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Knöllchen aus Basel


chris22

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Sali zämä,

ich hatte am Sonntag das Vergnügen, mir ein Knöllchen wegen Nichtholens eines Parkscheines (ich wusste gar nicht, dass der Parkplatz gebührenpflichtig war, aber das spielt ja keine Rolle) ein Knöllchen über 20,- CHF zu verdienen.

Was passiert, wenn ich nicht zahle? Gibt es Amthilfe (wohl ja) und wo steht auf dem Knöllchen die Bank? Ich sehe da nur eine Kontonummer und die reicht nicht.

Gruß

Christian

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Was passiert, wenn ich nicht zahle? Gibt es Amthilfe (wohl ja) und wo steht auf dem Knöllchen die Bank? Ich sehe da nur eine Kontonummer und die reicht nicht.

Hallo Christian,

aus eigener Erfahrung (zu schnell gefahren) kann ich sagen, dass es rein formal erst mal keine Probleme geben wird. Du wirst immer wieder erinnert, es wird gedroht aber es passiert erst mal nix (sie können nicht vollstrecken).

Du wirst aber dort auf der Fahndungsliste stehen - und das wohl für die nächsten 5 Jahre. Wirst Du also irgendwann einmal auffällig oder passierst die Grenze mit dem gleichen Fahrzeug gibt es zwei Möglichkeiten...

- zahlen

- Erzwingungshaft

Es gibt derzeit wohl nur zwischen A und D ein solches "Amtshilfe- und Vollstreckungsabkommen". Dennoch würde ich mich bei den "läppischen" CHF nicht der obigen Gefahr aussetzen. Selbst die Verfassung des Schriftverkehrs kostet letztendlich mehr als das Knöllchen.

Gast Tiescher

Moin,

vor allem, kann es Zeit kosten. Als wir vorletztes Jahr mit drei Ferraris von Italien an einem kleinen Dorfgrenzübergang (Zwischen Lago Maggiore und Lugano) in die Schweiz eingereist sind, haben uns die Zöllner 15 Minuten in der Sonne stehen lassen und sind mit unseren Fahrzeugpapieren in einem Kabuff verschwunden. Sumita und ich waren uns eigentlich einig, dass wir nun gleich wieder kehrt machen dürfen, weil sie nicht mit den ausländischen Pässen unserer Haushaltsvorstände zufrieden wären.

Weit gefehlt, die haben sie scheinbar gar nicht interessiert. Wir durften einfach so weiter, also geh ich mal davon aus, das sie einfach potentielle Raser in uns sahen und im Computer nach "offenen Knöllchen" gesucht haben.

Also falls Du vor hast, innerhalb der nächsten 5 Jahre mit einem auffälligen Auto in die Schweiz einzureisen oder dort mal einfach so kontolliert werden könntest, solltest Du zahlen.

Allerdings sind Überweisungen von D nach Ch sehr teuer, vielleicht kennst Du einen Schweizer, der das auslegen kann und Du gibst es ihm irgendwann zurück.

Gruß Björn

Grimm's Märchen könnte nicht bessere Geschichten schreiben:

- Parkbussen seitens Ch werden fallweise in andere Länder zugestellt

- Aber, dass deshalb der Schengen Dublin Compi gefüttert wird ist nicht möglich

- Massive Geschwindigkeitsverstösse etc. werden natürlich registriert

Im Gegensatz zu Deutschland, ist Zöllern auch nicht erlaubt (für CH-Bürger) höhere Bargeldbeträge einfach so zu beschlagnahmen.

Allerdings sind Überweisungen von D nach Ch sehr teuer, vielleicht kennst Du einen Schweizer, der das auslegen kann und Du gibst es ihm irgendwann zurück.
Ist kein Stress, Banküberweisung von uns aus und ich habe auch ein Konto in D... also alles Online ohne grosse Gebühren.
Gast Tiescher
Ist kein Stress, Banküberweisung von uns aus und ich habe auch ein Konto in D... also alles Online ohne grosse Gebühren.

Nagut, kann sein, ich wollte mal vor vier Jahren ein Knöllchen für einen Ukrainer in der Schweiz begleichen, da wollten die Jungs bei der Spaßkasse ca. 30 Euro Überweisungsgebühren (Deutsches Giroskonto auf Schweizer Konto). Vielleicht ist das Online günstiger, das hatte ich damals noch nicht...

Gruß Björn

Was eine Online-Überweisung aus Deutschland in die Schweiz aktuell kostet weiss ich nicht, mit SEPA wurde aber der Zahlungsverkehr einiges einfacher und günstiger. Ich habe Konti in D und CH und darum immer Inlandsgebühren.

Grimm's Märchen könnte nicht bessere Geschichten schreiben:
:???:

Zwar können ausländische Bußgeldbescheide nicht in Deutschland eingetrieben werden, wenn man aber nach Jahren wieder ins betreffende Land reist - dann schon. In Italien und der Schweiz beträgt die Verjährungsfrist bis zu fünf Jahre, in den Niederlanden immerhin noch zweieinhalb Jahre. Besonders die Schweiz verfolgt sorgfältig wiedereinreisende ausländische Verkehrssünder. (Quelle: ADAC)

Zwar können ausländische Bußgeldbescheide nicht in Deutschland eingetrieben werden, wenn man aber nach Jahren wieder ins betreffende Land reist - dann schon. In Italien und der Schweiz beträgt die Verjährungsfrist bis zu fünf Jahre, in den Niederlanden immerhin noch zweieinhalb Jahre. Besonders die Schweiz verfolgt sorgfältig wiedereinreisende ausländische Verkehrssünder.

Jetzt mal ganz blöd gefragt:

Sagen wir mal ich werde in der Schweiz geblitzt, fahre aber über die Grenze, bekomme Post nach Hause und zahle nicht.

Dann fahre ich in kurzer Zeit wieder in die Schweiz, werde erwischt und muss ja daraufhin den offenen Betrag begleichen.

Zahle ich jetzt nur noch das offene Bußgeld oder kommt noch eine Strafe oben drauf, weil ich vorher einfach nicht reagiert habe?

Jetzt mal ganz blöd gefragt:

Sagen wir mal ich werde in der Schweiz geblitzt, fahre aber über die Grenze, bekomme Post nach Hause und zahle nicht.

Dann fahre ich in kurzer Zeit wieder in die Schweiz, werde erwischt und muss ja daraufhin den offenen Betrag begleichen.

Zahle ich jetzt nur noch das offene Bußgeld oder kommt noch eine Strafe oben drauf, weil ich vorher einfach nicht reagiert habe?

Ich bin mal in Holland geblitzt worden.

Ich sollte dann 70€ zahlen. Die Summe stieg glaub ich auf 150€ falls ich nicht innerhalb von 2 Wochen zahle und der Wagen würde sichergestellt wenn ich dann noch mal nach Holland fahre.

Ich denke mal die Abschleppkosten bekommt man auch noch aufgebrummt.

:???:

Zwar können ausländische Bußgeldbescheide nicht in Deutschland eingetrieben werden, wenn man aber nach Jahren wieder ins betreffende Land reist - dann schon. In Italien und der Schweiz beträgt die Verjährungsfrist bis zu fünf Jahre, in den Niederlanden immerhin noch zweieinhalb Jahre. Besonders die Schweiz verfolgt sorgfältig wiedereinreisende ausländische Verkehrssünder. (Quelle: ADAC)

Aber keine Parkbussen, soviele Beamte gibt es nicht. Immer wieder ein Phänomen wie gut die Gesetzeskenntnisse fremder Länder sindO:-)

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