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Im Juni geblitzt - Jetzt Bußgeldbescheid?


Jonny

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Geschrieben

Ich wurde im Juni auf der Autobahn geblitzt (in einer Baustelle 122 anstatt 100 gefahren abzüglich toleranz) und heute hab ich den Bußgeldbescheid bekommen.

Ist das überhaupt noch gültig? Ich hab mal was davon gehört das es verjährt.

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Geschrieben

3 monate NACH einstellung des Verfahrens ;-)

Es verjährt nur etwas, nachdem das Verfahren eingestellt wurde ;-)

Akzeptieren und zahlen!

Geschrieben

Wenn Du zwischendurch nichts bekommen hast, Anhörungsbogen usw., dann ist es verjährt, ansonsten 3 Monate nach dem letzten Schriftwechsel (Fragebogen).

Gruß, Georg

Geschrieben

@ FutureBreeze: Das ist so nicht ganz richtig.

@ GeorgW: So schon eher, allerdings stimmen die 3 Monate nicht exakt. Kann auch durchaus etwas länger dauern (Briefverkehr, etc.)

"(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24, die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24a und 24c ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. 2Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

(2) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 23 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten das Kraftfahrt-Bundesamt.

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate

Q= http://bundesrecht.juris.de/stvg/__26.html

Geschrieben

gut - da es sich hier aber nicht um eine ordnungswiedrigkeit sondern um ein bussgeld handelt, muss er doch zahlen oder?

Geschrieben

es geht trotzdem um eine ordnungswidrigkeit.

Da steht:

Ihren wird als Führer des PKW vorgeworfen, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Geschrieben
gut - da es sich hier aber nicht um eine ordnungswiedrigkeit sondern um ein bussgeld handelt, muss er doch zahlen oder?

Es wird ja nicht unterschieden zwischen Ordnungswiedrigkeit und Bußgeld. Die Ordnungswiedrigkeit wird lediglich mit einem Bußgeld belegt.

Entweder Ordnungswiedrigkeit oder Straftat; und bei Ersterem gilt eben diese 3 monatige Frist.

Stimmt das so? :oops:

Geschrieben

Ja, stimmt in etwa so. Es verjährt genau genommen nicht die Ordnungswidrigkeit, sondern nur die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit.

So ist es ganz korrekt:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei der Mehrheit der verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Akzeptieren und zahlen!

...wäre schön dumm.

Geschrieben

Das Bußgeld muss ja bezahlt werden, weil er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, also stimmt das mit den 3 Monaten so wie geschrieben wurde.

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