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HU mit abgemeldetem Auto


hayate

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hallo, hab da mal ne frage!

ich hatte mein auto letzten oktober abgemeldet (termin zur HU) da ich damit eh nicht im winter fahre und auch weil ich für den schlimmsten fall noch etwas geld sparen wollte für etwaige reparaturen oder instandsetzungen.

ich möchte mein auto jetzt wieder anmelden. die situation:

1. ich bin umgezogen (auto steht auf privatem stellplatz) - Kennzeichen vom alten wohnort

2. das auto ist nicht auf mich eingetragen aber es gehört mir (d.h. trage alle kosten, besitze fzgbrief)

etz zu meinen fragen:

1.etwa 500 meter von meinem haus ist ein dekra-stützpunkt. kann ich mein auto dort hintransportieren ohne rotes kennzeichen, kurzzeitkennzeichen etc.?

das auto muss ja nach stvo immer versichert sein wenn man auf öffentlichen straßen fährt. wobei die ABE ja abgelaufen ist und somit folglich auch kein versicherungsschutz möglich ist. meine idee wäre mich mit nem abschleppseil dort mal kurz hochfahren zu lassen?

2. kann ich das kurzfristig und kostenlos/-günstig mit meiner versicherung abklären?

3.kann ich überhaupt eine HU durchführen lassen und eine plakette bekommen obwohl das auto abgemeldet ist?

wäre dankbar für hilfreiche antworten!

gruß

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Hi,

zu 1. man soll nicht ohne Kennzeichen fahren & man soll keine illegalen Ratschläge im Forum äußern (ich persönlich würd rüberheizen, bitte nicht als Ratschlag nehmen :D ). Also wirst darum nicht herumkommen, Rote- oder Kurzzeitkennzeichen zu holen, ausser ohne Kennzeichen kurz rüber zu fahren O:-) ...oder du schiebst es rüber :D ob es mit Abschleppen erlaubt ist, weiss ich nicht genau.

zu 2. glaube nicht, die Versicherung wird dir versuchen, ein Kurzzeitkennzeichen zu verkaufen. Aber mach es doch so: such dir deine zukünftige Versicherung, nehm mit ihr Kontakt auf und sage, du brauchst ein Kurzzeitkennzeichen und danach willst dein Fahrzeug anschliessend bei denen versichern, damit verrechnen die diese 5 Tage, als ob es normal versichert wäre.

zu 3. klar kann man! Kennzeichen brauchst dazu nicht! Musst nur dein Auto dort hin schaffen und ohne Mängel sein :D

Gruss 48 Valve ...der schwarz gefahren ist

danke für die antwort.

warum ist abschleppen in diesem fall illegal?

ich mein wenn jemand nen leichten unfall hat und nich mehr weiterfahren kann wird der ja auch abgeschleppt und soweit ich weiß ist ein fzg das nicht mehr betriebsbereit ist auch ohne ABE -> kein versicherungsschutz.. das wär ja dann auch widerrechtliches abschleppen oder wie?

kennzeichen hab ich ja.. nur halt mit abgelaufener tüv-plakette und abgekratzer ortsplakette.

wenns nich geht riskier ichs einfach.. ist mir zu dumm für die paar meter extra über 50 euro für nen kurzzeitkennzeichen zu blechen.

Kennst du niemanden mit Anhängerkupplung und einen Autohändler des Vertrauens der mal für ne Stunde seinen Autoanhänger verleihen würde.

Die HU sollte man schon ohne Zulassung machen können. Weil wenn man ein neues Auto kauft hat das ja wohl auch TÜV ohne das es schon auf diech zugelassen ist.

Lass Dich von einem Kumpel mit einen Abschleppseil dort hin ziehen. Das Auto hinten dran braucht keine Zulassung.

Vorsicht!!!

Es gibt einen Unterschied zwischen Abschleppen und Schleppen. Bin da leider nicht firm, aber ich glaube es handelt sich hier um Schleppen!

Dafür bräuchte man eine Schleppgenehmigung:

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

Frag lieber vorher bei der Zulassungsstelle nach! Unter Umständen wirkt sich das auch auf die benötigte Führerscheinklasse aus:

http://www.fahrschulforum.de/?reload=/fuehrerschein/155176_msg.html

Hallo,

das Ding ist an sich ganz einfach:

1. Du darfst auf dem Weg zur Zulassungsstelle auf dem kürzesten Weg von dem derzeitigen Stellplatz (der MUSS im Bezirk der Zulassungsstelle liegen), wenn das KFZ keine gültige HU mehr hat, auch ohne Zulassung beim TÜV, Dekra vorbeifahren. Logisch ohne HU wäre ja keine Zulassung möglich!!!

DABEI BEACHTEN:

1. Kennzeichen (die Alten in dem Fall) am Auto!

2. Doppelkarte und alle sonstigen zur Zulassung notwendigen Unterlagen dabei.

3. Das KFZ muss natürlich in verkehrssicherem Zustand sein, sonst darf es sowieso NIE auf die Straße.

4. TIPP: Ruf einfach vorher bei der Zulassungsstelle (kannst du auch bei der Polizei machen) an und lass es dir bestätigen (schreib Namen, Datum, Uhrzeit des Telefonates auf).

5. Lass dir einen Termin früh morgends beim TÜV geben, sonst wird es zeitlich eng!! (sprech auch aus Erfahrung!! *gg*)

Achso, obiges ist kein Hörensagen, sondern hab ich letztmalig 2005 praktiziert.

Eins kann ich allerdings nicht beantworten: Was ist wenn das KFZ durch den "TÜV" fällt. Muss es dann auf immer und ewig auf dem Hof des TÜV stehenbleiben, oder darf man wieder nach Hause fahren, zulassen geht ja nicht in dem Fall???????

UND BITTE NIEMALS, WIRKLICH NIEMALS mit einem abgemeldeten, nicht versicherten KFZ auch nur einen Meter auf öffentlichen Staßen fahren!!!!

Das ist kein Spaß oder Kavaliersdeleikt:

Das ist Steuerhinterziehung, fahren ohne Zulassung, ohne Versicherungsschutz und endet mit sehr, sehr viel Streß, viel Geld ausgeben und im schlechtesten Fall mit einer VORSTRAFE!!!! Leute laßt es einfach, es ist es definitv nicht wert!!!

Abschleppen wie oben angesprochen ist im Übrigen auch nicht, das wäre in dem Fall nicht Abschleppen (gilt bei nicht fahrtüchtigen KFZ) sondern Schleppen.

Benzingruß

Kai

Wie Kai geschrieben hat, Du darfst mit dem Fahrzeug auf direktem Weg zum TÜV/Dekra fahren. Die anderen Tips schaden bestimmt auch nicht.

Bei mir ist im Winter auch mal der TÜV bei einem abgemeldeten Fahrzeug abgelaufen. Habe das im Frühling dann genauso gemacht, alles ganz problemlos.

also bei mir wäre das größte problem wohl dann die deckungskarte.

wie gesagt geht die versicherung (HUK) nicht über mich sondern über meinen vater.

bsp. wenn ich etz nach bayern fahre um mir die deckkarte zu holen muss mein vater ja mit oder ich brauche ne vollmacht :s

so. dann fahr ich also wieder nach sachsen und der tüv sagt mir ich muss dies und das beheben lassen.. ganz davon abhängig wie lange das dauert kann es evtl sein dass die frist überschritten wird in der mein fzg "versichert" ist. dann darf ich also ständig hunderte km hin und herfahren?

Mach es so:

1. Du & dein Daddy checkt ab, bei welcher Versicherung der Wagen zukünftig versichert werden soll.

2. du sagst der Versicherung, das du ein Kurzzeitkennzeichen brauchst. Du bekommst die Deckungskarte für die 5-Tage.

3. nun fährst zum TÜV damit und wenn dein Wagen Mängel hat und die nicht innerhalb der 5 Tage repariert werden kann, holst dir nochmal ein Kurzzeitkennzeichen.

4. da hast 10 Tage Zeit und danach meldest dein Fahrzeug bei der Versicherung an. Die verrechnen dir die 10 Tage zum normalen Tarif.

Deckungskarten bekommst auch im Internet, da kannst auch Versicherungen vergleichen, Deckungskarte rauslassen und fertig.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo hayate,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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[...]Eins kann ich allerdings nicht beantworten: Was ist wenn das KFZ durch den "TÜV" fällt. Muss es dann auf immer und ewig auf dem Hof des TÜV stehenbleiben, oder darf man wieder nach Hause fahren, zulassen geht ja nicht in dem Fall?[...]

Na dann musst Du einen Abschlepper holen, der das Teil huckepack nimmt und auf einem Privatgrundstück wieder abstellt.

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