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Spurwechsel auf einer 3-spurigen Autobahn


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Hallo.

Ich hab mir in letzter Zeit öfter über folgende Situation Gedanken gemacht, weil ich selbst reingeraten bin (sowohl als Beifahrer, als auch selbst):

PKW A fährt ganz links auf einer 3-spurigen Autobahn. PKW B fährt ganz rechts. Sie fahren praktisch nebeneinander mit der mittleren Spur zwischen ihnen. Beide wollen nun auf die mittlere Spur - wer hat Vorrang?

Kann mich nicht erinnern, dass das in der Fahrschule erwähnt wurde. Auch mein Fahrlehrer hat nichts dazu gesagt. Und die Leute mit denen ich drüber geredet habe, waren sich uneinig.

Ich bin ja der Meinung, dass derjenige, der nach links ausschert warten muss bzw. den Verkehr auf beiden(!) anderen Spuren beachten muss.

Wer weiß Genaueres?

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Typischer fall von Schuldteilung!

Beide haben beim Spurwechsel nicht die nötige vorsicht walten lassen!

Eine Fahrspur ist nur dann zu wechseln, wenn die Verkehrssituation es gefahrenlos zulässt!

Genau das gleiche Prob hat ich das letzte mal auch trotz das ich schon länger den Blinker an hatte um auf die mittelere Spur zu wechseln von der Linken aus . Und der auf der Rechten zieht rüber ,mhhh . Zum Glück hab ich nachgegeben .:evil:.

Drum würds mich auch mal Interresieren

Vermutlich verhält es sich hiermit ähnlich wiemit einer "überfüllten" Rechts-vor-Links-Kreuzung.

Wenn dort 4 Autos aus ihrer Sicht geradeaus wollen muss man sich auch absprechen, wer zuerst fahren soll.

Ist eine ganz gefährliche Situation. Man muss als linksfahrender eben für den rechtsfahrenden mitdenken. Wenn der eben auf einen LKW auffährt, wird er wohl bald in die Mitte fahren.

Ich würde das Risiko gar nicht eingehen und auf gleicher Höhe nach rechts rüber fahren, wenn da ein Auto fährt welches ausscheren könnte. Vor allem weil der sporadische Blick in den Rückspiegel für rechtsfahrende oftmals nur für die mittlere Spur funktioniert, die linke Spur wir aus meiner Erfahrung immer übersehen...

Ich denke im Fall eines Unfalles wird das 50:50 ausgehen, da hätten beide vermutlich besser aufpassen müssen.

Diese Situation sollte es laut StvO nicht geben. Denn ENTWEDER verstösst der ganz links fahrende gegen das Rechtsfahrgebot, ODER ein von ihm gerade überholtes Fahrzeug tut das, weil es ja eigentlich seinerseits den ganz rechts Fahrenden überholen müsste. Und der wiederum könnte dann nicht in die mittlere Spur wechseln.

In der Praxis wird es währscheinlich unrealistisch sein, einen scheinbar unbeteiligten Mittelspurschleicher wegen irgendetwas zu belangen.

Einzig der möglicherweise ordnungswidrig alleine auf der linken Spur Fahrende könnte die Krot (bundesdeutsch: Kröte) fressen, weil ja ein rechts Fahrender, der im Spiegel niemanden auf der mittleren Spur herannahen sieht, laut Vertrauensgrundsatz nicht unbedingt mit einem Fahrzeug auf der dritten Spur rechnen muss.

Genug der Spitzfindigkeiten,

Gruß aus Ö,

Boerns

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