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Gebrauchtwagengarantie Oldie + Rennwagen?


smalltowncruiser

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Hallo cp`ler,

wollte schon immer einmal wissen wie es rein rechtlich bei Oltimern(älter 30Jahre) und Rennwagen(Straßenzugelasen oder aber auch ohne) ausschaut.

Wenn ich also ein Fahrzeug von einem Händler kaufe habe ich dann automatisch auch einen Garantieanspruch wie bei Gebrauchtwagen?

Oder geht man in diesem Bereich Kompromisse ein? Wer kennt sich aus?

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Hallo,

zunächst mal hast bei einem Gebrauchtwagen keine Garantie sondern lediglich Gewährleistung, weiterhin gibts bei Motorsportartikeln sowieso keine Garantie, auch nicht bei Neuware.

Gruß, Georg

Nur so viel zu diesem Thema, im Juni verkaufte ich einen Porsche 928 S4 aus dem jahre 1989 mit 200000 km für 10000.- nach Berlin. 8 Wochen später ging ihm der Klimakompressor defekt. Kurzum, Gewährleistung und ich musste die 2000 Euro Reparatur bezahlen. :evil:

Nug

Nur so viel zu diesem Thema, im Juni verkaufte ich einen Porsche 928 S4 aus dem jahre 1989 mit 200000 km für 10000.- nach Berlin. 8 Wochen später ging ihm der Klimakompressor defekt. Kurzum, Gewährleistung und ich musste die 2000 Euro Reparatur bezahlen. :evil:

Nug

Das ist auch leider der Grund, dass die meisten guten Händler alte Autos gar nicht mehr verkaufen. Oltimerhändler mit High-End Restaurationen ausgenommen

Gewährleistung muss auch auf Youngtimer, Oldtimer und Rennwagen mit Straßenzulassung gegeben werden, als Kunde kann man sich aber auch als Gewerbetreibender ausgegeben, um doch einen Händler zum Verkauf zu bewegen.

Da geht die Eu-Richtlinie und das deutsche Gesetz leider völlig an der Realität vorbei. Ein Auto ist insgesamt nun mal ein Verschleißteil.

Vielen Dank für die Antworten.

Ist es korrekt, dass man über Versteigerungen als Unternehmer der Gewährleistung nicht nachkommen muss? Wie sieht es da mit Ebay bei Verkauf von Fahrzeugen aus wie gesagt immer noch insbesondere für Oldtimer und Rennwagen.

Vielen Dank für die Antworten.

Ist es korrekt, dass man über Versteigerungen als Unternehmer der Gewährleistung nicht nachkommen muss? Wie sieht es da mit Ebay bei Verkauf von Fahrzeugen aus wie gesagt immer noch insbesondere für Oldtimer und Rennwagen.

Ebay ist ein Handelsplattform! Das sind keine Versteigerungen im rechtl. Sinne!

mecki

Ebay ist ein Handelsplattform! Das sind keine Versteigerungen im rechtl. Sinne!

mecki

Das ist richtig! Bei eBay wird ein ganz normaler Kaufvertrag mit allen Sachmängelgewährleistungsrechten und - pflichten geschlossen.

Allerdings gibt es tatsächlich bei richtigen Versteigerungen die Gewährleistungspflicht nicht. Nur, wenn der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen wurde.

Allerdings gibt es da einen rechtlichen Trick, man kann telephonisch bieten, dann zählt das ganze als Fernabsatzabsatzvertrag und man hat das 2 Wochen gültige Widerrufsrecht. So kauft man nicht ganz die Katze im Sack, besonders bei Fahrzeugkauf zu empfehlen.

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