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Neue Verkehrsstrafen in Österreich ab 01.09.2009


EF2000

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Ab Morgen werden manche Strafen in Österreich teurer. Zwar im Vergleich zu einigen Nachbarländer noch immer günstig, dennoch möchte ich euch zur Information das Wichtigste hier posten.

Das Verkehrssicherheitspaket auf einen Blick:

Höhere Strafen für Raser

Mit dem Verkehrssicherheitspaket wird es zukünftig eine Mindeststrafe für Raser geben. So wird bei einer Geschwindigkeitsübertretung von über 30 Kilometer pro Stunde (km/h) eine Mindeststrafe von 70 Euro eingeführt. Bei noch höherer Übertretung (40 km/h im Ortsgebiet oder 50 km/h außerorts) wird eine Strafe von mindestens 150 Euro zu bezahlen sein und auch der Führerschein wird für 2 Wochen abgenommen.

Längerer Führerscheinentzug und höhere Verwaltungsstrafen für Alkolenker

•0,5 bis 0,79 Promille:

◦Verwaltungsstrafe: Untergrenze 300 Euro bis Obergrenze Euro 3.700 (bisher 218 Euro bis 3.633 Euro),

◦(wie bisher) Vormerkdelikt,

•0,8 bis 1,19 Promille:

◦Verwaltungsstrafe: Untergrenze 800 Euro bis Obergrenze 3.700 Euro (bisher 581 Euro bis 3.633 Euro),

◦zusätzlich (neu): Verpflichtende Maßnahme: circa 3 Stunden Verkehrscoaching (Kosten 100 Euro),

•1,2 bis 1,59 Promille:

◦Verwaltungsstrafe: Untergrenze 1.200 Euro bis Obergrenze 4.400 Euro (bisher 872 Euro bis 4.360 Euro),

◦Führerscheinentzug von 4 Monaten (bisher3) (wie bisher),

◦Maßnahme Nachschulung: 15 Stunden in mindestens 4 Gruppensitzungen (Kosten 500 Euro),

•1,6 Promille und darüber:

◦Verwaltungsstrafe: Untergrenze 1.600 Euro bis Obergrenze 5.900 Euro (bisher 1.162 Euro bis 5.813 Euro),

◦Führerscheinentzug von 6 Monaten (bisher 4) (wie bisher),

◦Maßnahme Nachschulung: 18 Stunden in mindestens 4 Gruppensitzungen (Kosten 500 Euro),

◦plus Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung (Kosten 360 Euro).

Im Wiederholungsfall: Mindestentzugsdauer erhöht sich massiv

Im Wiederholungsfall eines 1,6 Promilledelikts wird es künftig eine Entzugsdauer des Führerscheins von mindestens 12 Monaten (bei einem Erstdelikt im Promillebereich über 1,6) geben. Bei niedrigeren Promillewerten wird es eine dem Wert entsprechende Staffelung geben.

Einheitliche Strafen auf Autobahnen

Mit der Vereinheitlichung der Strafhöhen auf Autobahnen erfüllt Verkehrsministerin Bures eine langjährige Forderung der Autofahrerclubs. Waren bislang Unterschiede von bis zu fast 40 Euro je nach Bundesland bei Geschwindigkeitsübertretungen auf Autobahnen Realität, werden die Strafen für Organmandate und Anonymverfügungen nun vereinheitlicht. "Wir haben alle Länder zu Gesprächen an einen Tisch geholt, um erstmals einen konkreten Schritt in Richtung bundesweit einheitliche Strafen zu setzen", so Bures.

Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h* (neue Bestimmung):

Organmandat für Überschreitungen

•bis 10 km/h: 20 Euro,

•mehr als 10 km/h bis 20 km/h: 35 Euro,

•mehr als 20 km/h bis 30 km/h: 50 Euro.

Anonymverfügung bei mit Messgeräten festgestellten Überschreitungen

•bis 10 km/h: 30 Euro,

•mehr als 10 km/h bis 20 km/h: 45 Euro,

•mehr als 20 km/h bis 30 km/h: 60 Euro.

Was ist Verkehrscoaching?

Erstmals tritt mit 1. September im Rahmen des Verkehrssicherheitspakets, das generell höhere Strafen für Hochrisikolenker beinhaltet, eine verpflichtende Maßnahme schon bei der ersten 0,8 Promille-Übertretung (gilt für 0,8 bis 1,19 Promille) in Kraft - nämlich das Verkehrscoaching. "Wir wollen Bewusstsein dafür schaffen, dass Alkohol am Steuer nicht toleriert werden kann, weil man dadurch nicht nur sein eigenes, sondern auch das Leben anderer gefährdet", erklärt Verkehrsministerin Doris Bures. Die Verkehrscoachings sollen sensibilisieren, eine Reflexion über das eigene Handeln einleiten und Handlungsalternativen aufzeigen.

In den ersten beiden Stunden der vier Coaching-Einheiten sollen der Gruppe, die aus vier bis maximal zwölf TeilnehmerInnen besteht, durch Rettungssanitäter oder Rettungsärzte Unfallfolgen und physischen Auswirkungen von alkoholisiertem Lenken eines Fahrzeugs aufzeigen und aus der eigenen Erfahrung berichten. In der zweiten Hälfte des Coachings soll dann unter Anleitung von PsychologInnen die reflexive Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten stattfinden, damit in weiterer Folge Handlungsalternativen diskutiert und erarbeitet werden können. Mit der Einführung des Verkehrscoachings schließt Bures auch eine Lücke, denn bisher gab es für den Promillebereich 0,8 - 1,19 noch keine bewusstseinsbildende Maßnahme

Wie es hierbei für ausändische Lenker genau aussieht - vor allem bei Nichtabsolvieren des Kurses - ist mir derzeit noch nicht bekannt. Werd mich aber schlau machen, sofern es jemanden interessiert.

Grüße

Andi

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Weg ist der Lappen ab 40km/h innerorts bzw 50km/h ausserorts. Das für 14 Tage plus mindestens 150,- Strafe. (Steht im ersten Absatz, 3. und 4. Zeile) :-))! Oder möchtest wissen, wann er sonst noch weg ist?

Weg ist der Lappen ab 40km/h innerorts bzw 50km/h ausserorts. Das für 14 Tage plus mindestens 150,- Strafe. (Steht im ersten Absatz, 3. und 4. Zeile) :-))! Oder möchtest wissen, wann er sonst noch weg ist?

Nein, perfekt beantwortet. :-))! Man habt ihr es schön. :wink:

Man habt ihr es schön. :wink:

Im Vergleich zum schweizer Strafenkatalog hast du damit

wohl absolut recht :wink:

Allerdings wird in der Schweiz die Strafe ja nach dem Einkommen

ausgelegt, oder?

Wie gut, dass wir uns alle an die Straßenverkehrsordnung halten :):-))!

Allerdings wird in der Schweiz die Strafe ja nach dem Einkommen

ausgelegt, oder?

Doch erst ab einer gewissen Höhe, oder? Ähnlich in Norwegen.

Das halte ich bei wirklich groben Vergehen auch für richtig. Ist aber in Deutschland praktisch bei Strafvergehen ja auch schon so (Tagessätze).

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