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Der "Ich hab ne kurze Frage" Thread


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Geschrieben

Schirmi, absolut richtig wie du schreibst auch in Bezug auf die Homepage . :-))! Der Name ist das a&o natürlich kann es alle Arten von Zusätzen geben, z.b. Peter Schmitz küchenmontage oder Willi Müller Unternehmensberatung

  • 2 Wochen später...
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Geschrieben

Nabend,

ich habe eine paar kurze Fragen:

1) Mir ist heute aufgefallen, dass bei unserem ca. 15 Jahre alten SLK eine Kontrollleuchte ab und zu aufblinkt. Bin heute ca. 250km gefahren. Mal ist sie an und mal nicht. Kann mir jmd die Bedeutung sagen? Sieht für mich nach Batterie aus?! Kann ich damit in den nächsten Tagen noch 400km fahren?

Hier ein Bild: va8yttgy.jpg

2) Vor kurzem wurde die Lichtmaschine gewechselt & das Radio verlangt einen Code um wieder zu funktionieren. Wo finde ich diesen und falls nicht mehr vorhanden -> Wie aktiviere ich das Radio wieder?

Vielen Dank und einen schönen Abend noch

Geschrieben

1) Kühlwasser -> auffüllen ;)

2) Um was für ein Radio handelt es sich denn?

Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe mich selbstständig (Kleingewerbe) gemacht und möchte bei Ebay gewerblich verkaufen. Ich hätte nie gedacht, dass da soviel dran hängt. Obwohl ich wirklich gut vorbereitet war, war ich es doch nur halb.

Nun habe ich google gefragt, wie AGBs erstellt werden bzw. welchen Inhalt sie haben müssen und was ich da gelesen habe, von wegen Abmahnwelle durch Rechtsanwälte, sobald die AGBs Mängel aufweisen, hat mich das vom Stuhl gehauen. :-o:-o:-o:-o

Wie komme ich also an fehlerfreie AGB, so dass ich bei Ebay meine Produkte (Sportlernahrung / Supplements) verkaufen kann.

Dieses Gewerbe ist für mich eher wie ein Hobby und ein Test also nicht lebensentscheident.

Kann unter euch jemand solch eine AGB für mich erstellen? Da bin ich seit 14 Jahren Polizist und kriege immer mehr das Gefühl, ich hätte Jura studieren sollen X-)

Gruß

Geschrieben

Einfach von einem renomierten Shop kopieren und anpassen!

Achtung, genau durchlesen vor allem um die Shopbezeichnung auszutauschen,

das klingt sonst echt blöd wenn da plötzlich "Amazon" steht, oder "Schrei vor Glück"... (nur Beispiele)

Achso, und ins Impressum haust du dann noch folgende Sätze (ob die wirlich helfen? aber schaden tun sie auch nicht!):

Die Einschaltung eines Anwaltes, zur kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 8 Abs. 4 UWG (§ 242 BGB), wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

Entstandene Kosten ohne vorherige Kontaktaufnahmen werden vollumfänglich zurückgewiesen und lösen gegebenenfalls eine Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen aus.

Geschrieben

hallo kai,

danke. da scheint es tatsächlich anwälte zu geben, die nur sowas machen.

sind die agbs von einem renomierten shop den urheberrechtlich geschützt? nicht dass der dann auf den trichter kommt, mich zu verklagen.

Geschrieben

Habe gerade das gleiche hinter mir, der Wahnsinn wieviel Bürokratie hinter so einem popligen Kleingewerbe steckt. Das hat jetzt 1,5 Monate gedauert bis alles startbereit war... größte Bremse war mal wieder das Finanzamt :evil:

Zu AGB-Vorlagen: http://www.agbvorlage.de/ebay/vorlagen

Nutzungsbedingungen zur kostenlosen Nutzung lesen!

Mit AGB kopieren wäre ich immer ein bisschen vorsichtig... die Dinger sind teils auch urheberrechtlich geschützt.

Geschrieben

Ja, auch AGB können urheberrechtlich geschützt sein. Von einem unerlaubten Kopieren und sogar gewerblichen Nutzen ist daher schlichtweg nur abzuraten, sofern keine explizite Zustimmung vorliegt.

AGB ansich sind scheinbar unabdingbar gewordene Bestandteile - (leider) selbst für bloße Banalitäten. Falls du also wirklich vernünftige Geschäftsbedingungen für deinen ebay-Handel bzw. deine Gewerbe haben möchtest, solltest du einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt (oder sonstigen Juristen) mit der Erstellung beauftragen. Dieser kann dir auch mitteilen, ob du denn überhaupt AGB benötigst.

Es gibt sicherlich auch genug Leute, die dir das so machen könnten - aber denen fehlt die (leider auch allzu häufig erforderliche) Haftpflichtversicherung dafür; z.B. Jura-Studenten oder Rechtsreferendare.

Und was bringen bitte 100-200 € schneller Nebenverdienst, wenn wegen fehlerhafter AGB eine Haftung von weitaus mehr im Raum steht (zzgl. Nebenkosten)?

Geschrieben
hallo kai,

danke. da scheint es tatsächlich anwälte zu geben, die nur sowas machen.

sind die agbs von einem renomierten shop den urheberrechtlich geschützt? nicht dass der dann auf den trichter kommt, mich zu verklagen.

Ja, leider, ich wünsch mir immer das so ein Anwalt (das sind in der Regel ganz, ganz schlechte Anwälte, die ansonsten halt nichts verdienen würden, ich nenn die nur noch die Kaste der Unberührbaren)

mal eine Abmahnung dem Sohn eines Hells Angels oder Bandidos schickt..... Fänd ich witzig!

Also als ich einmal so ein Schreiben bekommen habe, hab ich dem einen recht kurzen Satz zurückgeschrieben "Fick Dich".

Sorry, aber mir fiel damals einfach nichts Besseres ein, und ehrlich, heute auch noch nicht!

Die AGB`s sind ja alle sehr ähnlich, etwas im Wortlaut ändern würde ich auf jeden Fall.

Geschrieben

AGBs auf keinen Fall kopieren! Das kann teuer werden, da zum einen evtl. nicht passend und zum anderen definitiv urheberrechtlich geschützt.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Gast Anonymous1,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

geile antwort kai :-))!:-))!:-))!

der anwalt will ca. 600€ dafür haben, nur für die paar sätze. ich werde mich belesen. vielleicht schreibe ich auch nur:

ich bin polizist, mahn mich ab und ich zeig dich an 8-)

Geschrieben

Der Link vom Schirmi ist doch ganz gut! scheint mir zumindest!

Geschrieben
Die AGB`s sind ja alle sehr ähnlich, etwas im Wortlaut ändern würde ich auf jeden Fall.

Wäre ja auch schlimm, wenn bei tausenden ähnlicher Onlineshops tausende grundverschiedene AGBs zum Einsatz kommen würden.

Geschrieben

Alternativ gibts auch sowas: http://www.janolaw.de/internetrecht/marktplaetze/abmahnschutz_ebay/index.html#menu

Inwiefern das was taugt kann ich aber nicht beurteilen, mir ist es jetzt die 119€ im Jahr nicht wert.

Mit den AGBs vom letzten Link sollte man auf der sicheren Seite sein. Die kommen von einem Anwalt hier aus Würzburg welcher recht renomiert ist wenn es um Onlinerecht geht. Er schreibt klar, dass du mit diesen Standard-AGBs eventuell nicht alle rechtlichen Vorteile und Schlupflöcher ausnutzt - aber sie sollten zumindest (berechtigte) Abmahnungen vermeiden. (Ist natürlich nur ein gut gemeinter Tipp von mir, garantieren tu ich garnix O:-) ) Ganz wichtig sind auch die Widerufsbedingungen - hier gibt es ja eine Mustervorlage von eBay. Ansonsten ein korrektes Impressum und eine Rechnung die alle Anforderungen erfüllt.

Geschrieben

hey schirmi danke für den link.

das werde ich mal probieren und ein bischen auch ergänzen bzw. ändern. du hast geschrieben,dass du den anwalt kennst, der das verfasst hat, wie zuverlässig ist der gute man :???:

Geschrieben

Ich kenne ihn nicht persönlich - man stößt aber beim Thema Onlinerecht häufiger auf seinen Namen. Man liest in den Lokalmedien gelegentlich was von ihm, er gibt Vorlesungen und Veranstaltungen an der Uni Würzburg.

Mach dir am besten selbst ein Bild: http://www.kanzlei-jun.de/

Wie gesagt, ich kenne ihn nicht persönlich, aber er wirkt auf mich kompetent auf diesem Gebiet. Natürlich ohne jegliche Garantie meinerseits :wink:

Geschrieben

kontakt schon aufgenommen :) danke schirmi

ich hätte noch eine frage: ich habe ein normales girokonto und wollte mir jetzt ein zweites (geschäfts-)konto einrichten. kann ich da ein normales girokonto nehmen oder sollte ich ein geschäftskonto einrichten, also zusätzlich zum privaten. google sagt soviel unterschiedliches und meine bank hat sich noch nicht gemeldet. es soll lediglich für ebay da sein, nix anderes.

Geschrieben

Da kannst du ein normales Konto mit online banking nehmen, echte Geschäftskonten sind Teil deutlich teurer bieten dafür aber z.b. Täglich Kontoauszüge per Post oder andere Dinge für Kunden mit vielen täglichen Umsätzen.

Geschrieben
und wollte mir jetzt ein zweites (geschäfts-)konto einrichten. kann ich da ein normales girokonto nehmen oder sollte ich ein geschäftskonto einrichten, also zusätzlich zum privaten.

Es ist ein offizielles angemeldetes Geschäft, korrekt!? Damit auch beim Finanzamt (FA) gemeldet, richtig!?

Dann mußt du nur zwei Dinge beachten, da du irgendwann eine Betriebsprüfung haben wirst! Hoffentlich!

Denn nur dann hast du auch richtig verdient!

1. Selbst ausgedruckte Kontoauszüge werden NICHT anerkannt, also konventionell zuschicken lassen.

2. Wenn Du Überweisungen von deinem Geschäftskonto zum Privatkonto und viceversa hast dann kann der FA - Prüfer daraus konstruieren dass er auch das Privatkonto einsehen darf!

Also Achtung!

Es kann also ein ganz normales Girokonto sein, auch Online, nur obige Punkte beachten. Ich selbst nutze dazu auch ein ganz normales kostenfreies Online - Girokonto.

Unter uns, ein Geschäftskonto kann nicht mehr, außer mehr Geld für DIE BANK generieren.

Weitere Tipps:

Besorge dir eine Buchhaltungssoftware. Z.B. das WISO Sparbuch (30 Euro), das hat auch neben der Einkommensteuererklärung diverse Programmteile wie z.B. die Einnahmeüberschussrechnung, und die Daten werden per Mausklick im nächsten Jahr dann in die Steuererklärung übernommen. Auch dieses Programm nutze ich selbst, und es hat besteht auch Betriebsprüfungen mit Bravour, und es sind sehr viele Hilfefunktionen, Erklärungen usw. drin.

Nur wenn du doppelte Buchhaltung machen müßtest (was du nicht mußt), dann müßtest du das Folgeprodukt nehmen!

Buchführungspflicht: ALLES einfach 10 Jahre aufheben! Rechnungen und so weiter, sprich alles was Steuerrelevant ist auf Papier schön in einem Ordner nach Konten sortiert. Einige Konten MUSST du separat von den anderen archivieren. Z.B. Bewirtungskosten, Werbematerial. Mehr dazu auch im Wiso - Sparbuch

Anderes (Geschäftsverkehr) kann auch elektronisch sein. AUCH EMAILS elektronisch einfach 10 Jahre archivieren!

Anforderungen an die Rechnungen kennst du?

Noch Fragen?

Hört sich zu Anfang alles vielleicht etwas wild an, ist es am Ende aber gar nicht!

Geschrieben
1. Selbst ausgedruckte Kontoauszüge werden NICHT anerkannt, also konventionell zuschicken lassen.

!

Guter Tip, das macht die Bank aber automatisch bei jedem Konto nach sechs Wochen wenn man nicht an den Auszugsdrucker geht, daher ist das auch geregelt.

Geschrieben

1. Selbst ausgedruckte Kontoauszüge werden NICHT anerkannt, also konventionell zuschicken lassen.

2. Wenn Du Überweisungen von deinem Geschäftskonto zum Privatkonto und viceversa hast dann kann der FA - Prüfer daraus konstruieren dass er auch das Privatkonto einsehen darf!

Also Achtung!

Zwei interessante Punkte, danke Kai. Das mit den Kontoauszügen wusste ich auch noch nicht, da werde ich wohl mal die Einstellungen von meinem Online-Konto ändern müssen - die Auszüge kosten dann leider jedesmal Geld :( Benutze übrigens auch ein ganz normales, kostenloses Online-Konto und eben ein Paypal-Geschäftskonto da doch die meisten Kunden bei eBay mit zwei Klicks per Paypal zahlen möchten.

Zu der Sache mit dem Privatkonto. Ich habe bei Kontoeröffnung natürlich vom Privatkonto ein paar Penunzen auf das geschätlich genutzte Konto überwiesen - irgendwo muss das Startkapital ja mal herkommen. Und gelegentlich habe ich auch vor mir vom Gewinn etwas zurück auf mein Privatkonto zu schicken - das muss doch möglich sein oder?

Geschrieben

1. Kontoauszüge.

Ich mein natürlich die SELBST ausgedruckten am PC, die sind nicht "Buchführungssicher" und könnten bemängelt werden.

Die aus dem Auszugsdrucker sind ok, die per Post zugesandten sowieso ebenfalls.

Sollte aber nicht teuer sein, ich krieg die einmal alle 3 Monate zu den Portokosten!

2. Wie gesagt, der Betriebsprüfer KANN bei "Kreuz"- Überweisungen ebenfalls alle Kontoauszüge des Privatkontos verlangen, ob er es tut?

Ist normalerweise ja nur eine ziemlich blödsinnige Arbeit ohne Ergebnis. Es geht ja darum nicht gebuchte Einnahmen zu finden, und das sollte man sowieso NIEMALS machen,

das kommt eh raus, und außerdem wäre es Steuerhinterziehung und unfair der Allgemeinheit gegenüber.

Geschrieben

Wie stellt denn der Pruefer fest, wessen Drucker das war? :)

Uebrigens sind viele Auszugsdrucker "Thermos" und das Ausgedruckte haelt dann keine 10 Jahre.

Geschrieben

Bin bei einer reinen Online-Bank. Da gibt es keine Kontoauszugsdrucker, die werden nur online zur Verfügung gestellt oder man kann sie sich kostenpflichtig zuschicken lassen.

Habe gerade mal dort angerufen - deren Aussage war, dass es egal ist ob ich sie mir selbst ausdrucke oder zuschicken lassen. Sie drucken den absolut identischen Auszug auf ein normales A4 Blatt und schicken ihn per Post - also exakt das gleiche was man zuhause auch selbst macht. Laut deren Aussage sollte das Finanzamt die selbstgedrucken also akzeptieren - wie double-p schon schreibt, sie wissen ja nicht aus welchem Drucker der Auszug jetzt gekommen ist.

Geschrieben

Guck einfach in die Steuergesetze und AO`s "da werden sie geholfen".

Da stehts. Wenn er`s merkt muss du die Originalen auf deine Kosten nachliefern, wen nicht, ja dann nicht, so einfach ist das.

Aber wie schon erwähnt wir reden hier nun über eine Betriebsprüfung (und unterschätze niemals einen Betriebsprüfer vom FA, die sind echt clever)

da IST ER JA NOCH LANGE nicht. Ist nur blöd wenn es dann z.B. in 10 Jahren (Frist!) soweit ist und die Uralt - Kontoauszüge rückwirkend für viel Geld besorgt werden müßten.

Da darf die Bank dann nämlich die tatsächlich angefallenen Kosten berechnen!

P.S.: Bin auch bei einer reinen Onlinebank (NETBANK), aber da sehen die Kontoauszüge per Post so aus wie Kontoauszüge aussehen müssen.

So diese länglichen Dinger mit zusätzlich Rückseitendruck. Online sind das dann aber auch DIN A4 Ausdrucke und nur Vorderseite

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Gast
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