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Führerscheinabnahme in Österreich bei Übertretung in Deutschland


Okley

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Hallo Leute ! Jetzt probiere ich es mal bei Euch :-(((°

Habe einfach eine grundlegende Frage :???:

Kann einem Österreicher - in Österreich der Führerscheinenzogen werden bzw. ein Fahrverbot verhängt werden wenn er 600km weiter weg in Deutschland eine beträchtliche Geschwindigkeitsübertretung gemacht hat O:-) ?

Ein Fahrverbot und Geldstrafe weiß ich jedoch ob der Schein auch hier in Österrech weg ist - ist die Frage. Überall wo ich bis jz nachgefragt und nachgelesen habe kam etwas anderes dabei raus...

Einmal ja, einmal nein usw :evil:

Vielleicht könnt ihr mir Antworten geben !

Vielen Dank

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Das ist eben die Frage ! Nach welchem Land wird dann bestraft ? Deutschland oder Österreich ?

Welche Strafe ist die MAXIMAL Strafe die man in Österreich fürs schnellfahren bekommen könnte ? Kann ja nicht sein das ab 50km/h ausserorts alles egal ist ???

Es kommt grundsätzlich dasjenige Recht zur Anwendung, an dessen Ort die Tat begangen wurde. In diesem Fall also Deutschland.

Dann kommt im vorliegenden Fall hinzu, daß ein Rechtshilfeabkommen in Verkehrssachen zwischen Deutschland und Österreich besteht. D.h. die Maßnahmen einer Ordnungswidrigkeit oder eines Bußgeldbescheides können auch im jeweils anderen Land vollstreckt werden. Einschließlich FS-Entzug.

Das allgemeine Problem ist, daß solche bilateralen Abkommen innerhalb Europas sehr selten sind. In der Schweiz beispielsweise besteht sowas nur auf kantonaler Ebene und ist demzufolge in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Mit Italien ist mir kein Abkommen bekannt, d.h. es werden nichtmal die Halterdaten ausgetauscht. Seit geraumer Zeit sind jedoch Bestrebungen im Gange, dies auf EU-Ebene zu vereinheitlichen.

Laut meinen Informationen wirst Du mit Bußgeld und Fahrverbot in D. bestraft. Mit Ö. hat das nichts zu tun.

Umgekehrt ist es genau gleich. Einem Ausländer wird in Ö. bei einer gravierenden Übertretung der FS (Führerschein) abgenommen. Genaugenommen gilt das Fahrverbot aber nur für Ö.

Wie das nun genau geregelt ist, kann ich leider nicht beantworten. Möglicherweise hilft ein Duplikat des FS, um zumindest außerhalb des Landes fahren zu können, in dem das Fahrverbot verhängt wurde.

Ein Tipp: Ruf mal die BH an, ob und wie Übertretungen im Ausland geahndet werden. Die können Dir das sicher ganz präzise sagen, denn die sind schlußendlich dafür zuständig...

Das ist leider typisch österreichisch.

Die Behörden (BHs) legen Gesetze oft unterschiedlich aus. Speziell wenn sie neu sind oder wenn es sich um atypische Vergehen handelt, wie in Deinem Fall.

Die Behörden entziehen schon mal jemanden für 3 Monate den FS und lassen dann ihre Vorgehensweise durch den Einspruch des Bürgers beim UVG abklären :-o

Dann kann man durchaus nach einem Jahr vom UVG Recht bekommen. Dass man 3 Monate zu Fuß gegangen ist, ist dann halt Pech und der Behörde schlichtweg egal :???::-o

Nimm Dir (über die Rechtschutz) einen guten Anwalt.

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Geschrieben
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Hallo Okley,

 

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ich würde da nicht allzuviel nachfragen ... ansonsten kommen die bei uns nur auf dumme ideen ...

denke auch es wird bei einem fahrverbot in deutschland bleiben, wobei wenn wirklich schlimm war, so hab ich auch schon gehört, kams vor das man als österreicher in schein abgibt, aber umgekehrt als deutscher, nur ein fahrverbot bei uns kriegt...

weil unsere regierung einfach zu dämlich ist & stets alles akzeptiert und es jeden recht machen will ....

also zb in italien wars vor dem eu scheiss so, das man wenn man als österreicher seinen schein verliert, man einfach bei uns sagt, man hat in verloren und gut wars, stand ja schon im thread das die bisher nix ausgetauscht haben ...

aber selbst da gabs ausnahmen ... motorrad beschlagnahmt, usw ...

also das ist fast wie im lotto, theoretisch gibt es gesetze, aber irgendwie sind die auch nur ein anhalt ...zumindest scheint es oft so ...

Wie schon gesagt gilt das Vergehen und die damit einhergehenden Strafmaßnahmen nur in dem Land in dem es begangen wurde.

Da Gesetze, Vorschriften und Strafmaßnahmen völlig unterschiedlich sind, können solche auch nicht auf ein anderes Land so ohne weiteres übertragen werden. Das macht ja auch die Rechtshilfeabkommen so schwierig - wegen Einspruchsmöglichkeiten, Fristen, Berufung, Zuständigkeiten etc.

Deutschland kann also ein Bußgeld und ein Fahrverbot für Deutschland verhängen. Den Führerschein entziehen darf es eigentlich nicht, da er ja kein deutsches Dokument ist (gleiches gilt für Paß/Ausweis). Falls die deutschen Behörden das Dokument einbehalten um den Fahrer am Fahren zu hindern, müßten sie es ihm beim Verlassen des Landes wieder aushändigen.

Wenn das Land in dem die Tat begangen wurde dem Täter nicht habhaft wird, dann kann es den Staat dessen Staatsbürger der Täter ist um Mithilfe und Vollstreckung bitten, was allerdings eben nur zwischen wenigen Staaten mit Rechtshilfeabkommen funktioniert.

Die österreichischen Behörden dienen dann im Rahmen des Rechtshilfeabkomemn lediglich als Eintreiber des Bußgeldes.

Der Führerschein wird nicht entzogen, da er ja wie gesagt ein österreichisches Dokument ist, und in Österreich gegen den Täter kein Vergehen und damit kein Fahrverbot existiert, also jede gesetzliche Grundlage für so ein Vorgehen fehlt.

Es gilt für den Täter lediglich ein Fahrverbot in Deutschland, also auf dem Boden der Bundesrepublik, daß die deutschen Behörden selbst überwachen müssen.

Comprende?

Deutschland kann also ein Bußgeld und ein Fahrverbot für Deutschland verhängen. Den Führerschein entziehen darf es eigentlich nicht, da er ja kein deutsches Dokument ist (gleiches gilt für Paß/Ausweis). Falls die deutschen Behörden das Dokument einbehalten um den Fahrer am Fahren zu hindern, müßten sie es ihm beim Verlassen des Landes wieder aushändigen.

Ist das in Deutschland 100% so?

Und wie hat man sich dieses Aushändigen "beim Verlassen des Landes" vorzustellen?

Es gibt ja auch genug Länder (auch EU), wo man dir einen ausländischen Schein ohne weiteres wegnimmt. D.h. dass man ihn rein physisch abnimmt - es ist natürlich vollkommen richtig, dass jedes Land ein Fahrverbot nur für sein Territorium verhängen kann und dass nur der Herausgeber den Schein effektiv entziehen kann. Nur kriegt man den dort nicht mehr so einfach (und auch nicht so bald) wieder, Ausreise hin oder her ...

Ist das in Deutschland 100% so?

Und wie hat man sich dieses Aushändigen "beim Verlassen des Landes" vorzustellen?

Es gibt ja auch genug Länder (auch EU), wo man dir einen ausländischen Schein ohne weiteres wegnimmt. D.h. dass man ihn rein physisch abnimmt - es ist natürlich vollkommen richtig, dass jedes Land ein Fahrverbot nur für sein Territorium verhängen kann und dass nur der Herausgeber den Schein effektiv entziehen kann. Nur kriegt man den dort nicht mehr so einfach (und auch nicht so bald) wieder, Ausreise hin oder her ...

Tja, Theorie und Praxis sind immer 2 Paar Schuhe ..., Jedes Land und seine Executive tut auf seinem Staatsgebiet letztlich was es will.

Vielleicht schicken die deutschen Behörden ja das Dokument auch per Post nach, das dauert dann eben 4 Wochen oder länger ... Was kann man dagegen schon machen?

Diplomatische Verwicklungen wird es wegen einem Verkehrsdelikt kaum geben ...

Vielleicht schicken die deutschen Behörden ja das Dokument auch per Post nach,
Genau so ist es. Der FS wird an die Stadt-/Kreis-/Ortsverwaltung der im FS vermerkten, ausstellenden Behörde versandt. Da dies nicht zwangsläufig mit dem aktuellen Wohnsitz des Delinquenten übereinstimmen muß, verschickt diese ehemals ausstellende Behörde den FS an die örtlich zuständige Behörde weiter. Diese kontaktiert dann den "Delinquenten".

Das ist übrigens weltweit so geregelt und gilt für alle Dokumente dieser Art (FS, Personalausweis etc., während bei Beschlagnahme des Reisepaß ausserhalb des Gebiets des Schengener Abkommens natürlich keine Ausreise mehr möglich ist...). D.h. wenn einem beispielsweise in den USA oder Frankreich oder sonstwo der FS abgenommen wird, geht dies genau den oben beschriebenen Weg zurück ins Heimatland.

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