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Radar - Gegenverkehr warnen strafbar?


matrix73

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Vorhin auf dem Weg ins Büro sah ich eine Polizeikontrolle. Mit Laserpistole wurde das Tempo gemessen. Natürlich auf einer Strecke auf der ziemlich sicher NULL Unfälle passieren. Fahre dort Täglich mehrmals durch und habe dort noch nie einen Unfall gesehen. Diese Strasse ist eine Querstrasse zwischen zwei Hauptstrassen aus der Stadt raus. Rechts von der Strasse ist Wald und ganz von der Strasse abgetrennt eine Fahrbahn für Fahrräder. Links hat es im Moment eine Baustelle, ältere Häuser und ein Gebäude der Uni. Dürfte sich also nicht gerade um einen "Unfallschwerpunkt" handlen!

Als ich beim Standort, der mit Laser bewaffneten Männer vorbei gefahren bin, kam mir ein Auto entgegen welches nur noch ein funktionierendes Licht hatte. Ich wollte den Fahrer nun mittels Lichthupe und Handzeichen auf den Defekt an seinem Auto aufmerksam machen.

Etwas weiter vorne standen dann 2 Leute in Zivil mit Funkgerät und machten sich fleissig Notizen!

Nun meine Frage: Falls die beiden auch Polizisten waren und die meine Handzeichen wirklich falsch gedeutet haben sollten.... gibt das eine Busse? Habe trotz Google nix gefunden wie das in der Schweiz aussieht. Würde in dem Fall dann wohl umgehend einen Brief schreiben und die Sache richtigstellen müssen....

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eben die Polizei könnte das denken... beweisen wird aber schwierig, oder standen die deshalb zu zweit dort?

Hab hier mal was gefunden:

Immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen:

— Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.

— Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Letzteres käme wohl eher nachts in Frage.

Und, durch die Benutzung der Lichthupe darf niemand belästigt oder geblendet werden. Deshalb soll man sie nur kurz betätigen, wenn überhaupt.

Noch zu anderen Zwecken? Laut StVO nicht! Die Lichthupe ist also ein Signal mit warnender Funktion, genau wie die akustische Hupe. Sie wird aber, wie die Hupe, sehr häufig für andere Zwecke zweckentfremdet. In solchen Fällen kann laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 € erhoben werden.

Daher wäre die Lichthhupe als Warnsignal für defektes Licht bei schlechten Sichtverhältnissen durchaus angebracht.

Ist aber nur meine persönliche Meinung

Tobias

Vorneweg, wie es in CH aussieht weiß ich nicht. :oops:

Aber erstmal würde ich fragen ob die 2 Polizisten in zivil nicht dort standen um etwaig gelaserte "Sünder" sofort rauszuziehen!? :???:

In Deutschland kann man dir wie Tobias schon schrieb zwischen 5€ (Warnblinklicht) und 10€ (Fernlicht) abknöpfen.

Hier ein Link zum Verkehrsportal: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=59936

Eventuell findet sich dort auch etwas zur Schweiz?

Grüße

Wolfgang

Aber erstmal würde ich fragen ob die 2 Polizisten in zivil nicht dort standen um etwaig gelaserte "Sünder" sofort rauszuziehen!? :???:

Grüße

Wolfgang

Danke für Deine Antwort. Gelasert wurde eben in die andere Richtung. Die beiden in Zivil standen vor dem Messpunkt (Vom Gegenverkehr aus gesehen)

Ist das überhaupt verboten, den Gegenverkehr vor Radarfallen zu warnen?

So ganz dunkel erinnere ich mich dran, dass die dagegen gar nichts machen können.

Und einmal aufblinken kann ja selbst hier nicht die Welt kosten :D

Was ist, wenn ich anstatt Lichthupe einfach für eine Sekunde mein normales Abblendlicht einschalte?

Oder wenn ich in der 30er Zone meine Hand aus dem Cabrio stecke und so die Falle ankündige?

Alles nicht so einfach und deshalb wohl auch nicht strafbar

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo matrix73,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Thema ist in der neuen ADAC Motorwelt erwähnt:

Seite 124 : Wann darf ich die Lichthupe benutzen ?

...Radarfallen zählen nicht als Gefährdung. Wer aufblendet, um entgegenkommende Fahrzeuge auf Geschwindigkeitskontrollen hinzuweisen, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Ich wollte eigentlich fast noch umdrehen und den Kerl, der in Richtung einer einschlägigen Biker-Kneipe unterwegs war suchen und auf ein Bier einladen.

Auf diesem Wege aber mal ein herzliches

Danke!

an den freundlichen Motorradfahrer, der mich im Mai letzten Jahres, beim Entgegenkommen auf der Herrmann-Gmeiner-Strasse (Edit: in Innsbruck Fahrtrichtung Ampass) mit einer dämpfenden Handbewegung vor den Männern mit der Laserpistole auf dem folgenden Stück gewarnt hat.

Die hätten eine schöne Messung gehabt.:D

...Radarfallen zählen nicht als Gefährdung. Wer aufblendet, um entgegenkommende Fahrzeuge auf Geschwindigkeitskontrollen hinzuweisen, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Ja schon, aber was ist, wenn ich auf eine andere Weise warne? Beispielsweise mit der Hand (Telekomas Beispiel) oder mit dem normalen Abblendlicht?

Das ist nicht verboten. Aber die Lichthupe einzusetzten darfst du ganz klar nicht.

Warum sollte ich jemand nicht aus meinem Auto winken dürfen. Selbst wenn es verboten wäre, was es nicht ist, wird es schwer das nachzuweisen.

Ich hab mal ein Auto der Stadt mit Blitzer hinten drin gesehen, wie es auf dem Rad/Gehweg an der Ausfahrt einer Schule abgestellt wurde und wirklich einen nach dem anderen geblitzt hatte. Ich wurde vom Gegenverkehr gewarnt, sonst wäre ich selbst dran gewesen. Das Auto war unmöglich zu sehen.

Ich fand es aber mehr als unfair so etwas abzuziehen

Ich konnt es nicht lassen und hab dann bei der Polizei angerufen, mich als Schüler ausgegeben, und gesagt das ich gerade mit meinem Fahrrad beinahe in ein Auto gefahren wäre, das direkt auf dem Rad/Gehweg vor der Schule steht.

Zehn Minuten später kam ein Streifenwagen und die Frau musste das Auto wegfahren :D

  • 1 Monat später...

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