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Der "Ich hab ne kurze Frage" Thread


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Geschrieben

Aufnehmen würde ich gern TV-Programme, wenn ich nicht zuhause bin. Quasi wie früher der gute alte Videorekorder.

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Geschrieben

Da stellt sich zu allererst die Frage WIE du TV empfängst.

Per Kabel, Satellit, terrestrisch?

Z.B. bei Satellit ist die Dreambox erste Wahl, denn einen Receiver benötigst du so wie so für den Empfang,

und die zeichnet beliebige Sendungen auf Festplatte auf, auch wenn der Fernseher gar nicht läuft!

Ansonsten natürlich auch der Laptop, mit entsprechenden Programmen!

wie gesagt, das wäre die universellste Lösung und ist eh vorhanden.

Geschrieben

Dann würde ich einen Fernseher mit integriertem Rekorder nehmen, zusätzlich dann ein soundsystem wo schon alles drin ist z.b. Eine Soundbar mit Verstärker und integriertem blu Ray Player. So was Hier meine ich

http://www.video-magazin.de/vergleichstest/3d-blu-ray-soundbars-1026648.html

Alternativ ergänzend eine Lösung über mobile Endgeräte wie Laptop oder i Pad etc. Dazu muss dann aber ein Verstärker oder ähnliches vorhanden sein der die Musik Kabellos empfängt (streamt) alternativ geht es auch mit Kabel, dann muss man jedes mal wieder anschließen. Das Feld der Möglichkeiten ist riesig. Für die Lösung mit Kabel taugt dann auch die eben empfohlene Soundbar was den Aufwand dann auf zwei Geräte beschränkt tv inkl. Rekorder und Soundbar

Geschrieben

ein Fernseher mit integriertem Rekorder? Das klingt sehr gut! (Ich wußte nicht einmal, daß es das gibt :oops:) Da werde ich mich gleich mal schlau machen. Danke!

Geschrieben

@456mgt: Wenn du die eierlegende Wollmilchsau suchst - tu dir wieder einen Mann zu! Einen gescheiten halt... :wink:

Hätte ich jetzt fast nicht kommentiert, diesen Spruch, kann es mir aber jetzt doch nicht verkneifen: Du kannst doch einen Mann nicht mit einem Schwein vergleichen. Schweine sind liebevolle, kluge und genügsame Geschöpfe... :wink::D

Geschrieben
@456mgt: Wenn du die eierlegende Wollmilchsau suchst - tu dir wieder einen Mann zu! Einen gescheiten halt... :wink:

Hätte ich jetzt fast nicht kommentiert, diesen Spruch, kann es mir aber jetzt doch nicht verkneifen: Du kannst doch einen Mann nicht mit einem Schwein vergleichen. Schweine sind liebevolle, kluge und genügsame Geschöpfe... :wink::D

...und können die Fernbedienung vom Fernseher nicht bedienen. Hast recht! :-))!

Geschrieben

Danke Sven, der ist ja auch gar nicht so teuer. Und ich brauche dann keinen neuen Fernseher.

Geschrieben
Danke Sven, der ist ja auch gar nicht so teuer. Und ich brauche dann keinen neuen Fernseher.

Das ist ein Argument welches ja so noch nicht bekannt war :) stellt sich die frage was denn noch an Hardware da ist? Ich dachte wir starten bei Null?

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Gast Anonymous1,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
Das ist ein Argument welches ja so noch nicht bekannt war :) stellt sich die frage was denn noch an Hardware da ist? Ich dachte wir starten bei Null?

wenn eine Frau sagt sie hätte nichts anzuziehen, ist der Schrank auch nicht leer..... :wink:

Geschrieben

lol - ich habe 5 Meter vollen Kleiderschrank und doch nichts anzuziehen.

Jetzt im Ernst: der Fernseher ist noch da. Ca. 5 Jahre alt. und riesig. Alles andere ist weg.

Geschrieben

Ggf. würde auch eine externe USB-Festplatte zum Aufnehmen genügen, falls der Fernseher die bedienen kann. Bei dem verlinkten Recorder solltest Du beachten, dass Du auch damit nicht unbedingt ein Programm aufnehmen kannst, während Du ein anderes anschaust, weil der nur einen DVB-S Tuner imtegriert hat, während Du über Kabel (DVB-C) empfängst.

Geschrieben

Super Tipp. Daran hatte ich gar nicht gedacht. Es kommt zwar meiner Meinung nach ohnehin selten etwas Sehenswertes im TV, dann aber meist parallel.

Geschrieben
Mein Haus- und Hof-Jurist ist im wohlverdienten Urlaub, daher die kurze Frage hier an die Fachleute.

Einmal angenommen, ich hätte einen Mitarbeiter, der im Außendienst unterwegs ist, seinen Stundennachweis selbst führt und diesen am Monatsende abgibt. Er wurde vor rund zwei-drei Jahren schon einmal schriftlich abgemahnt, weil er deutlich zu früh in den Feierabend gegangen ist. Jetzt weiter angenommen, ich hätte den Verdacht, dass er es nicht so genau nimmt und die eine oder andere Überstunde notiert obwohl er extrem pünktlich zu Hause ist.

Dürfte ich ihm eine 400-€-Kraft hinterher schicken, um das ganze über einen oder zwei Monate zu belegen? Hätte das ggf. Bestand bei einem möglichen Rechtsstreit? Oder müsste es ein Detektiv sein?

Wir hätten ihn, zwar nicht gezielt sondern im Rahmen einer Teambesprechung, ja noch einmal auf die Arbeitszeiten hinweisen können.

Welche kugelsicheren Möglichkeiten hätte ich in so einem Fall um mich vom unehrlichen Mitarbeiter zu trennen?

Von einer "verdeckten Ermittlung" würde ich grundsätzlich absehen.

Ich würde einen längeren, aber dafür aufrichtigen Weg bevorzugen.

Wenn ich Deine Posts richtig verstanden habe, dann gibt es Kollegen die als "Arbeitszeitreferenz" und "Erfolgsreferenz" dienen können, richtig?

Das neue Jahr gibt Dir jetzt eine wundervolle Möglichkeit Ziele mit den Mitarbeitern zu vereinbaren. Arbeitszeit vs. Erfolg, quantitativ und auch qualitativ. Diese Ziele lassen sich wunderbar messen/vergleichen und immer wieder auf Zielerreichung nachhalten. In diesen Gesprächen kann man Mitarbeiter wunderbar für gute Leistungen loben und bei verbsserungswürdigen Leistungen motivieren (Bonus-/Malussystem). Die "helfende Hand" steht hier im Falle eines späteren Termins vor dem Arbeitsgericht immer im Vordergrund!

Weicht ein Mitarbeiter ständig von allen Kollegen (negativ) ab, dann wird dadurch transparent, dass er diesen Job einfach nicht zielführend ausführen kann und man kann dann in der Folge durchaus in Verhandlungen bzüglich einem Aufhebungsvertrag einsteigen. Hierzu wurden ja bereits einige sehr gute Vorschläge gemacht.

Diese Variante lässt sich "im Sinne des Mitarbeiters und des Unternehmens" sehr gut dokumentieren und spielt Dich völlig frei von möglicherweise subjektiven Betrachtungsweisen.

jm2c

Grüße

Thomas

Geschrieben

Moin aus dem hohen Norden und die nächste Frage an die zuverlässige Gemeinde ;)

Ich habe letzte Woche ein Auto kaputt gefahren - ein Pizzabote hat mir die Vorfahrt genommen ( Rechts vor links ) klare Sache.

Das Fahrzeug ist anschliessend zu einem Händler geschleppt worden wo am Tag danach schon der Gutachter das Fahrzeug begutachtet hat.

Wiederbeschaffungswert wurde bei 2800€ angesetzt, Restwert bei 200!!

Nun habe ich beschlossen das Fahrzeug zu behalten, bleiben also 2600€ übrig.

Meine Frage: Ich habe nun die Möglichkeit morgen an einen Trailer nebst Fahrer zu kommen, kann ich das Fahrzeug dort nun so abholen oder muss ich erst auf soetwas wie eine Freigabe warten?!

Vielen Dank :)

Johannes

Geschrieben

Zwei Antworten (eine nach der Du gar nicht gefragt hast):

1. Bei einem unverschuldeten Unfall hast DU Anrecht auf DEINEN Eigenen freien Gutachter. Dessen Schätzung fällt meist "witzigerweise" anders aus als die der gegenerischen Versicherung! Nur als Hinweis!

Deinen Text interpretiere ich so, dass es sich eventuell um einen "gegnerischen" handeln könnte?

2. Solange die Sahe nicht sauber schriftlich abgeschlossen ist NEIMALS voreilige Handlungen!

Geschrieben

aber das Fahrzeug nach Hause holen solte man schon können! Es gibt ja kein Gesetz das private Fahrzeuge bei einem Händler stehen müssen, meistens ist es jedoch zweckmässig das Fahrzeug dahin zu bringen wo es repariert oder weiter verwertet wird. (War der Gutachter vom Händler bestellt ?)

Hast du ein Gutachten über die Schadenshöhe in Händen (= Reparaturkosten und nötige Arbeitsschritte dazu).

Wenn du dann selber reparierst (so verstehe ich "zu behalten") wird von der Verischerung die MWST eben nicht ausgezahlt, deswegen würden wohl keine 2600€ ausgezahlt)

Geschrieben

...

Wenn du dann selber reparierst (so verstehe ich "zu behalten") wird von der Verischerung die MWST eben nicht ausgezahlt, deswegen würden wohl keine 2600€ ausgezahlt)

Das ist grundsätzlich richtig. Aber bei derart geringen Werten spielt die Mehrwertsteuer im Regelfall keine Rolle mehr. Da wird brutto=netto gerechnet. Dazu steht dann im Gutachten "steuerneutral" oder so. Diesen Betrag bekommt der Unfallgeschädigte auf jeden Fall.

Etwas anderes könnte sich aus dem konkreten Zahlenwerk des Gutachtens ergeben. Wenn die fiktiven Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, kann der Geschädigte die fiktiven Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes (ohne Abzug des Restwertes) verlangen, vorausgesetzt er behält das Fahrzeug 6 Monate nach dem Unfall.

Gruß

Christoph

Geschrieben

stimmt die typischen Fahrzeuge mit 2600€Wiederbeschafung fallen wohl unter MWSTfrei (link)

Geschrieben
aber das Fahrzeug nach Hause holen solte man schon können!

Ja, es ist kein Problem das Auto zu holen. Hab ich auch immer bei meinen Unfallern gemacht.

Z.T. muss man halt abwarten, bis alles abgeschlossen ist.

Geschrieben

Okay, vielen Dank.

Dann hole ich ihn jetzt erstmal nach Hause

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Von meiner Freundin die Mum wurde geblitzt,als Sie über eine rote Ampel fuhr. Diese war bereits 1,79s rot. Sie hatte gleichzeitig das Handy am Ohr und erschrack so sehr, dass sie beide Hände vom Lenkrad nahm. Nun sieht man auf dem Bild eine Frau mit Handy und keiner Hand am Lenkrad. "Seit 01.02.2009...der Regelsatz....zu verdoppeln,wenn dieser vorsätzlich begangen wurde." Sie soll dafür nun 423,50€ bezahlen und natürlich 1 Monat Fahrverbot. War das nicht immer so, dass nur eine Handlung zu Buße gezogen werden kann? Und dann gleich verdoppeln? Es war ja nicht vorsätzlich. Ich finde den Betrag etwas zu hoch. Kann man dagegen vorgehen?

Geschrieben

Du sprichst hier von Tateinheit. Möglich...

Wie setzt sich denn die Geldbusse genau zusammen?

Gibt es schon einschlägige "Vorstrafen" und Punkte in Flensburg?

Dagegen vorgehen sicherlich, aber das nur mit Anwalts Hilfe.

Geschrieben
Von meiner Freundin die Mum wurde geblitzt,als Sie über eine rote Ampel fuhr. Diese war bereits 1,79s rot. Sie hatte gleichzeitig das Handy am Ohr und erschrack so sehr, dass sie beide Hände vom Lenkrad nahm. ?

Auch wenn es Dir nicht hilft und ich Dich damit nicht angreifen möchte.

Sorry wenn ich so was höre, dann finde ich die Strafe noch viel zu niedirg.

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Gast
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