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Nun auch unser Auto (Tempoüberschreitung)


kkswiss

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Jetzt hat es auch ein Auto von mir erwischt.

Vor ca. 4 Wo waren wir mit unseren Autos in Österreich. Meine Frau und ich fuhren im CS und ein Freund (Wohnort Österreich) wurde mit unserm Lotus gelasert.

Innerorts (Ortsausgang) 40 Km/h zu schnell.

Das sind 160 Euro. An und für sich Peanuts. Das würde ich sofort zahlen, aber geben die Österreicher (Tirol, Anfahrt zum Hantenjoch) die Daten an die Schweizer weiter? Dann würde mir Fahrverbot drohen.

Was ist mit einer Busse innerhalb Östereichs?

Müsste mein Freund seinen Ausweis abgeben?

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Verstehe ich deine Frage richtig: Du befürchtest wenn du zahlst, dass deine Daten an die Schweizer Behörden weitergegeben werden und du dann von diesen das Fahrverbot verhängt bekommst, also nochmals bestraft wirst.

Wäre dieses Vorgehen nicht illegal? Eine Tat - Eine Strafe. In meinen Augen sieht die Situation also so aus, dass wenn du die Geldstrafe an Tirol bezahlst von schweizer Seite nichts mehr zu befürchten hast.

Oder geht es darum, dass du auch vom Land Tirol einen Führerscheinentzug bekommst?

@K-L-M

Nein kein Foto,auch nicht angehalten, nur mit Laser gemessen worden.

Verstehe ich deine Frage richtig: Du befürchtest wenn du zahlst, dass deine Daten an die Schweizer Behörden weitergegeben werden und du dann von diesen das Fahrverbot verhängt bekommst, also nochmals bestraft wirst.

Ja genau so.

Wäre dieses Vorgehen nicht illegal? Eine Tat - Eine Strafe. In meinen Augen sieht die Situation also so aus, dass wenn du die Geldstrafe an Tirol bezahlst von schweizer Seite nichts mehr zu befürchten hast.

So ein abkommen gibt es mit verschiedenen Ländern.

Oder geht es darum, dass du auch vom Land Tirol einen Führerscheinentzug bekommst?

Nein, Tirol ist mir egal, da würde ich schon den Ausweis befristet abgeben, ohne Probleme.

Der Ausweis wird ja auch von den Österreichern nicht abgenommen.

Es wird halt nur ein landesweites Fahrverbot eingetragen.

Und zum Fahrverbot in der Schweiz:

Der Verstoss wird ja nach den Bussgeldern geahndet, die im jeweiligen Land ihre Gültigkeit haben.

Die sehen 160 Euro vor und damit ist die Strafe erledigt.

Bei den Rechtshilfeabkommen geht es ja mehr um die Eintreibung der Gelder.

Anders ist es wahrscheinlich bei richtigen Strafverfahren, die z.B. bei Fahren unter Alkoholeinfluss oder Fahren ohne Führerschein eingeleitet werden.

Sollten sie den Fahrer nicht einwandfrei benennen können passiert dem deutschen Halter/Fahrer in Österreich und in Deutschland letztendlich nix. Haben öfter solche Fälle mit den Firmenfahrzeugen.

Näheres evtl. per pn.

Wie es in der Schweiz bei Meldung mit einer Halterhaftung aussieht ist mir nicht bekannt.

Eine ähnliche Geschichte ist einem Bekannten in den Niederlanden passiert. Er wurde auch mit einigen km/h zu viel auf der Uhr gelasert, jedoch kam lediglich ein Schreiben mit der Strafe aus den Nierdelanden, die auch ein Fahrverbot für die Niederlande beinhaltete. Deutsche Behörden sind allerdings nicht aktiv geworden.

Verstehe ich deine Frage richtig: Du befürchtest wenn du zahlst, dass deine Daten an die Schweizer Behörden weitergegeben werden und du dann von diesen das Fahrverbot verhängt bekommst, also nochmals bestraft wirst.

Wäre dieses Vorgehen nicht illegal? Eine Tat - Eine Strafe. In meinen Augen sieht die Situation also so aus, dass wenn du die Geldstrafe an Tirol bezahlst von schweizer Seite nichts mehr zu befürchten hast.

Oder geht es darum, dass du auch vom Land Tirol einen Führerscheinentzug bekommst?

In der Schweiz wird das ganz anders als in Deutschland gehandhabt!

Das eine ist die Zivilrechtliche Sache, das gibt eine Busse, die von der Exekutive erhoben wird.

Das andere ist eine administrative Massnahme. Die wird von einer Behörde, in der Schweiz ist dies das Strassenverkehrsamt, je nach Grad der Überschreitung separat verfolgt. Das kostet dann den Führerschein und sehr sehr viel administrative Kosten, wenn dies der Sesselfurzer imAmt für richtig hält. (Ihr merkt in meinen Ausführungen, dass ich ein gebranntes Kind bin)

Also nix mit 1 Mal Strafe zahlen und gut ist.

Falls Austria die Daten sendet, ist der Halter dran, ausser er kann einen anderen Fahrer nennen, der das auch zugibt. Sonst ist der Halter des Fahrzeugs so oder so in der Schuld. Bei Innerorts 40km/h zu viel, ist der Ausweis in der Schweiz garantiert und zu 100% für 4 Monate weg! Beim ersten Mal wohlbemerkt. Das hat dann überhaupt nichts mehr mit der Bussenhöhe in Östereich zu tun.

Im Moment wird aber, so viel ich weiss, von Östereich keine Daten in in die Schweiz gesandt, da wir auch nichts mehr in die EU weiter geben. (Dieser Wissenstand ist aber vom März dieses Jahres)

Die Aberkennung/Entzug des Führerausweises wurde vom Bundesgericht als Illegal eingestuft, darum droht hier in der Schweiz kein Entzug.

Natürlich war dies unserem roten Verkehrministerdepp ein Dorn im Auge so dass das Parlament diese Lücke per Gesetz baldmöglichst wieder schliessen will.

Im Moment kann der Fahrausweis darum nicht entzogen werden.

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Geschrieben

Hallo kkswiss,

 

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Ich muss ehrlich gestehen, dass ich das Problem als solches nicht erkennen kann.

Wenn doch nicht Du, sondern dein österreichischer Freund gefahren ist, und dies auch zugibt, dann droht dir doch kein Bussgeld. Auch in der Schweiz nicht.

Dein Spezl zahlt die Strafe und gut is'.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du in der Schweiz keine Möglichkeit zur Äusserung zu einem Bussgeldbescheid hast.

Ich tät' das mal locker auf mich zukommen lassen.

Grüsse

Wolfgang

Dein Spezl zahlt die Strafe und gut is'.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du in der Schweiz keine Möglichkeit zur Äusserung zu einem Bussgeldbescheid hast.

Ich tät' das mal locker auf mich zukommen lassen.

Die Busse ist mir sch.. egal. Ich möchte nicht den Namen von meinem Freund nennen müssen.

Aber ich glaube Ray hat Recht, das Gesetz ist zur Zeit ungültig.:wink:

Also zahle ich und gut ist.

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