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Überführung nach Verkauf mit altem Kennzeichen


F400_MUC

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Geschrieben

Hallo die Runde,

ich habe noch einen zugelassenen Oldtimer zu verkaufen, den würde in zwei Wochen jemand kaufen, in bar bezahlen und dann auf Achse mitnehmen. Der Käufer hat allerdings kein rotes Kennzeichen.

 

Das Auto ist Vollkasko versichert und die Käufer sind so seriös, dass es nach Ankunft auch sicher abgemeldet würde. Aber was wäre im Falle eines Unfalls - geht das überhaupt mit Überführung auf meinem alten Kennzeichen und der Versicherung? Wenn ich "nur" auf einer 500 EUR Selbstbeteiligung sitzen bleibe, dann wäre das ok für mich denke ich. 

 

Gibt's noch andere Themen, die mühsam werden könnten?

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Geschrieben

Moin,

 

das ist im Prinzip ganz einfach.

 

1. Dein Kaufvertrag sollte das genaue Datum und Uhrzeit der Übergabe ausweisen, dann liegt auch der Gefahrenübergang genau auf dem Zeitpunkt, da wären also im Fall der Fälle auch die 500 Euro nicht Dein Thema, da auch die Versicherung auf Ihn übergeht. Frage: Sind andere / fremde Fahrer zugelassen in Deiner Versicherung? Im Zweifelsfall Nachfragen bitte!

2. Wenn der Käufer ein Deutscher ist mit Wohnsitz in Deutschland und Du Dir seinen Personalausweis und Führerschein hast zeigen lassen (Nummern notieren) würde ich das machen, hab ich auch häufig so gehandhabt.

3. Der Käufer könnte das KFZ nicht ummelden (auch da sollte eine Frist im Kaufvertrag stehen). Dann würdest du Steuer und Versicherung weiterzahlen. Versicherung kannst du relativ easy klären, aber versuch das mal mit dem Zoll...

 

Es werden nun sicher viele ums Eck kommen die sagen, tue das niemals....

Unter der Voraussetzung, dass Punkt 2. erfüllt ist, würde ich das aber jederzeit machen (und habe ich auch oft genug), das Restrisiko ist kalkulierbar.

Bei Verkauf ins Ausland nicht, nicht weil ich etwas gegen Ausländer hätte (ich bin schließlich fast überall auf der Welt auch Ausländer und habe da auch schon Autos gekauft), sondern nur weil der Aufwand etwas im Ausland durchsetzen zu wollen ungleich höher ist, und damit das Restrisiko unkalkulierbar.

 

@Luimex hat zu dem Thema sicher auch noch etwas zu sagen.

 

 

Geschrieben

So hab ich es letzte Woche auch gemacht, normalerweise keine Sache.

 

Aber....: Eine meiner Reinigungsdamen hat mal einen Anhänger verkauft. Der Typ hat ihn über 2 Jahre nicht umgemeldet. Sie bekam ein paar Strafzettel wegen falsch parken. Das "deutsche" daran: die Polizei hatte den Auftrag, den Anhänger zu entstempeln, konnte aber nichts machen, weil er auf einem Privatgrund stand :-o....  Als er mal auf öffentlichem Grund stand, haben sie "zugeschlagen". Nun ist die Sache erledigt, aber sie verkauft bestimmt nichts angemeldetes mehr!

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb gynny.m:

Eine meiner Reinigungsdamen

Nur so zum Spass mal kurz nachgefragt:

 

Besitzt Du ein Reinigungsunternehmen, oder hast nur einen sehr schmutzigen Haushalt, dass Du mehrere Reinigungsdamen Dein Eigen nennst? :D:D:D 

Geschrieben

Als ich einmal einen zugelassenes Fahrzeug verkaufte hat der Käufer sich das Kennzeichen bei Abmeldung einfach reserviert. Da war ich etwas angefressen.......

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Thorsten0815:

Besitzt Du ein Reinigungsunternehmen, oder hast nur einen sehr schmutzigen Haushalt, dass Du mehrere Reinigungsdamen Dein Eigen nennst?

 

 

wer glaubt, dass eine Reinigungsdame reinigt ...glaubt auch, das ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet X-)

 

 

 

Gruß aus MUC

Michael 

  • Mitglieder
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb me308:

wer glaubt, dass eine Reinigungsdame reinigt ...glaubt auch, das ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet X-)

und dass im Leberkäs auch Leber und Käse drin ist..... X-)

 

Zurück zum Thema:

 

Ich würde das Fahrzeug mit dem Kunden zusammen abmelden und dann gleichzeitig Kurzzeitkennzeichen (5 Tageskennzeichen ) machen. Voraussetzung ist hierfür eine gültige HU / AU Bescheinigung, eine entsprechende EVB Nummer seiner Versicherung und sein Personalausweis. Die EVB Nummer bekommt er normalerweise kostenlos von seiner Versicherung.

 

So bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite und er kann nach Hause fahren und das Fahrzeug noch 5 Tage nutzen bevor er es auf sich anmeldet. Ich gebe prinzipiell kein angemeldetes Fahrzeug raus und das verleihen der roten Nummer ist verboten! Wenn er in eine Kontrolle kommt und die Polizei das der Zulassungsstelle meldet sind die roten Nummern des Händler auf sehr sehr lange Zeit weg!

Geschrieben

Sach ich doch, da kommt der @Luimex mit der professionellen Lösung ums Eck, ohne jedes Risiko für Dich, nur etwas Mehraufwand.

Meine ist hingegen die privat unprofessionelle mit Restrisiko! :P

 

No Risk, No Fun.

Irgendwo des Nächtens hinzufahren und Stempel abzukratzen hat auch was...B)

Geschrieben

Als Ergänzung zu Luimex' Post:

 

Die Versicherungen haben meist

 

1. gute Kontakte zu den Zulassungsstellen, d.h. Kennzeichen gibt es für Kunden günstiger.

 

2. auch die Nettigkeit die Kurzzeitkennzeichen dann mit der normalen Versicherung zu verrechnen, d.h. Beginn wird einfach 5 Tage vor den Tag der Anmeldung gelegt.

 

Gesamtkosten für den Käufer: <50€

Gesamtrisiko für den Verkäufer: 0

Geschrieben

Kurzzeitkennzeichen hat leider nur Hapfpflicht, aber das kann dir in dem Fall ja egal sein B)

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Geschrieben

Ganz einfach, nie auf Dich angemeldet übergeben, warum auch?

Wie's der Luimex und René schreiben - oder ganz simpel: nach Zahlung Papiere schicken, Käufer lässt auf sich zu, bei Dir seine Kennzeichen dran und los.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb WuerttRene:

@gynny.m Kurzzeitkennzeichen kann alles haben, auch Teil- und Vollkasko ;)

echt? hab ich nicht gewußt  -  again what lörn....

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