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Angeblich unleserlicher Vertrag bei Verkauf Unfallwagen


K-L-M

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Merkwürdig:

habe einen Unfallwagen an einen Berliner "Profi" Käufer verkauft. Sofort bezahlt. Er hat das Fahrzeug auf Hänger abgeholt. Alle Papiere mitgegeben.

Jetzt kommt ein Anruf seines Mitarbeiters von der polnischen Grenze: Der Kaufvertrag sei unleserlich, er braucht einen Neuen. Zoll akzeptiert den nicht.

Habe gesagt: nur wenn ich den unleserlichen zurück bekomme schicke ich einen Neuen.

 

Was wird da gespielt ???  Wer hat Ahnung ?

Danke

Herzlich

Klaus

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@K-L-M

Hallo Klaus! Ich würde direkt selbst mit dem Zoll Kontakt aufnehmen und nach dem Problem fragen. Dein Käufer kann dir doch sicherlich einen offiziellen Ansprechpartner bei der betreffenden Zollstelle nennen. Falls er das nicht kann oder du nicht mit der Zollstelle über die Angelegenheit sprechen kannst, stimmt mit dem Käufer etwas nicht und ich würde gar nichts mehr tun - das ist dann seine Sache! Wenn der Käufer ein Spitzbub' ist, nutzt er deinen angefragten zweiten Kaufvertrag u.U. dazu noch ein weiteres (gestohlenes) Fahrzeug durch den Zoll zu bekommen. Just my 2Cents...

  • Gefällt mir 8

Was da gespielt werden soll, keine Ahnung. Aber ich würde auch mit dem Zoll direkt sprechen und wenn da ein anderer ausgefertigt wird, dann auf jeden Fall vermerken, dass dies nur ein ausgestelltes Ersatzexemplar ist und sich nicht um einen weiteren Kauf handelt und auf den Ursprungsvertrag verweisen.

 

Wenn ich Schlechtes unterstelle:

Auto mit ursprünglichem Vertrag ausführen. Weiteres Auto klauen und mit zweitem Vertrag ausführen.

  • Gefällt mir 7

Hallo Klaus,

das ist für deinen beschriebenen Berliner "Profi" Aufkäufer sein Tagesgeschäft.

 

Hat er versucht von dir jetzt möglichst einen 2-ten niedriger ausgestellten Kaufvertrag zu bekommen?

Die Hintergründe liegen dann auf der Hand, denn er zahlt die Einfuhr nach Polen nach dem Kaufpreis, der im Vertrag steht und das heute ist oft nicht wenig.

 

Wenn dein originaler Kaufvertrag für dich gut leserlich ist, machst du jetzt gaaaaaaar nichts mehr! ;)

  • Gefällt mir 5

Ich nehme an, der Vertrag war normal leserlich mit der Hand geschrieben? Dann gibt es keinen Grund für dich, etwas zu unternehmen. Mit dem Zoll zu telefonieren, wenn dir ein Ansprechpartner genannt wird, würde ich machen. Aber wer weiß, ob der Ansprechpartner wirklich beim Zoll ist!

  • Gefällt mir 1

Danke für die Antworten.

 

Es gibt für mich überhaupt keinen Grund etwas zu unternehmen. Das Geld habe ich.

 

Der angebliche, unleserliche Vertrag kommt bestimmt nicht zurück. Das war ja meine Bedingung.

 

Mich würde aber interessieren wie der Trick dann tatsächlich funktioniert bei einem zweiten Vertrag?

  • Gefällt mir 3
vor einer Stunde schrieb Sarah-Timo:

du nicht mit der Zollstelle über die Angelegenheit sprechen kannst

Versuche mal jemanden beim Zoll (oder einer anderen Behörde) anzurufen (oder per Email zu erreichen) ...

ROFL.gif

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  • Traurig 1
vor 19 Minuten schrieb Jarama:

Versuche mal jemanden beim Zoll (oder einer anderen Behörde) anzurufen (oder per Email zu erreichen) ...

Ich weiß was du meinst…das Beamtentum Deutschland ist leider irgendwie immer schwer überlastet….📞please hold the line🎵…zur Zeit sind alle Mitarbeiter im Gespräch🎵:-(((°….aber manchmal hat man Glück. Letzte Woche erst hatte hier mit dem zuständigen Zoll zu tun wegen der Einfuhr von ein paar speziellen Autopflegeprodukten aus dem Ausland und da muss ich wirklich sagen, habe ich sofort mit dem ersten Anruf jemanden erreicht – war aber wahrscheinlich Glückssache!

Wie dem auch sei, auf jeden Fall finde ich hat Klaus @K-L-M alles richtig gemacht, in dem er nichts weiter machte. Es ist einfach wichtig auf der Hut zu sein heutzutage.

  • Gefällt mir 3
vor 2 Stunden schrieb K-L-M:

Danke für die Antworten.

 

Es gibt für mich überhaupt keinen Grund etwas zu unternehmen. Das Geld habe ich.

 

Der angebliche, unleserliche Vertrag kommt bestimmt nicht zurück. Das war ja meine Bedingung.

 

Mich würde aber interessieren wie der Trick dann tatsächlich funktioniert bei einem zweiten Vertrag?

Lass uns doch etwas teilhaben an den Verkauf deines Unfallwagen.

Was war es den für ein Fahrzeug und um welche Summe geht es denn hier eigentlich?

 

Daten vom Auto müssen wir nicht wissen.

 

.....evtl. erfährst du hier,

wie von dir gewünscht, noch etwas mehr zu einem zweiten Vertrag, den der Aufkäufer möchte!  :-))!

  • Gefällt mir 1

Das habe ich befprchtet

vor 14 Stunden schrieb Cavallino Rampante:

Lass uns doch etwas teilhaben an den Verkauf deines Unfallwagen.

Was war es den für ein Fahrzeug und um welche Summe geht es denn hier eigentlich?

 

Daten vom Auto müssen wir nicht wissen.

Das habe ich befürchtet! 😇

Es handelt sich um das Auto unserer Haushälterin in München.

Renault ZOE mit eigenem Accu.

Auffahrunfall. Wegen dem Accu der extra für 500,00 € getestet und OK befunden wurde war der Restwert noch 10.000,00 €.

 

Interessant war daß es für den Gutachter das erste E-Auto war.

 

ich hatte hier vor einiger Zeit einen Thread … welches E Auto. Daher dieser.

Waren mit dem ZOE sehr zufrieden.

Allerdings 100% Stadtverkehr!

 

Der neue wieder ZOE!

 

Werde berichten falls der angeblich unlesbare Vertrag geschickt wird.

Es wurde kein Veränderung im Kaufpreis verlangt. Das hätte ja einen Sinn ergeben.

 

Aber muß ja ein „Trick sein“  oder ?

  • Gefällt mir 5
vor 3 Stunden schrieb Jarama:

Versuche mal jemanden beim Zoll (oder einer anderen Behörde) anzurufen (oder per Email zu erreichen) ...

ROFL.gif

Wobei ich sagen muss, die Zuteilung der EORI für meine GmbH ging reibungslos. Auch die Ausfuhr in die Schweiz von diversen Equipment war per Mail-Avis und Abwicklung per Mail einwandfrei. Nur nach Kolumbien war es etwas trickreich, da es hier via USA mit normaler Luftfracht verlief, statt in verblombten Transportkisten. Aber unterm Strich hatte ich mit Mail/Telefon kaum Probleme bei Zoll-Behörden. Landratsamt bzw. Finanzamt ist es dagegen wirklich düster gewesen …

 

sry für OT.

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Der komplette Vertrag!!!

reicht angeblich dem Zoll nicht!

Der Vertrag sowie Kopie (bei mir)

1a Qualität. Eben „vorgeschobenes Argument !

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