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Unfall an der Tanke


DukeNo1

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Wollte gestern kurz zur Esso-Tankstelle in unserer Nähe. Mein Ziel war der Tankstellenshop. Ich fuhr in Schritttempo an einem Wagen vorbei, der an der Tanke stand. Dann kracht es plöztlich und die Fahrertür des stehenden Wagens landet in meiner Beifahrertür. Der Typ ist ausgestiegen ohne zu schauen ob ein anderes Auto angerollt kommt :evil: . Der Einschlag fand an der Stelle des Türschlosses statt, also eigentlich schon ausserhalb meines Blickfelds.

Was denkt ihr wie stehen meine Chancen, dass ich Recht bekomme?

Ach ja, das pikante an der Sache ist, dass der Typ bei der Versicherungsgesellschaft arbeitet(und dort auch versichert ist), bei der ich auch mein Auto versichert habe.

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rein rechtlich kann ich dir nix sagen.

aber vom gefühl her denke ich, dass er im unrecht ist, denn man ist beim aussteigen aus einem fahrzeug immer zum schulterblick verpflichtet.

ist eine beliebte falle von führerscheinprüfern, am ende den prüfling aussteigen zu lassen. guckt er, hat er es geschafft, guckt er nicht, ist er durchgefallen.

Das ist doch garantiert auf den Videos der Tankstelle drauf? Lass dir da auf jedenfall ne Kopie geben, nicht das es später heißt du wärst schnell gefahren.

Ich bin der Meinung er muss schuaen, aber ich bin ja nur Laie

Also Dein Gegner ist - nach Deiner Schilderung - 100%ig schuld.

Das habe ich mir auch gedacht. Meiner Meinung nach habe ich kein Verschulden zu tragen. Die Tür ging ja erst auf, als ich schon auf der gleichen Höhe mit dem anderen Wagen stand. Wenn ich vorher gesehen hätte, wie der Herr aussteigt und ich wäre in seine Tür reingefahren, wär's was anderes.

mal ne andere frage - was hat der "verursacher" denn gesagt?

Wie seid ihr auseinandergegangen?

Er behauptete, das sei keine Durchfahrtsstrasse, was natürlich nicht stimmt. Da wir kein Unfallprotokoll hatten, hat er die Polizei verständigt. Im gegenseitigen Einverständnis haben wir auf eine Bestandesaufnahme durch die Polizei verzichtet, da es dadurch für beide Parteien zu zusätzlichen Kosten gekommen wäre.

Auch ich kann nur für Deutschland schreiben:

Es gilt Schrittgeschwindigkeit (= <7 km/h), Mindestabstand 50cm. Ob beides eingehalten wurde, ist über Art und Umfang der Beschädigungen (für Sachverständige) erkennbar. Bleibt die Schuldfrage ungeklärt, ist der Gesamtschaden (an beiden Wagen) hälftig zu tragen.

Entsprechend Deines Einleitungstextes dürfte es zur Schuld keine für Dich finanziell auszugleichenden Fragen geben ...,

... mit Grüssen, FrankWo.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo DukeNo1,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Auch ich kann nur für Deutschland schreiben:

Es gilt Schrittgeschwindigkeit (= <7 km/h), Mindestabstand 50cm. Ob beides eingehalten wurde, ist über Art und Umfang der Beschädigungen (für Sachverständige) erkennbar. Bleibt die Schuldfrage ungeklärt, ist der Gesamtschaden (an beiden Wagen) hälftig zu tragen.

Entsprechend Deines Einleitungstextes dürfte es zur Schuld keine für Dich finanziell auszugleichenden Fragen geben ...,

... mit Grüssen, FrankWo.

Hab das Auto heute der Versicherung abgegeben und der Unfallexperte meinte, ich hätte eigentlich keine Schuld zu tragen. Der Wagen wird bis Ende Woche wieder repariert sein.

Hab das Auto heute der Versicherung abgegeben und der Unfallexperte meinte, ich hätte eigentlich keine Schuld zu tragen. Der Wagen wird bis Ende Woche wieder repariert sein.

Das dürfte dann auch so korrekt sein.

Für D gilt (dürfte aber in CH ähnlich sein):

1. Das Tankstellengelände ist grundsätzlich ein Privatgelände und damit hat die STVO (Straßenverkehrsordnung) erst einmal keine Gültigkeit.

2. In den meisten Fällen bringt der Besitzer des Geländes jedoch die STVO ins Spiel, eben meist um Streitigkeiten vorzubeugen.

3. Spielt aber alles an sich keine Rolle. Der "Türöffner" hat eindeutig, nach deiner Schilderung, seiner notwendigen Sorgfaltspflicht nicht genüge getan. Du hingegen schon -Schrittgeschwindigkeit-.

4. Kannst du das beweisen? Hast du Zeugen? Nur falls der Unfallgegner "Stress" machen sollte!

Gruß

Kai

Für D gilt (dürfte aber in CH ähnlich sein):

1. Das Tankstellengelände ist grundsätzlich ein Privatgelände und damit hat die STVO (Straßenverkehrsordnung) erst einmal keine Gültigkeit.

2. In den meisten Fällen bringt der Besitzer des Geländes jedoch die STVO ins Spiel, eben meist um Streitigkeiten vorzubeugen.

Das ist so nicht korrekt.

Die StVO gilt im "öffentlichen Verkehrsraum"

Öffentlich ist jeder Verkehrsraum der von einer unbestimmten Gruppe tatsächlich und rechtlich befahren werden kann.

Damit gehört das Tankstellengelände dazu.

Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 1 StVO, Rdnr. 13).

Nicht öffentlicher Verkehrsraum sind lediglich Flächen die durch Schranken, Ketten, Tore oder Einlaßkontrollen abgesichert sind und damit auch nur einem bestimmten Benutzerkreis zugängig sind.

Das heißt: Tankstellen und Supermarktparkplätze sind definitiv öffentlicher Verkehrsraum.

Im gegenseitigen Einverständnis haben wir auf eine Bestandesaufnahme durch die Polizei verzichtet, da es dadurch für beide Parteien zu zusätzlichen Kosten gekommen wäre.

Warum denn das?

So wird jeder auf seinem Schaden sitzen bleiben. Jeder zahlt seinen Schaden selber! Wenn man von seiner Unschuld überzeugt ist, verzichtet man nicht am Unfallort auf seine Rechte. Zumal die Polizei sogar gekommen ist, was in einem solchen Fall schon äusserst ungewöhnlich ist. Welcher Kanton war denn das?

Auf einem Tankstellengebiet muss man immer damit rechnen, dass jemand unvermittelt seine Türe öffnet. Man fährt nicht an einem Auto so nah vorbei, dass es einen solchen Schaden geben könnte. In etwa so wird es ein Verkehrsrichter beurteilen. Das ist aber auch Kantonal sehr unterschiedlich.

Wenn Du Glück hast, zahlt die Versicherung ohne weitere Fragen zu stellen. Dann hast Du aber wirklich Glück. Ein roter Pass wird hier sicher auch helfen. Kommst Du aber aus dem Balkan...

Um vom Rechtslage-Text zum geltenden Umgang mit seinem Inhalt zu kommen:

In D gilt auf öffentlich nutzbarem Privatgelände die StVO sehr wohl, jedoch zusammengefasst auf ihren §1 - Grundsatz der gegenseitigen allumfassenden Rücksichtnahme.

Eine dieser Sorgfaltspflicht angemessene (Roll-)Geschwindigkeit, der (empfohlene) Mindestabstand zu anderen Verkehrspartner(inne)n, (Beweis) ständige® Bremsbereitschaft zur Schadensbegrenzung im Gefahrfall.

Kommt es nun zum VU, bzw. dessen Schadens(ausgleich)-Aufteilung, sollte es anhand der Fahrzeugschäden (für die hierzu ermächtigten Berufsgruppen-MitgliederInnen) kein (rechtliches) Problem sein, die Verantwortungslast aufzuteilen. Hierzu bedarf es ausserhalb von Personenschäden keiner polizeilichen Unterstützung - ihr Nichteinsatz beinhaltet keine Rechts-Folgenachteile.

Soweit die Langfassung/Ergänzung meiner unter #10 eingemeldeten Einlassung ...,

... mit (rechtslaienhaften, jedoch seit 45 Jahren VU-Themen-interessierten) Grüssen, gesendet von FrankWo.

Warum denn das?

So wird jeder auf seinem Schaden sitzen bleiben. Jeder zahlt seinen Schaden selber! Wenn man von seiner Unschuld überzeugt ist, verzichtet man nicht am Unfallort auf seine Rechte. Zumal die Polizei sogar gekommen ist, was in einem solchen Fall schon äusserst ungewöhnlich ist. Welcher Kanton war denn das?

Auf einem Tankstellengebiet muss man immer damit rechnen, dass jemand unvermittelt seine Türe öffnet. Man fährt nicht an einem Auto so nah vorbei, dass es einen solchen Schaden geben könnte. In etwa so wird es ein Verkehrsrichter beurteilen. Das ist aber auch Kantonal sehr unterschiedlich.

Wenn Du Glück hast, zahlt die Versicherung ohne weitere Fragen zu stellen. Dann hast Du aber wirklich Glück. Ein roter Pass wird hier sicher auch helfen. Kommst Du aber aus dem Balkan...

Also erstmal vorweg, aus dem Balkan stamme ich nicht :D

Die Polizei ist nicht von alleine aufgekreuzt. Der Unfallverursacher meinte er müsste unbedingt die Polizei verständigen. Die Polizisten sahen sichtlich genervt aus, wegen so einem Eierunfall ausrücken zu müssen.

Ich hab den erforderlichen Abstand zum Unfallgegner gehalten. Einige Zentimeter weiter links und ich wäre mit meinen Reifen an den Randstein gekommen. Ich hab also nichts falsches gemacht und bin auf meiner Spur geblieben. Wenn du die Tankstelle Esso bei Baden-Dättwil kennst, dann weist du was ich meine.

Irgendwie dachte ich mir schon bei deinem ersten Beitrag, dass es die Esso in Dättwil sein könnte. Die ist nämlich derart dämlich gebaut, dass einem gar nichts anderes übrig bleibt, als zwischen den tankenden Autos durchzufahren, wenn man wegfahren oder auf den Shop-Parkplatz möchte. Also an deiner Stelle würde ich mir keine Sorgen machen bezüglich Schuldfrage...

Gruss

Andy

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