Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Richter bedient sich "Trick" des Anwalts eines Beschuldigten


Telekoma

Empfohlene Beiträge

Hi.

Gestern bin ich den halben Tag Auto gefahren und habe nebenbei im Radio etwas zu einem Verkehrsdelikt gehört, welches vor Gericht verhandelt wurde.

Ich habe das ganze Netz nach einem Artikel abgesucht, aber nichts gefunden.

Ich schildere es mal kurz aus meiner Erinnerung:

Ein Ferrari Fahrer wurde von einem Juristen privat angezeigt, weil er ihn im Strassenverkehr in irgendeiner Weise behelligte.

Als es dann zur Hauptverhandlung kam, fragte der Richter, ob der Kläger den Angeklagten (der vermeintlich auf dem entsprechenden Platz sass) denn wiedererkenne.

Der Kläger bejate dies mehrfach.

Der Anwalt des Ferrari-Fahrers hatte allerdings vorher dem Richter den Vorschlag gemacht, eine ähnlich aussehende Person auf die Anklagebank zu setzen, um die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu "testen"

Auf der Bank sass also ein rothaariger mit Sommersprossen und einem ähnlichen Teint.

Der tatsächliche Fahrer wurde aufgrund dieses gelungenen "Tricks" freigesprochen.

Vielleicht findet ja jemand diesen Artikel. Würde mich wirklich mal näher interessieren.

Ich bin da zwiegespalten. Einerseits würde ich als Beklagter meinem Anwalt sicher ein Bier ausgeben für diesen Freispruch.

Auf der anderen Seite, käme ich mir als jemand, der diesen Herrn mit Recht angezeigt hat doch ziemlich veräppelt vor.

Allerdings glaube ich auch nicht, dass ich nicht gemerkt hätte, dass da jemand anders sitzt.

(Aber das ist natürlich von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich)

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Allerdings glaube ich auch nicht, dass ich nicht gemerkt hätte, dass da jemand anders sitzt.

(Aber das ist natürlich von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich)

Oh, oh...glaubst Du wirklich eine Person in einem (vermutlich) vorbeifahrenden Fahrzeug so zweifelsfrei identifizieren zu können, wenn Du sie nicht kennst. Das ist sehr schwierig.

Nein, auch da gibt es natürlich unterschiedliche Situationen.

Im Vorbeifahren sicherlich ausgeschlossen.

Im Radio wurde es so berichtet, dass der Kläger ausgestiegen sei und an das Fenster vom Ferrari-Fahrer geklopft habe.

Dann vielleicht schon eher.

Aber wer weiss, wie lange es bis zur Verhandlung gedauert hat.

Hast schon recht, kann wirklich schwer sein, das eindeutig zu sagen.

Umso bedenklicher die ganze Aktion! :D

Findet denn jemand mal einen Artikel? Vielleicht gibt es da noch mehr Details.

Wenn der Typ ähnlich aussah und die Verhandlung (mal wieder) 6-10 Monate vom Tathergang entfernt ist, dann passiert das vermutlich nahezu jedem.

Aber so oder so wird deshalb niemand freigesprochen. Genauso wenig bei Aussage gegen Aussage. Der Richter hat immer noch das letzte Wort und kann "einfach so" entscheiden, wem er mehr glaubt. Genauso wenig gilt 1 Aussage von Polizist = 2 Aussagen von Zivilpersonen.

vorweg: ich bin juristischer laie, aber ich denke folgendes:

ich halte das für eine legende.

in deutschland wäre dieser trick schon formaljuristisch unmöglich.

es gibt eine prozessordnung und nach der muss der beklagte nunmal auf der seite des beklagten sitzen. ich denke die stühle sind nicht vorgegeben, eventuell hätte man da tricksen können wenn anwalt und beklagter sowie das double sehr ähnlich aussehen. dann hätten da aber 3 leute sitzen müssen.

der richter stellt ja auch zunächst fest wer erschienen ist, wer entschuldigt ist und wer durch wen vertreten ist. da hätte der anwalt des klägers schon etwas merken müssen, wenn der beklagte wirklich nicht im raum gewesen wäre.

normal fragt der richter, ob der kläger den beklagten erkennt. um missverständnisse zu vermeiden, hätte der kläger dann auf den beklagten zeigen und dieser dann aufstehen müssen. in der praxis ist das aber nicht üblich.

eine folgende klage wegen verleumdung nach dem freispruch, wäre aber aufgrund dieser formalen fehler sinnlos.

besteht ein öffentliches interesse, wäre es sache der ermittlungsbehörde gewesen, die identität des beklagten zweifelsfrei festzustellen. der kläger hat sich ja das nummernschild notiert. es wäre sache des beklagten gewesen, zum vorwurf im vorfeld der ermittlungen stellung zu nehmen und zu sagen ob er oder dritte im fahrzeug gesessen haben. natürlich muss er als beschuldigter gar nix sagen, aber vor gericht macht es ihn unglaubwürdig, wenn, nach seiner darstellung, ein dritter das fahrzeug gefahren hat und er dieses nicht gleich erwähnt hat (auch wenn der dritte ein verwandter war).

um im szenario dieser legende zu bleiben, im idealfall wären dann der beklagte halter sowie seine verwandten, die ihm ähnlich sehen, erkennungsdienstlich behandelt worden und die fotos dem kläger gezeigt worden.

nehmen wir an der beklagte und der täter wären vater und sohn gewesen, hätte der kläger das wohl schon erkannt. bei brüdern wäre das sicher schwieriger gewesen.

warum der beklagte also dieses ganze verfahren ausgespart hat und er erst vor gericht diesen bluff durchziehen wollte, wäre wohl sehr schwer zu erklären gewesen.

bei einem ferrarifahrer ist eine ungerechtfertigte anzeige aus niederen beweggründen (neid) leider nicht unwahrscheinlich.

p.s.

ich hätte dem anwalt mehr als ein bier ausgegeben.

wäre die legende irgendwie möglich und ich wäre der beklagte gewesen, hätte ich mir einen spass daraus gemacht, den ehemaligen kläger zu verklagen.

da wäre einiges zusammen gekommen.

kosten aus dem alten und dem neuen verfahren.

falschaussage vor gericht.

vortäuschen einer straftat, falsche angaben gegenüber der polizei.

strafe und schadensersatz an mich.

da der ehemalige kläger bei der tat eindeutig am straßenverkehr teilgenommen hat, wäre ein eventuell vorhandener führerschein auch noch weg gewesen.

vorweg: ich bin juristischer laie, aber ich denke folgendes:

Für einen juristischen Laien hast du aber ne Menge Backgroundwissen! :-o

Sorry, aber den "Laien" nehm ich dir gar nicht ab! Trotzdem Danke für die Darstellung deiner "Sicht"! O:-)

Für einen juristischen Laien hast du aber ne Menge Backgroundwissen! :-o

Sorry, aber den "Laien" nehm ich dir gar nicht ab! Trotzdem Danke für die Darstellung deiner "Sicht"! O:-)

danke toni für dein kompliment, aber warte mal bis ein echter jurist hier meine darstellung so richtig zerpflückt. :wink:

ich bin echt nur juristischer laie, das bisschen, was ich weiß, hab ich bei meiner beruflichen tätigkeit mitgekriegt.

es gibt sicher juristische laien, die sich viel besser als ich auskennen. echte juristen sowieso...

mfg

p.s.

ein echter jurist wüsste zB wo die anwälte sitzen. ich glaube, wenn die tische quer zum richter stehen, sitzen die anwälte immer zum richter gewand und sonst aussen, aber sicher bin ich nicht ...

mfg

eine folgende klage wegen verleumdung nach dem freispruch, wäre aber aufgrund dieser formalen fehler sinnlos.

besteht ein öffentliches interesse, wäre es sache der ermittlungsbehörde gewesen, die identität des beklagten zweifelsfrei festzustellen.

Ich muss noch folgendes verdeutlichen:

Die ganze Aktion war zwischen dem Richter und dem Anwalt des Beklagten abgesprochen.

Der Richter hat dem ganzen also zugestimmt.

Auf Nachfrage der Presse antwortete der Richter, dass dies üblich sei und öfter so verfahren werde.

Ich muss noch folgendes verdeutlichen:

Die ganze Aktion war zwischen dem Richter und dem Anwalt des Beklagten abgesprochen.

Der Richter hat dem ganzen also zugestimmt.

vielleicht sollten wir erstmal klären, wo das gewesen sein soll.

von der schweiz hab ich absolut keine ahnung, in deutschland hab ich schon so manches gehört... :wink:

in deutschland sind die richter ziemlich frei, das heißt erstmal die können ALLES machen, was sie wollen, ABER in der nächsten instanz wird so ein urteil ziemlich sicher kassiert.

wie gesagt, es ist sehr sehr unwahrscheinlich, dass die identität nicht vor dem prozess festgestellt worden wäre.

ausserdem hab ich noch keinen richter erlebt, der sich auf einen solchen bluff eingelassen hätte...

Auf Nachfrage der Presse antwortete der Richter, dass dies üblich sei und öfter so verfahren werde.

wenn das so üblich sein soll, müsste der anwalt des klägers frisch von der uni gewesen sein. :wink:

ein solcher bluff mag witzig sein, moralisch und juristisch ist es verwerflich.

lebensnahe wahrheitsfindungsmethoden und urteile gibt es immer wieder, in der praxis werden solche urteile aber formaljuristisch wieder kassiert.

mfg

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Telekoma,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1

Dieser Prozess (bzw. was davon übrig geblieben ist) wurde in Deutschland abgehandelt.

Ich hoffe ja nur, dass man diesen Artikel noch irgendwo im Netz findet.

Ich bin nach wie vor erfolglos bei der Suche.

Gratuliere! :D

Unter der Minute hatte ich noch gar nicht nachgeschaut.

Ernsthaft: Wie?

Da ist sogar die Radio Berichterstattung zu hören.

Also ich sehe das mal so:

Das war bestimmt die Stelle, wo ein Schild kommt: Autobahn endet in 1,5 km

Dort ist aber noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Ich gehe mal davon aus, dass der Golf Fahrer auf der linken Spur unterwegs war. Die rechte Spur war frei, weshalb es dem Ferrari überhaupt erst möglich war, rechts zu überholen.

Abgedrängt? Was bedeutet eigentlich "abgedrängt" ?

Als wenn der Ferrari Kerl das Risiko eingegangen wäre, sich das Blech an dem Golf schmutzig zu machen.

Der Golf Fahrer ist selber Jurist (ich glaube, bei dieser Berufswahl wird man schon eine "besondere" Affinität zu Recht und Ordnung haben) und da ihn das auch emotional völlig kalt gelassen hat, ist er sicher extra ausgestiegen, um "dezent" an die Scheibe des "schwarzen Schatten" zu klopfen, um ihm zu sagen, dass das "nicht in Ordnung war"

Da der Ferrari fahrer sich dabei nicht anschickte, das Fenster zu öffnen, um sich freundlich zurechtweisen zu lassen. Sondern ganz im Gegenteil seinen Unwillen auf recht forsche Weise signalisierte, gab es natürlich absolut keine Veranlassung für den Golf-Mann, seine Dankbarkeit in einer Form einer Strafanzeige auszudrücken.

Hmm, vielleicht hat der Trick ja zur Gerechtigkeit geführt.

Gratuliere! :D

Unter der Minute hatte ich noch gar nicht nachgeschaut.

Ernsthaft: Wie?

Da ist sogar die Radio Berichterstattung zu hören.

ich kenne 2 profis, die finden immer sachen im web, das kann ich gar nicht glauben. ich frage dann, wie die das gemacht haben, und die erklärens mir, aber ich kapiers nicht.... :cry:

die programmierung der suchmaschinen ist eine echte kunst.

aber alles was nur eine gute durchschnittliche bedienung einer suchmaschine für beruf oder alltag betrifft, kann man ganz gut erlernen. :-))!

es gibt zig ratgeber im web zur bedienung von suchmaschinen, wüßte ich aktuell ne gute seite, würde ich sie hier verlinken. schau einfach mal.

bei der ersten suchanfrage sollten die stichworte immer so spezifisch wie nötig und so unspezifisch wie möglich sein. je besser deine allgemeinbildung bei dem gesuchten thema ist, desto leichter fällt dir die wahl der stichworte.

nach mehreren anfragen kannst du an hand der ergebnisse die anfrage immer weiter verfeinern.

in den ratgebern steht auch viel über die auswahl der stichworte, syntax, logikoperatoren und spezielle befehle spezieller suchmaschinen.

ich kann nur jedem raten, sich da mal schlau zu machen, er wird persönlich davon ungemein profitieren.

wenn ich was suche, verwende ich immer erst google.de, dann yahoo und dann alltheweb.com.

google deutschland ist leider für ein freies land relativ stark zensiert.

suchst du sensible deutsche themen, nimm einen ösi-proxy und geh über google.at rein. klappt das nicht, nimm einen us-proxy und such über google.com mit sprache deutsch.

der proxy ist wichtig, weil google das herkunftsland der anfragenden ip erkennt und die ergebnisse dem entsprechend filtert.

www.anonymouse.org funktioniert zB als web-proxy bei google leider nicht mehr ...

der opera standard-proxy funzt bei google auch nicht mehr ...

in meinem bzw "unserem" fall war das ganze so einfach, dass ich es hier fast nicht schreiben möchte ...

ich hab bei google.de (von dir wusste ich ja es sollte in deutschland passiert sein) einfach dies eingegeben: "ferrari" "leerzeichen" "fahrer". das ganze natürlich ohne die anführungszeichen. das leerzeichen funktioniert hier als logikoperator "und". dann hab ich auf "news" geklickt (warum das ganze web durchsuchen, wenn man eine news sucht? ich denke hier, hast du den fehler gemacht) und es war der 2. treffer ... :-))!

Also ich sehe das mal so:

Das war bestimmt die Stelle, wo ein Schild kommt: Autobahn endet in 1,5 km

Dort ist aber noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Ich gehe mal davon aus, dass der Golf Fahrer auf der linken Spur unterwegs war. Die rechte Spur war frei, weshalb es dem Ferrari überhaupt erst möglich war, rechts zu überholen.

Abgedrängt? Was bedeutet eigentlich "abgedrängt" ?

Als wenn der Ferrari Kerl das Risiko eingegangen wäre, sich das Blech an dem Golf schmutzig zu machen.

Der Golf Fahrer ist selber Jurist (ich glaube, bei dieser Berufswahl wird man schon eine "besondere" Affinität zu Recht und Ordnung haben) und da ihn das auch emotional völlig kalt gelassen hat, ist er sicher extra ausgestiegen, um "dezent" an die Scheibe des "schwarzen Schatten" zu klopfen, um ihm zu sagen, dass das "nicht in Ordnung war"

Da der Ferrari fahrer sich dabei nicht anschickte, das Fenster zu öffnen, um sich freundlich zurechtweisen zu lassen. Sondern ganz im Gegenteil seinen Unwillen auf recht forsche Weise signalisierte, gab es natürlich absolut keine Veranlassung für den Golf-Mann, seine Dankbarkeit in einer Form einer Strafanzeige auszudrücken.

Hmm, vielleicht hat der Trick ja zur Gerechtigkeit geführt.

der genaue sachverhalt/tatbestand ist für unseren thread nicht wichtig, war ja auch nicht gegenstand der verhandlung ...

persönlich hab ich schwierigkeiten zu glauben, dass ein ferrarifahrer einem anderen verkehrsteilnehmer den finger zeigt, soviel dazu ...

das kann ich auch ganz einfach begründen:

jemandem den finger zu zeigen ist dumm.

ferrarifahrer sind meist (ausser sie haben das geld geerbt) erfolgreich.

erfolgreich und dumm lässt sich irgendwie schwer auf eine person vereinen (ausser vielleicht bei einer bordsteinschwalbe, aber auch da fahren wirklich nur die besseren und intelligenteren ferrari).

wäre interessant zu wissen, welcher berufsgruppe der ferrarifahrer angehört hat.

aus dem artikel ergibt sich, dass auch ein juraprofessor schwierigkeiten hatte, die geschichte zu glauben. tja, ich habs auch nicht geglaubt, aber wenn das nicht mal ein juraprofessor glaubt, steh ich jetzt nicht ganz so blöd da :D .

wie ich vorher geschrieben hab, bestand öffentliches interesse. also übernimmt die staatsanwaltschaft das ganze. ermittlungsbehörde der staatsanwaltschaft ist nunmal in den einfacheren angelegenheiten die polizei.

dem kläger/zeugen/antragsteller wurden 8 verschiedene fotos vorgelegt.

der beschuldigte musste zu diesem zweck also erstmal erkennungsdienstlich behandelt werden.

erstmal ist das ne frechheit, jemanden wegen so einem sch***** erkennungsdienstlich zu behandeln. bei der behandlung bekommt man ein formular zur unterschrift, 90% kreuzen da in bayern das falsche an. man kann nämlich ankreuzen, dass die daten nur für 3 jahre gespeichert werden. komischer weise steht das kreuz standardmäßig immer bei 5 jahre und im begründeten fall kann das verlängert werden (irgendwie findet sich da immer eine begründung). :???:

wer glaubt eine eb sein kein nachteil, der stelle sich mal folgendes szenario vor:

man wurde irgend einer nichtigkeit beschuldigt und erkennungsdienstlich behandelt( es kam nie zu einer anklage oder einem strafbefehl oder einstellung gegen eine gemeinützige zahlung). beim formular hat man aber das falsche angekreuzt. also sind die daten 5 jahre gespeichert. bei der verlängerung findet sich dann eine begründung. 10 jahre nach der eb fliegt man nun für 6 wochen mit seiner holden in die flitterwochen nach spanien. 2 tage nach dem abflug wird ein schlecker um die ecke von der eigenen wohnung überfallen und um 26 euro 43 cent erleichtert. die einzige zeugin, eine 87-jährige oma, erkennt dich auf deinem "verbrecherfoto" zweifelsfrei!

2 wochen sucht nun die polizei in deutschland nach dir, überwacht die wohnung und dein kfz. aber offensichtlich bist dur "untergetaucht".

5 mal erscheinen sie in voller montur mit 6 mann bei deinem arbeitgeber.

dann gibt die polizei einen internationalen haftbefehl raus.

das berüht euch aber nicht, denn ihr werdet in spanien nicht kontrolliert.

erst am flughafen vor dem heimflug wirst du bei der kontrolle verhaftet.

das ganze geschieht ziemlich brutal mit 6 beamten und handschellen.

deine holde weiß natürlich nicht, wie ihr geschieht, ihr beide versteht kein wort spanisch und keiner weiß, was eigentlich los ist.

ende vom lied ist, du wirst abgeführt ohne zu wissen, was dir vorgeworfen wird, und deine holde steht dabei in tränen aufgelöst, einem nervenzusammenbruch nahe und denkt, sie hätte einen kinderschänder geheiratet, denn ein einfacher mörder würde wohl nicht so brutal verhaftet.

erstmal kommst du in eine sammelzelle mit 50 anderen potentiellen kriminellen.

40 von den 50 haben einen migrationshintergrund. 30 von den 40 haben keine gültige aufenthaltserlaubnis für spanien. 20 von den 30 haben schon gewaltverbrechen begangen. 10 von den 20 hatten schon in einem gleichgeschlechtlichen knast sex mit mehr als einer person. 5 von den 10 finden dich irgendwie süß und nennen euch immer "sweetback".

tja, unter dieser illustren gesellschaft verbringst du erstmal deine erste nacht im knast, bevor die spanischen behörden deine verhaftung auch nur an deutschland gemeldet haben.

am nächsten tag ist sonntag, abgeflogen wärt ihr an einem samstag, da passiert gar nix, also verbringst du eine weitere nacht im knast.

am montag dann, jetzt solltest du eigentlich schon im büro zuhause sein und fleißig das vermögen deiner firma mehren, wirst du einem polizeibeamten vorgeführt. nach 40 minuten verhör stellt er fest, dass du offensichtlich kein spanisch kannst und euer beider englisch irgendwie nicht auf einen nenner zu bringen ist. also bestellt der beamte einen dolmetscher, bis der kommt dauert es aber 3 tage. inzwischen schubst du leute, die sich nachts an dir reiben, nicht mehr reflexartig weg, sondern musst das ganz bewusst tun.

dein arbeitgeber hat inzwischen bei deiner holden angerufen, um zu erfahren, was denn los ist, und diese hat deinem chef unter tränen gestanden, dass du in spanien ein gesuchter kinderschänder und verhaftet worden bist.

deiner karriere gibt das aber irgendwie nicht wirklich einen schub.

inzwischen war der dolmetscher endlich da, die sache wurde geklärt, alle sind freunde, jeder ist sicher, dass es sich um ein missverständnis handelt.

deine auslieferung nach deutschland zu organisieren dauert aber weitere 5 tage (ohne den internationalen haftbefehl wärst du jetzt schon vor 8 tagen in deutschland gewesen). in den leider verbleibenden 5 tagen machst du erfahrungen mit verlorener seife, bücken und so ...

2 deiner mitgefangenen wünschen sich blonde kinder von dir und sie streiten sich, wer diese zuerst zeugen darf.

aber du hast glück. bevor es dazu kommen kann, wirst du nach deutschland ausgeliefert. du freust dich auf die deutschen beamten, aber deren empfang ist merklich kühl (schließlich bist du ein kinderschänder, ein einfacher mörder würde nicht so ausgeliefert). nach einem weiteren tag in u-haft am airport wirst du in die nächste jva überstellt, die für deine polizeistation zuständig ist. hey prima, denkst du, nur 2 tage bis man einen verantwortlichen ermittlungsbeamten sprechen kann.

der beamte stellt dir kryptische fragen, die du nicht versteht, aber ehrlich beantwortest. er fragt etwa, ob eure finanzielle situation "geordnet" ist und weitere unverständliche fragen. dass ihr zum tatzeitpunkt in spanien wart, wird dir nicht klar, weil dir solche details nicht eröffnet werden, und dem polizeilichen ermittlungsbeamten wird das irgendwie auch nicht klar, aus gründen, die nur ein beamter verstehen kann. er lässt aber noch am gleichen tag (spitze wie schnell die arbeiten!) neue fotos von dir machen (nebst kompletter erkennungsdienstlicher behandlunger, obwohl sich deine fingerabdrücke nicht geändert haben und du auch keine neuen narben (ausser im anus) hast).

die neuen fotos sollen der 87-jährigen oma vorgelegt werden, die ist aber leider nicht erreichbar.

nach 5 tagen stellt die polizeibehörde fest, dass die 87-jährige oma inzwischen einen schlaganfall erlitten hat, im krankenhaus liegt und sich an nichts erinnern kann. du bist aber glücklich, dass du eine einzelzelle hast und dass das essen nach 2-3 mal schlucken schon irgendwie runter geht. an deinen arbeitgeber denkst du gar nicht.

du bleibst weitere 10 tage in u-haft, schließlich wurde der schlecker um 26 euro 43 cent erleichtert und eine zeugin hat dich zweifelsfrei erkannt.

nach den 10 tagen will aber ein richter (die ermittlungsbehörde verdächtigt ihn, ein realitätsferner alt-68er und linksradikaler zu sein) deine u-haft nicht mehr verlängern und du wirst entlassen. der tatvorwurf bleibt weiter bestehen. an einem betonklotz wirst du aus einer tür geschubst und du bleibst da eine weile stehen, um dich zu orientieren.

nach 30 sekunden tritt ein justizvollzugsbeamter aus einer stahltür im betonklotz, zieht seinen schlagstock aus dem gürtel und befiehlt dir barsch schleunigst zu verschwinden, sonst "passiert was".

nach deinen erfahrungen der letzten tage, findest du das verhalten des beamten hochanständig und setzt dich in bewegung in die nächstbeste richtung (natürlich die falsche).

du hast aber glück, deine sachen wurden dir ausgehändigt, damit hast du deine brieftasche mit 300 euro, deine schlüssel und dein handy (dessen akku natürlich leer ist). nach 1-2 stunden umherirren findest du ein taxi und fährst zu eurer wohnung. irgendwie geht aber dein schlüssel an eurer wohnungstüre nicht, auf klingeln reagiert keiner und deine holde kannst du auch nicht anrufen, weil ja der akku des handys leer ist.

also fährst du zu deinem besten freund, erzählt ihm alles und ihr trinkt erstmal ein paar bier auf den schock. die handynummer deiner holden weisst du nicht auswendig, aus deinem handy kannst du die nummer nicht entnehmen, denn der akku ist ja leer.

nach den paar bier auf den schock (23) steht ihr am nächsten morgen auch nicht rechtzeitig auf, um zum büro zu gehen. ausserdem hast du nur versiffte freizeitkleidung am leib.

als ihr in spanien wart, war die polizei 5 mal bei eurem arbeitgeber und hat diesem zu verstehen gegeben, dass dringend in einer ernsten angelegenheit nach dir gesucht wird. 5 wochen danach gab deine holde deinem arbeitgeber andeutungsweise zu verstehen, dass du ein kinderschänder bist. weitere 4 wochen bist dur überfällig aus dem urlaub nicht zurückgekehrt und hast dich nicht gemeldet. deine kündigung ist also längst raus.

weil du aber ein toller typ bist, wirst du das alles irgendwie innerhalb einer woche hinkriegen. deine holde verzeiht dir (auch wenn das ganze missverständnis alleine deine schuld war) und nimmt dich wieder in eurer gemeinsamen wohnung (deren miete du immer bezahlt hast) auf. aber erstmal musst du auf der couch schlafen.

dein arbeitgeber stellt dich bereitwillig wieder ein, weil du auf eine klage gegen die kündigung verzichten willst. ein monat gehalt fehlt dir aber ersatzlos, deine betriebszugehörigkeit wurde unterbrochen, mit den entsprechenden nachteilen. du bekommst erstmal kein urlaubs oder weihnachtsgeld mehr und im falle einer pleite deiner firma haben sich deine chancen auf eine abfindung auch mal eben um 90% reduziert.

ausserdem tuscheln deine kollegen über dich und wenn du den aufenthaltsraum betrittst, müssen plötzlich alle wieder an die arbeit.

da die oma sich an nichts erinnern kann, kann sie auch nicht sagen, dass du heute dem räuber nicht im entferntesten ähnlich siehst. also wird das verfahren gegen dich aus mangel an beweisen eingestellt. für die polizei bist du also ein gewaltverbrecher, der nur ünglücklicher weise nicht überführt werden konnte. wenn du in eine polizeikontrolle gerätst und die beamten deine personalausweisnummer per funk gecheckt haben, legen sie erst mal die hand an die waffe und beäugen dich misstrauisch.

wenn du deinen nächsten neuen personalausweis beantragt und erhalten hast, werden beamte, die dich kontrollieren, schon bei einem ersten blick auf die nummer die hand an ihre waffe legen.

irgendwann kommt dir, dass du irgendwie unfair behandelt wurdest.

du gehst zu einem anwalt, klagst und bekommst 300 € entschädigung. verloren hast du mehr als das 10-fache und auf der couch schlafen musst du immer noch. ausserdem hast du post an deine holde gesehen, mit dem absender von einem stadtbekannten scheidungsanwalt ....

hey, aber was solls, sich einer erkennungsdienstlichen behandlung zu unterziehen gehört zu den bürgerpflichten, quasi zur mitwirkung bei der aufklärung einer straftat und wer nichts zu verbergen hat, hat da auch sicher nichts dagegen ....

wer glaubt, ein solches justizopfer zu werden, sei völlig abwegig und dies geschehe nur in sehr seltenen einzelfällen, der lebt in einer schönen neuen welt :lol: fragt mal bei amnesty inetrnational nach, die erzählen euch auch für deutschland unzählige solcher geschichten ....

ich kenne persönlich einen anwalt, der hat klienten aus dem ganzen bundesgebiet und er verweist unzählige fälle an kollegen. ganz schlecht kann der also nicht sein. der empfiehlt immer:

redet nicht mit der polizei.

bei einer erkennungsdienstlichen behandlung schreibt diagonal über alle 3 seiten:"ich widerspreche der behandlung".

bei einer hausdurchsuchung schreibt über alle seiten des richterlichen beschlusses:"ich widerspreche der durchsuchung".

und der hat noch ein paar solcher tipps.... :wink:

unser ferrarifahrer wurde erkennungsdienstlich behandelt, nur aufgrund der aussage zweier zeugen.

dass er entsprechende nachteile daraus zu tragen hat, wird schon an der aussage des staatsanwalts aus dem artikel klar, der den anzeigenden "zeugen" damit getröstet hat, dass er dem ferrarifahrer zumindest "scherereien bereitet" hat.

das zeigt auch schön, wie sehr es dem staatsanwalt um schuld oder unschuld oder wahrheitsfindung geht, nämlich gar nicht ....

in deutschland, gerade in süddeutschland, kann ich mir vorstellen, dass, als dem "zeugen" die 8 fotos gezeigt wurden, und dieser eine gewisse unsicherheit gezeigt hat, von den beamten schon mal der ein oder andere hinweis kommt.

in bayern kann ich mir auch vorstellen, dass da schon mal eine nervöse geste eines beamten auf ein bestimmtes foto deutet.

vielleicht hat der richter so etwas vermutet und deswegen hat er die identitätsfeststellung so ungewöhnlich überprüft. das ganze verhalten des richters war aber eine klatsche ins gesicht der polizei.

falls die staatsanwaltschaft das urteil nicht anfechtet, dann nur aus kostengründen.

(bleibt das urteil bestehen, bekommt der "zeuge", der den ferrarifahrer angezeigt hat und der vom staatsanwalt getröstet werden musste, sogar noch sein zeugengeld).

interessant ist auch, dass der richter seine skurrile massnahme damit begründet, dass er zeit und geld sparen wollte. gleichzeitig hat er aber mit diesem skurrilen verhalten einer nächstinstanzlichen überprüfung seines urteils tür und tor geöffnet. irgendwie hinkt die begründung ....

mfg

Tja, dann zück mal die Schampus-Flasche! :D

da wäre mindestens eine magnum-flasche fällig :D

Recht haben - und Recht bekommen sind eben doch 2 Paar Schuhe!:-o

so isses - vor gericht und auf hoher see befindet man sich in gottes hand ... :wink:

tldr - sorry

Mal ein Einwurf: § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“)

die sogenannte staatsbürgerverhaftung dürfte hier nicht greifen, da ja der halter erstmal verantwortlich ist. zumal bei kleineren vergehen. bei schwereren vergehen wäre eine staatsbürgerverhaftung für den "zeugen" nicht mehr zumutbar gewesen ...

in deutschland darf der verhaftende staatsbürger den verdächtigen ohnehin nicht bewegen, also hier aus dem stau entfernen, sondern darf ihn nur an einer flucht hindern, muss aber so schnell wie möglich die polizei informieren.

wenn die fahrzeugtüre und das fenster verschlossen waren, konnte der zeuge den verdächtigen ja auch gar nicht festhalten.

für den zeugen sind solche staatsbürgerverhaftungen immer riskant, juristisch wie gesundheitlich, denn die grenze zur nötigung ist schnell mal überschritten oder der verdächtige könnte sich als körperlich überlegen erweisen ...

in den usa sieht das ganze natürlich ganz anders aus ...

  • 2 Wochen später...

Im Strafvefahren ist der Staat der Kläger (Untersuchungsrichter/Staatsanwalt) und nicht der Strafantragsteller oder Anzeigeerstatter. Der Antragsteller/Anzeigeerstatter hat lediglich als Geschädigter Mitwirkungsrechte sofern es um seine Zivilansprüche geht. Im genannten Fall wurde der Anzeigeerstatter im Rahmen des Beweisverfahrens als Zeuge einvernommen und dem vermeintlichen Täter gegenübergestellt. Das Recht auf Beweiserhebung/-ergänzung steht dem Richter (und je nach dem auch der Anklage und der Verteidigung) bis zum Abschluss des Beweisverfahrens zu.

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...