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Württembergische Versicherung und BBB-Schäden


Zur Lösung Gelöst von Lattenknaller,

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Thorsten0815:

Weil ich mich nicht mit Porsche anlegen kann und möchte. Die Versicherung kann sich das dann gerne bei Porsche zurückholen. So läuft das im Normalfall. Dafür bin ich VK versichert.

Wenn das so im Normalfall läuft, dann brauchst Du Dich doch nicht aufregen. Aus meiner Sicht ist das aber eher ein Entgegenkommen Deiner Versicherung als die Erfüllung ihres originären Zwecks.

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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Thorsten0815:

Ganz einfach. Weil ich mich nicht mit Porsche anlegen kann und möchte. Die Versicherung kann sich das dann gerne bei Porsche zurückholen. So läuft das im Normalfall. Dafür bin ich VK versichert. 

Sehe ich genau so. Als einzelner ist es schon sehr schwierig und vor allem langwierig und ggf. auch teuer, sich gegen einen Konzern juristisch durchzusetzen. 

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb MaxF:

Wenn das so im Normalfall läuft, dann brauchst Du Dich doch nicht aufregen. 

Richtig, aber lies doch bitte noch mal meine konkrete Fragestellung.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Johannes_124:

Sehe ich genau so. Als einzelner ist es schon sehr schwierig und vor allem langwierig und ggf. auch teuer, sich gegen einen Konzern juristisch durchzusetzen. 

Dafür gibt es dann Rechtsschutzversicherungen 😄

Geschrieben

Käse! Rad abgerissen, ich wusste nachweislich nix von einem Rückruf. VK zahlt. Bei BBB Auschluss eben scheinbar nicht. 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Thorsten0815:

Richtig, aber lies doch bitte noch mal meine konkrete Fragestellung.

Du beziehst Dich auf den Zeitraum vor der Warnung?

Dazu habe ich doch zuvor schon etwas geschrieben. Eigentlich hat Porsche etwas falsch gemacht und sollte für den entstandenen Schaden aufkommen und nicht Deine Versicherung. Wenn Deine VK Dich hier unterstützt, Deinen Schaden bezahlt und sich anschliessend mit Porsche auseinandersetzt, ist das angenehm für Dich, hat aber nichts mit dem  originären Zweck einer VK (= Schutz vor selbstverschuldeten Schäden) zu tun.

Oder meinst Du etwas anderes?

Geschrieben

Mit BBB-Klausel ist es mein Problem, oder ggf. das meiner Rechtsschutzversicherung. Wenn die will wie ich will. 

Richtig, vor der Warnung. 

@MaxF Ich sehe worauf Du hinaus willst, ab wenn etwas "passiert", ohne Vorsatz meinerseits zahlt es entweder die VK, oder eben HF, bzw. TK. Alle holen es sich vom Verursacher zurück, wenn es sich rechnet, sprich Aufwand nicht höher als Ergebnis/Rückforderung. 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Thorsten0815:

Ich sehe worauf Du hinaus willst, ab wenn etwas "passiert", ohne Vorsatz meinerseits zahlt es entweder die VK,

Bist Du Dir denn sicher, dass die VK in diesen Fällen tatsächlich in Vorleistung tritt? Oder ist das Deine Annahme/Erwartung/Hoffnung? 

Geschrieben

@MaxF

Wenn mir einer auf dem Parkplatz ins Auto fährt, ich zurückkomme und nur den Schaden habe, aber keinen Täter, dann zahlt meine VK. Wenn sie kann und sich das lohnt, der Täter ermittelt werden kann, dann geht sie gegen den Täter in Regress. Richtigt?

 

Beim von mir gefragtem Beispiel ist eben Porsche, bevor ich davon wusste, der Täter und der Parkschaden der Verlusst der Felge mit Folgeschaden. Vereinfacht gesagt. Klar ist ist der Parkplatz als rechtlich ruhender Verkehr etwas anderes, aber mal als Analogie zum Verdeutlichen ok.

 

Das musst Du nun im Kontext der BBB-Klausel betrachten, denn darum geht es in diesem Thread. 

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Wenn jemand vor dem ALDI Deine Felgen klauen wollte, die Zentralschrauben löst, aber gestört wurde, Du hurtigst zu Mutti nach Hause eilst, weil Sie die vergessene Tomatensoße für die Hähnchenschlegel im Backofen hat, Du beschleunigen musstest und Dein linkes Hinterrad sich verabschiedet und Deinen halben Kotflügel mit Heckmaske demoliert, das Zentralschraubenproblematik nicht per Rückruf aktiviert wurde, weil Du ja nachweislich per Videoaufzeichnung im ALDI von Murat Security, die Tomatensoße besorgen musstest, Deine Frau auch wegen Befangenheit als Zeuge ausfällt, da ja auch im gleichen Haushalt lebendend, stellt sich die Frage der BBB Klausel, mit dem Zusatz verbunden, ob Porsche ein Exot ist?

  • Haha 11
Geschrieben

...Kotflügel und Heckmaske wird gezahlt sagt meine Versicherung...Basta. Falls nicht - daran (meine Aussage) kann ich mich nicht erinnern...

  • Haha 2
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Lagu:

Greift in so einem Fall die Beraterhaftpflicht des Vertreters ? Ist dann bei Vorsatz des Beraters die Deckung ausgeschlossen ?

Was sagen hier die klugen Leute?

Hier ist Antwort ganz einfach. Die Betriebshaftpflicht ist auch eine passive Rechtschutz erst mal werden, die versuchen die Ansprüche abzustreiten bzw. Abzuwehren. Bei Vorsatz ist immer die Deckung ausgeschlossen. Genau wie bei Betrug. Das Maximum wo Haftung besteht das wird Fahrlässigkeit eventuell noch grobe Fahrlässigkeit. Ein Hinweis / Streit auf bzw. Über  die Bbb Risiken und deren Ausschluss / Einschluss würde für mich aber definitiv in den Bereich Fahrlässigkeit fallen.  
 

zu guter letzt gilt allerdings dann auch Haftpflicht hin oder her die private Haftung bei Erfolg im Zivilprozess sofern bei dem Beklagten was zu holen ist.  

  • Gefällt mir 3
Geschrieben

@chip ............. so, ................... das hab jetzt sogar ich verstanden................ Dankeschön

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Lagu:

Fallbeispiel für Dummis wie mich: Es wirbt die ein Vertreter, mit Exoten Vollkasko, ..............

ist aber nur quasi eine "Halbkasko" ................... der BBB Schadensfall tritt ein? Versicherung wird nicht leisten.

 

Greift in so einem Fall die Beraterhaftpflicht des Vertreters ? Ist dann bei Vorsatz des Beraters die Deckung ausgeschlossen ?

Was sagen hier die klugen Leute?

Diesen Fall gibt es in der Regel nicht, weil man ohne Unterzeichnung des Beratungsprotokolls eben keine Versicherung bekommt.
 

Das Problem ist doch, dass man einen Versicherungsvertrag in der Regel (sprich wenn der Berater nicht zufällig in der Nähe wohnt) fernmündlich anfrägt und sich nach einen Preis erkundigt. Wenn der Preis in Ordnung ist, erhält man die Unterlagen einschließlich Beratungsprotokoll mit Standardformulierung zur Aufklärung dann per Post zugeschickt, mit der Bitte diese unterzeichnet zurückzuschicken. Blöd nur, wenn man sich auf die Aufklärungspflicht eines Beraters für Fälle wie z. B. eine BBB-Klausel, die mir bisher auch nicht bekannt war, verlässt und diese unterbleibt, da man im Nachhinein durch die Unterzeichnung des Beratungsprotokolls ja bestätigt eine Aufklärung erhalten zu haben. 

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb biturbo i:

Wenn der Preis in Ordnung ist, erhält man die Unterlagen einschließlich Beratungsprotokoll mit Standardformulierung zur Aufklärung dann per Post zugeschickt, mit der Bitte diese unterzeichnet zurückzuschicken. Blöd nur, wenn man sich auf die Aufklärungspflicht eines Beraters für Fälle wie z. B. eine BBB-Klausel, die mir bisher auch nicht bekannt war, verlässt und diese unterbleibt, da man im Nachhinein durch die Unterzeichnung des Beratungsprotokolls ja bestätigt eine Aufklärung erhalten zu haben. 

Dem ist zum Glück nicht immer so hier hat der BGH entschieden Aktenzeichen VII ZR 107/15

 

ich mache es kurz mit dem passenden Zitat 

 

Weiter heißt es in der BGH-Entscheidung:

„Eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage besteht allerdings dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicher Weise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für deine Willensbildung offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind.“


Hier wären die BBB Risiken in Zusammenhang mit der Vollkasko schon geeignet 

 

so heißt es weiter 

 

„Des Weiteren konkretisiert der BGH, dass eine solche ungefragte Aufklärungspflicht nur dann besteht, wenn es sich um einen außergewöhnlich hohen Wert handelt, der in Rede steht.“

 

das könnte dann bei Totalschäden an Exoten auch leicht erfüllt sein.

  • Gefällt mir 6
Geschrieben

Dann sind wir ja wieder beim Ausgangspunkt, dass ich mich möglicherweise bei der telefonischen Preis-Leistungs-Anfrage auf die Aussagen des Vertreter´s verlasse, dass ich eine "Vollkasko" habe, die dann keine Volle Fülle hat, da mir im nachhinein das Protokoll übersendet wurde, in dem dann auch die rückdatierten BBB Klauseln "untergejubelt" wurden. Das erscheint mir als gängigere Praxis. Mit der Deckungskarte (heißt heute anders), habe ich die Kiste zugelassen, dannach erhalte die Verträge.

☂️

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb premierminister:

Ich habe bei meiner Agentur nachgefragt: "BBB-Schäden sind nicht mitversichert und können auch nicht eingeschlossen werden".  Ich bin auch bei der Württembergischen.

Ich bin irritiert, wieso geht das bei mir und bei Dir nicht? Um welches Auto geht es bei Dir?

 

vor 10 Stunden schrieb premierminister:

"Brems,- Betriebs und Bruchschäden: Im Premiumschutz steht Ihnen die Vollkaskoversicherung auch bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden an Ihrem versicherten Pkw zur Seite. Diese kommen oft durch falschen Gebrauch der Bremse oder Materialermüdung zustande." 

(nur einschließbar bei der normalen KfZ-Versicherung, nicht aber bei der Exotenversicherung)

Ich fahre womöglich gar keine Exoten.... I like 😪

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb isderaimperator:

Ich bin irritiert, wieso geht das bei mir und bei Dir nicht?

...zwischen einem Premierminister und einem Imperator muss man schon noch Unterschiede kennen...

vor 3 Stunden schrieb isderaimperator:

Ich fahre womöglich gar keine Exoten

Wo beginnt ein Exot? Das ist ne gute Frage...

  • Haha 4
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Thorsten0815:

wäre es wohl grob fahrlässig und in keinem Fall von der VK gedeckt.

Es gibt Versicherungen da ist auch grobe Fahrlässigkeit gedeckt……..aber das was du schreibst ist schon Vorsatz 😉

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
Am 30.10.2024 um 19:07 schrieb MaxF:

Da stellt sich mir die Frage, wieso Deine Versicherung dafür aufkommen sollte, wenn Porsche einen Fehler macht. Meinst Du nicht, dass für Porsches Fehler eher Porsche bzw. Porsches Versicherung aufkommen sollte? 

Ich erwarte von meiner Vollkasko das der Schaden schnell und unbürokratisch erledigt wird……..und in solch einem Fall darf sich gerne die Versicherung mit dem Hersteller streiten und sich das Geld zurückholen, das ist wenigstens auf Augenhöhe.

  • Gefällt mir 10
Geschrieben
Am 31.10.2024 um 03:43 schrieb isderaimperator:

Ich bin irritiert, wieso geht das bei mir und bei Dir nicht? Um welches Auto geht es bei Dir?

 

Ich fahre womöglich gar keine Exoten.... I like 😪

Exot kommt aus fremden Ländern, da kannst du auf den Porsche noch so viele Dakar Aufkleber machen... das ist so wie wenn sich der Aiwanger als Chines' verkleidet... Merkste sofort.

Ist das nicht kulturelle Aneignung?

Der Begriff Exot in Versicherungsklauseln ist bestimmt sittenwidrig. Na zum Glück bin ich kein Jurist. (Ich find Jaramas Clownsmiley nicht...)

  • Haha 7
Geschrieben

Passe bloß auf!

vor 31 Minuten schrieb Rechenknecht:

Begriff Exot

Das wäre allenfalls in der Form "E-Wort" noch akzeptabel!!!

 

https://www.bz-berlin.de/meinung/die-sprachpolizei-der-spd-senatorin

und

https://www.bz-berlin.de/berlin/asia-food-exotisch-debatte

 

Satire und Realsatire sind immer weiter verschwimmende Begriffe ... :ph34r:

vor 36 Minuten schrieb Rechenknecht:

(Ich find Jaramas Clownsmiley nicht...

Biddeschön, und noch den Grinssmiley dazu clown.gif.4aa72769039a2344c217e1decbdf5751.gif Grinsen.gif.659cf2a113dbdef841cb9544ae071206.gif

  • Haha 2
  • Wow 1
Geschrieben

Uiuiui und eieiei, ganz schön exotisch, die Ansichten...

  • Haha 1
Geschrieben

Der Abgemahnte hatte erwidert und "mit exotischen Grüßen" sein Schreiben abgeschlossen ... ROFL.gif.19d735af484fb9028b7194c78f8e0108.gif

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