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Geblitzt in Deutschland als Schweizer aber nicht Fahrzeughalter


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe mal eine prinzipielle Frage. Das Thema ist im allgemeinen schon oft Besprochen worden, dieser Fall aber nicht im Detail, bzw. sind die Antworten unterschiedlich.

Ich bin kürzlich im Auto meiner Freundin im Deutschland geblitzt worden, die Busse ist zwar nicht hoch aber es nervt mich schon, da der kurz vor dem Ortsschild stand...

 

Da es in Deutschland  keine Halterhaftung gibt, hat sie hat nun den Zeugenfragebogen von der Deutschen Behörde erhalten. Dieser erlaubt es ihr vom Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht zu machen, falls sie in einem Angehörigenverhältnis zu der verantwortlichen Person steht, was ja in diesem Fall zutrifft.

Meine Frage, was passiert, wenn sie davon gebraucht macht?

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Geschrieben

Zahlen und in Zukunft an die Gesetze des Landes, in dem man das Privleg hat, Gast sein zu dürfen, halten.

 

Sich wundernde Grüße, Hugo.

  • Gefällt mir 14
Geschrieben

Das mit dem Privileg ist relativ. Als Gast hält man sich an die Gesetze und bezahlt ohne Murren (habe bezahlt und sitze ab). 

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb 991:

und sitze ab

Was meinst Du mit „absitzen“? Da musst ja schon ganz hurtig unterwegs gewesen sein... ?

Gibts Besuchsrecht? ?

  • Haha 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb erictrav:

Freundin ungleich Angehörige. 

ah merde, stimmt Bezieheung ungleich Lebenspartnerschaft ?.

vor 3 Stunden schrieb hugoservatius:

Zukunft an die Gesetze des Landes, in dem man das Privleg hat, Gast sein zu dürfen, halten.

...ist mir so zeimlich egal, ein Blizter 10 Meter vor einem leerem Ortsausgang regt micht einfach auf, egal ob im Gastland oder Heimtland oder am Ende meiner Wohnortes...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb PackElend:

die Busse ist zwar nicht hoch

sei einfach ein Kerl und bezahl..........

  • Gefällt mir 7
Geschrieben

Sie kann die Angabe verweigern, das ist korrekt aber sie kann dann die Auflage erhalten ein Fahrtenbuch zu führen. Das ist zwar beim ersten Verstoss unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Ich war schon in der selben Situation und habe bezahlt. Die Bussen in Deutschland sind im  Vergleich zur Schweiz sowieso geschenkt. 

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb dragstar1106:

Was meinst Du mit „absitzen“? Da musst ja schon ganz hurtig unterwegs gewesen sein... ?

Gibts Besuchsrecht? ?

Genau, ein Monat und zwei Knöllchen plus 355 Euro wegen Vorsätzlichkeit ?.

Da Ersttäter kommt die 4 Monatsfrist zum Tragen, ab April muss ich zu Fuss oder mit Fahrrad ? oder mit Chauffeuse meinen geliebten Schwarzwald heimsuchen. Ich kann damit leben. 

Ach da ist noch eine Kleinigkeit, zwei Jahre Bewährung ☠️, aber damit komme ich auch klar.

 

 

  • Gefällt mir 1
  • Traurig 1
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb rodscher:

sei einfach ein Kerl und bezahl.......... 

was wäre, wenn ich nun eine Frau wäre  ?

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo PackElend,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

@991 So etwas hatte ich schon mal vor vielen Jahren, aber in der Schweiz. 

Heute würde ich einsitzen und wäre vorbestraft. In der Schweiz.

 

Wurde das aus Deutschland in die Schweiz über Amtshilfe übergeben?

 

vor 1 Minute schrieb PackElend:

was wäre, wenn ich nun eine Frau wäre  ?

Wäre interessant. O:-) 

Geschrieben

Nein Thorsten, habe mich kooperativ verhalten mit der Dame vom Amt, ein bisschen Smalltalk und Reue, das wars ?

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb PackElend:

 im Auto meiner Freundin im Deutschland geblitzt worden....

 

Da es in Deutschland  keine Halterhaftung gibt, hat sie hat nun den Zeugenfragebogen von der Deutschen Behörde erhalten. Dieser erlaubt es ihr vom Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht zu machen, falls sie in einem Angehörigenverhältnis zu der verantwortlichen Person steht, was ja in diesem Fall zutrifft.

Meine Frage, was passiert, wenn sie davon gebraucht macht?

dann musste heiraten !  ?

  • Haha 3
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb 991:

 

Ach da ist noch eine Kleinigkeit, zwei Jahre Bewährung ☠️, aber damit komme ich auch klar.

Oha, sorry, hatte ich eigentlich im Spaß gemeint...?

Geschrieben

Boooooh,

 

wieder einer dieser Threads, in dem sich ein User neu anmeldet um nach Tips zu fragen, wie er um eine berechtigte Strafe drum rum kommt. Nach 3-4 Posts hört man nie wieder etwas von ihm.

 

Wie hoch ist denn die Strafe? 20,- €? Oder vielleicht doch gigantische 30,- €?

Sorry, keine wirkliche Bereicherung für ein Forum!

 

Und wenn ein Blitzer nur 1m vor einem Ortsausgangsschild steht, so gelten in allen Länder die selben Regeln:

Bis Schild = 50 km/h, AB Schild = beschleunigen!

 

Klingt komisch, ist aber so!

Meiner Meinung nach können Freds dieser Art unbeantwortet auf den Schrottplatz geschoben werden.

  • Gefällt mir 7
Geschrieben

Guten Morgen,

Ich glaube da hat jemand ein Detail überlesen.

vor 47 Minuten schrieb Toni_F355:

Nach 3-4 Posts hört man nie wieder etwas von ihm. 

Ich habe mehr als einmal geantwortet aber nach folgenden Beitrag

vor 12 Stunden schrieb PackElend:
vor 16 Stunden schrieb erictrav:

Freundin ungleich Angehörige. 

ah merde, stimmt Bezieheung ungleich Lebenspartnerschaft ?.

Somit bleibt mir nichts anderes übrig.

Zudem gibt es hier auch eine Unterhaltung, die mit meiner Frage nichts zu tun hat.

 

vor 12 Stunden schrieb Thorsten0815:

Wurde das aus Deutschland in die Schweiz über Amtshilfe übergeben? 

 

Habe ich übersehen. Kam mit der normalen Post.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb PackElend:

was wäre, wenn ich nun eine Frau wäre  ?

Dann sei halt eine Kerlin und zahl trotzdem (oder erst recht).

Mir stellte mal ein freundlicher Polizist die folgende Frage:

"Herr W..  Was genau haben sie an diesem Verkehrsschild nicht verstanden?"

 

th.jpeg

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  • Haha 6
Gast Kurt_Kroemer
Geschrieben

Pack, elend.....

Iwi meine ich das schon einmal im Zusammenhang mit einen´m anderen Newbie gelesenn zu haben.

 

Zum Thema:

Bei Aussageverweigerung oder nicht ermittelbarem Fahrer ist das Risiko des Führens eines Fahrtenbuches hoch.

Wurde aber zuvor schon erläutert.

Geschrieben

Mal 6 Monate Fahrtenbuch führen macht auch nix. Davon abgesehen,  wie soll denn eine deutsche Behörde einem Schweizer Fahrtenbuch auferlegen? Für Fahrten nach Deutschland? 

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb erictrav:

wie soll denn eine deutsche Behörde einem Schweizer Fahrtenbuch auferlegen?

Hier in diesem Fall gegen den (die) deutsche(n) Fahrzeughalter(in) schon... 

 

Grüße

Max

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
Am ‎02‎.‎02‎.‎2019 um 09:32 schrieb Toni_F355:

Wie hoch ist denn die Strafe? 20,- €? Oder vielleicht doch gigantische 30,- €?

@PackElend: Also, über was reden wir hier? 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb IronMichl:

Dann sei halt eine Kerlin und zahl trotzdem (oder erst recht).

Mir stellte mal ein freundlicher Polizist die folgende Frage:

"Herr W..  Was genau haben sie an diesem Verkehrsschild nicht verstanden?"

 

th.jpeg

50 Jahre un kein bisschen Weise?c?

  • Gefällt mir 1
  • Haha 4

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