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Württembergische Versicherung und BBB-Schäden


Zur Lösung Gelöst von Lattenknaller,

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Geschrieben

Ich lese hier nur noch Risiko, Risiko, Risiko...🤪...mehr Risiko, weniger Risiko, Hauptrisiko, Folgerisiko, Haftrisiko, Nullrisiko, Risikofall, risikoarm, risikolos, alles Risiko...da bekommt man ja Kopfschmerzen. Das erinnert mich alles irgendwie an eine Cartoon-Figur aus meiner Kindheit...

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Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb chris321:

Fahrfehler und ab in den Graben oder in die Böschung ist ja auch eine falsche Bedienung des Fahrzeugs. Für mich als Versicherungsnehmer wären es klassische Vollkaskoschäden.

Ja, ganz klar falsche Bedienung des Fahrzeuges.

 

Weil jemand mit der Bedienung seines Fahrzeuges offenbar völlig überfordert ist, soll die Versichertengemeinschaft dafür aufkommen? Sehe ich persönlich nicht so.

vor 1 Minute schrieb chris321:

Ich denke mit Dir zu diskutieren ist nicht mein Ding - sprich zukünftig zur Hand.

Junge, lerne erstmal logisch zu disuktieren ... Grinsen.gif.c5e088874bf50ba97287dfb580330438.gif

Geschrieben

Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man bei jedem selbst verursachten Unfall etwas falsch gemacht hat.

Die Aussage war immer: Fahrfehler, da die Geschwindigkeit nicht angepasst war etc.


mit dieser Sichtweise und mit der Folgerung von @Jarama würde ich mich auch fragen, für was man dann eigentlich die Vollkasko im Betrieb des Fahrzeugs benötigt.


Anders gesagt: die Klauseln, die hier gepostet wurden, beinhalten eine Aufzählung. Diese beginnt mit „z.B.“ - alleine deshalb schon sehr dehnbar und bewusst weit gefasst.

 

Ich denke, niemand wünscht sich, seine Versicherung in Anspruch nehmen zu müssen.

Aber wenn es dann einmal so kommt, dann wünscht man sich, dass die Versicherung reguliert und nicht versucht, sich über Klauseln, die offenbar ein Stück weit Auslegungsache sind, aus der Verantwortung zu ziehen.

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Johannes_124:

mit dieser Sichtweise und mit der Folgerung von @Jarama würde ich mich auch fragen, für was man dann eigentlich die Vollkasko im Betrieb des Fahrzeugs benötigt.

...entspricht ja auch nicht der Realität...von daher alles gut.

Geschrieben

Mal abgesehen davon, dass es eine Versicherung meist nur dann gibt, wenn man keine braucht, hätte ich mich gefreut, wenn mein Fritz mich mal auf diesen BBB Quatsch zumindest hingewiesen hätte.

 

Rechtzeitige Infos sparen oftmals Ärger, gilt auch für dubiose Branchen.

Geschrieben

„Also Herr erictrav, sie sind mir ihrem neuen Ferrari F80 im Graben gelandet und wollen den Schaden erstattet bekommen?

 

Von einer Versicherung?!? Von uns??? Vollkasko?

 

Höhöhö, natürlich :D Sie waren im Auto? Ja haben Sie denn Paragraph 711 nicht gelesen? :default_abgelehnt:
 

Nur wenn das Auto GANZ ALLEINE so von sich aus in den Graben fährt dann hafte …

 

…. Nein das ist auch ausgeschlossen nach Paragraph 8765b. Also vielleicht wenn E.T. die Kontrolle übernommen hätte.

 

Aber nur vom Jupiter aus!! 😁“ 

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Geschrieben

Woran krankt es in unserem Land angeblich? "Vollkaskomentalität".

 

Vollkasko macht aus allerlei Gründen Sinn. Beispielsweise:

- Vandalismus

- Unfallflucht des Unfallgegners

- mangelnde Haftpflichtdeckung eines ausländischen "Sparfuchses" als Unfallgegner

- Schäden am Fahrwerk/Räder wegen Schlaglöchern ohne Warnhinweise, insbesondere im Dunklen

- selbstverschuldeter Unfall außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Hier kann man jetzt diverse Fallkonstruktionen diskutieren. Wenn ber Bolide bei dichtem Nebel mit 100 Sachen in den Graben manöveriert wird. Wenn der Bolide wegen deutlich überhöhter Geschwindigkeit unter Mißachtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung die Straße verlässt. Wenn der Bolide in den Graben gefahren wird, weil der Fahrer bei flotter Fahrt versuchte im 3. Untermenü und auf dem tiefliegenden Screen die Innenraumlüftung zu verstellen. Wenn der Fahrer ohne jegliche Erfahrung bei Regen "CST Off" einstellt (wäre beim 599 tödlich). Ich persönlich würde jede dieser Verhaltensweisen als grob fahrlässig einstufen.

- und und und

 

Alles keine "BBB Schäden".

 

Die Vollkaskoversicherung ist m.E. nicht dazu da, hirnlos und somit grob fahrlässig selbst verursachte Schäden zu regulieren. Eigenverantwortung ist zwar aus der Mode, ich bin aber alt und kenne den Begriff noch.

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Geschrieben

Also wenn ich so eine künstliche Bodenwelle, oder in meinem Fall ein Schlagloch übersehen habe, dann soll ich halt besser aufpassen, oder den verantwortlichen Staat verklagen weil er das Ding gebaut hat, bzw. die Strasse nicht repariert hat?

 

Meistens stehen sogar Schilder zur Warnung davor am Strassenrand, was jede Klage unsinning machen würde. Ich war aber typisch menschlich unperfekt und hab das Hindernis eben in diesem Moment übersehen. Das sind doch genau die menschlichen Schwächen, gegen die ich mich mit einer VK-Versicherung gegen gutes Geld versichern will, oder? 

 

Das war auch in meinem Fall mit dem Schlagloch in Frankreich mit einer Schweizer Allianz-VK und defekter Felge versichert. Keine Rückfragen oder Ausflüchte. Felge, zwei neue Reifen vorne und Spur vermessen wurde anstandslos bezahlt. Das entsprach meiner Erwartungshaltung und es gab natürlich auch keine Höherstufung der SF-Klasse oder nächstes Jahr eine teurere Rechnung. Gleiches ein paar Jahre später beim Spiegel in den Dolomiten. 

 

Um was geht die Diskussion also? Darum wie manche Versicherungen sich rauswinden wollen. Da herrscht doch noch ein freier Markt. Kündigen und dahin gehen wo man nicht solche Probleme hat. 

 

Es ist gut, das ich hier auf so etwas aufmerksam gemacht wurde und bei neuen Abschlüssen darauf achten kann. 

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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Thorsten0815:

Meistens stehen sogar Schilder zur Warnung davor am Strassenrand, was jede Klage unsinning machen würde. Ich war aber typisch menschlich unperfekt und hab das Hindernis eben in diesem Moment übersehen. Das sind doch genau die menschlichen Schwächen, gegen die ich mich mit einer VK-Versicherung gegen gutes Geld versichern will, oder? 

Wenn ein Schild vor einer Gefahrenstelle aufgestellt ist, dann ist dessen Mißachtung keine "menschliche Schwäche", sondern verkehrswidriges Verhalten. Deshalb hättest Du zu Recht keine Chance in einer Klage gegen die zuständige Behörde. Und es ist m.E. asozial ernstlich zu erwarten, dass die Versichertengemeinschaft dafür aufkommt (über Tariferhöhungen wegen hoher Schadenszahlen)

 

Wenn vor einer Gefahrenstelle ein Schilderwald steht und das Warnschild eines von vielen anderen Schildern ist, dann könnte auf sogenanntes "Augenblicksversagen" plädiert werden, welche den Grad des Verschuldens mindert (leichte Fahrlässigkeit).

 

Wenn kein Schild davor steht, siehe mein Vorpost.

Geschrieben

Genau: Vereinfacht gesagt will ich gegen Fehler versichert sein, darum geht’s doch.

 

Wenn ich der perfekte Cyborg-Fahrer bin brauche ich keine Versicherung.

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Geschrieben

 

Übrigens, alle, die sich hier so echauffieren würden in einem Schadensfall versuchen das "Maximale" heraus zuholen. Und nicht einen Schaden möglichst kostengünstig (aber ebenso gut) beseitigen zu lassen.

 

Man gehe mal in eine Werkstatt um einen Unfall reparieren zu lassen. Erste Fragen in der Werkstatt: wer war schuld? Vollkasko? Man antworte "der andere". Man lasse sich einen Kostenvoranschlag machen.

 

Mit demselben Schaden gehe man zu einer anderen gleichwertigen Werkstatt. Und antworte auf die Fragen mit "ich, leider, kein Vollkasko". Und lasse sich einen Kostenvoranschlag machen.

 

Im ersten Fall ist der KV typischerweise mindestens (!) doppelt so hoch, wie im zweiten Fall. Weil ja die Versicherung zahlt. Selbst mal ausprobiert, kein Märchen, in dem Fall war es das Dreifache.

 

Und wieviele der hier wütenden User haben schonmal nach KV gegenüber der Versicherung abgerechnet und aber erheblich günstiger reparieren lassen?

 

Alles immer zu Lasten der Allgemeinheit, weil die Tarife ja jedes Jahr nach der akkumulierten Schadenshöhe berechnet werden.

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Jarama:

Wenn ein Schild vor einer Gefahrenstelle aufgestellt ist, dann ist dessen Mißachtung keine "menschliche Schwäche", sondern verkehrswidriges Verhalten. Deshalb hättest Du zu Recht keine Chance in einer Klage gegen die zuständige Behörde. Und es ist m.E. asozial ernstlich zu erwarten, dass die Versichertengemeinschaft dafür aufkommt (über Tariferhöhungen wegen hoher Schadenszahlen)

 

Wenn vor einer Gefahrenstelle ein Schilderwald steht und das Warnschild eines von vielen anderen Schildern ist, dann könnte auf sogenanntes "Augenblicksversagen" plädiert werden, welche den Grad des Verschuldens mindert (leichte Fahrlässigkeit).

 

Wenn kein Schild davor steht, siehe mein Vorpost.

Käse. Wenn ich perfekt bin brauch ich keine Versicherung. Es war ja keine Absicht eines der vielen angekündigten Schlaglöcher zu übersehen. Kein Vorsatz. 

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Geschrieben

Ich muss René hier auch in Schutz nehmen ich bin auch bei der Württembergischen versichert wie zuvor schon erwähnt mit allen Fahrzeugen in meinem Fuhrpark und hatte auch schon etliche Schäden zwar nicht VK aber alle sind anstandslos beglichen und erledigt worden und die Generalagentur hat immer alles für mich erledigt oder geholfen , natürlich Ausnahmen bestätigen die Regel aber ich sehe das alles gelassen 

 

Soll ich mir im Voraus Gedanken machen wenn ich mein AMG artgerecht bewege und Mercedes nicht in der Lage ist den Sturz bei den Fahrzeugen einstellbar zu machen und ich immer vor Fahrtantritt auf die Innenkannte des Reifens schauen muss damit ich im Falle eines Unfalls überlegen muss wen ich hier verklage ? 

 

 

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Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb nero_daytona:

Genau: Vereinfacht gesagt will ich gegen Fehler versichert sein, darum geht’s doch.

 

Wenn ich der perfekte Cyborg-Fahrer bin brauche ich keine Versicherung.

Wenn der "Fehler" in der Mißachtung von Beschilderungen etc. liegt, na toll, man versichert sich also um quasi einen Freifahrtsschein zu haben?

 

Dur möchtest also nicht beispielsweise gegen Vandalismus versichert sein? Okaaay ....

Geschrieben

Wieder Käse, keine absichtliche Missachtung von Verkehrsschildern, also Vorsatz, sondern ein menschlicher Fehler, doch ein Loch oder Bodenwelle übersehen zu haben. Das passiert nun mal. Dagegen versichert man sich halt, oder zahlt selbst. 

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Need 4 Speed:

dubiosen Branche

Schon ganz früh wurde ich vor allem gewarnt, das mit "ver" beginnt: ver-heiratet ... 😉

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Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Jarama:

 

Übrigens, alle, die sich hier so echauffieren würden in einem Schadensfall versuchen das "Maximale" heraus zuholen. Und nicht einen Schaden möglichst kostengünstig (aber ebenso gut) beseitigen zu lassen.

 

Man gehe mal in eine Werkstatt um einen Unfall reparieren zu lassen. Erste Fragen in der Werkstatt: wer war schuld? Vollkasko? Man antworte "der andere". Man lasse sich einen Kostenvoranschlag machen.

 

Mit demselben Schaden gehe man zu einer anderen gleichwertigen Werkstatt. Und antworte auf die Fragen mit "ich, leider, kein Vollkasko". Und lasse sich einen Kostenvoranschlag machen.

 

Im ersten Fall ist der KV typischerweise mindestens (!) doppelt so hoch, wie im zweiten Fall. Weil ja die Versicherung zahlt. Selbst mal ausprobiert, kein Märchen, in dem Fall war es das Dreifache.

 

Und wieviele der hier wütenden User haben schonmal nach KV gegenüber der Versicherung abgerechnet und aber erheblich günstiger reparieren lassen?

 

Alles immer zu Lasten der Allgemeinheit, weil die Tarife ja jedes Jahr nach der akkumulierten Schadenshöhe berechnet werden.

Das stimmt. Leider oft so. Aber was hab ich mit der Werkstatt und deren Verhalten zu tun? Und was hat das mit dem Thema BBB zu tun? 

Geschrieben

Wenn ich das so richtig verstehe, bin ich im Schadensfall (BBB) auf das Wohlwollen meiner Versicherungsagentur angewiesen?

 

Kann man mit entsprechenden Policenerweiterung diesen (doch sehr wahrscheinlichen) Schaden includieren.

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Geschrieben

https://www.wuerttembergische.de/mobilitaet/kfz-versicherung/vollkasko/
 

Brems,- Betriebs und Bruchschäden: Im Premiumschutz steht Ihnen die Vollkaskoversicherung auch bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden an Ihrem versicherten Pkw zur Seite. Diese kommen oft durch falschen Gebrauch der Bremse oder Materialermüdung zustande.


Ich bin jetzt mal ganz Böse @WuerttRene

 

Es gibt gewisse Personen in deinem Dunstkreis dir dir jetzt zur Seite Springen, im abgelehnten Schadenfall jedoch ganz anders reagieren. Vor allen Dingen sollte / muss man seine Kunden, gerade in diesem hochpreisigen Bereich darauf hinweisen😉,

zumal bei der Premium Versicherung auch bei der Württembergischen BBB Schäden enthalten sind.

 

Ich gehe aber vielmehr davon aus, das die Versicherungen meistens absichtlich, die „nicht versicherten BBB-Schäden“ bei dem Kundengespräch vergessen😉

 

 

 

 

 

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb F430Scuderia:

Soll ich mir im Voraus Gedanken machen wenn ich mein AMG artgerecht bewege und Mercedes nicht in der Lage ist den Sturz bei den Fahrzeugen einstellbar zu machen und ich immer vor Fahrtantritt auf die Innenkannte des Reifens schauen muss damit ich im Falle eines Unfalls überlegen muss wen ich hier verklage ?

Wenn Du Dir und anderen gegenüber Dich verantwortungsvoll verhalten willst, m.E. ja. Ich hatte mit meinem QP 5 einen noch viel krasseren Fall als Deinen, wirklich auf eine Breite innen von vielleicht 2 cm die Karkasse durch (grob falsch eingestellter Sturz, wie sich herausstellte, angeblich von Maserati so ausgeliefert). Ich habe mir das damals zu Herzen genommen und seitdem immer seeehr genau hingeschaut (regelmäßig auf den Boden zum Nachschauen hingeworfen). Übrigens die VK nicht in Anspruch genommen, zum Glück waren die Felgen noch unbeschädigt, die Reifen habe ich selbst bezahlt.

 

Bei meinen Ferrari prüfe ich beispielsweise immer mal zwischendrin, insbesondere wenn ich sehr schnell fahren will, ob noch alle Schrauben des Unterbodens drin sind. Manchmal fehlten welche, ob durch Schuld einer Werkstatt sei dahin gestellt. Nicht weil ich meinen Vollkaskoschutz nicht gefährden wollte. Sondern weil mich die Vorstellung der Folgen eines sich bei Tempo 300 lösenden Unterbodens (schlagartiger Abriss Downforce) für mich und eventuelle Beifahrerinnen beunruhigte. Und Nachfolgender, welchen der Unterboden womöglich um die Ohren fliegt, oder die ich schleudernderweise "abschieße".

 

Meine persönliche Meinung ist, dass ein Nutzer eines 300+ km/h Boliden deutlich mehr Verantwortung für sich und Andere haben sollte, als der Fahrer einer 08/15 Möhre.

Geschrieben

z.B., Sollte sich mein Rerifendruck bei 300 um 0,2 bar verändern und mir dadurch der Reifen platzen, wäre das ja auszulesen. Ist das dann ein BBB Fall?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Alaska:

Schon ganz früh wurde ich vor allem gewarnt, das mit "ver" beginnt: ver-heiratet ... 😉

Wer nichts wird, wird Wirt……und wem auch das ist nicht gelungen, der verkauft Versicherungen 🤣

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Geschrieben

..........und wenn ihm dann der Kittel brennt, wird er Pharmareferent.

Bringt er es dann noch dreister, wird er eben Bürgermeister

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Thorsten0815:

Wieder Käse, keine absichtliche Missachtung von Verkehrsschildern, also Vorsatz, sondern ein menschlicher Fehler, doch ein Loch oder Bodenwelle übersehen zu haben. Das passiert nun mal. Dagegen versichert man sich halt, oder zahlt selbst. 

"Unabsichtliche" Mißachtung von Verkehrsschildern lässt einen die Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr in Frage stellen. Denn ein Fahrer sollte normalerweise in der Lage sein Verkehrschilder wahrzunehmen und deren Bedeutung zu erfassen.

 

Wenn Du es nicht gesehen hast, weil Du beispielsweise gerade im Rückspiegel den nachfolgenden Verkehr beobachtest hattest, dann wäre es ein "Augenblicksversagen" und insofern entschuldbar. Wenn nicht, dann warst Du mindestens unaufmerksam, wenn nicht ignorant.

 

Freu Dich doch, dass da nicht weiter nachgeforscht wurde (zumal es ja im Ausland war, da lohnt der Aufwand versicherungsseitig nicht, mal genauer hinzuschauen). Ich nehme mal an, dass Du der Versicherung nicht angegeben hast, dass da ein Warnschild stand (Du hast ja offenbar zumindest im Nachhinein von dem Schild erfahren...)

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