Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Bye bye Zetti - Kaltverformung


JML

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ja, da stand was in der NJW-RR.

Kann ich mal rauskramen.

Edit: Hier das Urteil des OLG Jena im Volltext.

Nichtsdestotrotz wird zu klären sein, ob der Unfall bei Richtgeschwindigkeit vermeidbar war. :(

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
  • Antworten 93
  • Erstellt
  • Letzte Antwort
Geschrieben
Ja, da stand was in der NJW-RR.

Kann ich mal rauskramen.

Edit: Hier das Urteil des OLG Jena im Volltext.

Nichtsdestotrotz wird zu klären sein, ob der Unfall bei Richtgeschwindigkeit vermeidbar war. :(

Servus Manfred,

GENAU - entscheidender Unterschied:

OLG Jena v. 17.06.2009: Der auf eine Autobahn von der Einfädelspur Einfahrende haftet in der Regel voll, wenn es zu einer Kollision mit einem im BAB-Fließverkehr befindlichen Fahrzeug kommt. Dies gilt erst recht, wenn er unmittelbar nach dem Einfahren auf die Überholspur der Autobahn wechselt und dort mit einem von hinten herannahenden Fahrzeug kollidiert.

Da hier der Unfall - so wie ich es aus den Zeilen von Marius entnehmen kann - jedoch "bei voller Fahrt" passiert ist, bin ich geneigt, eine Mitschuld anzunehmen:

... Herr Yilimaz setzt den Blinker und zieht nach links. ...

13.44 21 Sekunden. ... nur noch xxx fährt ...

Im Winter? :???:

Hmm...

Dennoch - Marius,

gut, dass nicht mehr passiert ist. Blech kann man ersetzen, Gesundheit wohl weniger...

Geschrieben

Meinen Glückwunsch zum "nur" Blechschaden, Du weist selbst, das es hätte anders ausgehen können.

Wie Du bereits geschrieben hast, bist Du Verkehrsrechtlich nicht schuldig, nur die Versicherung wird es anders sehen.

Ähnlichen Fall hatten wir vor zwei Jahren mit einem polnischen Pkw mit Anhänger erleben dürfen.

Eines meiner Firmenwagen fuhr durch plötzliches Spurwechseln des Gespanns, trotz Vollbremsung (mit Bremsassistent) auf den Anhänger auf.

Nachdem bei der Unfallaufnahme die netten Nachbarn im gebrochenen Deutsch auf die Autobahnpolizisten eingeredet haben, das unser Benz viel zu schnell unterwegs war, gab es zur Antwort, auf einem nicht begrenzten Autobahnabschnitt hätte er auch 300 km/h fahren dürfen.

Die alleinige Schuld trägt der, welcher ohne sich ausreichend vom nachfolgenden Verkehr informiert zu haben, die Fahrspur wechselt!

Die Versicherung sah es völlig anders und nach 1-1/2 Jahren und nur mit gutem Anwalt, bekamen wir "etwas" Geld von der polnischen Versicherung, umständlich über eine deutsche Partnerversicherung überwiesen.

Hoffe Du hast mehr Glück und die Schuldfrage beschäftigt die gegnerische Versicherung nicht zu lange, aber ob Du den Schaden kpl. ersetzt bekommst wage ich zu bezweifeln :cry:

Geschrieben

Eigentlich ein schlechter Witz, wenn die Versicherung nicht zahlt nachdem es eigentlich von der Polizei bzw. Gesetz klargestellt wird wer "schuld" ist :rolleyes:

Geschrieben
Eigentlich ein schlechter Witz, wenn die Versicherung nicht zahlt nachdem es eigentlich von der Polizei bzw. Gesetz klargestellt wird wer "schuld" ist :rolleyes:

Eigentlich eine Unverschämtheit...was maßt sich die Versicherung an zu entscheiden wer Schuld ist. Wofür zahlt man Beiträge? Wenn das Gesetz einen klare Schuld festgestellt hat, haben sich auch die Versicherungen daran zu halten...

Von mir alles gute und viel Erfolg mit der Versicherung. Schade ums schöne Auto, aber ein bisschen Blech kann man ersetzen...das wichtigste ist das man keine bleibenden Gesundheitlichen Schäden davon trägt.

Geschrieben

Erstmal alles gute von mir. Gut das es dir so gut geht, und "nix" schlimmeres passiert ist. Hab nen klaren Kopf bei den restlichen Prüfungen.

Geschrieben

Uh, auch noch versetzt drauf gerumpelt. Na dann herzlichen Glueckwunsch :)

So eine Aktion hatte ich mit dem roten Bomber auch mal - allerdings hat's auf <1m

gereicht, dass ich _nicht_ draufgeknallt bin. Immerhin, der Wagen hatte da schon

glatte 800km runter :-o

Schon einen neuen bestellt? O:-)

Geschrieben

Hoppla, da hat es aber gan schön gekracht.

Von mir auch noch alles Gute zum zweiten Geburtstag. :-))!

Normalerweise entscheidet doch nicht die Polizei vor Ort, wer Schuld hat und wer nicht, oder?

Geschrieben

Anstatt "Glück gehabt", bin ich der Meinung "Gut reagiert" triffts eher. :-))! UN das Lob gebührt auch eher dir als deinem "Schutzenegel":D

Ich versteh eherlich gesagt die ganzen Kommentare um eine eventuelle Mitschuld nicht...

"Im Winter xxx..." Die Strasse war trocken, links WAR die Spur frei!!! Wo ist das Problem?:???:

Man kann hier von Glück reden, wenn überhaupt, dass er die Nerven behalten hat und schnellstmöglich und richtig reagierte! :-))!

Dass er keine Schuld (Verkehrsrechtlich) trägt, finde ich die einzig richtige Entscheidung...immerhin ist es auf der Autobahn passiert, da solte ich damit rechnen das nicht jeder maximal 130 fährt...

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo JML,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für BMW (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

Wenn Du in Deutschland auf der BAB über 200km/h fährst, dann hast Du automatisch eine Teilschuld! Argument: Wer über 200km/h in der BRD auf einer BAB fährt, geht bewußt ein höheres Unfallrisiko ein und trägt somit immer eine Teilschuld.

Gruß Manni308

Geschrieben
Normalerweise entscheidet doch nicht die Polizei vor Ort, wer Schuld hat und wer nicht, oder?

Indirekt schon, die Polizei stellt ja das Unfallprotokoll aus und wenn da was drinn steht á la ´überraschender und spontaner Spurwechsel führte zum Unfall´ ...

Wenn Du in Deutschland auf der BAB über 200km/h fährst, dann hast Du automatisch eine Teilschuld! Argument: Wer über 200km/h in der BRD auf einer BAB fährt, geht bewußt ein höheres Unfallrisiko ein und trägt somit immer eine Teilschuld.

Gruß Manni308

Das ist schon länger nicht mehr der Fall, siehe OLG Hamm, Versicherungsrecht 2002, 1120

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/urteile/richtgeschwindigkeit.php

Geschrieben

Gottseidank ist nicht mehr passiert!

Aber man kann an den Fotos schon sehen, wie stabil und sicher die Autos heute sind. Möchte nicht wissen, wie z.B. ein E30 nach so einem Rumms ausschaut...

Geschrieben
Ich versteh eherlich gesagt die ganzen Kommentare um eine eventuelle Mitschuld nicht...

Musst Du ja auch nicht - entscheidend ist aber, dass in der allg. Rechtsprechung leider häufig von einer Mitschuld ausgegangen wird, wenn die empfohlene Richtgeschwindigkeit nicht eingehalten wurde!

Durch die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen vom 21.11.1978 ist eine Geschwindigkeit von 130 km/h als allgemeine Empfehlung eingeführt worden. Die Empfehlung gilt für Autobahnen und außerörtliche Straßen, die autobahnähnlich ausgebaut sind.

Die Empfehlung richtet sich an Führer von Pkw und anderen Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 to.

Ein Verstoß gegen die Empfehlung ist nicht mit Sanktionen bedroht, allerdings kommt zivilrechtlich je nach Umständen des Einzelfalls eine Mithaftung in Betracht, wenn die Richtgeschwindigkeit nicht eingehalten wurde und sich daraus ein Kausalzusammenhang mit dem Unfallgeschehen ergibt.

Ob hier tatsächlich eine Kausalität vorliegt, vermag letztendlich keiner von uns entscheiden. Klar ist sicherlich, dass die Versicherung auf Biegen und Brechen versuchen wird, genau das als Argument anzuführen.

Wer letztendlich Recht bekommt, müssen nicht wir entscheiden sonder vielmehr die dann wohl anzurufenden Richter. Einige hier haben ja bereits Links zu Urteilen gepostet, in denen die Auffassung der Richtgeschwindigkeit nicht geteilt wird.

"Im Winter xxx..." Die Strasse war trocken, links WAR die Spur frei!!! Wo ist das Problem?:???:

Ich war nicht dabei, denke aber "subjektiv", dass >xxx km/h bei Minustemperaturen eindeutig zu schnell sind. Wäre ich Sachbearbeiter der Versicherung oder Richter, würde ich von einer Mitschuld ausgehen!

Dass er keine Schuld (Verkehrsrechtlich) trägt, finde ich die einzig richtige Entscheidung...immerhin ist es auf der Autobahn passiert, da solte ich damit rechnen das nicht jeder maximal 130 fährt...

Davon gehen aber derzeit noch die meisten richterlichen Entscheidungen aus!

Geschrieben

Hallo JML,

auch von mir alles Gute zum 2. Geburtstag. Dein Schutzengel hat ganze Arbeit geleistet :-))!

Solltest bei Gelegenheit mal eine Kerze als Dankeschön anzünden :wink:

LG und in zukunft unfallfreie Fahrt und aufmerksamere Zeitgenossen

Sybille

Geschrieben
Das ist schon länger nicht mehr der Fall, siehe OLG Hamm, Versicherungsrecht 2002, 1120

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/urteile/richtgeschwindigkeit.php

Hallo Tobias,

das ist auch gut so aber...

Wenn nun ein anderer Kraftfahrer einen bedeutenden Fahrfehler begeht und es dadurch zum Unfall kommt, so entfällt jegliche Mithaftung des anderen Fahrers, auch wenn er zu schnell gefahren ist. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der Unfall sich auch ereignet hätte, wenn die Richtgeschwindigkeit eingehalten worden wäre.

Genau das ist es ja, was i. d. R. nur durch die Richter und Gutachter festgestellt wird. Hier liegt ja genau das Risiko - ich drücke Marius die Daumen, dass alles in seinem Sinne geregelt wird!

Geschrieben

@ URicken

Zitat:

Zitat von MAP Beitrag anzeigen

"Im Winter xxx..." Die Strasse war trocken, links WAR die Spur frei!!! Wo ist das Problem?

Ich war nicht dabei, denke aber "subjektiv", dass >xxx km/h bei Minustemperaturen eindeutig zu schnell sind. Wäre ich Sachbearbeiter der Versicherung oder Richter, würde ich von einer Mitschuld ausgehen!

Zitat:

Dass er keine Schuld (Verkehrsrechtlich) trägt, finde ich die einzig richtige Entscheidung...immerhin ist es auf der Autobahn passiert, da solte ich damit rechnen das nicht jeder maximal 130 fährt...

Davon gehen aber derzeit noch die meisten richterlichen Entscheidungen aus!

Nur so als Frage, wieso gehst du (aus der Sicht eines Sachbearbeiters oder Richters) automatisch davon aus, dass er eine Mitschuld trägt?:-o:???:

Nur weil er schneller als 130 gefahren ist???:D Wie schnell darf man denn deiner Meinung nach bei Minusgraden maximal fahren?

Wenn sich der andere Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäß verhalten hätte, wäre auch absolut nichts passiert. Das ist eine Tatsache. Ob das jetzt rein rechtlich betrachtet genauso ist oder nicht, sei dahin gestellt. Kuriositäten in der deutschen Rechtsprechung sind ja nicht selten und die will ich hier auch nicht kommentieren.

Es geht mir nur um die allgemeine Meinung zu diesem Thema...

Geschrieben

Es ging mir nur um die vorige Aussage, dass man jenseits der Richtgeschwindigkeit bzw. jenseits der 200 km/h automatisch und immer eine Teilschuld bekommt. Dies ist seit einigen Jahren nicht mehr unbedingt der Fall.

Also nicht speziell auf diesen Fall bezogen. Hier vermute ich auch kommende Probleme mit der gegnerischen Versicherung.

Ein guter Freund hatte vor einigen Jahren mal einen ähnlichen Fall - da hatte die voraus fahrende Dame aber jenseits der 0,5 Promille intus gehabt, was das Verfahren bzw. den Ausgang erleichterte. Auch wenn die gegnerische Versicherung es nicht richtig einsehen wollte.

@MAP

das ist etwas abstrakte Rechts-Logik, nach dem Motto: "wenn er die empfohlene Geschwindigkeit von 130 km/h gefahren wäre, hätte er den Unfall verhindern können" - vermutlich ja, da hätten die geschätzten 100 Meter Abstand gereicht um auf die 90 km/h vom voraus fahrenden zu kommen. Nur auf dieser Basis wird derzeit argumentiert. Was ein Fortschritt zu früher ist.

Geschrieben
Nur so als Frage, wieso gehst du (aus der Sicht eines Sachbearbeiters oder Richters) automatisch davon aus, dass er eine Mitschuld trägt?:-o:???:

Lies doch einfach mal meinen vorherigen Post!!!

Grundsätzlich wird bei einer Entscheidung bewertet, ob der Unfall bei 130 km/h hätte vermieden werden können! Wenn tatsächlich ein Gutachter - ich gehe davon aus, dass Marius oder die Versicherung einen einschalten werden - zu dem Urteil kommt, dass der Bremsweg bei 130 km/h ausgereicht hätte, um die Kollision zu vermeiden, DANN wird sicherlich eine Mitschuld anzunehmen sein.

Nur weil er schneller als 130 gefahren ist???:D Wie schnell darf man denn deiner Meinung nach bei Minusgraden maximal fahren?

Ich kann so schnell fahren, wie es erlaubt ist. Der Rest steht ein Absatz drüber! :lol:

Geschrieben
Lies doch einfach mal meinen vorherigen Post!!!

Gleichfalls!

Kuriositäten in der deutschen Rechtsprechung sind ja nicht selten und die will ich hier auch nicht kommentieren.

Es geht mir nur um die allgemeine Meinung zu diesem Thema...

Damit meine Ich keine Paragraphen- oder Absatz-Zitate sondern, eine persönliche, subjektive (in deiner jetzigen persönlichen Situation und nichl theoretischer Richter Sachbearbeiter oder sonst jemand) Meinung.:wink:

Geschrieben

Jungs, macht doch einfach einen neuen Fred zu diesem Thema auf.

Hier hatte jemand tierisch viel Glück und freut sich, dass er mit heiler Haut davon gekommen ist.

Er hat bestimmt nicht gepostet, um das hier juristisch zerpflücken zu lassen.

Freut euch einfach, dass er noch da ist. :-))!

Grüße

wolfgang

Geschrieben

Ich halte es wie Wolfgang.

Eine Diskussion über das Für und Wider der dt. Rechtsprechung kann in einem anderen Thread erfolgen, wenngleich ich diesen Satz noch bereuen werde X-)

Geschrieben
eine persönliche, subjektive .. Meinung.:wink:

Hallo Map,

schwierig! Zum einen froh, dass nix passiert ist. Wenn ich dann lese, nach ... Sekunde noch ca. xxx km/h, dann subjektiv eindeutig:

- zweispurige Autobahn

(da würde ich keine 250 km/h fahren, da ich IMMER davon ausgehe, dass jemand nicht aufpasst!)

- Schnee

(Strassen mögen geräumt sein, dennoch kann man hier auf den Bildern nicht unbedingt davon ausgehen, dass es trocknen war :-o)

- nicht angepasste Geschwindigkeit

Wichtig ist aber bei allen "Mutmassungen", dass Marius und den anderen Beteiligten nichts passiert ist. Der Rest ist ersetzbar!

Geschrieben

Ich finde es persönlich gerade sehr Schade, dass hier eine Diskussion entbrennt ob Marius den Witterungsverhältnissen nicht angemessen gefahren ist oder so...

...ich habe Marius bisher immer als einen der Umsichtigsten Fahrer erlebt - Marius geht eigentlich kaum Risiken ein! Und sorry - Die Strasse war nach den Fotos zu urteilen Trocken! Und wer von uns ist nicht schon mal auf einer Autobahn im Winter über 200 gefahren, wenn die Linke Spur frei ist?

Ich werde immer wieder gerne bei Marius einsteigen!

Geschrieben
Und wer von uns ist nicht schon mal auf einer Autobahn im Winter über 200 gefahren, wenn die Linke Spur frei ist?

Ihichhhh....

Meine Winter-Alltagsguffe schafft das leider nicht. O:-)

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...