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Württembergische Versicherung und BBB-Schäden


Zur Lösung Gelöst von Lattenknaller,

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Geschrieben

Die Haftpflicht hat doch keine BBB-Klausel, oder? 

Geht doch eigentlich garnicht. 

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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Alaska:
vor 6 Stunden schrieb stelli:

Plus die Rennstrecken Klausel ist auch super.

Ist das ein Scherz? In neuen Verträgen ist alles ausgeschlossen.

Die Nürburgring Nordschleife 

ist als öffentliche Mautstraße eingestuft und wird deshalb rechtlich als Landstraße behandelt, wenn sie für Touristenfahrten freigegeben ist. Dadurch gelten auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die allgemeinen Verkehrsregeln auf der Strecke (Tempolimit 100 km/h).

In den 90er Jahren habe ich es selber schon erlebt als auf der Döttinger Höhe geblitzt wurde. Der liebe Peter H. hat auch dort mal seinen Countach in die Leitplanke gehauen (@Hermann F, erinnerst du dich noch). Damals hatte die Vollkasko gezahlt, da keine Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden konnte 😉.

 

Und was passiert heute?

 

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Wurde der Countach da bei 280 geblitzt und das Ergebnis war: Does not compute? :lol2:

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vor 6 Minuten schrieb michael308:

Und was passiert heute?

Hatte 2019 mal bei einer Tourifahrt meinen M235i bei regennasser Strecke in die Leitplanke gefahren. Meine damalige Vollkasko (HUK Coburg) hatte den Schaden (ca. 15k) anstandslos übernommen.

 

In den Versicherungsbedingungen war lediglich die Teilnahme an behördlich genehmigten Rennen und den dazugehörigen Übungsfahrten ausgeschlossen.

 

Am besten bei der Versicherung mal schriftlich nachfragen.

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Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb michael308:

Der liebe Peter H. hat auch dort mal seinen Countach in die Leitplanke gehauen (@Hermann F, erinnerst du dich noch).

Ich habe noch wage Erinnerungen, dachte aber das es ein Auto von Kremer und nicht sein eigenes war. Bei den Kremers war ich vor kurzem noch um die Kupplung auslesen zu lassen.

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vor 1 Minute schrieb Hermann F:

Ich habe noch wage Erinnerungen, dachte aber das es ein Auto von Kremer und nicht sein eigenes war

Ich meine das war sein eigener Countach,

das Jubileumsmodel das Peter gegen ein Bäumchen gesetzt hatte war vom Kremer🤣

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Dan lag ich ja doch nicht ganz falsch 😁

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb michael308:

Die Nürburgring Nordschleife 

ist als öffentliche Mautstraße eingestuft und wird deshalb rechtlich als Landstraße behandelt, wenn sie für Touristenfahrten freigegeben ist. Dadurch gelten auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die allgemeinen Verkehrsregeln auf der Strecke (Tempolimit 100 km/h).

In den 90er Jahren habe ich es selber schon erlebt als auf der Döttinger Höhe geblitzt wurde. Der liebe Peter H. hat auch dort mal seinen Countach in die Leitplanke gehauen (@Hermann F, erinnerst du dich noch). Damals hatte die Vollkasko gezahlt, da keine Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden konnte 😉.

 

Und was passiert heute?

 


Sehr oft mittlerweile ausgeschlossen. In den aktuellen Allianz Versicherungsbedingungen unter anderem auch. Die hatten den GT2 RS mit den alten Bedingungen von einem Bekannten noch übernommen…war ein Totalschaden beim Touri Verkehr.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb GeorgW:

Mal angenommen es gibt einen Fehler in der Elektrik oder eine Benzinleitung wird undicht, es fängt an zu brennen, man hält an, steigt aus und das Auto brennt ab. Übrig bleibt ein ausgeglühter Haufen Schrott, von dem niemand mehr irgendwas gebrauchen kann. Also ggü. einem Unfall-Totalschaden ein echter Totalverlust.

Bisher war ich der Meinung, dass dies von der VK abgedeckt wäre, ist es wohl aber nicht...?:confused:

Gruß, Georg

Elektrik Fehler treten z.B. bei von aussen wirkenden Bodenwellen ein weil sich dir Kabel dann besonders heftig und unnatürlich bewegen , genauso wird eine Benzinleitung dann undicht wenn man durch ein Schlagloch fährt...bzy. der Schlauch rutscht genau dann ab..

 

Wenn das einach so passiert dann ist das natürlich <<Pech

Geschrieben

Mir wurde mal zugetragen, dass einige Versicherungen einen Unfallschaden bei den Tourifahrten auf dem Nürburgring mit der, wie ich finde, sehr schön formulierten Klausel "kein Versicherungsschutz auf kostenpflichtigen Einbahnstraßen" ausschließen 😂

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb stelli:

Im schlimmsten Fall wird bei dir Regress genommen. Also definitiv bei paar Promille zum Beispiel. Aber immer bis maximal 5000 Euro Regress.

Bist Du da wirklich sicher? Ich bin bis jetzt davon ausgegangen bzw. meine sogar des Öfteren gelesen zu haben, dass die Versicherung bei absoluter Fahruntauglichkeit unbegrenzt Regress nehmen kann, auch wenn’s im schlimmsten Fall um Millionenbeträge geht.

Klar, das wird dann beim Durchschnittsversicherten gewiss nicht von Erfolg gekrönt sein, aber außer der Anmeldung einer Privatinsolvenz bleibt dem Versicherten auch dann kaum etwas anderes übrig.

In meinem entferntesten Kollegenkreis gab‘s jemanden, der mit Kommissionsware im Wert von ca. 1,5 Mio Euro überfallen wurde und der wählte dann, für mich zwar äusserst tragisch, jedoch als ultima ratio durchaus nachvollziehbar, ganz schnell den Freitod. Aber jetzt schweife ich wirklich zu weit vom Thema ab, also back to topic.

Geschrieben

Um es aber nochmals themenmässig auf den Punkt zu bringen und damit eigentlich jegliche Spekulationen , was oder was nicht im Fall der Fälle ein  BBB Schaden wäre , auszuschließen, wäre es doch am besten einfach nur zu wissen , welche Versicherung bietet überhaupt in der Vollkasko diesen „ richtigen „ Komplettschutz an , vorallem auch für Exoten ( in zb. meinem Fall halt für einen Lamborghini Huracan ) .

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Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb MaxF:

Wenn Ihr Euch nicht sicher seid, ob ein bestimmter Sachverhalt durch die Versicherung abgedeckt ist oder nicht, und Ihr hier auf eine Klarstellung hofft, dann formuliert Eure Frage doch bitte klar erkennbar als solche.

Wobei das dann auch nicht beantwortet wurde. Trotz mehrfacher Nachfrage. 

😉 

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vor 35 Minuten schrieb luxury_david:

Bist Du da wirklich sicher? Ich bin bis jetzt davon ausgegangen bzw. meine sogar des Öfteren gelesen zu haben, dass die Versicherung bei absoluter Fahruntauglichkeit unbegrenzt Regress nehmen kann, auch wenn’s im schlimmsten Fall um Millionenbeträge geht.

Klar, das wird dann beim Durchschnittsversicherten gewiss nicht von Erfolg gekrönt sein, aber außer der Anmeldung einer Privatinsolvenz bleibt dem Versicherten auch dann kaum etwas anderes übrig.

In meinem entferntesten Kollegenkreis gab‘s jemanden, der mit Kommissionsware im Wert von ca. 1,5 Mio Euro überfallen wurde und der wählte dann, für mich zwar äusserst tragisch, jedoch als ultima ratio durchaus nachvollziehbar, ganz schnell den Freitod. Aber jetzt schweife ich wirklich zu weit vom Thema ab, also back to topic.

Steht in den Versicherungsbedingungen so drinnen.

 

Hier nochmal erklärt…es könnte im Extremfall sogar bisschen drüber gehen, wie da steht.

 

https://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/kfz-versicherung/regress-der-kfz-versicherung

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vor einer Stunde schrieb Schwarze 8:

Um es aber nochmals themenmässig auf den Punkt zu bringen und damit eigentlich jegliche Spekulationen , was oder was nicht im Fall der Fälle ein  BBB Schaden wäre , auszuschließen, wäre es doch am besten einfach nur zu wissen , welche Versicherung bietet überhaupt in der Vollkasko diesen „ richtigen „ Komplettschutz an , vorallem auch für Exoten ( in zb. meinem Fall halt für einen Lamborghini Huracan ) .

Falls du neben dem Huracan noch einen Klassiker besitzt solltest du bei der Mannheimer(Belmot) anfragen……..😉

Mein Makler meinte jedoch zu mir, das es von der Mannheimer nicht gewünscht ist die Werbetrommel zu rühren und Sie sich die Kunden individuell aussuchen.

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Dann findet es die Mannheimer bestimmt mega, dass du das hier gepostet hast. :D Os ja oft so, dass Versicherungen nicht nur einen Exoten alleine versichern.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb jo.e:

Dann findet es die Mannheimer bestimmt mega, dass du das hier gepostet hast. :D Os ja oft so, dass Versicherungen nicht nur einen Exoten alleine versichern.

Der Versicherung ist das egal,

ich soll nur nicht jedem Hoffnung machen😉………

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Wer beispielsweise schon 2 Lambos im Wege des "sportlichen Fahrens" geschrottet hat, der dürfte sich wohl eher keine "Hoffnung" machen :D

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Geschrieben

Habe heute nochmals telefonisch Kontakt mit meiner Generalagentur von der Württembergischen gehabt , also BBB Schäden sind bei der normalen Auto VK mit versichert und im Exotentarif ausgeklammert also nicht mitversichert 

 

auf die Frage wieviel den schon BBB Schäden dieses Jahr gemeldeten hätten bei der VK der Exoten Versicherung war die Aussage von allen VK Schäden. Zwischen  3-5 Prozent zudem kommt das die meisten Schäden so gering waren das es keinen großen Wert gehabt hätte  die überhaupt über die Kasko abzurechnen

 

Es werden alle BBB Schäden bei der Württembergischen bezahlt wenn es nach dem. BBB Schaden Ereignis zu einem Unfall mit Beschädigung von Fremdeingentum oder  dem eigenen Fahrzeug kommt,  auch wenn eine Benzinleitung platzt und das Fahrzeug ausbrennt gilt das dann als Feuerschaden und wird bezahlt also kein Betriebsschaden  

 

gilt jetzt aber nur für die Würtembergische bei der ich auch versichert bin 

 

mein Fazit die Sache wird hier heißer gekocht als später gegessen ich habe so Ein Fall auch noch nie gehabt 

 

das war’s von mir dann auch zu dem Thema und  ist für mich abgehakt ich wollte das nur aus erster Quelle von meiner Agentur noch hören das reicht mir dann und deckt sich mit dem was René hier beigetragen hat 

 

 

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb F430Scuderia:

ich habe so Ein Fall auch noch nie gehabt 

Dann wird es ja auch erst im Detail interessant. :D 

Merci für das Nachfragen. 

Geschrieben
Am 26.10.2024 um 18:43 schrieb Speedy Carlo:

... SPEZIELL BEI DIR lieber @erictravwürde mich mal interessieren, ob Du im persönlichen Gespräch - so von Angesicht zu Angesicht - auch so "mutig" bist, oder nur hier unter dem Deckmantel der Anonymität ... . Hab' da so (m)eine Vermutung ... 😎

Du hast mich auch nicht persönlich kennengelernt, da steht dir natürlich jegliche Vermutung frei.

Geschrieben

Jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazugeben. Ja, es ist schon unschön dass bei normalen Kfz die BBB Schäden mitversichert sind/versichert werden können und bei den Exoten jedoch nicht.

 

Aber mal ganz ehrlich, als mir vor ein paar Jahren bei 270km/h der Hinterreifen geplatzt ist und den Diffusor zerhämmert hat hätte ich nicht mal im Traum daran gedacht dies der VK zu melden. War für mich ja kein Unfallschaden sondern ein Defekt an meinem Fahrzeug mit Folgeschaden. Es ist ja eine Vollkasko und keine All Risk Versicherung ...

 

Viel mehr finde ich andere Dinge in der Police der gerade so gescholtenen Versicherung unschön, z.B. das kategorische Rennstreckenverbot und die Pflicht dass das Fahrzeug nachts in der verschlossenen Garage stehen muss. (Was zwar fast immer der Fall ist, aber was ist mit Urlaub oder einer Feier bei Freunden, die etwas aus dem Ruder läuft, und die Kiste dann eben stehen bleibt ...)

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Geschrieben

@coolbeans  Künftig muss jeder Besitzer eines Exoten genauer fragen, ob seine Versicherung in diesen Fällen leistet, bzw. verweigert. Vordergründig wird gerne mit der VOLLkasko geworben, jedoch Ausschlussgründe "wenig besprochen".

 

Erfahrungen mit V-Unternehmen: Ein CP Mitglied hat vor einiger Zeit meinen 11er "verletzt". (akzeptierter Auffahrunfall). War bei einer hier nicht unerwähnten Unternehmen versichert. Da ich kein Kostenschinder bin, habe ich auf einen Mietwagen verzichtet. Die Belohnung dafür war, dass man die Endreinigung meines Fahrzeuges (speziell Schleifstaub auf Cabrioverdeck) in Höhe von 70 € verweigern wollte. Dann habe ich mit der Sachbearbeitungstussi eine Wette gemacht, dass meine 70 € umgehend angewiesen werden. (Unter der Erwähnung, dass ich Rechtschutzversichert bin, und der Verursacher ebenfalls bei Euch auch Rechtschutzversichert ist). Hat funktioniert. Mein alter Herr sagte immer: ......."sei immer gut, doch nie zu gütig, sonst werden die Wölfe übermütig"................

 

Den Name der Gesellschaft teile ich gerne (mit Schadensnummer) per PN mit. (Da man ja kein Falschzeugnis ablegen darf😇)

 

 

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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Lagu:

Künftig muss jeder Besitzer eines Exoten genauer fragen, ob seine Versicherung in diesen Fällen leistet, bzw. verweigert. Vordergründig wird gerne mit der VOLLkasko geworben, jedoch Ausschlussgründe "wenig besprochen".

Und da Worte nur heisse Luft sind, sollte wie von @chip beschrieben ein Gesprächsprotokoll zu den Aussagen des Verkäufers auf Fragen des Kunden erstellt werden. 

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