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Geschrieben

Hallo, mein Ferrari Händler möchte, das ich meinen Neuwagen anmelde, bevor ich diesen abhole. Er sagt, dass kein Auto vo seinem Hof geht, ohne Anmeldung auf den Besitzer. Ich bin der Meinung, dass ich anmelden kann, wenn ich will. 

 

1. Gibt es eine vertragliche Regelung bei Ferrari im Vertrag, dass ich dies muss? Ich finde aktuell nichts. 

2. Wie handhabt Ihr das, wenn Ihr das Auto z.B. wegen bevorstehendem Winter erst später anmelden wollt, es aber bei euch daheim haben wollt?

 

Bevor ich mit dem Händler diskutiere, wollte ich mich hier erkundigen. 

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Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb mika.pennala:

Er sagt, dass kein Auto vo seinem Hof geht, ohne Anmeldung auf den Besitzer.

Er bekommt sehr sehr große Probleme mit Maranello wenn er das Auto ohne Anmeldung rausgibt......

 

  • Gefällt mir 3
  • Wow 1
Geschrieben

lamborghini gibt ebenfalls kein auto ohne anmeldung heraus. das ist in den bestellbedingungen oder den agb meistens auch festgehalten. 

Geschrieben

Danke euch beiden. Dann mache ich das auch so und er muss halt den Wagen dann so lange behalten bis ich den anmelde. 

 

Wobei mir Ferrari jetzt schon wieder auf den Senkel geht. Mit den ganzen Regel, Punkten und was man alles haben muss um was Neues zu bekommen. Bei Lambo mit Karsten Kortüm war das früher anders. Nach diesem F8 werde ich wieder Lambo München Fan. Hast alles richtig gemacht Bernhard. 

Geschrieben

Der KK war aber auch viel lustiger als die Anderen. ?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Luimex:

Er bekommt sehr sehr große Probleme mit Maranello wenn er das Auto ohne Anmeldung rausgibt......

Wo liegt denn das Risiko für Ferrari? Der Wagen ist bezahlt und somit im Besitz des Käufers. 

Nutzen und Lasten gehen mit der Zahlung auf den Käufer über. 

Wenn der Käufer seine Ware unversichert in die Garage stellt, und es würde was passieren, ist dies das Problem des Besitzers, oder irre ich? 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb mika.pennala:

 

Danke euch beiden. Dann mache ich das auch so und er muss halt den Wagen dann so lange behalten bis ich den anmelde

 

 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch den Garantiebeginn zu klären....

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
Am 1.9.2019 um 18:51 schrieb dragstar1106:

Wo liegt denn das Risiko für Ferrari? Der Wagen ist bezahlt und somit im Besitz des Käufers. 

Nutzen und Lasten gehen mit der Zahlung auf den Käufer über. 

Wenn der Käufer seine Ware unversichert in die Garage stellt, und es würde was passieren, ist dies das Problem des Besitzers, oder irre ich? 

 

Versicherung ist nicht das Thema.

  • Gefällt mir 3
Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Gast,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für andere Modelle - Ferrari (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

Frag mal ab welchem Datum z.B. die 7-Jahre Wartung läuft......

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Es wird wohl eher um das Thema unmittelbares Weiterverscherbeln gehen was vom Werk damit erschwert wird.

  • Gefällt mir 3
Geschrieben

... richtig erkannt. 

wobei ich das auch rechtlich nicht verstehe. ab bezahlung bin ich eigentümer und kann den wagen auch ohne anmeldung jahrzehntelang in die garage stellen. theoretisch. 

 

wenn man den verkaufsbedingungen aber zustimmt ist das so vereinbart. 

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb F40org:

Der KK war aber auch viel lustiger als die Anderen. ?

jetzt gibt es dirt nichts mehr zu lachen ? 

  • Gefällt mir 1
  • 5 Monate später...
Geschrieben
Am 1.9.2019 um 19:59 schrieb Ultimatum:

und kann den wagen auch ohne anmeldung jahrzehntelang in die garage stellen.

Bin ich ganz deiner Meinung.

Du würdest dann aber noch auf eine andere Problematik stossen: Bei der potentiellen Erstzulassung hast Du dann ein Fahrzeug mit einer veralteten EURO Schadstoffklasse und bekommst Probleme mit der Zulassungsstelle.

Geschrieben

Daran habe ich noch gar nicht gedacht.😳 Ich wollte meinen F8 mit Kurzzeitkennzeichen abholen. Da er bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden muß zwecks kurzem Kennzeichen. Oje...

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Bei uns in Stuttgart hat ein Bild mit Meterstab drauf gereicht.

Geschrieben

Ist das bei einer Ummeldung nach dem Verkauf auch nötig, dass er vorgeführt werden muss? Oder gilt das nur für den Neuwagen?

Geschrieben

Wenn einmal der geringe Bauraum für die Befestigung des Kennzeichens eingetragen ist übernimmt das in aller Regel die nächste Zulassungsstelle.

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