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Wagen wird ins Ausland verkauft. Nummerschilder abmachen ?


Fab

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Morgen werde ich ein Auto verkaufen. Der Käufer wird den Wagen ausführen (wird abgeschleppt). Sollte ich die Nummernschilder abmachen und abgeben ? Wird der Wagen dann ganz normal umgemeldet oder wird er in Deutschland abgemeldet?

Ich weiss heute nicht, ob der Käufer selbst einen deutschen Ausweis hat oder nicht. Macht das einen Unterschied für mich?

Ist mir eben erst eingefallen, dass es da möglichweise Probleme gibt. Bitte um schnelle Hilfe.

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Wir der Wagen auf einen Anhänger geladen oder mit Abschleppseil gezogen? Beim Hänger bruacht man ja definitiv kein Nummernschild, beim Seil schon. Was noch wichtig wäre: Verkaufst du den Wagen in ein EU- oder Nicht-EU-Land?

Ist das der Citroen von dem du neulich gesprochen hast?

Jup, es ist der Citroen. Der geht nun nach Osteuropa.

Hab mich eben genauer erkundigt und den Verkauftermin erstmal verschoben. Ich muss den Wagen unbedingt vorher abmelden (und das fällt mir Freitag nachmittag ein :( ). Dafür muss er aber erstmal von der Straße.

Wenn man den Wagen nicht abmeldet wird es später Probleme mit der Versicherung geben. Die fordern nämlich erstmal von uns die Kohle.

  • 2 Monate später...

wie der Typ die Kiste weiterbringt sollte dir völlig egal sein - ich würde Autos nur bei sehr großem Vertrauen zum Käufer angemeldet mitgeben...

Wenn die Kiste in den Ostblock oder überhaupt ins Ausland gehen soll NUR abgemeldet mitgeben. Die Versicherung (und noch schlimmer die Zulassungsbehörde) kriegen nämlich nicht mit wenn ein Auto im Ausland neu zugelassen wird (abmelden an sich kann man's im Ausland eh' nicht) und wollen dann zuerst mal Versicherung und Steuer weiterhin von dir...

  • 2 Wochen später...

shneapfla hat vollkommen recht. Wenn der Wagen exportiert wird, musst Du den Wagen wirklich vorher komplett abmelden. Also nur Nummernschilder abmachen reicht definitiv nicht. Sonst hast Du noch lange "Spass" mit dem Strassenverkehrsamt. Habe gehört, es gibt zwar noch im Notfall die Möglichkeit der "Eidesstattlichen Erklärung" (oder so ähnlich), aber die kannst Du nur bei einem Notar/Rechtsanwalt abgeben und kostet auch wieder...

Also auf jeden Fall vorher, wenn Du möglichst wenig Ärger/Aufwand haben möchtest!

Gruss Jens :wink2:

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