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb kmdx:

Guten Tag liebe Gemeinde,

mit der folgenden Situation haben garantiert einige schon Erfahrungen gemacht:

Es fährt einem jemand ins Auto, es entsteht ein überschaubarer Schaden.

Konkret: Spiegel ab, Tür durch den baumelnden Spiegel verkratzt, eine Delle am Kotflügel.

Reparatur: Kotflügel ersetzen+ Lackieren, Tür beilackieren, Spiegel neu.

 

die 2 Herausforderungen: 

1. Unfallgegener ist bei der Allianz versichert

2. Die Reparaturkosten sind- sagen wir mal- strittig.

 

zu 1: Gutachten sagt 10k€. Die Allianz kürzt die Kosten auf 30%. Da hilft nur der Anwalt und die RSV. Prozess läuft, wir klagen auf die voraussichtlichen Reparaturkosten iHv 10k 

zu 2: heute kommt der Kostenvoranschlag der Werkstatt- (Trommelwirbel) - 20.000€ (für Kotflügel, Spiegel, Lack). Doppelt so viel wie im Gutachten. 

 

Bisher war der Plan, die 10k vorzuschießen und dann zu nehmen, was beim Prozess rauskommt. Der Rest war dann Pech.

Bei 20k möchte ich allerdings ungern in Vorleistung gehen. Die 20k wird das Gericht zerreissen (mein Gefühl). 

 

Was würdet ihr tun:

- in Vorleistung gehen

- in Polen lackieren lassen 

- nichts machen bis der Prozess durch ist

 

Ich freue mich über jede Anregung

 

 

Meiner Meinung nach hast du schon einen entscheidenden Fehler gemacht 🤷🏻‍♂️.

Als erstes würde ich meine Versicherungsagentur informieren und wie folgt vorgehen.

1 - Da grundsätzlich mit Ärger zu rechnen ist, den Schaden der eigenen Versicherung melden und um einen Gutachter deiner Versicherung bitten (wichtig).

2 - Anwalt einschalten 

3 - Deine Versicherung mit der Abwicklung beauftragen (Vollkasko)

4 - Reparaturkosten oder fiktive Abrechnung mit deiner Vollkaskoversicherung abrechnen.

5 - Deine Vollkaskoversicherung wird sich das Geld schon von der gegnerischen Versicherung wiederholen.


 

Das Spiel mit „in Vorleistung“ gehen und möglicherweise 2 Jahre warten, bis ich teilweise Recht bekomme, würde ich nicht mitmachen. Gegnerische Versicherungen versuchen grundsätzlich den entstandenen Schaden kleinzurechnen. Ich Versichere alle meine Fahrzeuge Vollkasko, nicht nur um meine Fehler abzusichern, sondern um mich vor solchen Fällen zu schützen, wo ich eigentlich der Geschädigte bin.

 

  • Gefällt mir 6
Geschrieben

Hatte vor Jahren beim 4200GT auch einen PArkrempler. Kotflügel vorne tausen , Felge , 2 neue Reifen und Ausfallzeit lag der Schaden damals bei knapp 11K. Die Verursacherin war Fahranfängerin und wollte mir 100 Euro geben🙈

  • Haha 3
  • Wow 1
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb coolbeans:

Es wird nicht zum Gerichtsverfahren kommen. Sobald du Klage einreichst wird die Allianz einknicken.

Da wäre ich mir mal nicht so sicher!

 

Ich hatte vor gut 1,5 Jahren einen Unfall, Gegner hat mir eindeutig die Vorfahrt genommen, hatte ordentlich gebechert und die Schäden (zumindest die am Auto) wurden durch ein Gutachten belegt.

Die gegnerische Versicherung hat so ziemlich jeden Posten bestritten bzw ihre eigene Berechnung präsentiert. Ohne Anwalt keine Chance! Das Thema ist übrigens noch nicht durch…
Es ist doch für Versicherungen schon Tagesgeschäft, sich vor Gericht zu streiten, scheint sich offenbar auch zu lohnen (ich vermute, weil viele Geschädigte nach vielen Monaten einknicken und einfach ein Ende finden möchten).

  • Gefällt mir 11
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ellbc:

Da wäre ich mir mal nicht so sicher!

Es fängt schon mit der Auswahl des Gutachters an ... Üblicherweise haben Amtsgerichte nur wenige Gutachter auf Ihrer Liste die sie bei Streitigkeiten bestellen. Bei uns TÜV Süd und Dekra. Wenn man das weiß und deshalb sein Gutachten bereits bei den in Frage kommenden Gerichtsgutachter erstellen lässt geht das meist recht fix. War ein Tipp von meinem RA vor einigen Jahren.

Genau so war es auch bei mir - mir ist jemand ins geparkte Auto gefahren, Seitenteil Delle, Kratzer am Stoßfänger hinten und dummerweise Magno Mattlack- 

Schaden inkl. Wertminderung 19.500€ netto. Die gegnerische Versicherung (ADAC, sprich Allianz) wollte inkl. Wertminderung knapp 7.000€ netto zahlen. Als dann die Post vom Richter kam, dass meine Einverständnis vorausgesetzt, die Verhandlung im stillen Kämmerlein ohne die Klageparteien stattfinden wird war alles klar und die Allianz ist eingeknickt.

Klar, was hätte der Richter auch tun sollen, ihm war klar dass das Gutachten von der Dekra dann auch nicht anders aussehen würde, stammte meines doch von einem der beiden Organisationen mit denen er zusammenarbeitet.

Putzig war das Schreiben der Allianz - aus pragmatischen Gründen ... Sowas hatte weder ich noch mein Anwalt je zuvor gelesen, aus prozessökonomischen Gründen, das kennt man, aber aus pragmatischen Gründen ... 🤣

 

Klar, ganz anders sieht es aus wenn darum gestritten wird wer welchen prozentualen Anteil am Schaden tragen muss. Und solche Streits machen die Versicherungen halt gerne, denn wenn beide Parteien eine Teilschuld bekommen steigen die Beiträge beider Versicherungsnehmer. Dann ist es wirtschaftlich betrachtet für beide Versicherungen nicht so schlimm.

Und leider bekommst du heutzutage fast immer eine Teilschuld, solche Urteile haben NICHTS mit gesunden Menschenverstand zu tun!

  • Gefällt mir 7
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb coolbeans:

Es fängt schon mit der Auswahl des Gutachters an ...

Und genau darauf kommt es immer an👍🏻.

Ich arbeite ausschließlich mit Gutachtern, welche ebenfalls mit den Gerichten zusammenarbeiten.

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Hi Michael,

wie kann ich denn bitte genau in Erfahrung bringen mit welchen Gutachtern das für meinen Gerichtsstand zuständige Amtsgericht zusammenarbeitet? Kann ich das beim Amtsgericht einfach direkt erfragen oder gibt es da eine Liste o.ä.? Danke

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Sarah-Timo:

Hi Michael,

wie kann ich denn bitte genau in Erfahrung bringen mit welchen Gutachtern das für meinen Gerichtsstand zuständige Amtsgericht zusammenarbeitet? Kann ich das beim Amtsgericht einfach direkt erfragen oder gibt es da eine Liste o.ä.? Danke

Wird dir das Gericht nicht verraten. Aber das kann dir jeder Anwalt im jeweiligen Gerichtsbezirk sagen.

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
Am 1.2.2025 um 12:13 schrieb michael308:

Und genau darauf kommt es immer an👍🏻.

Ich arbeite ausschließlich mit Gutachtern, welche ebenfalls mit den Gerichten zusammenarbeiten.

Die Gutachter müssen eine Bestellung zum Gerichtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen selber beantragen. Wer von den vereidigten Gutachten vom Gericht auch wirklich genommen wird weißt du in der Regel natürlich nicht, ist natürlich von der Größe der Stadt abhängig. 
Auf jeden Fall bist du besser bedient einen solchen Gutachter zu nehmen, da die gegnerischen Versicherung sehr großzügig mit dem Begriff „Gefälligkeitsgutachten“ umgehen.

 

https://service.berlin.de/dienstleistung/329280/#:~:text=Durch die öffentliche Bestellung und,Personen zur Verfügung gestellt werden.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Wichtigster Tipp: Nichts von dem glauben, was @michael308 schreibt. Bespreche das mit Deinem Anwalt, der wird wissen, was zu tun ist. Der kann sich mit dem Versicherer absprechen und für Dich eine Lösung finden. Alles andere ist Nonsens.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Erstelle ein neues kostenloses Benutzerkonto.

Jetzt registrieren

Anmelden

Bereits Mitglied? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...