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Ferrari Powergarantie


HolgerX

Empfohlene Beiträge

Moin, moin allerseits,

hab mal ne Frage zur Powergarantie. Im konkreten Fall hat ein Käufer im Mai letzten Jahres bei einem Audihändler einen Ferrari aus Ende 03, mit lückenlosem Scheckheft gekauft ,ist danach zum Ferrari Händler gefahren um dort eine Powergarantie für sein neu erworbenes Fahrzeug abzuschliessen. Dort teilte man ihm jedoch mit, dass dass nicht möglich sei, da er das Auto nicht von einem Ferrarihändler erworben habe, erst wenn das Auto mal wieder über einen Offiziellen verkauft würde, wäre er wieder garantiefähig. KANN DAS STIMMEN????

Ich war immer davon ausgegangen, dass eine Powergarantie bis zum 9 Lebensjahr des Autos immer möglich ist ,allerdings verbunden mit einem kostenpflichtigen Garantiecheck bei einem Offiziellen.

Wie ist Eure Information dazu??

Beste Grüsse

HolgerX

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das ist wirklich so, und auch vollkommen verständlich.

stell mal vor, ferrari würde diese garantie rausgeben, OHNE das auto vernünftig begutachten zu können. nach 1 monat geht der motor hops. was dann?

ich selbst würde auch auf nix eine garantie geben, was nicht bei mir gekauft ist. eigentlich ja selbstverständlich, oder ? ;)

grüße reni...

Eine Garantie ist nun mal eine rein freiwillige Leistung, deren Bedingungen vom Garantiegeber so gestaltet werden können wie der das für richtig hält.

Ich denke Ferrari will damit vermeiden, dass jeder Hinterhofverkäufer quasi indirekt mit der Garantie werben kann und den eigenen Händler mit dieser Vorgehensweise zusätzlich das Geschäft schützen.

@reni

Deswegen war ich ja auch von dem Eingangscheck augegangen. Wenn ein Auto den besteht und ausserdem alle Servicearbeiten beim Offiziellen durchgeführt sind, wo ist da bitte das Problem. Und wo ist der Unterschied zu einem Kauf beim Offiziellen. Den vor Abschluss der Garantie wäre das Auto ja wieder beim Offiziellen.

@reni

Deswegen war ich ja auch von dem Eingangscheck augegangen. Wenn ein Auto den besteht und ausserdem alle Servicearbeiten beim Offiziellen durchgeführt sind, wo ist da bitte das Problem. Und wo ist der Unterschied zu einem Kauf beim Offiziellen. Den vor Abschluss der Garantie wäre das Auto ja wieder beim Offiziellen.

Es steht doch ganz klar in den Bedingungen.

Du weisst doch, wenn etwas bei Ferrari fixiert ist gibt es keine Diskussionen.

Jeder Vertragshändler muss seine Gebrauchtwagen bei Ferrari Deutschland anmelden. Erfolgt ein Verkauf so kann auch die POWER Garantie abgeschlossen werden.

Was dürfte Deine Meinung nach so ein Einganscheck kosten?

Ich kann die SPA verstehen, wenn es bei der Garantie kracht kann das richtig übel für das Werk ausgehen.

Ich bin sicher, wenn Du die Garantie ausstellen könntest, würdest Du Dich auch am optimalsten absichern. Was wollst Du schon mit einem Kunden der einen Ferrari bei einer VAG Garage kauft? :???:

Auch ist die Power Garantie ein Instrument der 'Freundlichen' womit sie ihre Gebrauchtwagen besser absetzen zu können. :wink:

Theoretisch möglich ist der Ankauf des Autos durch den Händler.

Danach kann er mit Power Garantie anbieten.

Sollte er das nicht, so wirft das kein gutes Licht auf das Exemplar. :???:

Moin, moin allerseits,

hab mal ne Frage zur Powergarantie. Im konkreten Fall hat ein Käufer im Mai letzten Jahres bei einem Audihändler einen Ferrari aus Ende 03, mit lückenlosem Scheckheft gekauft ,ist danach zum Ferrari Händler gefahren um dort eine Powergarantie für sein neu erworbenes Fahrzeug abzuschliessen. Dort teilte man ihm jedoch mit, dass dass nicht möglich sei, da er das Auto nicht von einem Ferrarihändler erworben habe, erst wenn das Auto mal wieder über einen Offiziellen verkauft würde, wäre er wieder garantiefähig. KANN DAS STIMMEN????

Ich war immer davon ausgegangen, dass eine Powergarantie bis zum 9 Lebensjahr des Autos immer möglich ist ,allerdings verbunden mit einem kostenpflichtigen Garantiecheck bei einem Offiziellen.

Wie ist Eure Information dazu??

Beste Grüsse

HolgerX

Hallo,soweit ich das noch weis,kann der Ferrarihändler eine Anfrage bei Ferrari machen,auch wenn das Auto woanders gekauft wurde.Die Vorgabe:lückenloses Inspektionsheft,Auto darf max. 6 jahre alt sein,km -Begrenzung glaube ich auch,Komplette Durchsicht,incl. Kopressionsprüfung,dann alle Daten incl. Punktecheck ab zur Ferrariversicherung.Die Kosten ca. knapp 2000€.

@ daniel

So hatte ich es auch in Erinnerung. Werde morgen mal zum Offiziellen fahren und die Sache abklären. Da ich an dem betreffenden Auto interessiert bin, hat das nämlich aktuellen Bezug. Werde dann mal berichten

Also, Info vom Freundlichen. Powergarantie ist auch bei Fremdgekauften Fahrzeugen möglich. Voraussetzung ist allerdings ein lückenloses Scheckheft mit peinlich genauer Einhaltung der Zahnriementermine, unfallfrei, nicht älter als 6 Jahre, Kilometerbegrenzung, Eingangscheck beim Ferrarihändler.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo HolgerX,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Auch interessant: Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige).

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Es steht doch ganz klar in den Bedingungen.

Du weisst doch, wenn etwas bei Ferrari fixiert ist gibt es keine Diskussionen.

Jeder Vertragshändler muss seine Gebrauchtwagen bei Ferrari Deutschland anmelden. Erfolgt ein Verkauf so kann auch die POWER Garantie abgeschlossen werden.

Was dürfte Deine Meinung nach so ein Einganscheck kosten?

Ich kann die SPA verstehen, wenn es bei der Garantie kracht kann das richtig übel für das Werk ausgehen.

Ich bin sicher, wenn Du die Garantie ausstellen könntest, würdest Du Dich auch am optimalsten absichern. Was wollst Du schon mit einem Kunden der einen Ferrari bei einer VAG Garage kauft? :???:

Hoi Kai,

für den normal "sterblichen" liest sich das und auch nicht nur Deine Antwort so, als ob generell erst mal sich alle perfekt absichern, um im Schadenfall auch wieder alles ablehnen zu können. Ich spreche nicht für mich sondern nur allgemein könnte man daraus schließen, dass hier soviel "Heckmeck" gemacht wird, weil eventuell der Hersteller (F) schon weis das hier etwas auf ihn zukommen könnte. !!

Es geht doch darum, wie man sich seitens des Herstellers vor Garantiefällen schützen kann/könnte, oder ?? Ein perfektes Beispiel ist ein Motorschaden an einem F360 der nach 18.000 km natürlich vor dem ersten Service, aber nach Laufzeit 3 Jahren und "1 Monat" einen Totalschaden am Motor hatte, der und wie durch einen Spezialisten aus Grünberg (wohl bekannt) festgestellt wurde, weil ab Werk die Schrauben der Kurbelwellenlager nicht genügend angezogen waren (vergessen ?? ) respektive sich diese per Hand (nach dem die Pleuel den Motorblock zerstört haben) abschrauben ließen. !?! :-o :-o

Kulanzregelung war negativ. !! Warum ?? Für mich ist das unverständlich, denn bei Daimler oder Porsche etc. hätte man ohne Murren auf Kulanz einen neuen Motor eingebaut. Ohne wenn und aber. !!

Meine Brille ist ja schon sehr rosso, aber hier wird ja ähnlich der Versicherer so viel im Vorfeld verlangt. Nach dem Motto: Alles ist versichert, wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird, im Tresor einer Grossbank eingelagert ist. Ausschluß, wenn jemand den versiegelten Tresor öffnet. !! :wink:

Gruß Klaus

Hoi Kai,

für den normal "sterblichen" liest sich das und auch nicht nur Deine Antwort so, als ob generell erst mal sich alle perfekt absichern, um im Schadenfall auch wieder alles ablehnen zu können. Ich spreche nicht für mich sondern nur allgemein könnte man daraus schließen, dass hier soviel "Heckmeck" gemacht wird, weil eventuell der Hersteller (F) schon weis das hier etwas auf ihn zukommen könnte. !!

Es geht doch hier um einen normal sterblichen.

Sollten Beziehungen zum freundlichen bestehen ist das ganze ja auch kein Problem.

Oder was glaubst Du wie ich die Power Garantie bekomme trotz ueberwiegenden Rennstreckenbetrieb.

In der Garantie geht es doch nur Ferrari darum Ihre Haendler und sich zu schuetzen.

Und zusaetzlich sollen skeptische Kunden ermutigt werden mit der Garantie so ein Auto zu kaufen.

voraussetzungen

... muss das fahrzeug in einer werkstatt des ferrari kundendienstnetzes einer kontrolle unterzogen werden, die bescheinigt, dass das fahrzeug den anforderungen des herstellers entspricht.

weiterhin muss die fahrzeugwartung zurückverfolgbar sein: inspektionen, planmäßige und außerordentliche wartung

... ausgenommen sind fahrzeuge mit schweren unfällen bzw. als gestohlen gemeldete fahrzeuge, fahrzeuge mit umbauten oder die an rennen teilgenommen haben.

---

da steht nichts von "nur vom händler verkaufte fzge"

gruß

Es geht doch hier um einen normal sterblichen.

Sollten Beziehungen zum freundlichen bestehen ist das ganze ja auch kein Problem.

Oder was glaubst Du wie ich die Power Garantie bekomme trotz ueberwiegenden Rennstreckenbetrieb.

In der Garantie geht es doch nur Ferrari darum Ihre Haendler und sich zu schuetzen.

Und zusaetzlich sollen skeptische Kunden ermutigt werden mit der Garantie so ein Auto zu kaufen.

Hoi Kai,

ja neeh is klar, aber da es eben um den sog. "Normalsterblichen" geht, hat dieser ja i.d.R. nicht die nötigen Beziehungen zum "Freundlichen " :(

Gruß Klaus

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