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Auszahlung einer Schadenssumme nach Unfall


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Hallo Forum,

folgendes Szenario:

Im Februar fährt jemand in eines unserer Firmenfahrzeuge.

Versicherung des Unfallgegners beauftragt einen Gutachter. Festgelegte Schadensumme ca. €2000 brutto. (Gutachten erfolgte ca. 1 Woche nach dem "Unfall")

Nun hat sich das bis vorletzte Woche hingezogen, da die Versicherung des Unfallgegners rumgebockt hat. Habe dann da am 28.04 angerufen und gesagt, dass ich die Schadenssumme ausgezahlt haben möchte. Dann meinte die: Kein Thema, Sie bekommen aber nur den netto Betrag (macht ja soweit auch Sinn).

Nun kommt es aber:

Überwiesen wurde mir dann in der ersten Mai Woche nur ca. €1300.

Begründung: Es wurde Anfang April ein neues Gutachten gemacht (ohne Besichtigung des Fahrzeuges) und dieses sagt aus, dass der Schaden auch für ca. €1500 brutto repariert werden kann.

Hier also die Frage: Laut erstem Gutachten stehen mir ca. €1600 zu, kann ich darauf bestehen?

Kann ja nicht sein, dass die einfach willkürlich neue Gutachten erstellen lassen und sich so über den Gutachter stellen, der vor Ort das Auto besichtigt hat.

Wie würdet ihr damit jetzt vorgehen? Möchte das nicht so auf mir sitzen lassen - es kann ja nicht sein, dass die aus Lust und Laune neue Gutachten machen lassen.

Bin für jegliche Hilfe sehr dankbar. Muss mich ja mit Sicherheit auch beeilen, damit ich das unter Umständen noch anfechten kann.

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Tut jetzt zwar nichts zur Sache und ist jetzt auch zu spät, aber warum um Himmels

Willen habt Ihr den Sachverständigen des Schadenverursachers akzeptiert?

Bei einem Haftpflichtschaden habt Ihr freie Sachverständigenwahl ab einer gewissen

Schadenhöhe. Man beauftragt einen eigenen Sachverständigen und im Zweifelsfalle kann

die Versicherung auf eigene Kosten ein Gegengutachten machen lassen. Dies macht sie

aber normalerweise nur, wenn der Streitwert entsprechend hoch, bzw. die zu

erwartenden Ersparnis entsprechen hoch ist, da auch der eigene SV Geld dafür haben

möchte.

Gruß Manni308

Gast Peter_Pan_

Das habe ich aber jetzt auch nicht so ganz verstanden.

Als Geschädigter beauftrage ich selbst einen ÖBV-Gutachter.

Was die Gegenseite macht, das ist mir erst mal schnurz.

Wenn ihr das erste Gutachten und die entsprechende Summe akzeptiert habt, dann ist kein weiteres Gutachten von Nöten gewesen.

Ich würde wie zuvor schon erwähnt wurde, auf die Abrechnung gemäß des ersten Gutachtens drängen.

Im übrigen ist ein Gutachten, dessen Ersteller den Schaden nicht selbst in Augenschein genommen hat, keinen Heller wert.

Möglicherweise hat er auch die Preise von Gebrauchtteilen angesetzt; das braucht man aber nicht zu akzeptieren.

Also RA einschalten.

Grüße

Wolfgang

Grundsätzlich hast Du auch als geschädigter eine Schadensminimierungspflicht.

Da Du Dich aber sowieso auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung eingelassen hast, (ab 1000 € Schadensumme im Haftplichtfall kann der geschädigte einen Gutachter frei wählen) gibt es keinen Grund auf nur einen Cent zu verzichten.

Kurzer anruf bei der Versicherung mit dem hinweis entweder dei fehlende Summe inerhalb 7 Werktagen zu erhalten

oder

es wird einem Anwalt übergeben und von der Abrechnung lt. Gutachten abgesehen und zur vollen Summe repariert (unter vorbehalt, da nach dem zerlegen des Fahrzeugs noch mängel auftauchen können) was im ende bedeutet:

1. Die volle Summe ist zu bezahlen

2. versteckte durch den Schaden verursachte mängel sin zu bezahlen (evtl. mit nachgutachten)

3. Kosten für Leihwagen oder Ausfallkosten sind zu bezahlen.

4. Die anwaltskosten sind zu bezahlen.

gruß

Tomy

An sich schon alles geschieben.

1. Anwalt nehmen (hast du Anrecht drauf)

2. Gutachter beauftragen

3. Nach dem Gutachten abrechnen (ohne MwSt. ist rechtens!)

4. Ausfall (Leihwagenansatz) ist bei fiktiver Abrechnnug NICHT möglich!

5. 25 Euro Auslagenersatz nicht vergessen (steht dir IMMER zu, oder eben tatsächliche Kosten auf Nachweis)

6. Wertminderung aus Gutachten (sofern angesetzt) nicht vergessen.

Danke für eure informativen Antworten!

Rufe morgen mal bei der Versicherung an und werde doch nett darum bitten, den Restbetrag von ca. €300 an mich zu überweisen.

Wenn die sagen: „Geht nicht, neues Gutachten bla bla bla“ geht es halt direkt zum Anwalt.

Vielen Dank noch mal, halte euch up to date.

PS: Das mit dem Gutachter war so: Habe das Auto, nachdem ich eine Schadensnummer vom Verursacher bekam, zu einer Fachwerkstatt gebracht (ca. eine Woche nach dem "Unfall"). Diese meinte dann, dass die Versicherung vom Verursacher einen Gutachter schicken wird. Der kam dann auch einen Tag später - habe ihm zugesehen, wie er alles fotografiert und notiert hat etc.

Dachte also, dass das normal sei, und habe mir von daher nichts Weiteres bei gedacht.

Sind dort schon viele Jahre Kunde und immer sehr zufrieden - von daher wird das nicht passieren. Tut mir Leid.

War auch mehr als Scherz gemeint, aber normalerweise regelt die Werkstatt

den Schriftverkehr und die Abwicklung für ihre guten Kunden, auch wenn laut

Gutachten abgerechnet wird und die Werkstatt für diese Serviceleistung leer aus

geht.

Gruß Manni308

Komischer Verein.

Habe da gerade angerufen und dann fing die Dame an mir zu sagen, dass das Gutachten welches im Februar gemacht wurde ja nur eine grobe Kalkulation sei und das Gutachten vom April die "wirklichen" Preise etc. beinhaltet.

Nichts von verstanden, ist mir auch zu blöd. Werde das mal an meinen Anwalt weitergeben.

Gast Peter_Pan_

Du hast keine Möglichkeit mehr, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben?

Oder ist der Schaden noch begutachtbar?

Dann würde ich jetzt selbst einen Gutachter beauftragen. :evil:

Ich habe den Spieß jetzt gerade umgedreht.

Der Gutachter, der das Fahrzeug besichtigt hat, ist laut seinem Gutachten IHK geprüft, hier ein Stempel, da ein Siegel etc. ergo: er wird viel von sich halten da er seine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen macht.

Habe da gerade angerufen und ihm gesagt, dass ein neues Gutachten erstellt wurde und Seins damit außer Kraft setzt... Dann habe ich noch gesagt, dass seine Arbeit dann ja überflüssig sei, wenn die Versicherung einfach so neue Gutachten erstellt.

Das hat ihm dann gar nicht gefallen.

Er bat mich umgehend das neue Gutachten an ihn zu schicken per Fax, er wird dagegen angehen! :D:-))!

= er hat gesagt, dass er das anfechten wird und ich dann unter Umständen doch an den vollen Nettobetrag aus seinem Gutachten kommen werde!

Mal gucken.

Versicherungen: Sie sind deine Freunde, bis du sie in Anspruch nimmst. :puke:

PS: Der Gutachter meinte am Telefon, dass Versicherungen häufig neue Gutachten erstellen lassen um so ihre Kosten zu drücken…

EDIT: Schaden ist noch begutachtbar, ja.

Hast du ausdrücklich zugestimmt, dass die GEGNERISCHE Versicherung den Schaden mit IHREM Gutachter (wessen Brot ich ess dessen Lied ich sing!) begutachten darf?

Wenn nein, dann beauftrage einen eigenen Gutachter!

Es ist gesetzlich verankert, dass du Anrecht auf einen Gutachter DEINER Wahl hast!

Versicherungen sind nie deine Freunde, sie wollen aber immer dein Bestes --- Dein Geld!

Hinweis: Die KFZ - Versicherungs - Sparte hat seit Jahren ein Problem. Die arbeiten aufgrund des ruinösen Preiskampfes mit negativem Ergebnis. Die Auswirkungen spürt der Geschädigte, da wird versucht zu sparen wo es nur geht - - - auch mit nicht legalen Mitteln, Behauptungen, usw. usw.

Leider kommt man meist erst nach Einschaltung eines Anwaltes zu seinem Geld.

Der erste Brief von dem wirkt aber meist schon Wunder, weil sie dann einen echten Gegner befürchten. Bei Privatleuten geht es wohl zu einem hohen Prozentsatz durch! Die geben schlicht auf!

Nennt sich dann Mischkalkulation! Scheint sich zu rechnen!

Das ist schon richtig, aber wenn Du den Gutachter der Versicherung akzeptiert hast,

und das hat er ja, da er dem Versicherer ja nicht widersprochen hat, als der ihm den

eigenen Sachverständigen vorgeschlagen hat, dann sieht das schon etwas anders aus,

weil der Versicherer in diesem Falle nicht für die Gutachterkosten des zweiten

Gutachtens aufkommen muß!

Sprich, man kloppt sich danach um die Gutachtenkosten, welche allerdings bei

positivem Anfechten des ersten Gutachtens auch von der Versicherung übernommen

werden müssen. Aber nur dann!

Gruß Manni308

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