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Geschrieben

Im Fall einer Markenverletzung (hierauf scheint der Schwerpunkt laut Gerichtssprecherin gelegen zu haben) wird schon selten überhaupt ein Strafverfahren initialisiert. Strafen ohne Bewährung kommen da praktisch nie vor.

 

Der Betrug wird wohl nicht gerichtsfest nachweisbar gewesen sein. Die Käufer der Nachbauten werden eher dazu neigen sich nicht zu outen und stattdessen vermutlich versuchen, die Kisten weiter zu verkaufen und natürlich von nichts zu wissen ....

 

Im Wege der Zivilklage (sei es wegen der Markenverletzung, sei es wegen Betrugs) wird wohl ohnhin nichts zu holen sein, wenn der verurteile Beklagte die Taschen umdreht, darf man auch noch trotz Obsiegens die eigenen Anwaltskosten und auch die Gerichtskosten zahlen ...

Geschrieben

Also Zitat: 

 

"Insgesamt befand das Gericht den Angeklagten der Urkundenfälschung in neun Fällen, der strafbaren Kennzeichenverwendung in vier Fällen und des Betrugs in einem Fall schuldig. In diesem Fall sah das Gericht es als erwiesen an, dass er den Käufer über die Historie des Fahrzeugs getäuscht hatte. "

 

Es geht nur um einen Betrug da mit ist der sog. gewerbliche Betrug oder Serienbetrug mit zig Fällen, welcher höher bestraft wird, wohl vom Tisch und wenn es keine Vorstrafen gibt (hier in der Regel einschlägige) dann ist das Urteil üblich. 

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Geschrieben

Man munkelt  da wollte wohl jemand an die Firma und Kunden ran 😉

Plan hat geklappt.

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