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Nötigung im Straßenverkehr!


Michi69126

Empfohlene Beiträge

Hi!

Wollte mal fragen was sollte man am besten tun wenn man eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr bekommt und man sich unschuldig fühlt oder zumindest die Anzeige weit übertrieben ist?

1. Bei der Polizei aussagen wie es wirklich war, sagen das von meiner Seite alles richtig gelaufen ist, und die Zeugen nennen?

2. Alles abstreiten und sagen man weiß von nichts oder vllt sogar behaupten man hat das Auto einem Bekannten geliehen?

3. Gleich zum Anwalt gehen... obwohl sollte die letzte lösung sein da keine Rechtschutz vorhanden.

Und stimmt es das die Anzeige fallen gelassen wird wenn der Fahrer des Angezeigten nicht erkannt wurde?

Gruß

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Erstmal keine Aussage machen! Wenn du sicher gehen willst einen Anwalt nehmen. Definitiv keine Lügen erzählen!!!

Ich kenne genügend Fälle in denen derjenige mit Anwalt einfach gehen durfte, die Anzeige wurde hier meist fallen gelassen und der ohne Anwalt war seinen Schein für 3 Monate los, hier gings um angebliche Rennen, es handelte sich um die beiden beteiligten, ein Rennen fand nicht statt.

Zu Nötigungsfällen findest du hier schon so einige Threads in denen auch Tipps zum Umgang mit der Polizei gegeben wurden, bzw. auch Ansprechparnter (kompetente Juristen) genannt werden.

z.B.:

http://www.carpassion.com/de/forum/verkehrsrecht/29597-anzeige-wg-noetigung-o-ae-tun.html?highlight=n%F6tigung

http://www.carpassion.com/de/forum/verkehrsrecht/24027-starke-behauptung-besser-schwacher-beweis.html?highlight=n%F6tigung

http://www.carpassion.com/de/forum/verkehrsrecht/14360-noetigung-strassenverkehr-angeklagt.html?highlight=n%F6tigung

http://www.carpassion.com/de/forum/verkehrsrecht/12074-dichtes-auffahren-anzeigen.html?highlight=n%F6tigung

http://www.carpassion.com/de/forum/verkehrsrecht/11164-dichtes-auffahren-autobahn.html?highlight=n%F6tigung

Ich wünsch dir viel Glück bei der Sache, bzw. einfach einen gerechten Richter der richtig entscheidet, ob das nun positiv für dich ist musst du selbst wissen :wink:

Ok Danke.

Hmm naja habs mir gedacht das die Lösung mit dem Anwalt am besten ist.

Ich werde das dann aber woll mit der Polizei klären. Hab auch außerdem 2 Zeugen.

In Zukunft schließe ich dann ne Rechtschutz ab.

Sorry, ich kann nicht helfen habe aber eine Frage dazu:

Nötigung ist ja bekanntlich eine Straftat. Wenn die Sache vor Gericht geht, kann das dann zum Strafprozess mit Staatsanwalt werden? Dann würde man ja neben der eigentlichen Strafe einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis risikieren, oder?

Ich würde auch einen Anwalt nehmen... das ist einfach zu riskant.

Also bei diesen Nötigungssachen ist ein Anwalt wirklich zu empfehlen!!!

Hatte auch schon 2 mal solche Sachen vorgeworfen bekommen obwohl mich da keine Schuld traf..Hab jedesmal direkt den Anwalt angerufen und bin immer gut aus der Sache raus gekommen..

schneiden und ausbremsen?

Du willst das mit der Polizei klären? Auf keinen Fall! Keine Aussage machen, und auf das Schreiben nicht reagieren!

Geh zu einem guten Anwalt, bevor dir da noch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr draus gedreht wird. Scheiss auf die paar Euros.

Nötigung ist ja bekanntlich eine Straftat. Wenn die Sache vor Gericht geht, kann das dann zum Strafprozess mit Staatsanwalt werden?
Bei einer Straftat wird grundsätzlich ein Staatsanwalt und damit ein Gericht involviert. Allerdings kann der Staatsanwalt beantragen, ob die Angelegenheit vor Gericht verhandelt oder (bei geringfügigen Straftaten) vom Gericht ohne Verhandlung "nur" entschieden wird. Steht eine Verhandlung an, kann das Gericht persönliches Erscheinen anordnen.

Dann würde man ja neben der eigentlichen Strafe einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis risikieren, oder?
Wenn eine Strafe über EUR 9000,00 verhängt wird, kommt es zu einem Vermerk im polizeilichen Führungszeugnis. Dies geschieht unabhängig davon, ob es vorher zu einer Gerichtsverhandlung gekommen oder nicht. Beträgt die Strafe weniger als EUR 9000,00, wird auf einen Vermerk im polizeilichen Führungszeugnis verzichtet.
  • 1 Monat später...

Zum Führungszeugnis:

Quelle:http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/83664331503?plz=82335&behoerde=21219857510&gemeinde=336080175667

Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:

Verurteilungen von Straftätern erscheinen außer im Bundeszentralregister auch im Führungszeugnis, das jede Person über 14 Jahre bei ihrer Meldebehörde beantragen kann. Von der Eintragung ins Führungszeugnis gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen. Vorausgesetzt, im Register ist keine weitere Strafe eingetragen, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen (wohl dagegen ins Zentralregister, aus dem jedoch nur bestimmte Behörden Auskunft erhalten). Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind. Auch für das Führungszeugnis gibt es Tilgungsfristen; sie sind im allgemeinen kürzer als beim Bundeszentralregister (je nach Art der Verurteilung zwischen 3 und 10 Jahren).

Es gibt keinen absoluten Betrag, Vorstrafen liegen in Deutschland vor, wenn eine Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen verhängt wird. Wie hoch der persönliche Tagessatz ist, ergibt sich aus den Einkommens- bzw. Vermögensverhältnissen. Kann also von ganz wenig bis sehr viel gehen:) .

Wenn es wegen einer Straftat in Verbindung mit einem KfZ zu einer Verurteilung kommt, ist gleichzeitig der Führerschein weg.

Gruß

Manfred

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Hallo Michi69126,

 

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