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Württembergische Versicherung und BBB-Schäden


Zur Lösung Gelöst von Lattenknaller,

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Leon-MUC:

Ganz ehrlich, absolute Sauerei. Man denkt man ist versichert, aber ist es nicht. Finde das Versicherungen rechtlich viel zu viel Spielraum haben, sich per AGB aus Verpflichtungen "raus zu mogeln".

So ist das schönes Beispiel ist auch die Wohngebäude Versicherung. Meine Eltern hatten ein Schaden am Abwasserrohr vom Haus. Dazu muss man sagen, die wohnen in einem Sackgassenhof. Der Weg bis zum öffentlichen Kanal geht quer über den Hof und ist sehr weit. Die Stadt hat dann bei Routine Untersuchungen ein Leck im Abwasserkanal festgestellt und meine Eltern zur Reparatur aufgefordert. Das darf dann selbstverständlich nur ein zertifizierter Betrieb erledigen, davon gab es in der Stadt drei, die auch zufällig alle den gleichen Preis von knapp 10.000 € für ein Inline verfahren hatten. Meine Eltern dachten alles kein Problem. Wir sind ja versichert und hatten noch nie einen Schaden in der Wohngebäude Versicherung. Weit gefehlt: 

 

Natürlich sind Abwasserleitungen mit versichert, aber im Vertrag meine Eltern nur im Haus oder unter dem Haus und nicht auf dem Weg durch den Vorgarten oder über den Hof zum Kanal.  Das hätte man dann extra einschließen müssen. Also Fazit  am Ende 10.000 € bezahlt.

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Sarah-Timo:

Manche Versicherungen versichern dir gewisse Fahrzeuge ausschließlich nur mit Vollkasko. Zumindest habe ich diese Erfahrung schon gemacht. Da braucht man nach einer Teilkasko erst gar nicht fragen.

….tja, aber wenn die Vollkasko nicht zahlt weil man quasi alles als BBB Schaden bezeichnen kann😉

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Geschrieben

Vor allem, wo die Beiträge in diesem und dem nächsten Jahr auch noch geradezu exponentiell nach oben geschossen sind. Wenn ich, wie beispielsweise beim Ferrari in diesem Jahr eine um nahezu 50% erhöhte Rechnung präsentiert bekomme, ohne an diesem Fahrzeug und sämtlichen Vorgängern jemals irgendeinen Haftpflicht-, TK- oder VK-Schaden gehabt zu haben und dann auch noch diese Ausschlüsse lese, ist das in meinen Augen schon pure Abzocke.

Bei mir wurde es u.a. auch noch damit begründet, dass ich an meinem Arbeitsauto letztes Jahr nach dem Extrem-Unwetter am Gardasee einen Quasi-Totalschaden hatte und daher der Flottentarif, den ich denn bei der Württembergischen hatte, für Neuanmeldungen, wie es für sie auch die Wiederanmeldung des längst dort registrierten 296 im April war, nach so einem Schaden nicht mehr greift. Ergo eine Art Sippenhaft aller anderen Verträge für den Schaden an einem einzigen davon völlig unabhängigen Pkw - danke für nichts!

Da der Ferrari jetzt ja von mir gegangen ist, werde ich sämtliche Kfz- und Immobilien-Policen bei der Württembergischen nach so einem Vorgehen kündigen, wenn die außerplanmäßigen Erhöhungen sich jetzt so weiter fortsetzen.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb chip:

So ist das schönes Beispiel ist auch die Wohngebäude Versicherung. Meine Eltern hatten ein Schaden am Abwasserrohr vom Haus. Dazu muss man sagen, die wohnen in einem Sackgassenhof. Der Weg bis zum öffentlichen Kanal geht quer über den Hof und ist sehr weit. Die Stadt hat dann bei Routine Untersuchungen ein Leck im Abwasserkanal festgestellt und meine Eltern zur Reparatur aufgefordert. Das darf dann selbstverständlich nur ein zertifizierter Betrieb erledigen, davon gab es in der Stadt drei, die auch zufällig alle den gleichen Preis von knapp 10.000 € für ein Inline verfahren hatten. Meine Eltern dachten alles kein Problem. Wir sind ja versichert und hatten noch nie einen Schaden in der Wohngebäude Versicherung. Weit gefehlt: 

 

Natürlich sind Abwasserleitungen mit versichert, aber im Vertrag meine Eltern nur im Haus oder unter dem Haus und nicht auf dem Weg durch den Vorgarten oder über den Hof zum Kanal.  Das hätte man dann extra einschließen müssen. Also Fazit  am Ende 10.000 € bezahlt.

Und wegen genau so einer Geschichte Klage ich gegen die Wasserbetriebe🤬

Geschrieben

Genau. Das wollte ich mit meinem Beitrag eigentlich zum Ausdruck bringen @michael308. Da bist du teilweise dazu angehalten die Vollkasko zu wählen und im Falle der Falle bleibst du dann noch auf dem Schaden sitzen. 

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Geschrieben

Ich finde es so unverschämt und asozial, man wird in Sicherheit gewogen und päng…….pech gehabt.

 

 

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Geschrieben

Versicherungen haben in Deutschland politisch einen prima Lobbyismus genau wie Banken. Die ganzen Einschlüsse Ausschlüsse und Extras da blickt kein Mensch mehr durch. Da wird ein Vertragswerk für eine simple Sachversicherung schon mal 100 Seiten lang. Das hat nichts mehr mit Verbraucherschutz oder Transparenz zu tun, sondern dient einfach dazu, sich juristisch ab zu sichern und Ansprüche abzulehnen.  Hier hättet der Gesetzgeber längst gegensteuern müssen. Aber damit es nicht zu rechnen. 

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Geschrieben

Guten Morgen,

 

danke für die Diskussion. Sorry, wenn ich nicht alle Beiträge innerhalb von wenigen Stunden sehe 😄

 

Dass Thema BBB-Schäden ist grundsätzlich ein ganz großer Nerv-Faktor. 

 

Hier ein Urteil zur genannten Thematik: https://www.iww.de/vvp/quellenmaterial/id/217368

 

Ich melde mich wieder, sobald ich mehr Informationen habe.

 

Als allgemeiner Ratschlag: Nur weil jemand etwas als nicht gerecht empfindet, muss es nicht falsch sein.

 

Fragt mich doch gerne per PN, bevor ihr hier so ein Fass aufmacht. Wenigstens waren ein paar so freundlich, meinen Innendienst zu informieren, danke dafür. 
 

Wir sind immer für unsere Kunden da, klären gerne alle Fragen und kümmern uns um alle Themen.

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Geschrieben

Hm, ich hatte ja mal eine kaputte Felge durch ein Schlagloch. Das wurde von der Allianz anstandslos bezahlt. 

Wäre das nach dem Urteil bei der Würtembergische auch ein BBB-Schaden gewesen? Ich meine mit der Begründung aus dem Link oben:

Zitat

Das Landgericht hat zu Recht in dem vom Kläger behaupteten schadensverursachenden Überfahren einer Fahrbahnschwelle am 06.01.2017 einen Betriebsschaden gesehen; es hat sich ein Risiko ausgewirkt, dem das Fahrzeug des Klägers nach seiner Verwendung im gewöhnlichen Fahrbetrieb ausgesetzt war.

Um welche Versicherung ging es eigentlich in dem Rechtsstreit? 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Alaska:

Danke für diesen Hinweis. So fahren wir durchs Leben und glauben, alles ist versichert. Man kann sich auch die Frage stellen, ob man die VK überhaupt braucht, statt weitere Versicherungen abzuschließen. Die Liste aus dem Post von @chip ist typisch für das Vorgehen und Argumentieren von Versicherungen: Angst machen, bis wir eine weitere Versicherung abschließen. Würg.

Genau. Deshalb hat die böse Versicherung dem Versicherungsnehmer 50% der Schadensumme laut KVA ausbezahlt. Obwohl es sogar Urteile gibt, dass sie das nicht müssten.

vor 22 Stunden schrieb michael308:

Ich möchte mal ausdrücklich das vorgehen der Württembergischen Versicherung an den Pranger stellen.

50% von nicht versicherten Schäden auszahlen, meinst Du?

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Geschrieben

Danke für die Meinung der "Gegenseite" 😉. Es gibt dann auch gute Versicherungen 😊 und vor allem gute Versicherungsmitarbeiter.

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Geschrieben

Wir reißen uns den Hintern für unsere Kunden auf. Das machen wir gerne. Wir sind ebenso in regelmäßigem Kontakt mit den Verantwortlichen der Exotenabteilung, wo versucht wird, jeden Kundenwunsch zu erfüllen.

 

Ich hatte heute schon mehrere Teams-Meetings und Telefonate zu dem Thema und alle finden es schade, sowas zu lesen.
 

Das ist genau, was immer wieder von vielen hier kritisiert wird: Einfach draufhauen, ohne sich vorher mit dem Thema befasst zu haben.

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb WuerttRene:

50% von nicht versicherten Schäden auszahlen, meinst Du?

Achso, die liebe, unschuldige Versicherung erklärt sich bereit 50% der kosten zu übernehmen, obwohl sie ja eigentlich hätte überhaupt nicht zahlen müssen……..hast du den Knall nicht gehört🤣. Damit will die Versicherung nur das Prozessrisiko vermeiden.

 

Streng dich lieber mal an und kläre deine Kunden vorher auf und biete eine unverzichtbare BBB Versicherung an…….

 

vor 13 Minuten schrieb WuerttRene:

Genau. Deshalb hat die böse Versicherung dem Versicherungsnehmer 50% der Schadensumme laut KVA ausbezahlt. Obwohl es sogar Urteile gibt, dass sie das nicht müssten.

vor 22 Stunden schrieb michael308:

Ja, genau…….und es gibt ebenso, genügend Urteile die andersrum entscheiden.🤣🤣🤣

 

Also, ich brauche jedenfalls keine Versicherung die ich im Falle eines Schadens verklagen muss.

vor 3 Minuten schrieb WuerttRene:

Wir reißen uns den Hintern für unsere Kunden auf. Das machen wir gerne. Wir sind ebenso in regelmäßigem Kontakt mit den Verantwortlichen der Exotenabteilung, wo versucht wird, jeden Kundenwunsch zu erfüllen.

 

Ich hatte heute schon mehrere Teams-Meetings und Telefonate zu dem Thema und alle finden es schade, sowas zu lesen.
 

Das ist genau, was immer wieder von vielen hier kritisiert wird: Einfach draufhauen, ohne sich vorher mit dem Thema befasst zu haben.

Uiiiiiii, ihr tut mir jetzt so leid.

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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb F430Scuderia:

Ich habe alle Ferraris und den AMG und den Project C bei der Württembergischen versichert und bisher auch im Schadenfall nie Probleme gehabt letzter Schaden waren die Bremsscheiben bei. AMG mit Beläge Eignung ausbauen bei. Freundlichen immerhin 12.000 € 

IMG_7178.jpeg

Die Scheibe sieht allerdings wirklich übel aus. Insgesamt, nicht nur die Bruchstelle. Bei mir wäre die schon längst erneuert worden. Da solche Schäden (Risse) nicht plötzlich enstehen, würde ich meinen, dass wenigstens eine Werkstatt nachdrücklich hätte hinweisen müssen. Wenn man sich schon nicht selbst ab und an die Bremsscheiben anschaut.

 

Direkt gesagt, sorry, ich kann schon verstehen, dass es nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen sollte, wenn ein Fahrzeug an so wichtigen Teilen, wie Bremsscheiben, so offensichtlich so vernachlässigt wird....

Geschrieben

Ich diskutiere und erkläre gerne. Auf Deine unfundierten und falschen Aussagen gehe ich jedoch nicht weiter ein. Poste gerne Deine Urteile, die anders entschieden haben, dann gehen wir diese durch. 

 

Gerne mal ein paar Auszüge aus dem Urteil:

Zitat

Die Bestimmungen in Ziffer A.2.2.2.2 AKB sind wirksam und insbesondere nicht intransparent. Der Ausschluss von Betriebsschäden aus dem Versicherungsschutz stellt eine rein erläuternde Einschränkung des Unfallbegriffs dar.

und

Zitat

Schäden, die durch Ereignisse und Umstände hervorgerufen werden, in denen sich Gefahren verwirklichen, denen das Fahrzeug im Rahmen seiner vorgesehenen konkreten Verwendung üblicherweise ausgesetzt ist, die also nur eine Auswirkung des normalen Betriebsrisikos sind, das in Kauf genommen wird, sind Betriebsschäden (BGH, Urteil vom 23.10.1968 - IV ZR 515/68, Rn. 7, juris; BGH, Urteil vom 19.12.2012 - IV ZR 21/11, Rn. 12, juris; Senat, Urteil vom 22.02.2007 - 7 U 163/06, Rn. 23, juris).

und

Zitat

Ohne Relevanz ist dabei, ob der Kläger wetter- und tageszeitenbedingt die Fahrbahnschwelle erkennen konnte, da ein etwaiges Verschulden des Fahrzeugführers bei der versicherungsvertraglichen Abgrenzung zwischen versichertem "Unfallschaden" und nicht versichertem "Betriebsschaden" nicht zu berücksichtigen ist (so auch OLG Nürnberg, Urteil vom 04.01.2017 - 8 U 934/16, Rn. 4, juris). Dies gilt auch für die Fahrgeschwindigkeit.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb WuerttRene:

Guten Morgen,

 

danke für die Diskussion. Sorry, wenn ich nicht alle Beiträge innerhalb von wenigen Stunden sehe 😄

 

Dass Thema BBB-Schäden ist grundsätzlich ein ganz großer Nerv-Faktor. 

 

Hier ein Urteil zur genannten Thematik: https://www.iww.de/vvp/quellenmaterial/id/217368

 

Ich melde mich wieder, sobald ich mehr Informationen habe.

 

Als allgemeiner Ratschlag: Nur weil jemand etwas als nicht gerecht empfindet, muss es nicht falsch sein.

 

Fragt mich doch gerne per PN, bevor ihr hier so ein Fass aufmacht. Wenigstens waren ein paar so freundlich, meinen Innendienst zu informieren, danke dafür. 
 

Wir sind immer für unsere Kunden da, klären gerne alle Fragen und kümmern uns um alle Themen.

In einem ganz ähnlich gelagerten Fall hat das Landgericht München II am 13.1.2017 (Aktenzeichen 1003458/16 denn auch genau andersherum entschieden. Die Richter aus München gingen nicht von einem Betriebsschaden aus, da es sich nicht um ein Einwirken mechanischer Gewalt handelt, die noch zum „normalen" Betrieb des Kfz gehört. Auch hier ist die Begründung interessant: es sei zu berücksichtigen, dass üblicherweise eine derartige Bodenwelle, soweit sie erkennbar war, lediglich mit einer solchen Geschwindigkeit überfahren wird, die keine Schäden am Fahrzeug verursachen würde. Wird die Bodenwelle jedoch aufgrund der mangelnden Erkennbarkeit so schnell überfahren, dass Schäden entstehen, handelt es sich gerade nicht mehr um Gefahren, denen das Fahrzeug in seiner konkreten Verwendungsart üblicherweise ausgesetzt ist. Zum normalen Betriebsrisiko eines Fahrzeugs gehört es eben nicht, dass dieses mit so hoher Geschwindigkeit über eine Bodenschwelle fährt, dass hierdurch erhebliche Schäden entstehen.
Nach meiner Auffassung ist die zuletzt geäußerte Einschätzung überzeugend. Denn aus Sicht des betroffenen Fahrzeugführers macht es keinen Unterschied, ob er wegen leichter Fahrlässigkeit beispielsweise mit seinem Fahrzeug zu schnell in eine Kurve einfährt und sein Fahrzeug hierdurch schädigt, oder ob zu schnell eine Bodenwelle überfahren wird. Genau für diese Fälle ist aber die Vollkaskoversicherung abgeschlossen worden. Leider ist es häufig so, dass die Versicherungsgesellschaften erst verklagt werden müssen, bevor sie ihren Eintrittspflichten nachkommen.

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@WuerttRene Also wäre meine Felge, wie oben von mir vermutet, nicht von der Württembergischen VK mit BBB Klausel bezahlt worden? 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb luxury_david:

der Flottentarif, den ich denn bei der Württembergischen hatte, für Neuanmeldungen, wie es für sie auch die Wiederanmeldung des längst dort registrierten 296 im April war, nach so einem Schaden nicht mehr greift. Ergo eine Art Sippenhaft aller anderen Verträge für den Schaden an einem einzigen davon völlig unabhängigen Pkw - danke für nichts!

Hier nur kurz: Du hast einen Rabatt bekommen, da Du viele Fahrzeuge schadenfrei bei einer Versicherung versichert hast. Nun hattest Du einen (wahrscheinlich größeren) Schaden und Dein Rabatt wurde reduziert oder herausgenommen. Find ich absolut nachvollziehbar. 

 

vor 5 Minuten schrieb michael308:

Landgericht München II am 13.1.2017 (Aktenzeichen 1003458/16

Da geht es um einen LKW. Hat also nichts mit einer PKW- oder Exotenversicherung zu tun.

 

 

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Geschrieben

@luxury_david Gibt es keinen Rabatt-Schutz wie z.B. bei mir bei der Allianz? 

@WuerttRene Was ist der rechtliche Unterschied zwischen einer KFZ und LKW Vollkasko? Weil ein LKW-Fahrer meist ein Berufsfahrer ist, wie beim Taxi? Und was hat das mit der Bodenwelle zu tun? 

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Geschrieben

@WuerttRene

Es geht hier nicht darum jemanden du diskreditieren. Ich kritisiere nur das vorgehen diverser Versicherungen, welche  sich im Schadenfall herauswinden.

 

Ich, für mich gesprochen, benötige keine Versicherung die augenscheinlich günstig und gut ist, wenn Sie sich im Schadenfall herauswindet. 
Und gerade bei unserem gemeinsamen Hobby müssen wir uns auf unsere Versicherung verlassen können.

 

Und vielleicht hat die von mir angezettelte Diskussion auch was gutes, und BBB Schäden sind in Zukunft wieder Teil der Vollkasko bei der Württembergischen……

Wenn dem so ist, hätten wir doch alle gewonnen.

 

Gruß

Michael

 

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Geschrieben

Hallo,

sehr interessantes Thema. Kann denn mal jemand den Begriff "Betriebsschaden" genauer beschreiben? Wenn ich mit dem Auto losfahren, dann nehme ich es doch "in Betrieb". Wenn auf der Fahrt dann ein Reifen platzt, sich eine Radmutter lockert, die Bremsscheibe bricht o.ä. und daraufhin am Auto ein Unfallschaden entsteht, ist dieser dann durch die VK abgedeckt, oder nicht?:confused:

In dem Fall möchte ich auch einen Rechtsanspruch ggü. der Versicherung haben, und nicht auf deren "Gnade" angewiesen sein, weil im "Kleingedruckten" dieser Fall ausgeschlossen ist.

Gruß, Georg

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Eine pauschale Diskussion führt hier nicht weiter mMn. Ich habe in meinem bewegten Autoleben schon mit vielen Versicherungen zu tun gehabt mit unterschiedlichen Erfahrungen. Meistens hängt es an der Agentur. Welche Gesellschaft dahinter steht empfinde als nachrangig. Ich hatte mit der Württembergischen sowohl im Immobilien als auch im KFZ Bereich Schäden. Alles auf kurzem Dienstweg und in kurzer Zeit, ohne mich dort über Gebühr einzubinden, erledigt worden.

Diese BBB Diskussionen erinnert mich irgendwie an die deutsche Vollkaskomentalität. Nochmal: Leben ist Risiko und keiner kommt hier lebend raus!😜

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb WuerttRene:

Hier nur kurz: Du hast einen Rabatt bekommen, da Du viele Fahrzeuge schadenfrei bei einer Versicherung versichert hast. Nun hattest Du einen (wahrscheinlich größeren) Schaden und Dein Rabatt wurde reduziert oder herausgenommen. Find ich absolut nachvollziehbar. 

 

Nein, den Flottenrabatt habe ich eben bekommen, weil ich eine größere Anzahl von PKWs versichert habe, darin wurde dann jede bisherige SF-Stufe individuell berücksichtigt bzw. übernommen, hatte aber mit dem Flottenrabatt per se überhaupt nix zu tun. Dass ich dann bei dem EINEM schadensbelasteten Vertrag hochgestuft wurde (um min 10 oder 11 Stufen glaube ich), war mir klar, dass dadurch jedoch völlig unbeteiligte Verträge anderer seit jeher schadenfreier Wagen erhöht werden, ist mir absolut unnachvollziehbar.

 

vor 18 Minuten schrieb Thorsten0815:

@luxury_david Gibt es keinen Rabatt-Schutz wie z.B. bei mir bei der Allianz?  

Kann sein, das es den bei der Württembergischen auch gibt, habe ich jedoch noch nie bei irgendeinem Wagen gebucht. Die hätte mir ja auch nur bei dem Arbeitsauto im letzten Jahr was gebracht, die anderen Wagen oder besser noch Policen hatten ja bei mir seit ewig keinerlei Schäden.

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb BWQ:

Diese BBB Diskussionen erinnert mich irgendwie an die deutsche Vollkaskomentalität. Nochmal: Leben ist Risiko und keiner kommt hier lebend raus!😜

Wenn du deinen 812 GTS wegen eines reifenplatzers, komplett schrottest und die Versicherung zahlt nich, würdest du das garantiert anders sehen 😉

vor 5 Minuten schrieb BWQ:

Meistens hängt es an der Agentur. Welche Gesellschaft dahinter steht empfinde als nachrangig

👍🏻

 

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Geschrieben

Das der geplatzte Reifemn nicht bezahlt werden würde, ist nachvollziebar. Aber der Rest des geschrotteten 812 GTS schon. Oder?

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