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Württembergische Versicherung und BBB-Schäden


Zur Lösung Gelöst von Lattenknaller,

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Geschrieben

Nochmal abschließend: Lest Euch bitte meine Kommentare durch. Ich habe versucht, das ordentlich zu erklären. 

 

Mancher hier will allerdings nur stänkern, pöbeln und oder irgendwelche Stammtischgeschichten verbreiten. 
 

Darauf habe ich keine Lust. 
 

Subjektive Wahrnehmung von Einzelnen ist nicht die Wahrheit. Wir haben alleine im ersten Halbjahr 400 Schäden ausbezahlt und machen das gerne. Nur weil Michael hier hetzt und mangelndes Wissen und Verständnis mit lautem Gebrülle zu übertönen versucht, ist er nicht im Recht.
 

Der Geschädigte hat mich auch schon angeschrieben, selbst dem ist der indiskrete Umgang mit seinem Fall durch Michael unangenehm. 


Daher werde ich mich aus Rücksicht darauf, aus diesem Thread raushalten. 
 

Vielleicht zur Einordnung: Es gibt immer mal wieder nicht versicherte Schäden. Wie BWQ schon schrieb, kann man nicht alles absichern. Selbst All-Risk-Deckungen haben Ausschlüsse.

 

Wir als Agentur tun alles, um für unsere Kunden das Maximum herauszuholen. Im genannten Fall sprechen wir von einer ordentlichen Summe, die wir dem Versicherungsnehmer überwiesen haben. Einfach so, weil sowohl wir als auch die Württembergische, ihre Kunden wertschätzen.
 

Und das war’s jetzt hier von mir. Wenn sich jemand ernsthaft für dieses Thema interessiert, sind sowohl ich, als auch mein Team, gerne bereit, das in einem persönlichen Gespräch zu erörtern.

 

 

parkour goodbye GIF by Red Bull

 

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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Lagu:

z.B., Sollte sich mein Rerifendruck bei 300 um 0,2 bar verändern und mir dadurch der Reifen platzen, wäre das ja auszulesen. Ist das dann ein BBB Fall?

Eine alleinige Ursächlichkeit würde ich da nicht sehen können, der Reifen müßte schon erheblich vorgeschädigt oder sehr alt sein, DAS wäre dann die tatsächliche Ursache. Ob das ein BBB Fall wäre, käme wohl auf die sonstigen Umstände an.

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Jarama:

"Unabsichtliche" Mißachtung von Verkehrsschildern lässt einen die Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr in Frage stellen. Denn ein Fahrer sollte normalerweise in der Lage sein Verkehrschilder wahrzunehmen und deren Bedeutung zu erfassen.

 

Wenn Du es nicht gesehen hast, weil Du beispielsweise gerade im Rückspiegel den nachfolgenden Verkehr beobachtest hattest, dann wäre es ein "Augenblicksversagen" und insofern entschuldbar. Wenn nicht, dann warst Du mindestens unaufmerksam, wenn nicht ignorant.

 

Freu Dich doch, dass da nicht weiter nachgeforscht wurde (zumal es ja im Ausland war, da lohnt der Aufwand versicherungsseitig nicht, mal genauer hinzuschauen). Ich nehme mal an, dass Du der Versicherung nicht angegeben hast, dass da ein Warnschild stand (Du hast ja offenbar zumindest im Nachhinein von dem Schild erfahren...)

Noch mal: Ich habe nicht ein Schild missachtet, ich hab ein Schlagloch von vielen, auch wenn angekündigt, übersehen. Sogar dummerweise reingebremst. Sonst wäre vermutlich wenig passiert. Das hab ich der Versicherung auch genau so mitgeteilt. Ich hab einen Fehler gemacht. Dagegen bin ich eben versichert. Nix, wenn und aber, oder freuen. Und nein, auch wenn Du es gerne unterstellen möchtest, ich hab es ehrlich und genauso der Versicherung angegeben. 

  • Gefällt mir 4
Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Jarama:

"Unabsichtliche" Mißachtung von Verkehrsschildern lässt einen die Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr in Frage stellen. Denn ein Fahrer sollte normalerweise in der Lage sein Verkehrschilder wahrzunehmen und deren Bedeutung zu erfassen.

...das ist doch alles komplett an den Haaren herbeigezogen.:D

Hier geht es doch überhaupt nicht darum, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern oder vorsätzlich einen Schaden herbeizuführen, sondern sich gegen die eigene Unzulänglichkeit abzusichern. Niemand ist fehlerfrei, und natürlich passiert es manchmal, dass man eine Situation falsch einschätzt, nicht schnell genug reagiert, mit "nicht angepasster Geschwindigkeit" unterwegs ist, oder ein technischer Defekt auftritt. Und genau dafür hat man die Vollkasko und bezahlt die Prämien. Dachte ich jedenfalls bisher.:confused:

Gruß, Georg

  • Gefällt mir 11
Geschrieben

Mich würde mal interessieren, wie hoch der Anteil abgelehnter "BBB-Schäden" in der VK ist, über alle Versicherungsgesellschaften betrachtet. Ich behaupte mal sehr gering. Oder sollte der Anteil an Eignern, welche ihren teuren Boliden technisch vernachlässigen, oder extrem riskant bewegen so hoch sein?

 

Viel interessanter (und seltsamer, aber praxisrelevanter) finde ich die meisten Versicherungsbedingungen zum Thema "Wildunfall". Denn alle nicht "jadgbaren" (nicht zur Jagd per Gesetz freigegebene) Tiere sind meist ausgeschlossen, oft auch noch Federtiere. Fuchs wird erstattet, Hund oder wohl Wolf nicht. Elch ja, Kuh oder Pferd nicht. Beispielsweise.

 

Wenn es zu einem Unfall durch ein Ausweichmanöver gekommen ist, und das Tier noch lebt und davon gerannt ist, fällt es schwer nachzuweisen, dass es sich um ein "jagdbares" Tier gehandelt hat. Die Versicherung stellt sich dann mitunter quer, bis zum Beweis des Gegenteils. Hatte ich mal, das Tier war zwar nicht weggelaufen, aber so heftig "demoliert", so dass eine Artbestimmung anhand eines Fotos der Überreste nicht leicht war.

 

Logische Handlungsweise: im Zweifel drauf halten und das blöde Viech erwischen. Und auf keinen Fall riskant ausweichen und womöglich dabei einen Unfall riskieren. Ich denke mal, dass Wildunfälle erheblich (!) öfter als "BBB-Schäden" vorkommen. Erst letztens im einem Randbezirk wieder gesehen, ein SUV hatte ein Wildschwein erwischt (oder umgekehrt, wie auch immer). Immerhin konnte das Wildschwein nicht mehr weglaufen ...

vor 1 Minute schrieb GeorgW:

...das ist doch alles komplett an den Haaren herbeigezogen.:D

Hier geht es doch überhaupt nicht darum, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern oder vorsätzlich einen Schaden herbeizuführen, sondern sich gegen die eigene Unzulänglichkeit abzusichern. Niemand ist fehlerfrei, und natürlich passiert es manchmal, dass man eine Situation falsch einschätzt, nicht schnell genug reagiert, mit "nicht angepasster Geschwindigkeit" unterwegs ist, oder ein technischer Defekt auftritt. Und genau dafür hat man die Vollkasko und bezahlt die Prämien. Dachte ich jedenfalls bisher.:confused:

Gruß, Georg

Es geht darum. Wenn man beispielsweise ein Verkehrzeichen übersehen hat, ist das leichte Fahrlässigkeit.

 

Wenn man es gesehen hat und schlichtweg bewußt ignoriert, beispielsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung, dann ist das mindestens grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht Vorsatz. Und keine "eigene Unzulänglichkeit" gegen die man auf Kosten der Allgemeinheit sich absichern können sollte.

 

Im ersten Fall bin ich bei Dir. Aber wenn meine Versicherung im zweiten Fall zahlen würde, wäre ich wütend, weil Du und ich letztlich für den durch Rasen bedingten Unfall zahlen, und nicht etwa "die Versicherung". In nächsten Jahr nämlich. Ohne dass wir einen Unfall gehabt hätten.

 

Ich jedenfalls habe meine VK nicht um damit einen "Freifahrtsschein" erkaufen zu wollen.

  • Haha 1
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Jarama:

Mich würde mal interessieren, wie hoch der Anteil abgelehnter "BBB-Schäden" in der VK ist, über alle Versicherungsgesellschaften betrachtet. Ich behaupte mal sehr gering. Oder sollte der Anteil an Eignern, welche ihren teuren Boliden technisch vernachlässigen, oder extrem riskant bewegen so hoch sein?

In dem vorliegenden Schaden wurde weder das Auto technisch vernachlässigt, noch riskant bewegt😉

 

vor 13 Minuten schrieb Jarama:

Viel interessanter (und seltsamer, aber praxisrelevanter) finde ich die meisten Versicherungsbedingungen zum Thema "Wildunfall". Denn alle nicht "jadgbaren" (nicht zur Jagd per Gesetz freigegebene) Tiere sind meist ausgeschlossen, oft auch noch Federtiere. Fuchs wird erstattet, Hund oder wohl Wolf nicht. Elch ja, Kuh oder Pferd nicht. Beispielsweise.

 

Wenn es zu einem Unfall durch ein Ausweichmanöver gekommen ist, und das Tier noch lebt und davon gerannt ist, fällt es schwer nachzuweisen, dass es sich um ein "jagdbares" Tier gehandelt hat. Die Versicherung stellt sich dann mitunter quer, bis zum Beweis des Gegenteils. Hatte ich mal, das Tier war zwar nicht weggelaufen, aber so heftig "demoliert", so dass eine Artbestimmung anhand eines Fotos der Überreste nicht leicht war.

 

Logische Handlungsweise: im Zweifel drauf halten und das blöde Viech erwischen. Und auf keinen Fall riskant ausweichen und womöglich dabei einen Unfall riskieren. Ich denke mal, dass Wildunfälle erheblich (!) öfter als "BBB-Schäden" vorkommen. Erst letztens im einem Randbezirk wieder gesehen, ein SUV hatte ein Wildschwein erwischt (oder umgekehrt, wie auch immer). Immerhin konnte das Wildschwein nicht mehr weglaufen ...

Wildunfälle gehören ja zur Teilkasko, die von Dir beschriebenen Unterschiede zwischen den Tieren finde ich lustig, war mir auch nicht geläufig😉……Aber bei einer Kuh springt ja dann die Vollkasko ein😉.

Merke: 

Elch-Kuh = Teilkasko

Milch-Kuh = Vollkasko

 

🤣

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  • Verwirrt 1
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Thorsten0815:

@WuerttRene Also wäre meine Felge, wie oben von mir vermutet, nicht von der Württembergischen VK mit BBB Klausel bezahlt worden? 

Lieber Rene, ich verstehe das Du Dich im konkreten Fall nicht äussern möchtest, aber meine Frage war unabhängig davon und rein aus Interesse zum Thema BBB-Klausel. Hätte die Würtenbergische VK mit BBB Klausel hier bezahlt oder nicht? Danke für eine unverbindliche Einschätzung. 

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb michael308:

In dem vorliegenden Schaden wurde weder das Auto technisch vernachlässigt, noch riskant bewegt😉

Also ein Bruchschaden? Oder nur ein Reifen betroffen? Reifen werden von den meisten (oder gar allen?) VK Versicherern nicht ersetzt.

 

Tue doch mal Butter bei die Fische und sage welche Art von Schaden denn reguliert werden sollte und mit welcher Begründung das abgelehnt wurde. Nur dann ist beurteilbar, ob Dein Zorn gerecht ist, oder ein Sturm im Wasserglas (oder Guerilla Marketing für Versicherungskonkurrenz Grinsen.gif.b6cb4c6e94198f54a36b7eb80cec03c9.gif;))

 

Wenn Du Dich jetzt anstatt einer konkreten Darstellung auf "Diskretion" berufst, bekommt Dein Anliegen allerdings ein gewisses Gerüchle ... Du sollst ja nicht Namen nennen ...

Geschrieben

Mich würde interessieren, wie eure Erfahrungen zu diesem Thema mit Ferrari  Financial Services Versicherungen sind? 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb peter763:

Mich würde interessieren, wie eure Erfahrungen zu diesem Thema mit Ferrari  Financial Services Versicherungen sind? 

Bieten die auch zum Leasing VK mit an? Wenn ja selbst oder wer steht als Versicherer dahinter? 

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Geschrieben

Also auf der W Homepage hab ich irgendwas gefunden von Premium Vollkasko mit BBB.

 

Des will ich Bitteschön.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb michael308:
vor 8 Stunden schrieb Porto2020:

Das der geplatzte Reifemn nicht bezahlt werden würde, ist nachvollziebar. Aber der Rest des geschrotteten 812 GTS schon. Oder?

Nein……..da die Ursache der Reifenschaden ist.😉

Also laut dem von Dir zuvor verlinkten Text im Juraforum sehr wohl.

 

Dort heisst es:

 

"Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass ein Reifenplatzer als ein Betriebsschaden anzusehen ist. (...) 

Hat sich aus einem Betriebsschaden noch ein Unfallschaden entwickelt, so trägt die Kosten hierfür die Versicherung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei der Kostenübernahme der Schaden, welcher bereits durch den Betriebsschaden entstanden ist, herausgerechnet werden muss. Seitens der Kfz-Versicherung werden demzufolge nur jene Kosten übernommen, welche aufgrund des Unfallschadens entstanden sind." 

 

Demnach würde @Porto2020 mit seiner Annahme recht haben. 

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb F400_MUC:

Also auf der W Homepage hab ich irgendwas gefunden von Premium Vollkasko mit BBB.

 

Des will ich Bitteschön.

Ich bin nicht sicher, aber ich glaube das ist für Exoten nicht möglich, nur für „normale“ KfZ

Geschrieben
Am 23.10.2024 um 12:49 schrieb michael308:

Nein, ………auch ein Klassiker:

Ein Reifen platzt plötzlich ohne sichtbare Fremdeinwirkung……kein Unfall = BBB Schaden

auch wenn das Auto dadurch in die Leitplanke kracht und es zum Totalschaden kommt 😉

Kann ich fast so bestätigen aus eigener Erfahrung, klage deshalb gerade gegen den Reifenhersteller.

Allerdings ist das bei fast allen Versicherungen das „Betriebsschäden“ ausgeschlossen sind.

Mir ist ein Reifen bei 300+ geplatzt, aber ohne Einschlag. Allerdings hat sich die Lauffläche um die Aufhängung gewickelt, die Bremsleitung abgeknickt und dadurch dann die Beläge etwas stramm angelegt, Bremse weggeglüht und umliegende Teile geschmolzen.

  • Wow 9
Geschrieben

Damit kann man leben, dass die Versicherung da nicht zahlt. Unschön, aber sachlich nachvollziehbar.

 

Dann hat man zwar die A*** Karte wie Du, dass man gegen den Reifenhersteller klagen muss - aber immerhin hast Du Dein Auto und 500m Leitplanke nicht komplett zerlegt. Reifenhersteller verklagen ist aber sicher nicht lustig von wegen Beweisen...

 

Geschrieben

Hi

 

Interessantes Thema.

 

Die BBB ist aber eher für Firmen interessant, weniger für Privat da hab ich nix gefunden.

 

Tom

Geschrieben

Gegen einen Reifenhersteller hast du doch keine Chance. Du wirst nie beweisen können dass du keinen Nagel, Schraube o.ä. aufgelesen hast.

 

Ist mir beim Elfer leider auch dreimal in 2 Jahren passiert. Abwechselnd hinten links - rechts - links. Aber bei maximal 120 km/h.

  • Gefällt mir 3
  • Traurig 1
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb tollewurst:

Kann ich fast so bestätigen aus eigener Erfahrung, klage deshalb gerade gegen den Reifenhersteller.

Allerdings ist das bei fast allen Versicherungen das „Betriebsschäden“ ausgeschlossen sind.

Mir ist ein Reifen bei 300+ geplatzt, aber ohne Einschlag. Allerdings hat sich die Lauffläche um die Aufhängung gewickelt, die Bremsleitung abgeknickt und dadurch dann die Beläge etwas stramm angelegt, Bremse weggeglüht und umliegende Teile geschmolzen.

Toll……. und wegen genau solcher Situationen schließt man doch eigentlich eine Vollkasko ab. Wie gesagt, der Begriff BBB-Schaden war mir überhaupt nicht geläufig, nur durch Zufall (oder einen guten Versicherungsmakler) hätte ich im Schadenfall keine Nachteile gehabt.

 

Vor Monaten hab ich meinen Makler angerufen und wegen der Gebäudeversicherung und evtl. Elementarschäden nachgefragt …….die Antwort von meinem Makler: Ich biete keine Gebäudeversicherung ohne Elementarschäden Versicherung an, selbstverständlich ist die mit drin.😉

 

Meine Erwartung an einen Makler ist ziemlich einfach, er soll mir den bestmöglichen Schutz anbieten und mich aufklären. 
 

In der Bauphase unseres Einfamilienhaus, rief mich mein alter Makler an und meinte, er müssen die Gebäudeversicherung in eine Feuer- Rohbau Versicherung umwandeln, weil das alte Gebäude abgerissen wurde und das neue noch nicht fertig gestellt war. Gesagt, getan……..1/2 Jahr später sind durch einen Sturm 2 Bäume auf unserem Grundstück umgefallen. Und derselbe Trottel sagte dann zu mir: „Ich hätte ja nur eine Feuer- Rohbau Versicherung“, diese Schäden sind da nicht abgedeckt. 
Folge: Fristlose Kündigung aller Versicherungen bei diesem Idioten…………mein Tatsächlicher Schaden lag dann bei unglaublichen 300€😉

 

  • Gefällt mir 5
Geschrieben

Ich hätte ehrlich gesagt gar nicht erwartet das bei einem Reifenplatzer der Reifen und umliegende Teile versichert sind. Wenn ich allerdings wegen einem Reifenplatzer abfliege und einen Totalschaden erleide, dann erwarte ich das man diesen voll ersetzt, weil das dann für mich ein Unfall ist. Der Grund wäre hier egal. Liege ich da jetzt falsch? 

  • Gefällt mir 6
Geschrieben

Für einen einzelnen Reifen braucht man keine Versicherung, für den daraus möglicherweise resultierenden Totalschaden am Auto aber sehr wohl. Zahlt die VK dann, oder wird auf einen nicht versicherten BBB-Schaden verwiesen?:confused:

Was wenn eine Benzinleitung undicht wird, und in Folge dessen das Auto abbrennt? Ist das auch ein BBB-Schaden, der durch die Vollkasko nicht gedeckt ist?:confused:

Gruß, Georg

Geschrieben
Gerade eben schrieb GeorgW:

Für einen einzelnen Reifen braucht man keine Versicherung, für den daraus möglicherweise resultierenden Totalschaden am Auto aber sehr wohl. Zahlt die VK dann, oder wird auf einen nicht versicherten BBB-Schaden verwiesen?:confused:

Was wenn eine Benzinleitung undicht wird, und in Folge dessen das Auto abbrennt? Ist das auch ein BBB-Schaden, der durch die Vollkasko nicht gedeckt ist?:confused:

Gruß, Georg

Genau so kann man das Auslegen 😉

  • Wow 2
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb GeorgW:

Für einen einzelnen Reifen braucht man keine Versicherung, für den daraus möglicherweise resultierenden Totalschaden am Auto aber sehr wohl. Zahlt die VK dann, oder wird auf einen nicht versicherten BBB-Schaden verwiesen?:confused:

Was wenn eine Benzinleitung undicht wird, und in Folge dessen das Auto abbrennt? Ist das auch ein BBB-Schaden, der durch die Vollkasko nicht gedeckt ist?:confused:

Gruß, Georg

Achtung, ich gebe hier nur eine Einschätzung ab nach persönlichem Wissensstand; sollte es anders sein, darf man gerne widersprechen:

- Schaden am Auto durch Reifenplatzer: kommt es infolge des Platzers zu einem Unfallereignis, ist der durch dieses Ereignis entstandene Schaden abgedeckt. Der durch den Platzer selbst entstandene Schaden hingegen nicht.

- Auto brennt ab infolge undichter Benzinleitung (hatte ich beim 328er übrigens mal, obwohl kurz vorher noch beim Service; glücklicherweise hat nichts angefangen zu brennen, war aber Zufall/Glück): wäre in meinen Augen Betriebsschaden; ist ja kein Unfallereignis

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Geschrieben

Ergo: Fängt die Kiste an zu brennen schnell in die Leitplanke damit :lol2:

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  • Haha 14
Geschrieben

Au das stimmt... Abbrennen ist ja auch gar nicht so selten... mmhh ich komme ins Grübeln... da hätte ich auch erwartet das die Versicherung zahlt. Versicherung ist mir einfach zu kompliziert. 

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