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Motorrad vs. Auto und Schuldteilung?


Diablo6.0

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Mitte Mai hatte ich einen Motorradunfall, der sich wie folgt ereignete:

In einer 30er Zone sah ich in ca. 100m Entfernung ein PKW, welches offensichtlich sehr langsam fuhr. Ich fuhr ca. 40km/h und näherte mich sehr schnell. Kurz hinter dem PKW entschloss ich mich zu überholen, da der PKW offenkundig etwas zu suchen schien. Ich zog also links herüber und beschleunigte nochmals kurz auf ca. 50km/h (keine durchgezogene Linie, kein Überholverbot). In dem Moment bog der PKW urplötzlich und ohne Setzen eines Blinkers nach links ab. Ich stieg daraufhin voll auf die Bremse, was mein Vorderrad blockieren ließ, fiel auf die Straße und rutschte samt Motorrad ins Auto. Ergebnis: 2 Tage Krankenhaus und noch immer nicht beschwerdefrei, Kleidungsschäden in Höhe von ca. 600€ und ein Totalschaden am Motorrad von ca. 2500€. Der PKW, ein alter Fiesta (Wert maximal 1500€), hat die Fahrertüre leicht eingedrückt und das Heck seitlich eingedötscht. Der Fahrer ist natürlich unverletzt geblieben.

Die Angelegenheit ist jetzt beim Anwalt und der rechnet mit einer Schuldteilung von 50/50 oder 60/40 zu Gunsten des Unfallgegners.

Meine Frage ist jetzt, wie das mit dem Schadensersatz aussieht, da ich inzwischen mehrfach gehört habe, dass beide Unfallgegner auf ihrem Schaden sitzen bleiben, wenn es zu einer Schuldteilung kommt!? Ist das korrekt? Oder würde ich bei einer Schuld von 50% zumindest 50% meines Schadens ersetzt bekommen? Davon bin ich bisher nämlich immer ausgegangen.

Danke im Voraus...

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Zuerst mal gute Besserung :-))!

Ein kniffliger Fall, der sicher auch im ermessen des Richters liegt.

Hoffentlich hast Du da keinen Motooradhasser...8)

Wie vermutet läuft das nach meiner vorsichtigen Einschätzung wohl auf eine Teilschuld hinaus.

Wie ebenfalls richtig vermutet bekommt dann jeder den % Anteil an seinem Schaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.

Also Beispiel: Dein Schaden 3000 Euro. Teilschuld 30% Deinerseits = Erstattung von 70% der 3000 Euro = 2100 Euro.

Zuerst mal gute Besserung :-))!

Ein kniffliger Fall, der sicher auch im ermessen des Richters liegt.

Hoffentlich hast Du da keinen Motooradhasser...8)

Wie vermutet läuft das nach meiner vorsichtigen Einschätzung wohl auf eine Teilschuld hinaus.

Wie ebenfalls richtig vermutet bekommt dann jeder den % Anteil an seinem Schaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.

Also Beispiel: Dein Schaden 3000 Euro. Teilschuld 30% Deinerseits = Erstattung von 70% der 3000 Euro = 2100 Euro.

Hey, ich danke dir vielmals! :-))!

Das beruhigt mich schon ungemein.

Hast du eine Ahnung, auf welche Höhe sich das Schmerzensgeld in etwa belaufen könnte (2 Tage Krankenhaus mit vorzeitlicher Entlassung aufgrund von häuslicher Pflege, 3 Wochen krankgeschrieben und arbeitsunfähig, davon 2 fast bettlegerig)??

Danke im Voraus :wink:

Hast du eine Ahnung, auf welche Höhe sich das Schmerzensgeld in etwa belaufen könnte (2 Tage Krankenhaus mit vorzeitlicher Entlassung aufgrund von häuslicher Pflege, 3 Wochen krankgeschrieben und arbeitsunfähig, davon 2 fast bettlegerig)??

Danke im Voraus :wink:

Dürfte nicht so viel sein wenn Du hier schaust wei wenig es für richtig heftige Sachen gibt:

http://www.deubner-recht.de/mediadb/26223/41337/LP_7150_558DL.pdf

Der Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit wird auch nicht Dir, sondern dem Arbeitgeber erstattet, da der ja Lohnfortzahlungspflicht hat...

hm - ich bin mir nicht sicher, aber ich fürchte du wirst nicht wirklich viel bekommen - immerhin hast du überholt, und dabei ist es zum unfall gekommen - wichtig ist, ob du zeugen hast, die bezeugen, dass der unfallgegner den blinker nicht gesetzt hatte - und wenn du sagst, dass es den anschein hatte, dass der unfallgegner etwas suchen würde, so hattest du die gefahrensituration doch schon erkannt, und überholst trotzdem!

Überholen ist aber in unklaren verkehrssituationen verboten laut StvO.

Also wird die teilschuld des Unfallgegners in meinen Augen eher gering ausfallen!

Hatte einen ähnlichen Unfall im Bekanntenkreis, der ganz ohne Teilschuld geendet hat :-(

Gute Besserung ;-)

hm - ich bin mir nicht sicher, aber ich fürchte du wirst nicht wirklich viel bekommen - immerhin hast du überholt, und dabei ist es zum unfall gekommen - wichtig ist, ob du zeugen hast, die bezeugen, dass der unfallgegner den blinker nicht gesetzt hatte - und wenn du sagst, dass es den anschein hatte, dass der unfallgegner etwas suchen würde, so hattest du die gefahrensituration doch schon erkannt, und überholst trotzdem!

Überholen ist aber in unklaren verkehrssituationen verboten laut StvO.

Also wird die teilschuld des Unfallgegners in meinen Augen eher gering ausfallen!

Hatte einen ähnlichen Unfall im Bekanntenkreis, der ganz ohne Teilschuld geendet hat :-(

Gute Besserung ;-)

Klingt hart, aber irgendwo muss ich dir da schon Recht geben.

Normalerweise fahre ich ja eher besonnen, aber an dem Tag hatte ich schlechte Laune...

Zeugen gibt es leider keine, aber logisch wäre, wenn man mir bezüglich des Blinkers glauben würde. Welcher Motorradfahrer überholt schon, wenn der Vordermann den Blinker gesetzt hat? Lebensmüde bin ich nicht :wink:

Naja, ich lasse mich überraschen. Im Grund genommen einigen sich die Anwälte jetzt auf etwas...hoffentlich springt für mich dabei auch etwas heraus, sonst wars das diese Saison mit dem Motorradfahren...

Und danke für die Genesungswünsche an dich und Chip :-))!

PS: Die Schmerzensgelder in Deutschland sind gelinde gesagt ein Witz! Den Grundsatz "Gesundheit ist unbezahlbar" gibt es bei Richtern anscheinend nicht. Wenn ich sehe, was da an popeligen "Schmerzensgeldern" gezahlt wird für teilweise erheblichste Verletzungen, könnte ich kotzen...

  • 1 Monat später...
...

Normalerweise fahre ich ja eher besonnen, aber an dem Tag hatte ich schlechte Laune...QUOTE]

als erstes vorweg, ich bin auch Motorradfahrer also eher auf deiner "Seite" -

aber :

In einem offenem Verfahren mit evtl. späterer Verhandlung würde ich mir überlegen was ich öffentlich schreibe.

Deine Aussage von wegen du hattest schlechte Laune, geht mal garnicht ! Ich glaube wenn ich der gegnerische Anwalt wäre würde ich versuchen dich "auseinander" zunehmen.

Ich würde gelinde gesagt sogar in Frage stellen, ob Du überhaupt in der psychischen Verfassung bist ein Fahrzeug zu führen, da Du wegen "schlechter Laune" die max zulässige Geschwindigkeit in einer 30er Zone um 66% überschritten hast !

Solltest Du nun noch ein paar Pkt in Flensburg wegen z.B. erhöhter Geschwindigkeit, ich mag garnicht dran denken.

MPU und andere "schöne" Sachen lassen Grüßen.

Das war mal eine vielleicht zu krasse Einschätzung der Lage , aber das kam mir zuerst in den Sinn.

Klar ist 50km/h nicht viel, weiß ich selbst, gerade mit dem Motorrad oder PS-starken Autos geht das sehr schnell.

Der überholende hat jedoch die Sorgfaltspflicht, darf hier nicht vergessen werden, und da die Motorradfahrer sowieso alles Rambos sind würde ich eher vermuten, das der Fiestafahrer glücklicher sein wird als Du.

ich hoffe es natürlich nicht für Dich.

Offtopic:

was für ein Motorrad fährst du ? und was hast dir zugezogen falls du es sagen möchtest ?

Jedenfalls gute Besserung und lass Dich nicht ärgern.

Gruß aus Australien

... im Gedächtnis den mittlerweile 5 Wochen alten Einleitungstext:

'30er-Zone > 40km/h gefahren > zum Überholen auf 50km/h beschleunigt > zuvor bereits unsichere (Such-)Fahrweise des Vorausfahrenden erkannt > man trifft sich, weil auch der Andere "einen" Fehler macht.'

All dies wird mehrheitlich durch die VU-Schäden bzw Gutachten belegbar sein.

---

Eigentlich hätte der Bericht zusammengefasst beginnen müssen:

30er-Zone > ~30km/h gefahren > ...

... das Überholen eines auf der Fahrbahn auch nur rollenden Fahrzeuges geht immer auf eigenes Risiko. Das Gebot des allzeit bremsbereit sein müssens gilt ledeglich innerhalb von Schrittgeschwindigkeitsüberschuss gegenüber dem rollenden und zu überholenden Wagen als erfüllbar.

Man wird vorhalten, als zum (vermeintlichen) Trödler aufschliessender Fahrzeugführer nicht wissen/überblicken zu können, warum dieser die gezeigte Fahrweise vollzieht: Suche nach Anschrift, spielende Kinder am Fahrbahnrand, Senioren mit unsicherm Gang voraus, Haustiere freilaufend auf/neben der Fahrbahn - für eine 30er-Zone kann man alles auspacken, worauf man in Solchen eingestellt sein muss, unabhängig vom u.U. tatsächlich nichtigen wahren Beweggrund für die Fahrweise des VU-Gegners/VUG, dessen einziger (noch nachzuweisender) Fehler im Nichteinsatz des Fahrtrichtungsanzeigers bestand. Dieses 'Augenblicks-Versagen', so denn bestätigt, weil zugegeben/bewiesen, lässt kaum eine Schuldanteilszuweisung über 30% für den VUG erwarten (= vom Gesamt-Personen- & -Sach-Schaden und allen Folgekosten trägt er bzw. seine Versicherung jenen Prozentanteil.).

---

Soweit die allgemeine Beurteilungsauffassung ...,

... mit Grüssen von FrankWo.

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