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Führerscheinentzug wegen Falschparken


Mr.Sommer

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Aufgrund einer Situation, die ich gestern miterlebt habe, wollte ich fragen, ob es tatsächlich möglich ist, durch Falschparken den Führerschein abgenommen zu bekommen?

Folgende Situation habe ich gestern erlebt:

In einer Fussgängerzone stand ein Ferrari geparkt.

Genauer gesagt, stand der Ferrari in einer Seitenstrasse, welche direkt in die Fussgängerzone führt. Er stand aber bereits hinter dem Schild "Fussgängerzone" aber nicht dirket im Fussgängeraufkommen.

Aufgrund des hohen Passantenaufkommens sammelten sich schnell einige Leute um das Auto und machten Fotos. Als nach etwa 10min der Fahrer auftauchte und sein Auto wegfahren wollte, ging ein Missgönner in typisch deutscher Neidermarnier auf ihn zu und meinte "Dafür kann man den Führerschein abgenommen bekommen.

Habe ein wenig im Internet recherchiert und gesehen, dass es tatsächlich Fälle gibt, in denen wegen Falschparkens der FS abgenommen wurde.

Jetzt frage ich mich, wie kann das sein oder was müssen hierfür die Gründe und Voraussetzungen sein?

Gibt es einen Regelsatz bspw. 10mal in der Fussgängerzone geparkt FS weg, 10 Behindertenparkplatz FS weg usw.?

Bin mal gespannt, was hier für Antworten kommen.

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Wir hatten dazu mal eine Diskussion, wenn ich mich richtig erinnere musste man jedenfalls Wiederholungstäter sein, bei einfachen Ordnungswidrigkeiten ist es dann noch schwerer, Straftaten können schon eher mal zum Entzug führen. Ich such mal ob ich den Thread finde...

Ein "ähnliches" Beispiel habe ich mal gehört (jaja ich weiß :D )

Da wurde ein Radfahrer zweimal kurz hintereinander (innerhalb von 7 Tagen, war Student) einmal mit 1,6 und einmal mit 0,9 Promille angehalten.

Das gab einen Führerscheinentzug wegen dauerhaftem Alkoholkonsum/Alkoholproblemen oder so irgendwas.

Kann also sein, dass wer sich als Lernresistent rausstellt, oder es sozusagen absichtlich und wissentlich macht (man muss ja am anfang immer von einem versehen ausgehen) den Schein irgendwann mal los ist.

ja, ich habe auch gehört, dass das auf leute zutrifft, die lernresistent sind.

was ich bisher zum thema falschparken rausgefunden habe ist, dass wenn man vehement gegen parkvorschriften verstößt, dass man dann irgendwann punkte pro ticket kriegt. und sich so die punkte sammeln und irgendwann dann mit 18p hat man verloren... so in etwa.

würde mich interessieren, ob das immer nur für die gleiche stelle gilt (also wenn ich irgendwo arbeite und ständig vor meinem büro im halteverbot oder taxi oder fussgängerzone o.ä.) parke, oder wenn ich sagen wir mal in düsseldorf in der fussgängerzone parke, mal in hamburg und mal in frankfurt, ob der lappen dann auch weg ist...?!?

Falsch parken-auch in der Fussgägerzone- wird von Städtischen Ordnungsbeamten geahndet. Also Knöllchen von ungefähr 30 Euro

Auch mehrmalig kein Problem, nur halt auf die Dauer ein teurer Parkplatz:D

Fahrverbote können auch dann ausgesprochen werden wenn eine fortlaufende Pflichtverletzung vorliegt.

Ich zitiere mal aus einem eigenen Vorgang:

Nach ständiger Rechtsprechung kann von einer beharrlichen Pflichtverletzung nur dann ausgegangen werden, wenn der Betroffene durch deren "zeit- und sachnahe" wiederholte Begehung zeigt, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt.

Alles klar ?

Wer Literatur dazu braucht pn.

In einer Fussgängerzone stand ein Ferrari geparkt.

Bin mal gespannt, was hier für Antworten kommen.

Durch Satz "Eins" ist an sich schon alles er- und geklärt!

Mit einem Kraftfahrzeug der genannten Marke ist Parken selbstverständlich immer und überall möglich und natürlich auch erlaubt, insbesondere eben weil ...ja weil...Kraftfahrzeuge des oben geannten Herstellers übertrieben dazu neigen die "Kraft"-Entfaltung urplötzlich und ohne jeden ersichtlichen Grund einzustellen.

Und dann handelt es sich eben nur noch um ein Fahrzeug--- eben ohne "Kraft" ---, und somit um ein notwendiges Abstellen und eben nicht Parken. Erweist sich als immer wieder äußerst praktisch vor den einschlägigen Eisdielen der Umgebung und passiert aus mir völlig unerfindlichen Gründen auch (fast) immer nur dort.O:-)

Der mondäne, welterfahrene und -offene Fahrer der oben genannten unaussprechlichen Marke führt überdies immer für besonders hartnäckige Fälle

zur Überklebung offensichtlich nicht für Fahrzeuge des oben genannten Fahrzeugherstellers gedachte Park- oder gar Halteverbotschilder (welch gräuslich Wort wurde erfunden nur; für sein gräuslich Tun sei deiser verdammt bis an sein Lebensende) sein Eigenes mit!

Ferrari Parking Only.jpg

Zu Satz "Zwei":

Wurde deine Spannung denn nun hinreichend ge- bzw. aufgelöst?:D

Ansonsten wende dich bitte vertrauensvoll an die Begleiterin deines Lebens.

  • 3 Wochen später...
Fahrverbote können auch dann ausgesprochen werden wenn eine fortlaufende Pflichtverletzung vorliegt.

Ich zitiere mal aus einem eigenen Vorgang:

Nach ständiger Rechtsprechung kann von einer beharrlichen Pflichtverletzung nur dann ausgegangen werden, wenn der Betroffene durch deren "zeit- und sachnahe" wiederholte Begehung zeigt, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt.

Alles klar ?

Wer Literatur dazu braucht pn.

Zur Info. Die Verhandlung war am Montag. Das Fahrverbot bin ich los. Der Hauptgrund war die zeit- und sachnahe wiederholte Begehung. Es ging um zu schnelles fahren.

Die Diskussion hat sich dann bei einem zu dichten Auffahren ( gleicher Abstand aller Verkehrsteilnehmer im Autobahn Berufsverkehr bei ca, 130 Kmh ist immer zu wenig, wie bei mir auch. ) festgefressen.

Das Argument des Richters (angeblich auch der nächsten Instanzen) war: auch zu dichtes Auffahren hat wie zu schnelles Fahren den gleichen Zweck, schneller vorwärts zu kommen. Also auch sachnah zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Klingt in meinen Augen auch logisch.

Der von mir eingeschaltete Anwalt hat mit einer unglaublich sympathischen Hartnäckigeit den Richter überzeugt, daß man das auch anders sehen kann.

Ich glaube letztendlich wollte der Richter den Termin, unserer war der letzte

nicht in den Feierabend tragen. Ergo, Vorschlag des Richters. Fahrverbot weg und Bußgeld vervierfachen ( von 50,00 auf 200,00 ).

Habe ich angenommen.

Fazit: versuchen den letzten Termin zu bekommen oder ordentlich fahren X-)

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Mr.Sommer,

 

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Fazit: versuchen den letzten Termin zu bekommen oder ordentlich fahren X-)

Dass du den letzten Termin bekommen hast liegt daran, dass Richter Verhandlungen, die sich absehbar in eine langwierige Diskussion (Was man an den Schriften im Vorfeld absehen kann) entwickeln werden, immer an den Schluss legen, um nicht den ganzen Verhandlungstag zu verzögern. Das wissen die Anwälte und nutzen den nicht gerade ausgeprägten Arbeitswahn besonders der Amtsrichter aus.

Soviel zur Rechtsprechung an unseren Amts- und Landgerichten

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