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Ferrarivermietung rentabel oder nicht


Shinn

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Geschrieben
Ein ausnahmsweise mal recht guter und sinniger Beitrag zum Thema, werde zu einem gegebenen Zeitpunkt mal etwas näher darauf eingehen... :D

Wie gnädig....

@ll, kennt jemand den Namen der Ferrarivermietung, die auch den Enzo vermietet? Gab da mal einen mehrseitigen Bericht in der AutoBild Sportscars drüber.

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Geschrieben

Nur am Rande:

ein Enzo-Vermieter (fuhr als Beifahrer immer mit) hat nach dem 3 Schaden keine Versicherung mehr gefunden.

1 Stunde hat 500 € gekostet.

Gast Alpinchen
Geschrieben

Da halte ich schon eher die Organisation in Clubform für überlegenswert.

Ououououou.......entweder alles oder nichts!

Auch dabei besteht, zumindest beim Initiator, die Absicht der Gewinnerzielung. Es wäre naiv, etwas anderes anzunehmen.

In der Vergangenheit gab es mehrfach die Versuche "elitäre Sportwagenclubs" zu initiieren. Ich hab' bis heute noch von keinem Club gehört, der real existiert.

"Brot für die Welt" funktioniert ja auch nur, weil ganz oben sehr viel Geld verdient wird UND weil keine Gegenleistung an den "Beitragszahler" erfolgt.

Da will ich lieber weiter meinen "X" schrauben, als mit jemanden zu teilen, geschweige denn mit 50 Leuten!

Zumal das Geschrei gross ist, wenn einer mal einen Lambo-Motor himmelt und jeder mal wieder 4-stellig zubuttern muss.

Lieber 100% an einem weniger elitären Wagen als 5% von einem Ferrari...

Grüsse

Wolfgang

Geschrieben

Ich denke, das Thema wird nie erschöpfend behandelt werden könne, da es zu viele variablen gibt.

Vitamin B für

Versicherung

Reparatur

Bezug der Fahrzeuge

Ein glückliches Händchen bei Auswahl

Personal

Standort

Kunden

Werbung

und nicht zu vergessen das A und O bei jeder Unternehmung

die Eigenkapitalquote

und die unternehmerische fachlich fundierte Kalkulation der

Vermietpreise

werden sicher im wesentlichen Maß über den Erfolg und Mißerfolg beitragen.

Insofern kann Händler A mit der Vermietung einen Riesenerfolg haben und Händler B direkt nebenan kläglich scheitern. 8)

Geschrieben
Ich denke, das Thema wird nie erschöpfend behandelt werden könne, da es zu viele variablen gibt.

Vitamin B für

Versicherung

Reparatur

Bezug der Fahrzeuge

Ein glückliches Händchen bei Auswahl

Personal

Standort

Kunden

Werbung

und nicht zu vergessen das A und O bei jeder Unternehmung

die Eigenkapitalquote

und die unternehmerische fachlich fundierte Kalkulation der

Vermietpreise

werden sicher im wesentlichen Maß über den Erfolg und Mißerfolg beitragen.

Insofern kann Händler A mit der Vermietung einen Riesenerfolg haben und Händler B direkt nebenan kläglich scheitern. 8)

Das trifft (fast) alles auch auf jede andere "Geschäftsidee" zu, was aber die Richtigkeit deines Posts nicht schmälert! :-))!

Wir (Selbständigen) hätten vor Umsetzung unserer Geschäftsmodelle sicher alle gerne eine andere, eindeutigere und durchweg positive Antwort erhalten, aber dieses wäre anderseits irgendwie auch sehr langweilig gewesen... :wink:

MfG

Geschrieben

Und noch so ein Aufmerksamkeitsfanatiker; du hast beim Schreiben dieses Textes von Ahnung auf dem Gebiet der Autovermietung, unseres Steuer- und "Rechts"systems geträumt, oder?!

Alleine der von mir fett hervorgehobene Teil disqualifiziert dich jedoch schon zu 100%...

@patrick:

Sag mal, du hast aber nen deftigen Umgangston :-o

Erzahl doch mal uns Unwissenden, wieso diese Aussgae ihn disqualifiziert.

Du hast ihn zwar wegen seiner Aussage angemacht, bleibst uns das "wieso" aber schuldig.

Wie muss es denn korrekt lauten??

Und ich geb´s zu: :ichbindoo

Geschrieben
@patrick:

Sag mal, du hast aber nen deftigen Umgangston :-o

Erzahl doch mal uns Unwissenden, wieso diese Aussgae ihn disqualifiziert.

Du hast ihn zwar wegen seiner Aussage angemacht, bleibst uns das "wieso" aber schuldig.

Wie muss es denn korrekt lauten??

Und ich geb´s zu: :ichbindoo

Also, per PM konnte das bereits geklärt werden und nun relativiere ich meine Aussagen bezüglich des zitierten Posters natürlich auch "offiziell" noch mal!

Das Problem der gewählten Formulierung bestand darin, dass sie den Anschein einer Allgemeingültigkeit erweckte, was so nicht stehen gelassen werden konnte.

Nachdem mir nun aber einige Details der "Geschichte" bekannt sind, kann ich klar schreiben, dass keinerlei Böswilligkeit o.ä. dahintersteckte, deswegen sorry noch mal, was die Schärfe des Tones meinerseits betraf! :wink:

MfG

Gast Alpinchen
Geschrieben
Schon bezeichnend, dass du einen Beitrag, der aus einem einzigen Satz besteht, in den man nun wirklich nur sehr schwer Bösartigkeit reininterpretieren kann, dazu benutzt deinem Frust gegenüber wem und was auch immer weiter Luft zu machen und mit deiner Missgunst hausieren zu gehen...

Viel interessanter, wenn natürlich auch nicht ganz zum Thema passend, wäre zu erfahren, was genau dich zu dieser "Klage" angehalten hat!?!

MfG

Du scheinst ja einen schlechten Tag zu haben....

In was interpretiere ich "Bösartigkeit" und wem missgönne ich etwas?

Ich glaube, dass Du mich da völlig missverstehst.

Ich habe zum Ausdruck gebracht, dass es bei mehr als einem Eigentümer/authorisiertem Nutzer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Ärger geben wird.

Ich weiss dass, weil ich alt genug bin:wink: .

Ebenso bin ich nicht mehr verwundert, wenn auch Gewerkschaftsobere im Laufe ihres Berufslebens mehrfache Millionäre werden (Wasser-Wein-Paradoxon).

Und wenn ich sinngemäss ausdrücke, dass die Gehälter von "Brot-für-die-Welt-Manager" Vorrang vor örtlicher Hilfe haben,

dann ist das keine Missgunst, sondern die einfache Feststellung, dass keiner was umsonst macht.

Du kannst mir gerne einen "Sportwagen-Pool" nennen, der seit einiger Zeit einigermassen reibungslos funktioniert.

Ich wäre auch schon mit einer Adresse eines "Clubs" zufrieden.

In diesem Sinne viele Grüsse

Wolfgang

Geschrieben

Hier ein kurzer Auszug zum Personenbeförderungsschein:

".....Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen1. mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;......."

Als Vermieter brauchst Du eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen gem. § 49 Abs. 4 PBefG. Der Fahrer benötigt dann einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Immer dann, wenn gegen Entgeld Personen befördert werden.

"....Wenn die Personenbeförderung geschäftsmäßig und gegen Entgelt erfolgt, dann liegt zum einen für den Unternhemer eine genehmigungspflichtige Personenbeförderung i. S. v. §§ 1 I iVm 2 I PBefG vor und zum anderen braucht der Fahrer für diesen regelmäßigen "Linienverkehr" i. S. v. 42 PBefG eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung i. S. v. § 48 FeV....."

Hoffe, soweit geholfen zu haben.

Adios

Gast Alpinchen
Geschrieben
@PatrickBorn

Wie ist das denn jetzt mit dem Personenbeförderungsschein? Brauch ich einen für Sightseeingfahrten oder nicht?

Du scheinst Naturfaul zu sein , ne.... Google ist doch auch Dein Freund :wink:

Also ich hab' 30 Sekunden für die gewünschte Info gebraucht.

http://bundesrecht.juris.de/fev/__48.html

Wenn Du also Fahrerlaubnis Klasse D oder D1 hast, brauchst Du keinen besonderen Schein.

Wenn nicht, dann doch O:-)

Hier ein kurzer Auszug zum Personenbeförderungsschein:

".....Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen1. mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;......."

Als Vermieter brauchst Du eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen gem. § 49 Abs. 4 PBefG. Der Fahrer benötigt dann einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Immer dann, wenn gegen Entgeld Personen befördert werden.

"....Wenn die Personenbeförderung geschäftsmäßig und gegen Entgelt erfolgt, dann liegt zum einen für den Unternhemer eine genehmigungspflichtige Personenbeförderung i. S. v. §§ 1 I iVm 2 I PBefG vor und zum anderen braucht der Fahrer für diesen regelmäßigen "Linienverkehr" i. S. v. 42 PBefG eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung i. S. v. § 48 FeV....."

Hoffe, soweit geholfen zu haben.

Adios

Stimmt, ich habe jedoch noch einen kleinen eventuellen Bonus gefunden:

Zitat:

§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

(1) Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes) oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 des Personenbeförderungsgesetzes) führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).

(2) Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für

4. Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.

Zitat Ende

Grüsse

Wolfgang

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Shinn,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

"Personenbeförderung im Linienverkehr" ist eh klar, aber es handelt sich nicht um einen "Linienverkehr". Es ist auch keine Fahrt zu einem Reiseziel.

Die Frage ist nun, was man eigentlich unter dem Begriff "Ausflugsfahrt" versteht! Für mich heisst das, dass ich ein oder mehrere definierte Ziele ansteuere. Eine Rundfahrt beginnt und endet aber bei der Vermietfirma; da werden keine Ziele in Form von Lokalitäten oder Sehenswürdigkeiten angesteuert.

Weiter frage ich mich, was der Gesetzgeber eigentlich genaustens unter "befördern" eversteht! Die typische "Personenbeförderung" ist doch von A nach B. Ähnlich dem Bus- oder Taxifahren. Eine Runde um den Block ist auch eine "Beförderung"? ...wohin?

Dann muß beachtet und ggf. geprüft werden, ob bei einem "Klein- oder Nebengewerbe" die geichen gesetzlichen Bestimmungen eine Anwendung finden. Hier gibt es nämlich in einigen Bereichen der Unternehmung durchaus einige Freiräume, gesetzliche Ausnahmen und/oder eventuell auch Sonderbestimmungen.

Weiterhin sollte man mal überprüfen, was eigentlich wäre, wenn der Fahrer eben nicht gewerbsmäßig den Beifahrer um den Block fährt...sondern nur der Wagen ansich gewerbsmäßig vermietet wird. Also der Fahrer quasi kostenlos fährt und durch diese Tätigkeit kein Geld oder geldwerten Vorteil erlangt.

Wenn die Ehefrau/Partnerin eine gewerbsmäßige Autovermietung betreibt und der Ehemann/Partner hingegen "ehrenamtlich" und völlig kostenlos die Leute durch die Gegend kutschiert, ist dann noch immer ein Personenbeförd.schein erforderlich???

O:-)

Ich hab gerade Langeweile...

Geschrieben
"Personenbeförderung im Linienverkehr" ist eh klar, aber es handelt sich nicht um einen "Linienverkehr". Es ist auch keine Fahrt zu einem Reiseziel.

Die Frage ist nun, was man eigentlich unter dem Begriff "Ausflugsfahrt" versteht! Für mich heisst das, dass ich ein oder mehrere definierte Ziele ansteuere. Eine Rundfahrt beginnt und endet aber bei der Vermietfirma; da werden keine Ziele in Form von Lokalitäten oder Sehenswürdigkeiten angesteuert.

Weiter frage ich mich, was der Gesetzgeber eigentlich genaustens unter "befördern" eversteht! Die typische "Personenbeförderung" ist doch von A nach B. Ähnlich dem Bus- oder Taxifahren. Eine Runde um den Block ist auch eine "Beförderung"? ...wohin?

Dann muß beachtet und ggf. geprüft werden, ob bei einem "Klein- oder Nebengewerbe" die geichen gesetzlichen Bestimmungen eine Anwendung finden. Hier gibt es nämlich in einigen Bereichen der Unternehmung durchaus einige Freiräume, gesetzliche Ausnahmen und/oder eventuell auch Sonderbestimmungen.

Weiterhin sollte man mal überprüfen, was eigentlich wäre, wenn der Fahrer eben nicht gewerbsmäßig den Beifahrer um den Block fährt...sondern nur der Wagen ansich gewerbsmäßig vermietet wird. Also der Fahrer quasi kostenlos fährt und durch diese Tätigkeit kein Geld oder geldwerten Vorteil erlangt.

Wenn die Ehefrau/Partnerin eine gewerbsmäßige Autovermietung betreibt und der Ehemann/Partner hingegen "ehrenamtlich" und völlig kostenlos die Leute durch die Gegend kutschiert, ist dann noch immer ein Personenbeförd.schein erforderlich???

O:-)

Ich hab gerade Langeweile...

Langeweile haben und dabei einige Nägel auf den Kopf zu treffen ist nicht verwerflich... :-))!

Geschrieben

Du kannst mir gerne einen "Sportwagen-Pool" nennen, der seit einiger Zeit einigermassen reibungslos funktioniert.

Ich wäre auch schon mit einer Adresse eines "Clubs" zufrieden.

In diesem Sinne viele Grüsse

Wolfgang

In London gibt's nen Club, der nach fünfstelliger Aufnahmegebühr Exoten

zur Verfügung stellt. Darunter 996 tt, Gallardo, McLaren F1, usw...

Man bezahlt mit Punkten.

Das Punktesystem kommt teuer am Sommer WE für den Murcie, günstig im November an einem Mittwoch für den Porsche.

BTW: Sixt hatte den 328 GTS 1989 im Angebot: "Neid und Mißgunst für nur xxx DM".

Die Geschäftsidee dahinter war jedoch ganz anders. Es gab nur 3 Autos.

Vermietet wurde fast nie. Sicher hat Sixt damit nur spekuliert und chackachacka gemacht.

Er bekam die 328er auch nur weil er ein Flotte Punto abgenommen hatte.

Geschrieben

Das Thema mit dem Personenbeförderungsschein wird wahrscheinlich erst endgültig geklärt wenn man hier, in dem von uns diskutierten Fall, das erste Gerichtsverfahren durch alle Instanzen hat... (wie so oft in Deutschland :cry: )

Und selbst wenn er nötig ist, so ein Aufwand ist der Schein auch nicht.

Antrag beim Straßenverkehrs/Ordnungsmant, Zwei Arztbesuche und wenn die im Ergebnis ebenso wie die Punktebilanz in Flensburg ohne Befund sind, dann steht dem Schein ja nix im Weg.

Geschrieben
Er bekam die 328er auch nur weil er ein Flotte Punto abgenommen hatte.

Die gabs zu der Zeit noch garnicht, damals war der Uno noch aktuell.

Geschrieben
Langeweile haben und dabei einige Nägel auf den Kopf zu treffen ist nicht verwerflich... :-))!

Endgeil...:-))! :-))!

Trifft hier in diesem Fred irgendwie voll in´s Schwarze! O:-)

Deswegen halt ich ja auch meine Klappe. :ichbindoo

*duckundweg*

Geschrieben
BTW: Sixt hatte den 328 GTS 1989 im Angebot: "Neid und Mißgunst für nur xxx DM".

Die Geschäftsidee dahinter war jedoch ganz anders. Es gab nur 3 Autos.

Vermietet wurde fast nie. Sicher hat Sixt damit nur spekuliert und chackachacka gemacht.

Er bekam die 328er auch nur weil er ein Flotte Punto abgenommen hatte.

Damals gab es auch noch Rita Regel. Sie vermietete im Sportwagenbereich nicht ihre eigenen Fahrzeuge sondern die von Eigentümern die auf Grund "kleinen Geldbeutels" gerne mal ein oder zwei Wochenenden auf ihr Schmuckstück verzichteten und es Frau Regel zur Verfügung stellten.

Einigen ist sicher noch Cavallo-Ferrarivermietung ein Begriff. Die begannen auch mit einem 328. Dann 3x 328 plus einen testa. Zum Höhepunkt waren 12 Ferraris in der Firma. Das größte Geschäft wurde damals aber mit dem Verkauf der Fahrzeuge gemacht. Der testa mit um die 100T km ging z.B. damals noch für über 300.000 DM weg. Klar es war zur Hochzeit. Als plötzlich nicht mehr jeder "ganz wichtig" mit einem Ferrari durch München fahren "musste" war man bei Cavallo aber so clever den Fuhrpark noch gewinnbringend unter die Leute zu bringen bevor man aufhörte.

Geschrieben
Die gabs zu der Zeit noch garnicht, damals war der Uno noch aktuell.

Stimmt, jetzt erinnere ich mich wieder, es waren jedoch überwiegend Fiat Tipo und einige Ducato.

Geschrieben

Hallo Cp´ler,

ein sehr interessantes Thema. Dann möchte ich mal als "Vermieter" äußern und so vielleicht für etwas Aufklärung sorgen.

Ich vermiete mit unserer Company Sportwagen. Jedoch nicht zum selber Fahren sondern nur, und auschließlich für Fahrerlehrgänge. Unglaublich aber wahr, jedoch nur für welche die wir selbst durchführen und begleiten, denn nur so geht es. Nein ich werde nicht die Adresse posten, sondern möchte nur mit Infos helfen, denn auch mir hat diees Forum schon oft geholfen.

Kann mit der Vermietung von Sportwagen Geld verdienen, Ja.

Wie hoch ist das Risiko hierbei, sehr hoch.

Wie hoch sind unsere Kosten je Kilometer, ca. 4,00 €

Was sagt das Finanzamt, Prima denn die verdienen mit. Gibt es jedoch nix zu verdienen, sagt meine Sozietät wird es sehr sehr schwierig.

Fällt es schwer einen Ferrari aus der Hand zu geben, Ja. Und wer die Diva nicht respektiert, steigt aus und fährt nach hause.

Wie sind meine Erfahrungen insgesamt bis jetzt, gut.

Leider nur gut, denn bis dato gab es während gesamt 10.000 Ferrari Veranstaltungskilometer, nur einen Schaden welcher bis heute leider noch nicht vom Verursacher beglichen ist.

Wie hoch ist er zeitliche Aufwand, Fulltime, nicht anderes machen als sich um dieses sein Geschäft zu kümmern.

Über was sollte jeder Verfügen der in das Business einsteigen will.

1. Jederzeit verfügbares Geld ...

2. Sehr gute Mitarbeiter ...

3. Kontakte ...

4. Einen fairen Service Partner ...

5. Glück ...

6. Sowie das Verständnis das eine Ferrari- Vermietung im 99,00 € Bereich nicht funktioniert ; 0 )

Fazit. Als Nebenerwerb nicht zu empfehlen. Der Ärger ist vorprogrammiert. Ich hoffe ich konnte etwas für Aufklärung sorgen, vielleicht haben ja noch weitere Anbieter "Lust", sich hier zu äußern.

Euch viel Spass beim Chatten, ich für meinen Teil dreh jetzt ne "Rote" Runde -Das Leben ist schön ...

Geschrieben

Hallo Coach,

schöner Post und mal wieder nett was von Dir zu hören. Das war toll mit Dir in Boxberg. !!

Gruß Klaus

Geschrieben
Hallo Coach,

Gruß Klaus

Klaus das heisst COACH!!!

Das was du geschrieben hast ,ist deine Sitzgelegenheit im Wohnzimmer.

Und mit der willst du den Dennie doch nicht vergleichen ,oder??O:-) O:-)

Geschrieben

Ich habe mich einmal nach einer Ferrarivermietung umgesehen. Dabei ist mir dieses Angebot augefallen.

http://cgi.ebay.de/MEGAGEIL-Ferrari-F355-fahren-inkl-aller-KOSTEN_W0QQitemZ190135780088QQihZ009QQcategoryZ37238QQrdZ1QQcmdZViewItem

Würdet ihr das Angebot als seriös ansehen.

Ist schon verlockend einmal Ferrari fahren zu können. Ohne Selbstbeteiligung, Ohne Kaution, Tankkosten enthalten usw.

Was sagt ihr zu dem Angebot.

Was mich nur sehr verwundert, dass die Fahrt in so vielen Orten angeboten wird. Der wird wohl kaum mit dem Auto immer in den Ort fahren und das es so viele verschiedene Besitzer mt einem 355 gibt, die das anbieten halte ich ebenfalls für fraglich.

Geschrieben
Ich habe mich einmal nach einer Ferrarivermietung umgesehen. Dabei ist mir dieses Angebot augefallen.

http://cgi.ebay.de/MEGAGEIL-Ferrari-F355-fahren-inkl-aller-KOSTEN_W0QQitemZ190135780088QQihZ009QQcategoryZ37238QQrdZ1QQcmdZViewItem

Würdet ihr das Angebot als seriös ansehen.

Ist schon verlockend einmal Ferrari fahren zu können. Ohne Selbstbeteiligung, Ohne Kaution, Tankkosten enthalten usw.

.

.Anhand der Bewertungen scheinst du kein Risiko einzugehen.

Bei dem Preis kannst du auch nicht meckern 69.- Euro INCL. Sprit??Es ist schon SEHR günstig

Ist allerdings auch nur ne halbe STD!

Aber cool ist ,der Typ sieht fast aus wie der Bohlen !Oder er macht auf einen!

Geschrieben

ist eigentlich sehr günstig. werde ich dann wahrscheinlich mal machen. man muss sich ja auch mal selbst belohnen.:) :)

Geschrieben
ist eigentlich sehr günstig. werde ich dann wahrscheinlich mal machen. man muss sich ja auch mal selbst belohnen.:) :)

Wie gesagt sehr günstig.

Versuch doch ob du vor Ort bezahlen kannst ,dann gehst du gar kein Risiko ein ,wenn vorher kein Geld fliesst.

Wenn alles klappt ,viel Spass und eine tolle Fahrt(Du wirst sie wahrscheinlich nie vergessen) :-))! :-))!

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