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Fahren mit abgemeldetem Pkw


sille

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Hallo, habe gestern, wenn auch notfallmäßig, eine große Dummheit begangen. Musste meinen Sohn(lag bewusstlos in der Schule) abholen (10 Kilometer) und habe ohne Umschweife meinen seit 5 Wochen abgemeldeten Golf genommen. Bin natürlich sofort erwischt worden. Wer kann mir sagen, was mir jetzt blüht?Habe absolut keine Punkte, fahre seit 12 Jahren Auto und habe auch sonst noch nichts verbrochen, bis auf gestern. Freue mich über jede Antwort(oder sollte ich das lieber nicht tun?):cry:

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Beim Verfahren auf jeden Fall die Story mit Deinem Sohn und eventuellen Nachweisen vorbringen. Es könnte sich mildernd auswirken.

Ansonsten ist Fahren ohne Zulassung meiner Meinung nach eine Ordnungswidrigkeit. Ich würde mich mal auf ca. 100 Euro und 2-3 Pünktchen einstellen.

Edit: Haben die Dich etwa weiter fahren lassen???

Edit2:

Hat mich jetzt selber mal interessiert. Über Google habe ich das hier gefunden:

http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html

Eventuell kostet es dann nur die Hälfte. :-)

Das müsste eine Anzeige wegen "Fahren ohne Versicherungsschutz" geben nebst ein paar Pünktli in Flensburg und sicherlich noch einen Anhörungsbogen.

Wenn Dein Punktekonto aber nahezu null ist und die Höhe der finanziellen Strafe tragbar, dann ist´s nur halb so schlimm.

Also der Kopf bleibt dran...

:wink:

Beim Verfahren auf jeden Fall die Story mit Deinem Sohn und eventuellen Nachweisen vorbringen. Es könnte sich mildernd auswirken.
Hmm, könnte aber auch eventuell die charakterliche Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen und somit einen "Id...test" nach sich ziehen. Muß nicht, kann aber bei einem bösen Richter.

Damit man im Anhörungsbogen nicht versehentlich etwas "ungeschickt formuliertes" einträgt und dadurch eventuell ein Eigentor schießt, dürfte ein klärendes Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt ratsam sein. Kostet auch nicht die Welt.

Das stimmt schon - aber könnte die Tat nicht OHNE besonderen Anlass die charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen noch mehr in Frage stellen?:D

Vielleicht sollte man einfach sagen, man hat es in der Aufregung vergessen, dass man den Wagen abgemolden hat.

Die Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht ist natürlich immer ratsam.

Das stimmt schon - aber könnte die Tat nicht OHNE besonderen Anlass die charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen noch mehr in Frage stellen?:D
Das Gespräch mit dem Anwalt kostet runde 50 Euro. Dafür würde ich es nicht wagen zu spekulieren und eventuell ein Eigentor zu schießen.

Der oder die Richter(in) sind nur Menschen haben haben auch unterschiedliche Tagesformen. Weiterhin weiss man nie, was für eine Verhandlung der Richter oder die Richterin unmittelbar vorher führen musste. Vielleicht hat er oder sie sehr gute Laune...oder aber vielleicht auch das genaue Gegenteil.

:D

Da es hier einen Ermessensspielraum gibt, würde ich diesen mit Hilfe eines Profis nutzen wollen und nicht selbst herumdoktorn und hoffen.

Hallo, habe gestern, wenn auch notfallmäßig, eine große Dummheit begangen. Musste meinen Sohn(lag bewusstlos in der Schule) abholen (10 Kilometer) und habe ohne Umschweife meinen seit 5 Wochen abgemeldeten Golf genommen. Bin natürlich sofort erwischt worden. Wer kann mir sagen, was mir jetzt blüht?Habe absolut keine Punkte, fahre seit 12 Jahren Auto und habe auch sonst noch nichts verbrochen, bis auf gestern. Freue mich über jede Antwort(oder sollte ich das lieber nicht tun?):cry:

Hallo,

fahren ohne Zulassung bringt eine Gerichtsverhandlung und ggf. 6 Punkte.

Allerdings kommt mir die Story etwas merkwürdig vor: warum wirst Du angerufen um Deinen Sohn von der Schule abzuholen, es ist doch eine klare Indikation für einen Rettungswagen/-Hubschrauber ?

Ansonsten kannst Du Dich evtl. auch auf außergesetzlichen Notfall berufen, dies sollte aber mit einem Anwalt erörtert werden.

Gruß, Georg

Aussergesetzlicher notfall funktioniert nur, wenn es um lebensrettende massnahmen geht, und eine proffessionelle rettung in der kürze der zeit nicht mehr möglich war

Bei 10 Kilometern ist der krankenwagen aber mit sicherheit als erstes an der schule, und im falle eines kreislaufzusammenbruchs auch sicher die erste anlaufstelle der schule!

Ein kreislaufzusammenbruch führt an einer schule normalerweise immer dazu, dass der notarzt gerufen wird!

Das Problem ist, dass die ausrede auch so vor gericht sicher nicht standhalten würde!

Wenn ein notfall vorgelegen hat notarzt - ansonsten kein grund ein abgemeldetes fahrzeug zu bewegen!

daher wundert mich die Geschichte auch etwas. Vielleicht war der Arzt ja schon lange dort ?

Wie gehts dem Patienten denn überhaupt ? Ist alles wieder ok ?

Wenns tatsächlich ein Notfall war (oder man ist im Glauben es wäre einer) würde wohl auch sonst niemand auf den nächsten Bus warten...

Gruß, Georg

Meine Aussage sollte nicht so ausgelegt werden, dass man sich damit völlig entlasten könnte.

Ich weiss nur aus eigener Erfahrung, dass die Entscheidungen in einem Strafverfahren sehr unterschiedlich ausfallen können, da sie ja schliesslich auch von Menschen getroffen werden.

Ich bin mehr als einmal glimpflich davon gekommen, oder habe mit einem netten Brief an den Sachbearbeiter ein Bußgeld, welches durch Versäumen der Lenkerangabe oder einfach der Zahlung aufs vierfache angewachsen war, wieder auf die Hälfte reduzieren können.

Und eine Dummheit als besorgter Vater ist immer noch was anderes als wenn z.B. einer keine Zulassung bekommen hat und seine aufgemotzte Karre spazieren fährt.

Aber das hat natürlich nichts mit dem Gesetz zu tun sondern läuft halt hier und da unterschiedlich ab.

Bis jetzt hat mein Instinkt dabei jedenfalls immer ganz gute Dienste geleistet.

Und das ganz ohne Anwalt.

P.S. Und besonders die bisherige Unbescholtenheit wird hilfreich sein.

Alles in allem würde ich mir nicht zu grosse Sorgen machen.

Nein, sie haben das Auto natürlich gleich stillgelegt und uns netterweise nach Hause gefahren. Deine Antwort ist sehr aufbauend, aber ich denke, dass das Strafmaß doch wohl etwas höher ausfallen wird. Bei den anderen Antworten, die ich erhalten habe, sieht es ganz und gar nicht rosig aus

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo sille,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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ja, ich weiss, dass sich die Geschichte blöd anhört, ist aber so. Das Sekretariat rief mich an und teilte mir mit, dass mein Sohn zusammen-gebrochen wäre. Nach ein paar Minuten war er aber wieder bei sich, die Schule hat Ihn ins angrenzende Krankenhaus gebracht und mich gebeten Ihn dort doch bitte so schnell wie möglich aufzusuchen. Sein Zustand sei aber mittlerweile wohl so, dass ich Ihn mitnehmen könne. So ist die Langversion, die wirklich stimmt. Klar ist das nicht so ein Notfall, dass man ein abgemeldetes Fahrzeug bewegt,Taxi wäre besser gewesen, aber in diesem Moment habe ich darüber gar nicht nachgedacht, was jetzt Recht ist und was nicht.Ja.ja,schön blöd!

Also wenn es wirklich exakt so gewesen ist wie von Dir beschrieben, dann ist das alles wirklich überhaupt nicht so schlimm wie angenommen.

Und eine Verhandlung ist bei diesem Vergehen auch nicht eine zwingende Voraussetzung. Ist zwar schon reichlich etliche Jahre her, aber ich spreche da leider aus eigener Erfahrung. :oops: Habe von 3 auf dem Hof stehenden Fahrzeugen versehentlich (wirklich) ausgerechnet den abgemeldeten Wagen genommen um durch´s Dorf zum Einkauf zu fahren. Auf dem Rückweg kam die Kelle. Ich wusste erst gar nicht was die überhaupt von mir wollten. Aber die fehlenden Nummernschilder machten auch mich irgendwie stutzig....und einen Fahrzeugschein hatte ich auch nicht dabei....ebenso den Führerschein...auch keinen Personalausweis....nix.

Nach etwas Geld und ein paar Punkten war der Spuk vorbei. Nix Verhandlung, Vorstrafe, Gefängnis, elektrischer Stuhl. Ist aber schon viele Jahre her. Den aktuellen Katalog kenne ich nicht. Habe heute ja auch ein seit Jahren absolut punktefreies Konto.

:lol:

Ich hatte selbst mal so einen ähnlichen Fall. Um es kurz zu machen kam es, nachdem ich Einspruch gegen die Strafe gestellt hatte zu einer Gerichtsverhandlung. Ich besuchte sie ohne Anwalt und erklärte dem Richter ganz normal in welcher Notsituation ich mich befand und auch fühlte. Der Richter auch Mensch urteilte milde und ich zahlte 200 DM an eine gemeinnützige Einrichtung. Damit war die Sache erledigt.

Ich muss dazu sagen, das war vor 17 Jahren hier im tiefsten Bayern. Ob die Urteilssprechung heute noch so wäre, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Ich würd auf alle fälle in deinem Falle auch auf einen Anwalt verzichten. Du brauchst dich ja nicht verteidigen, was du getan hast gibst du zu, die sache ist klar, setz die treuherzige Miene auf und das ganze wird schon gut ausgehen.

Blöd iss natürlich, wenn du als chronischer Schwarzfahrer bekannt bist, dann brauchst ne neue Taktik O:-)

Nug

Naja, das Auto ist schwarz, also war ich gestern wohl ein "Schwarzfahrer" Humor ist, wenn man trotzdem lacht! Aber im Ernst, ich habe so etwas noch nie gemacht und bin der Polizei auch in keinster Weise geläufig.

Naja, das Auto ist schwarz, also war ich gestern wohl ein "Schwarzfahrer" Humor ist, wenn man trotzdem lacht! Aber im Ernst, ich habe so etwas noch nie gemacht und bin der Polizei auch in keinster Weise geläufig.

gut, dann denke ich, dass es mit "Hände abhacken" getan ist, hast wohl noch mal Glück gehabt O:-)

Nug

Fahren mit einem nicht angemeldeten KFZ ist definitiv kein Spaß:

Fahren ohne Zulassung

Fahren ohne Versicherungschutz

Steuerhinterziehung

usw. usw.

Kommt arg auf den Richter an, die lässigen Zeiten sind allerdings vorbei.

Kann von nen paar Hundert Euro bis zur Vorstrafe (im Freundeskreis wegen 100 Metern erlebt) reichen.

Mein Tipp: Nimm dir nen Anwalt mit (aber einen lässigen, keinen Winkeladvokaten) und mach auf total zerknirscht vor dem Richter!!

Auf jeden Fall persönlich erscheinen!

Nix widersprechen, nix "aber" usw.

Du bist definiv abhängig vom Wohlwollen des Richters!

Good Luck!

Sich selbst ohne Anwalt vor Gericht zu verteidigen, hat aber auch seine Vorteile. In dem Fall ist der Sachverhalt doch relativ einfach, so dass man auf anwaltliche Hilfe zumindest in der Verhandlung verzichten könnte. Das wirkt viel ehrlicher und authentischer. Man muss sich halt nur gut verkaufen. :wink:

Ich denke Du hast nicht so viel zu Befürchten, aber lass Dir unbedingt vom Krankenhaus und der Schule den Sachverhalt bestätigen.

Fahren mit einem nicht angemeldeten KFZ ist definitiv kein Spaß:

Fahren ohne Zulassung

Fahren ohne Versicherungschutz

Steuerhinterziehung

usw. usw.

Ein Freund von mir ist deswegen leider vorbestraft!

Er hat als Schüler bei einem Kiesplatzhändler gejobbt. Ein angekauftes Fahrzeug sollte abgeholt werden und der Verkäufer hatte es entgegen der Abmachung bereits abgemeldet. Er vor Ort, Chef am Telefon macht Stress, der Wagen muss her, egal wie! Naja, und weil mein Kumpel mit 18 und frischen Führerschein keine Ahnung von nix hatte, ist der "einfach mal so" gefahren und wurd erwischt. Und weil er gewerblich gehandelt hat bekam er vom Richter die volle Ladung. :(

Sich selbst ohne Anwalt vor Gericht zu verteidigen, hat aber auch seine Vorteile. In dem Fall ist der Sachverhalt doch relativ einfach, so dass man auf anwaltliche Hilfe zumindest in der Verhandlung verzichten könnte. Das wirkt viel ehrlicher und authentischer. Man muss sich halt nur gut verkaufen. :wink:

Ich denke Du hast nicht so viel zu Befürchten, aber lass Dir unbedingt vom Krankenhaus und der Schule den Sachverhalt bestätigen.

Genau so ist das, ja keinen Anwalt mitnehmen, das wirkt viel zu professionell, mach auf lieben Papa und erklär den sachverhalt mit reumütiger Stimme.

Ich halt sowieso nicht viel von diesen Winkelakrobaten, sehr oft isses besser wenn man sich selber verteidigt, das macht vor dem Richter ein viel besseres Bild :wink:

Nug

Hallo, habe gestern, wenn auch notfallmäßig, eine große Dummheit begangen. Musste meinen Sohn(lag bewusstlos in der Schule) abholen (10 Kilometer) und habe ohne Umschweife meinen seit 5 Wochen abgemeldeten Golf genommen.

So etwas habe ich noch nie gehört. Wie einige der Vorredner es schon andeuteten, hat die Schule in einem solchen Fall die gesetzliche Verpflichtung, professionelle Hilfe anzufordern. Der Schulleiter darf in einem solchen Fall den Schüler überhaupt nicht den Eltern übergeben, auch wenn diese nach ihrer Verständigung noch vor dem Rettungsdienst in der Schule sind, was man aber bezweifeln darf.

Sollte das Ganze wirklich so abgelaufen sein wie geschildert, dann dürfte auf den Schulleiter juristisch noch einiges zukommen. Ich kann mir aber eine solche Fehlleistung eines Schulleiters fast nicht vorstellen. Auch die Polizei bzw. die bearbeitende Behörde wird bezüglich der gemachten Aussage hier ihre berechtigten Zweifel haben müssen. Ich vermute, dass im Zuge einer Amtshilfe mit dem SSA dieser Fall juristisch aufgerollt wird, da hier theoretisch eine erhebliche Dienstpflichtverletzung im Schulbereich angenommen werden kann.

Ach ja: Bei einer Falschaussage des Themenstarters kann auf Selbigen aber auch noch einiges zukommen, da der Schulleiter zu Unrecht einer erheblichen Dienstpflichtverletzung beschuldigt worden ist. Kläger ist dann der Staat.

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