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Geschrieben

Hallo, ich bitte doch um Hilfe. Ich habe auf meinem Ferrari 488 GTB neue Felgen mit Reifen. Diese sind vorne 21 Zoll und Hinten 22 Zoll. Nun verlangt der TÜV für die Eintragung einen Nachweis der entsprechenden Tachoanpassung. Wer kann mir eine Firma empfehlen, welche die entsprechende Anpassung vornehmen kann, mit Nachweis für den TÜV.

Wäre toll, wenn mir jemand eine entsprechende Firma empfehlen können.

Herzlichen Dank. 

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Geschrieben

Wenn die Reifen den richtigen Abrollumfang haben, sollte es doch kein Problem sein.

Geschrieben

Ich kann hier leider nur etwas aus der analogen Zeit beitragen, als ich dies Mitte der 90er auch mal bei meinen Golf 1 beim Wechsel auf 175/50x13 Reifen für die TÜV-Abnahme machen lassen musste.


Die Firma Motometer hatte dies mit einem Zwischengetriebe mit Wellenstücken zum Drehzahlausgleich gelöst. Motometer hatte damals in Augsburg eine Niederlassung. Ob die heute auch noch Experten für dieses Thema sind kann ich leider nicht sagen.

 

https://www.motometer.de/

Geschrieben

Hättest du dir sparen können,  es gab Getriebeausgang /Tachowelle verschiedene Plastikritzel.  Das waren noch Zeiten. ...

Geschrieben

Tacho: Abweichung ist erlaubt

Allerdings muss der Tacho nicht vollkommen exakt  anzeigen. Wichtig ist nur, dass er nicht weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigt. In der Regel geht er daher schon ab Werk leicht vor. Diese Abweichung ist relativ unproblematisch, ist aber trotzdem rechtlich begrenzt. Bei Autos, die vor 1991 zugelassen wurden, darf der Tacho in den beiden oberen Dritteln seiner Anzeigenskala – jedoch mindestens von der 50 km/h-Anzeige ab, wenn die letzten beiden Drittel des Anzeigebereichs oberhalb der 50 km/h-Anzeige liegen – bis zu sieben Prozent vom Endwert abweichen, seit 1991 sind sogar zehn Prozent plus vier km/h Differenz erlaubt. Bei Tempo 100 darf der Tacho also problemlos 114 km/h anzeigen.

Nicht erlaubt wäre es jedoch, wenn der Tacho bei Realtempo 100 z.B. nur 98 km/h anzeigt. Das kann passieren, wenn man Räder mit größerem Abrollumfang montiert als werksseitig bei Auslieferung vorhanden waren. Diese Rad-Reifen-Kombinationen muss unter Vorlage eines gültigen Prüfzeugnisses (Teilegutachten oder ABE) von einem Prüfingenieur abgenommen werden und ist anschließend in die Fahrzeugdokumente zu übertragen. Die Justierung des Tachos ist dazu vorher von einem dafür berechtigten Fachbetrieb durchzuführen und dokumentieren zu lassen.
 

Bei mir ergab sich das Problem, dass der Tacho nun weniger anzeigt, als die tatsächliche Geschwindigkeit. Ich benötige nun eine Firma, die den Tacho nachjustiert. 

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