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Führerschein gestohlen, zwingend eidesstattliche Versicherung?


herk

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Hallo liebe Leute,

folgendes Problem, mir ist das Portemonnaie gestohlen worden mit allen Papieren.

Meine Stadt (Osnabrück) verlangt trotzdem ich in der Lage bin die Anzeige mit Stehlgutmeldung der Polizei beizubringen zwingend die Abgabe der Eidestattlichen Versicherung (als Service Leistung: 30,70 Euro), Erstazführerschein: 32,30 Euro.

In meinen Augen ein Nepp den die sich teuer bezahlen lassen, denn sonst verlang das keine Kommune oder Stadt, von Hamburg bis München nicht.

http://buerger.osnabrueck.de/public/produkt_detail.cfm?produkt_ID=309

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/landesbetrieb-verkehr/fuehrerschein/ersatz/diebstahl/start.html

http://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/146.htm/internet1/dienstleistungen/orgdata_ausgabe1.asp?OrgID=%7B1C5DC711-BCD8-4CDA-BD9D-CA0D18AD4FF3%7D

Oder auch: http://www.welt.de/print-welt/article347885/Verloren__Gestohlen_Zerfetzt.html

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht wie ich und hat eine Idee wie ich den Halsabschneidern beikommen kann? Ich wollte nächste Woche mich an den Fachbereichsleiter wenden.

Oli

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Diese Sache ist sicherlich per Verordnung geregelt, du kannst das also sicher irgendwo nachlesen wie es bei dir im Landkreis aussieht. Dann weißt du sicher Bescheid ob du es nur mit einer unfähigen Angestellten zu tun hast oder du leider in den sauren Apfel beißen musst.

Die "Versicherung an Eides statt" wird von den Führerscheinstellen auf Grund des § 5 Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 (in der jeweils gültigen Fassung) und § 68 Straßenverkehrszulassungsordnung (letzteres in Verbindung mit § 27 Verwaltungsverfahrensgesetz) erhoben. Stellt sich nach Abgabe der "Versicherung an Eides statt" heraus, daß die Angaben falsch sind, zieht dies erhebliche strafrechtliche Folgen mit sich (siehe § 156 StGB).

Übrigens, die Polizei ist nur ausführendes Organ, d.h. sie nimmt zwar die Anzeige entgegen. Aber wie in der betreffenden Angelegenheit weiter zu verfahren ist, entscheidet grundsätzlich nicht sie. Eine polizeiliche Anzeige und/oder Verlustmeldung ist keine Beweisführung, weder dem Amt noch einer Gerichtsbarkeit gegenüber! Wenn Du die "Versicherung an Eides statt" ablehnst, kann beispielsweise eine Hausdurchsuchung angeordnet werden (was aber erstens nicht die Polizei entscheidet und zweitens, zu Deiner Beruhigung, in der Praxis kaum durchgeführt wird, da im vorliegenden Fall Aufwand und Ergebnis kaum in einer sinnvollen Relation zueinander stehen).

Hintergrund der Maßnahme:

Im Zusammenhang mit KFZ-bezogenen Dokumenten (inkl. KFZ-Kennzeichen) kommt es in Deutschland immer häufiger zu Betrügereien. Beispiel-Szenario: Dir droht der Entzug der Fahrerlaubnis und plötzlich meldest Du den Verlust oder den Diebstahl Deines Führerscheins... Allgemein ausgedrückt, kann eine "Versicherung an Eides statt" immer dann angeordnet werden, wenn die Umstände des Vorgangs (hier: der von Dir gemeldete Diebstahl) die Vermutung nahe legen, daß Du bestimmte Auskünfte nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt hast. Oder es aufgrund von Vorkommnissen beispielsweise in der Vergangenheit zu Zweifeln an der Vollständigkeit/Richtigkeit Deiner Aussage gekommen ist.

Also: Eine Beschwerde bringt nichts. Im Zweifel wurde die Maßnahme durch den Fachbereichsleiter höchst persönlich angeordnet.

EDIT:

Im von Dir genannten Link:

http://www.welt.de/print-welt/article347885/Verloren__Gestohlen_Zerfetzt.html

steht geschrieben:

Ihr Führerschein wurde gestohlen. Dann sollten Sie umgehend bei der Polizei Anzeige erstatten. Daraufhin wird eine Diebstahlbescheinigung ausgestellt, mit der Sie erst einmal weiter Auto fahren dürfen. Diese Bescheinigung ersetzt auch die eidesstattliche Erklärung; danach läuft alles wie im ersten Fall.
Dies ist so nicht korrekt. Eine Falschaussage in der Anzeige/Verlustmeldung der Polizei gegenüber hat zunächst mal keine strafrechtlichen Konsequenzen. Eine Falschaussage in der "Versicherung an Eides statt" aber sehr wohl! D.h. der Stellenwert einer "Versicherung an Eides statt" ist deutlich höher anzusiedeln und nicht gleichzusetzen.

Vielen Dank für deine erschöpfende Auskunft. Mein Punkt dabei ist auch nicht das meine Gemeinde das nicht darf, vielmehr geht es darum das sie es nicht müsste. Es scheint als verquicke meine Stadt diese Serviceleistung nur zu gerne mit der Sachbearbeitung.

Kennst du noch eine Stadt die das auch fordert? Ich habe keine gefunden.

Oli

Es sind mir genügend Fälle dieser Art bekannt, in denen eine "Versicherung an Eides statt" erhoben wurde, quer durch unsere Republik. Das ist nicht regional gebunden, sondern an einen Anlaß gebunden.

Nochmals in ganz klaren Worten:

Eine "Versicherung an Eides statt" ist eine ziemlich ernste Sache und kein billiger Papierkram. Sie wird angeordnet, wenn der Betroffene einen Anlass dafür geboten hat. Anders ausgedrückt: wenn Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage des Betroffenen bestehen.

Denn nur von nichts kommt nichts!

Es sind mir genügend Fälle dieser Art bekannt, in denen eine "Versicherung an Eides statt" erhoben wurde, quer durch unsere Republik. Das ist nicht regional gebunden, sondern an einen Anlaß gebunden.

Nochmals in ganz klaren Worten:

Eine "Versicherung an Eides statt" ist eine ziemlich ernste Sache und kein billiger Papierkram. Sie wird angeordnet, wenn der Betroffene einen Anlass dafür geboten hat. Anders ausgedrückt: wenn Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage des Betroffenen bestehen.

Denn nur von nichts kommt nichts!

Ich glaube "aus dem Handgelenk" falsche eidesstattliche Versicherung 1 Jahr auf Bewährung. ( Wenn sonst nichts vorliegt.)

Ich glaube "aus dem Handgelenk" falsche eidesstattliche Versicherung 1 Jahr auf Bewährung. ( Wenn sonst nichts vorliegt.)
Da hast Du aber ein sehr schlankes Handgelenk :D

Es drohen bis zu drei (3) Jahren Freiheitsentzug. Bei Fahrlässigkeit sind es immer noch bis zu einem (1) Jahr Freiheitsentzug.

herk:

Wenn Du Dir keiner "Schuld" bewußt bist, dann dreh' den Spieß doch einfach mal um. Stelle dem Fachbereichsleiter höflich und freundlich eine einfache, offene Frage (ohne irgendwelche vermeintlichen Erklärungen, die Du im I-Net gefunden hast), welchen Anlaß Du geboten hast, daß er so mit Dir verfährt.

Wie viel Strafe es für eine falsche Eidesstattliche Versicherung droht find ich bisschen offtopic und es düngt mir das du die Drei Links : Führerscheinstelle-Infoseite der Stadt Hamburg, München & Osnabrück nicht aufmerksam genug gelesen hast oder warum fehlinterpretierst du das Verhalten des Sachbearbeiters so?

Oli

herk,

die Nennung des Strafmaßes hat sich nicht an Dich gerichtet, ich habe damit demjenigen geantwortet, der das Strafmaß in die Diskussion gebracht hat (kenntlich gemacht durch das Zitat).

Zum zweiten Punkt: ich habe Deine Referenz-Quellen sehr wohl aufmerksam gelesen und den Knackpunkt auch verstanden, worum es Dir geht. Wenn Du der Ansicht bist, daß der zuständige Sachbearbeiter einen scheußlichen Fehler begangen hat und Dich nur unberechtigt schröpfen möchte, dann folge meiner Empfehlung im letzten Post nicht und hau' dem Sachbearbeiter kräftig eins um die Ohren. Das hilft bestimmt viel weiter.

Bevor Du dem Sachbearbeiter ans Leder gehst, noch ein letzter Hinweis: die möglichen rechtlichen Folgen einer Eidesstattlichen Versicherung sind für beide Seiten, d.h. für denjenigen, der sie verlangt als auch den Betroffenen selbst, weit umfangreicher, als die von Dir angegebenen Quellen auch nur im Ansatz wiedergeben. Wenn Du eine ausführliche Rechtsberatung wünschst, die alle Fallstricke einer Eidesstattlichen Versicherung abdeckt, ist ein Forum sicher der falsche Platz. Dann solltest Du einen Rechtsanwalt konsultieren.

Mit bestem Gruß,

matelko

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Geschrieben
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Hallo herk,

 

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Ich habe grade festgestellt das ich von dir keine Hilfe brauche. Deinem letzten Absatz ist deutlich zu entnehmen das du nicht verstanden hast worum es mir geht.

Fallstricke einer Eidestattlichen Versicherung, umfangreiche Rechtsberatung, brauche ich beides nicht. Trotzdem vielen Dank für deine hohe emotionale Nähe zu diesem Thema.

Oli

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