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Württembergische Versicherung und BBB-Schäden


Zur Lösung Gelöst von Lattenknaller,

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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb F360Driver:

Also entweder habe ich das alles falsch verstanden oder Du? Besagter User hat hier zahlreich Exoten (Ferrari, Lambo etc.) versichert. Die Württembergische bietet, wenn ich das richtig mitbekommen habe, zwei verschiedene KFZ-Tarife für Exoten an.

Hast Du falsch verstanden. Bei Exoten gibt es keinerlei Option die BBB Deckung bei der Württembergischen zu versichern.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb F360Driver:

Also entweder habe ich das alles falsch verstanden oder Du? Besagter User hat hier zahlreich Exoten (Ferrari, Lambo etc.) versichert. Die Württembergische bietet, wenn ich das richtig mitbekommen habe, zwei verschiedene KFZ-Tarife für Exoten an. Angeboten wurde aber immer nur der günstige Tarife bei dem dieser eine Zusatz fehlt. Wurde nur dieser Tarif angeboten weil der andere Tarif zu teuer ist (verglichen mit der Konkurrenz), und den dann sowieso niemand abgeschlossen hätte? Und wenn jemand ausschließlich die Württembergische vertritt, dann muss er doch auch wissen was im KFZ-Vertrag in den Bedingungen steht.

 

Da kann man doch nicht aufführen, dass die Vertragsbedingungen die Versicherungen macht, dass muss man als Vertreter doch wissen und den Kunden vor Abschluss darauf hinweisen. Vor allem wenn man einen weiteren Tarif anbieten kann, bei dem eben dieser Baustein (BBB) mit inbegriffen ist, so habe ich das zumindest verstanden. Was er daran verdient weiß ich nicht, ich habe mal einen Artikel in einem Finanz-Magazin gelesen, dass ein Vertreter an Sachversicherungen um die 20% der Kunden-Jahresprämie erhält. Wenn er z.B. über das Forum an 100 Autos gekommen ist, die er versichert hat, Prämie im Schnitt 2500€, dann summiert sich das schon zu einem erträglichen Zusatz-Einkommen. Oder meinst Du, dass er die User hier aus Mitleid versichert, da die armen Ferrari Fahrer sonst nirgends anders ihr Auto unter bekommen? 

 

 

Danke ................. wahrscheinlich die beste Interpretation meiner Auffassung.💪

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb coolbeans:

Hast Du falsch verstanden. Bei Exoten gibt es keinerlei Option die BBB Deckung bei der Württembergischen zu versichern.

...auch dann sollte man den Kunden zumindest auf diese Lücke hinweisen.

Gruß, Georg

  • Gefällt mir 12
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb coolbeans:

Hast Du falsch verstanden. Bei Exoten gibt es keinerlei Option die BBB Deckung bei der Württembergischen zu versichern.

Ok, entschuldige, hatte in Erinnerung dass ein User hier seine Autos mit unterschiedlichen Tarifen bei der Württembergischen versichert hat, und dass bei zweien Autos dieser BBB Zusatz dabei war. 

Geschrieben

Vielleicht sollte man nach nunmehr 16 Seiten noch einmal deutlich klarstellen, dass es hier in der Grundfrage um keinerlei Kritik an René bzw. seiner Agentur selbst geht, sondern um die Regularien der Württembergischen und anderen Versicherern in der Exotenfrage.

Mir sind hier bislang konkret zumindest keinerlei schlechte Erfahrungen von René‘s Kunden zu Ohren gekommen. Ich hatte nach dem Wechsel von einem wirklich katastrophalen Vertreter in meiner regionalen Umgebung (Höhepunkt bei dem Kandidaten neben mehreren leeren Versprechen, in denen es schon um eine Summe jenseits der 50k ging, war, dass mir nach 6 Monaten u.a. aus heiterem Himmel zwei Verträge nacheinander außerordentlich von Seiten der Württembergischen gekündigt wurden, weil der „tolle“ Mann nachweisbar und seinerseits zugegeben intern verpennt hatte, meine damals neuen Fahrzeuge seiner Versicherung einfach simpel zu melden) damals selbst Kontakt mit René‘s Agentur aufgenommen, die Verträge jedoch lediglich aus dem einzigen Grund der geographischen Entfernung von über 500km zu meinem Wohnort nicht bei ihm abgeschlossen. Und das eben insbesondere, weil ich in meinem Policenpaket 2-3 Versicherungen meines Vaters eingeschlossen habe, die über mich gerade bei PKWs wegen seines hohen Alter erheblich günstiger kommen. Und wie es bei Herrschaften sehr gesetzten Alters nun einmal ist, sind die dankbar, einen „greifbaren“ Ansprechpartner in ihrer Nähe zu haben. Andernfalls hätte ich zumindest die Pkw-Versicherungen höchstwahrscheinlich bei René abgeschlossen, zumal sich auch mein jetziger Vertreter bisher, sagen wir mal, nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.

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  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich hab jetzt Feedback der Allianz. Prämie doppelt so hoch wie bei der Württembergischen und sie wollen noch 2-3 Sachversicherungen zusätzlich. Denke da muss ich wohl weiterhin das BBB-Risiko in Kauf nehmen.

  • Wow 1
Geschrieben

Allianz hat gerade Rechnungen geschickt und ich bin leicht irritiert ob der Steigerung der Prämien. 

Ich meine hier im Forum gäbe es jemanden, der in der Branche tätig ist, könnt ihr mir grad mit dem Namen helfen? Ich würde ihn gern mal anfragen.

  • Haha 2
Geschrieben

Zu geil ... Heute eine Email der Württembergischen erhalten mit dem Betreff:  Kann Ihre Kfz-Versicherung das auch?

 

Ratet mal um was es da geht ... um den KFz Premium Tarif 🙂

 

Ziemlich ungeschickt das an Kunden zu versenden die ausschließlich ihre Exoten dort versichert haben!

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  • Haha 4
  • 6 Monate später...
  • Lösung
Geschrieben

Hallo Freunde.

Ich greife noch einmal dieses Thema auf und zeige auf, wie die Allianz das macht.

Vorab möchte ich jedoch diejenigen aufklären, die die Württembergische hier hoch verehren: 

Bitte unterscheidet zwischen @WuerttRene und der VS-Gesellschaft. René macht nicht die Regeln von denen. René ist aus persönlichen Gesprächen ein sehr netter und anständiger Mensch. Er verdient es als Mensch nicht, hier teilweise so sarkastisch und diffamierend angegangen zu werden. Nicht cool, Leute.

Die Württembergische als Vericherungsunternehmen jedoch, so meine Meinung, ist INZWISCHEN furchtbar, ebenfalls aus eigener Erfahrung.

1. Erfahrung: Ich mache eine Eselei mit meinem Aston Martin und verursache bei 5 km/h einen Schaden von 30.000 EUR. 🤬 Württembergische zahlt anstandlos - natürlich ist das der Job einer Versicherung, eingeschlossene Schäden zu regulieren und man muss dafür nicht dankbar sein. Aber im allgemeinen Stimmungsbild hier bekommt man den Eindruck, dass Versicherungen sich immer aus der Affäre ziehen möchten.

2. Erfahrung: Ich versichere meinen Portofino M bei der Württembergischen. Nach etwa einem Jahr kommt plötzlich die Kündigung (keine Schaden, keine Regulierung, kein gar nix). Auf meine Rückfrage kommt die Antwort: Die Zentrale hat zwischenzeitlich entschieden, dass ab sofort es keine Mono-Exoten-Versicherungenmehr gibt und da ich keine Sachversicherungen von der Allianz verschoben habe, wurde gekündigt. Dass dies eine Grundvoraussetzung sein soll, wurde zu keinem Zeitpuinkt erwähnt und war dem Büro von Rene bei Vertragsabschluss auch nicht klar.

 

Zwischenzeitlich hat die Allianz übernommen und hier ein Auszug aus den AGB diesbezüglich:

 

2) Unfall
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist
ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf
das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Versichert sind auch Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall,
der durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen un-
berechtigten Dritten (Hackerangriff) verursacht wurde.
Versichert sind zusätzlich Schäden am Fahrzeug, deren alleinige
Ursache ein geplatzter Reifen ist.
Gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem
Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen (z.B. Ran-
gier- oder Schlingerschäden) sind mitversichert, soweit nachfol-
gend nichts anderes geregelt ist.

 

Keine Unfallschäden sind aber insbesondere:
• Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem
Bremsvorgang haben, z.B. Schäden an der Bremsanlage oder
an den Reifen.
• Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Be-
triebsvorgangs eintreten, z.B. durch falsches Bedienen, falsches
Betanken oder verrutschende Ladung.
• Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Mate-
rialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.
• Verwindungsschäden. Dies sind Schäden durch Verbiegen oder
Verdrehen des Fahrzeugs in der Längsachse, z.B. aufgrund
Krafteinwirkungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.
Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise
im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahr-
zeugs entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel: Schäden
an der Ladeoberfläche eines Pickup durch Beladen mit Kies oder
Brennholz.

 

Vielleicht bringt das den einen oder anderen weiter.

Love and Peace ❤️

  • Gefällt mir 4
Geschrieben

Ausgangspunkt der Diskussion war ja, dass bei der Württembergischen keine BBB Schäden versichert sind. Auch wenn es allseits Beteuerungen gibt, dass BBB Schäden irrelevant sind im normalen Leben und man das nicht braucht (warum ist es dann ausgeschlossen??) - man will nicht als Einzelperson mit den Anwälten der Versicherungsgesellschaft argumentieren müssen, was denn genau die Ursache war und ob der Schaden reguliert wird oder nicht. Wenn ich es recht verstehe gab es ja einen Anlass (einen BBB Schaden), weshalb hier im Forum die Diskussion aufgekommen ist.

 

Für mich hat es sich danach so entwickelt:

 

1. Ich fand die Kommunikation durch das Büro von Rene nicht optimal. Ich hatte mich da per Mail und telefonisch gemeldet - da kam erst mal wenig Rückmeldung auf die Nachfrage. In solchen Fällen muss man mit maximaler Offenheit proaktiv kommunizieren. Dass jetzt die Württembergische keine BBB Schäden versichert: Dafür kann Rene nix.

 

2. Ich habe die Entscheidung getroffen, dass ich keine Exotenversicherung ohne BBB Schäden haben will - ich habe keine Zeit, im Zweifelsfall mit Versicherungsgesellschaften zu streiten. Ich habe direkt gute Erfahrungen gemacht mit der Würtembergischen - eine teure Delle durch Fahrerflucht auf einem Parkplatz wurde anstandslos geregelt. Da stand das Fahrzeug aber schon und musste nicht bremsen...

 

3. Für mich macht es daher keinen Sinn, zur Allianz zu wechseln... die haben ja auch keine BBB Schäden inklusive. Ich bin zur Mannheimer, da ist das mit drin. Ich hatte das Gefühl, dass die Mannheimer nicht jeden Exotenfahrer haben will - so wie ich das mitbekommen habe, war da eine DD mit dabei, dass ich keine Shishabars betreibe (wobei ich nicht sagen kann, ob das Risiko von Shishabar-Betreibern höher ist als woanders).

 

4. Für mich ist es vollkommen nachvollziehbar, dass man keine Exoten für sagen wir mal 3-4 TEUR versichert mit Drohschäden von 100 TEUR, wenn man mal die Tür anhaut. Klar will die Versicherung (oder der Konzern) dann noch "Beifang" haben. Ich habe als Beifang dann eben einen Haufen Wohngebäudeversicherungen mitgegeben - das Prämienvolumen ist jetzt so, dass ich bei einer Delle nicht gleich negativ über die komplette Kundenbeziehung hinweg bin. Das hilft hoffentlich, falls tatsächlich mal was ist.

 

Grundsätzlich fühle ich mich jetzt beim Bremsen wohler als vorher 😛

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Geschrieben
Am 19.6.2025 um 12:19 schrieb Lattenknaller:

Keine Unfallschäden sind aber insbesondere:
...
• Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Mate-
rialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.

Oha. Verstehe ich das richtig, Schäden, deren Ursache Abnutzung ist (jedes Neuteil beginnt vom Tag 1 an sich abzunutzen), sind bei der VK ausgeschlossen?

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Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb F400_MUC:

3. Für mich macht es daher keinen Sinn, zur Allianz zu wechseln... die haben ja auch keine BBB Schäden inklusive.

Auszug aus den Allianz Bedingungen:

 

Zusätzlich sind in Premium Tarif sogenannte Brems-, Betriebs- und Bruchschäden mitversichert, z. B. falsches Betanken oder Schäden durch eine Notbremsung.

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Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Retto:

Auszug aus den Allianz Bedingungen:

 

Zusätzlich sind in Premium Tarif sogenannte Brems-, Betriebs- und Bruchschäden mitversichert, z. B. falsches Betanken oder Schäden durch eine Notbremsung.

Ich habe gerade noch mit der Allianz telefoniert und mein Generalvertreter, der mich seit anno tuck betreut, hat erstmal gar nicht begriffen, was ich meine, denn so seine Logik: Was hat eine KfZ-Vollkaso-Versicherung damit zu tun, wenn eine Flasche Wein durchs Auto fliegt.

Er hat es zwar so nicht gesagt, aber sehr charmant durch die Blume: Eine VK ist ja nicht dafür da, jede erdenkliche Eselei des Eigentümers auszugleichen, sondern Unfälle zu regulieren. Hierzu gehört bei einem anständig gewarteten Auto auch, den kompletten Schaden aufgrund einer gebrochenen Bremsscheibe zu bezahlen. Weil aus einem Defekt, der nicht zu antizipieren war (höhere Gewalt), ein Unfall mit Schaden entsteht.

Meine Versicherung (Ausschlüsse siehe oben, Zitat aus AGB) bezahlt ausdrücklich keine Folgeschäden aus falschem Betanken. Eine andere Versicherung (Premium?) bei der Allianz gibt es, zumindest für mich, nicht.

 

Aber vielleicht erwarte ich persönlich nicht so viel von einer VK-Versicherung wie einige hier, aber mir war irgendwie schon immer klar, dass die Versicherung nicht bezahlt, wenn ich meine Ladung nicht anständig sichere, wohlwissend, was ein Eimer Wandfarbe, der durch einen Ferrari fliegt, so alles anstellt.

Mit anderen Worten: Ich würde niemals im Leben auf die Idee kommen, das meiner Versicherung zu melden.

Nach meinem Verständnis ist eine KfZ-Versicherung (HP, TK, VK) für Sach- und Personenschäden, die aus einem Unfall entstehen, zuständig oder Vandalismus oder Diebstahl oder Brand, Naturgewalt oder Kurzschluss...

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Geschrieben

Kommando zurück:

@Retto -👑Held und Profi des Tages👑- hat alles richtig gestellt für die Allianz und mein GV hatte (zu seiner Ehrenrettung schon kurz nach meinem Gespräch mit ihm) quasi vorab @Retto bestätigt.

Ergo (also jetzt nicht die Bunga-Bunga-in-Budapest-Versicherung):

Du hast bei der Allianz die Wahl auch bei den Exoten, mit oder ohne BBB-Schäden.

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Geschrieben
Am 19.6.2025 um 12:19 schrieb Lattenknaller:

Keine Unfallschäden sind aber insbesondere:
• Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem
Bremsvorgang haben, z.B. Schäden an der Bremsanlage oder
an den Reifen.
• Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Be-
triebsvorgangs eintreten, z.B. durch falsches Bedienen, falsches
Betanken oder verrutschende Ladung.

Also ganz ehrlich: So eine Versicherung ist doch echt nutzlos... ohne da alle möglichen Punkte durchzudenken mal ein simples Beispiel: Zu viel Gas, Abflug, Totalschaden --> Betriebsvorgang, Bedienfehler. Da würde ich mir die VK sparen und gleich Teilkasko nehmen 😂

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  • Haha 1
Geschrieben

Bisschen weit hergeholt das Beispiel denn das ist halt nicht mal ein Betriebsschaden denn das ist was ein klassischer Unfall was du da beschreibst,

vielleicht einfach mal in den eigenen Verträgen gucken denn bei den meisten Standard kfz Tarifen sind BBB Schäden nicht mitversichert. 
 

 

IMG_7636.jpeg

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Retto:

Bisschen weit hergeholt das Beispiel denn das ist halt nicht mal ein Betriebsschaden denn das ist was ein klassischer Unfall was du da beschreibst,

vielleicht einfach mal in den eigenen Verträgen gucken denn bei den meisten Standard kfz Tarifen sind BBB Schäden nicht mitversichert. 

Diese Schäden passieren schneller als einem lieb ist😉. Da reicht schon ein falscher Wortlaut im ausgefüllten Fragebogen zum Unfallhergang aus .

Stell dir mal vor,dir platzt ein Reifen, nachdem du über etwas drüber gefahren bist, und der Reifen schlägt dir Kotflügel etc. kaputt.

Schreibst du : „Plötzlich platzte mir ein Reifen“, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht, da es sich um einen BBB-Schaden handelt. Wenn du jedoch schreibst: „Ich überfuhr einen Gegenstand, welcher sich auf der Fahrbahn befand und welcher offenbar den Reifen zum Platzen brachte“, ist es ein Unfall und die Versicherung zahlt.

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb F400_MUC:

mal ein simples Beispiel: Zu viel Gas, Abflug, Totalschaden --> Betriebsvorgang, Bedienfehler.

In den Versicherungsbedingungen sind allerdings Schäden ausgeschlossen "die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten."  M.a.W.: Schäden, die aufgrund einer Kombination aus einem Betriebsvorgang und einem anderen Ereignis eintreten, sind nicht ausgeschlossen.  In dem Beispiel, das Du im Kopf hast, entsteht der Totalschaden ja nicht aus dem Bedienvorgang (Gas geben), sondern aufgrund des Einschlags in einen Reifenstapel oder dgl.

Dieser Einschlag ist "ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis" und erfüllt damit die o.g. Definition eines Unfalls.

 

Die Versicherung sollte in diesem Fall also den Schaden begleichen.

 

Diese Ausführungen sind selbstverständlich keine Rechtsberatung ;) 

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Geschrieben

Auch wenn es nicht um BBB Haftung geht: ich bin zu Rene mit einigen Versicherungen gewechselt, unter anderem Rechtsschutz und musste sie inzwischen auch mehrmals in Anspruch nehmen. Sie haben alles sehr schnell und anstandslos reguliert. 

Zu BBB wurde ich telefonisch nach meiner Rückfrage anhand dieses Threads aufgeklärt. Ich bin daher mit dem Service und Erreichbarkeit voll zufrieden und bleibe bei denen. Jedem das Seine... 

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