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Ferrari 355 Service selbst machen?


fvent2000

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

Zahlreiche Offertanfragen an offizielle Ferrari Händler für ein grosser Service an meinem Ferrari F 355 haben extreme Abweichungen. Die Offerten varieren über 7000 CHF bis 10'000 CHF.

Ich finde das extrem Teuer. Auch die Offerten sind sehr unterschriedlich von der Leistung her. Der grösste Aufwand ist die Arbeit.

Beim Fahrzeug meines Bruders haben wir den Service am 355er selbst gemacht. Mit 1500 CHF Original Ersatzteile (mit Spannrollen) und ca 50 h arbeit (zu zweit) haben wir den Service gemacht. Und zwar mit allem drum und dran und sogar andere kleinigkeiten, die man im üblichen Service sonst nicht gemacht werden.

Habt Ihr auch solche Erfahrungen gemacht? Ich starte mal eine Runde mit Tipps und Tricks.. etc.etc..

Bin gespannt auf Euer Feedback..

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Geschrieben

Klar kann man den Service selber machen und bestimmt genau so gut wie der Offizielle.

Aber was halt fehlt ist der Stempel im Serviceheft, und der ist bei einem Wiederverkauf sehr wichtig.

Geschrieben
Klar kann man den Service selber machen und bestimmt genau so gut wie der Offizielle.

Aber was halt fehlt ist der Stempel im Serviceheft, und der ist bei einem Wiederverkauf sehr wichtig.

Das sollte man von zwei Seiten betrachten.

Bei einem neueren Ferrari ist der zu erwartende Wertverlust mangels vollständigem Scheckheft sicherlich höher als die Kosten des Service beim Offiziellen. 15.000 Mücken Wertverlust nur um beim Service 7.000 Mücken sparen zu können? - Macht also keinen Sinn.

Bei einem etwas älteren Ferrari, bei dem der Wert mit oder ohne lückenlosem Scheckheft nicht mehr ganz so extrem variiert, kann sich der Do-it-yourself-Service aber durchaus als finanziell äußerst vorteilhaft erweisen. Wenn ich bei einem 355er während der gesamten Haltedauer 2 oder 3 mal den erfoderlichen Service selbst und dabei nachweislich vollständig (und sogar mehr) erledige, dann fahre ich trotz eines höheren Wertverlustes immer noch besser als beim Offiziellen.

Was bringt mir ein um 15.000 Mücken höherer Wiederverkaufswert, wenn ich in der Zwischenzeit bei 2 bis 3 Serviceterminen 25.000 Mücken mehr beim Offiziellen bezahlen durfte?

Ist also eigentlich nur eine simple Rechenaufgabe; Und das Fahrzeuge ohne Scheckheft nicht immer gleich schlecht gewartet und ungepflegt sein müssen, das beweisen die diversen unabhängigen aber trotzdem sehr kompetenten Werkstätten.

Wenn man also über die erforderlichen Kenntnisse und Möglichkeiten verfügt, dann steht dem nichts im Wege.....außer es wird gebastelt und gepfrummelt ohne jegliche Ahnung. Das kann dann mehr als nur teuer werden.

Geschrieben
Klar kann man den Service selber machen und bestimmt genau so gut wie der Offizielle.

Aber was halt fehlt ist der Stempel im Serviceheft, und der ist bei einem Wiederverkauf sehr wichtig.

Stimmt, der Nachweis ist wichtig. Ist aber auch immer eine Frage des Timings.

Wer seinen 355 die nächsten 3-4 Jahre sowieso behalten will,

kann auf den Stempel erstmal verzichten und Ersatzteilrechnungen sowie Fotos vom Einbau als Dokumentation abheften. :-))!

Vorm Verkauf kann man ja immer noch zum offiziellen gehen und dort alles machen lassen.

(Falls der Interessent einem nix glaubt)

Die 7.000 CHF bis 10.000 CHF kann man sicher besser in Reifen usw. anlegen. :wink:

Geschrieben

ich seh das auch so wie Lamberko und Cinquevalvole. Die Photos werden Natürlich auch gemacht.

Geschrieben

@ all

..beim Kauf meines 360ers (355 wurde in Zahlung gegeben) wurden wegen des fehlenden Scheckheftes 5000 € vom Ankaufspreis abgezogen. Der Händler hätte lieber auf den KFZ-Brief verzichtet als auf das Scheckheft und hat mir sogar 1 Monat Zeit gegeben das Scheckheft zu besorgen. Der 355er hatte 2 Vorbesitzer, aber das Scheckheft konnte nicht mehr aufgetrieben werden. Schade und 5 Mille futsch. :evil:

Übrigens war ich sicher eines zu haben, dass stellte sich aber als Irrtum meinerseits heraus. Da hätte ich beim Kauf wohl etwas besser in die Bordmappe sehen sollen. Außerdem war ich immer der Meinung, ein Scheckheft wäre problemlos nachzubekommen. Auch das war wohl ein Irrtum. :evil:

Einziger Trost, ich habe den 360 Spider relativ günstig 108 k eingekauft. Bj. 7.2003 1.Hand 21.000 km und Top Zustand. Ein Scheckheft habe ich nun., lasse den jetzt fälligen Service aber auch Privat machen. O:-)

Geschrieben

Hallo,

sind ja alles plausible Dinge die Ihr da von Euch gebt.

Aber meiner Ansicht nach nicht zu 100% korrekt.

Ein Lückenloses Serviceheft hat auch andere Vorteile.

z.B. bei der Kulanz Abwicklung !

Ich habe schon so viele gesehen/gehört, die mir genau das vorgerechnet haben.

Ja aber du bekommst evtl. 10.000€ weniger aber dafür sparst du 30.000€ am Service etc.

Fakt ist aber, und die Erfahrung habe ich schon so oft gemacht, dass Kulanz Ansprüche an älteren Ferris eher in frage kommen, wenn Sie lückenlos Scheckheft gepflegt sind wie wenn nicht, und da kann unter umständen das Geld ganz schnell wieder drin sein.

Jetzt mal Butter bei die Fische, (oder wie das heißt)

Wenn ich ein Auto kaufen gehen, und mir der Besitzer Fotos zeigt, wie er den Wagen selbst demontiert hat und wieder zusammengesetzt hat, sage ich persönlich:" Danke und auf nie mehr Wiedersehen" und denke mir meinen Teil.

Immerhin kann es sein, dass ich mit dem Wagen über 300 km/h fahre und da will ich nicht, das da einfach jemand selber daran rum schraubt. Und wer garantiert mir das er die Spannrollen und den Zahnriemen richtig drauf gemacht hat und so geht es weiter. Wenn es bei einem Offiziellen gemacht wurde und er reißt, ist es nachvollziehbar und er muss den schaden tragen. Erst neulich habe ich mit einer Ferrari Händlerin darüber gesprochen, und auch Sie gibt mir in diesem Punkt uneingeschränkt recht.

Und jetzt sind wir mal alle ehrlich zwei Fahrzeuge werden ausgeschrieben

1X 355 GTB Bj. 94, 25000 KM gelaufen Scheckheft gepflegt von Ferrari incl. Gebrauchtwagengarantie für 62.999€ sehr gepflegt

1X 355 GTB Bj.94 23000 KM gelaufen kein Scheckheft bzw. nicht gestempelt Fahrzeug aber trotz allem gepflegt keine Garantie für 56.000€

Ich persönlich würde den 2ten nicht mal besichtigen

Also meiner Meinung nach, ist das nicht das gelbe vom Ei, einen Service selber durchzuführen!

Gruß

Alex

Geschrieben

@AStrauß

... Da hast du den Nagel zu 100 Prozent auf den Kopf getroffen, nix mehr hinzuzufügen, außer: "Butter bei die Fische" ist völlig korrekt ...

Grüße aus dem Norden,

Mick/Hamburch

Geschrieben

Kulanz bei defekten Autos von 1994 ist ja nicht gerade was wir von Ferrari erwarten.

Fahr doch heute mal mit Deinen kaputten Krümmern hin und frag nach Kulanz. X-)

Entweder Du hast noch Powergarantie oder es sieht finster aus. :???:

Die meisten 355 sind schon längst raus aus dem Kulanz-Alter.

Heute sehe ich dort die 360er.

Selbst Porsche gewährt Kulanz bei kaputten 996-Simmerringen nur bis maximal 4 Jahre alte Autos.

Weitergehende Dinge laufen i.d.R. über Garantie-Verträge.

In der Lage kann ich meinen Jungtimer auch in eine freie Werkstatt geben.

Die fachliche Reputation mancher "Schrauber" ist gelegentlich besser als die der offiziellen Werkstätten.

Beispiele aus dem Frankfurter Raum muss ich hier nicht erneut hochkochen. O:-)

Wenn jemand vom Fach ist und sich auskennt kann er jederzeit den Service am eigenen Auto

selbst erledigen - sogar penibeler und sorgfältiger.

Manch einer baut sich sogar einen Totalschaden F40 wieder auf! :-))!

So jemand wird doch nicht den ZR Wechsel außer Haus geben? X-)

Gebrauchtwagenkauf ist Vertrauenssache und offizielle Stempel im Scheckheft über ZR Wechsel sind nice to have.

Wichtiger wäre mir hingegen der Nachweis über eingehaltene Ölwechsel Intervalle.

Allein die Stempel im Heft beweisen nicht, daß es sich um das bessere Exemplar handelt.

Es gibt Fälle, da hat der offizielle Schrauber zwar die ZR gewechselt, aber die Spannrollen

drin gelassen. (Die ersten sind vom Werk farblich markiert)

Davon habe ich Fotos - gemacht von einem "freien Schrauber".

Geschrieben

In der Lage kann ich meinen Jungtimer auch in eine freie Werkstatt geben.

Die fachliche Reputation mancher "Schrauber" ist gelegentlich besser als die der offiziellen Werkstätten.

Beispiele aus dem Frankfurter Raum muss ich hier nicht erneut hochkochen. O:-)

Wenn jemand vom Fach ist und sich auskennt kann er jederzeit den Service am eigenen Auto

selbst erledigen - sogar penibeler und sorgfältiger.

Manch einer baut sich sogar einen Totalschaden F40 wieder auf! :-))!

So jemand wird doch nicht den ZR Wechsel außer Haus geben? X-)

Allein die Stempel im Heft beweisen nicht, daß es sich um das bessere Exemplar handelt.

Es gibt Fälle, da hat der offizielle Schrauber zwar die ZR gewechselt, aber die Spannrollen

drin gelassen. (Die ersten sind vom Werk farblich markiert)

Davon habe ich Fotos - gemacht von einem "freien Schrauber".

...in allen Punkten: Richtig :-))!

Gruß Klaus

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo fvent2000,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari 355 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Cinque, gebe Dir uneingeschränkt recht.

Habe schon diverse 355er gesehen da hieß es:

Scheckheftgepflegt nur bei uns, den Zahnriemen + große Insp. machen

wir auch noch, 72000 EURO wenn sie die Karre nehmen oder so ähnlich.

Natürlich auch von älterem Herrn nur bei Sonne gefahren.

Und dann:

Unteruchung in "freier Ferrari-Werkstatt" ergab, daß der Zahnriemen ersetzt wurde ohne den Motor auszubauen. Die Umlenkrollen wurden ebenfalls nicht

gewechselt.

.....darf aber eigentlich gar nicht meckern, bin voll zufrieden mit meinem

Vertragshändler, der mir immer nen schönen Stempel rein macht:D

Andi

Geschrieben

ich denke, es sollte auch nicht jederman dranschrauben, vorallem wen er nicht vom fach ist.

Aber wie schon erwähnt. Ich denke,wenn ich mein Fahrzeug selber warte, da schaue ich doch auch anderes, wie Undichtungen, Oelverluste, verstärkte Spannrollen, etc etc. , was in einem "normalen" Interval nicht imbegriffen ist.

Den Nachweis über die ersetzte Teile, kann man über die eingekauften Teile erbringen (Rechnung Ferrari, etc etc.. ) Die Arbeit hingegen mit Photos.

Bei uns in der Schweiz, sind Kulanzarbeiten bei den aelteren Fahrzeugen schwieriger. Die Ferrarihändler schenken dir gar nichts.. Dann heisst es: Wenn Sie das Auto zu uns im Service bringen, dann machen wir's"

Meine Erfahrung am 355er meines Bruders war hingegen sehr positiv. Das Auto fährt heute noch wie ein Ührchen.. Alles wurde fachmännisch gemacht!

Geschrieben

Ich muß mein Senf auch dazu geben.

Ich lasse meinen 360 Spider auch privat machen von einen langjährigen Ferrari Mechaniker der sich mit der Materie sehr gut auskennt.

Vor kurzem habe ich meine Kupllung gewechselt inkl. diversen Nebenarbeiten.

Ich habe mir ein Kostenvoranschlag vom Ferrari Vertragshändler geben lassen für die von mir gewünschten Arbeiten.

Komplette Kupllung,alle Öle+Filter,Tieferlegung+Distancescheiben und vermessen,

Ansaugkästen lackieren.....und diverse kleiner Arbeiten im Innenraum.

Laut Ferrari Werkstatt müsste ich um die 7000€ rechnen ink.5%Rabatt auf alle Teile.

Ich habe mich selber um die Bestellung aller Teile gekümmert und die Arbeit wurde von meinem Mechaniker perfekt und ohne Zeitdruck erledigt.In der Summe habe ich mehr als 50% gespart.

Als Nachweiß habe ich alle Rechnungen von den Teilen und eine Foto Dokumentation von der Montage.

Ich werde wahrscheinlich mein Auto längere Zeit fahren und beim Wiederverkauf wird es keine große Rolle spielen wenn der Wagen älter wie 6 Jahre alt ist.

Geschrieben

Gut es gibt hier ja wie immer bei diesem Thema verschiedene Ansichten:wink:

Es wurde auch nicht gesagt, dass man nicht zu einem freien Schrauber kann.

Ich persönlich habe auch so einen an der Hand, bei dem man mal einen Ölwechsel macht etc. . Auch einem Service steht dort im Grunde genommen nichts im Weg.

Aber diese Freien, haben einen Namen und deren Stempel ist in der jeweiligen Szene genau soviel Wert, wie der eines Offiziellen. Wohl gemerkt beim Verkauf in der Clubszene etc., nicht bei Kulanz Ansprüchen!

Kulanz selten ??? Ich bekomme solche Dinge des öfteren mit, selbst bei Modellen wie testarossa und 348/355! Ist wahrscheinlich vom Händler abhängig und wie lange man Kunde dort ist.

Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich nie und ich meine wirklich nie, ein Fahrzeug von Ferrari Kaufen würde, wenn es vom Besitzer selbst gewartet und repariert wurde. ( Ganz egal, ob er im früheren Leben KFZ Mechaniker gelernt hat oder nicht)

Es sei den der Besitzer des Ferrari hat eine Werkstatt in Grünberg/Gießen oder in Meckenbeuren/Bodensee! (Extremer Ausnahmefall)

Zitat einen großen Mannes

Wissen Sie, es kann gut sein das eine Tankstelle nicht schlechter das Öl an Ihrem Ferrari wechselt, aber zum Pizza Essen gehe ich auch zum Italiener und nicht zu Griechen !

Ich meine dieser man hat auch folgendes gesagt

Der, der dieses Auto kauft, lebt schon !

Dies lässt wieder alle hoffen, die selbst an Ihrem Fahrzeug schrauben.

In diesem Sinne

Alex

Geschrieben

Bei uns in der Schweiz, sind Kulanzarbeiten bei den aelteren Fahrzeugen schwieriger. Die Ferrarihändler schenken dir gar nichts.. Dann heisst es: Wenn Sie das Auto zu uns im Service bringen, dann machen wir's"

Dann bist Du beim falschen Händler!

Ich habe schon mehrfach Kulanzarbeiten und Teile erhalten, die ich noch nicht einmal gefordert habe. Einfach so!

Ein Hoch auf meinen Ferrari-Händler. :-))!

Du darfst aber nicht eine Kulanz vom Händler erwarten, wenn der Service am Auto sonst wo gemacht wird. Deswegen sicher sein Hinweis "Wenn Sie das Auto zu uns im Service bringen, dann machen wir's".

PS. meiner hängt auch einen von seinen eigenen Töpfen zum Vorführern unter den Wagen... :wink:

Geschrieben
Dann bist Du beim falschen Händler!

Ich habe schon mehrfach Kulanzarbeiten und Teile erhalten, die ich noch nicht einmal gefordert habe. Einfach so!

Ein Hoch auf meinen Ferrari-Händler. :-))!

Du darfst aber nicht eine Kulanz vom Händler erwarten, wenn der Service am Auto sonst wo gemacht wird. Deswegen sicher sein Hinweis "Wenn Sie das Auto zu uns im Service bringen, dann machen wir's".

PS. meiner hängt auch einen von seinen eigenen Töpfen zum Vorführern unter den Wagen... :wink:

:-))! :-))! :-))! :-))!

Da steh ich wohl mit meiner Meinung, nicht so ganz alleine auf dem Gang !!!X-)

Gratuliere zu deinem Händler.:-))!

So muß es sein .

Viele Grüße in die Schweiz

Alex

Geschrieben
[...] Wenn jemand vom Fach ist und sich auskennt kann er jederzeit den Service am eigenen Auto selbst erledigen - sogar penibeler und sorgfältiger.

Manch einer baut sich sogar einen Totalschaden F40 wieder auf! :-))!

So jemand wird doch nicht den ZR Wechsel außer Haus geben? X-)

Gebrauchtwagenkauf ist Vertrauenssache und offizielle Stempel im Scheckheft über ZR Wechsel sind nice to have. [...]

Natürlich macht Christian an seinem F40 alles selbst (soweit das möglich ist). Aber er ist leidenschaftlicher F40-Freak, hat seinen eigenen qualifizierten und mit einer Auszeichnung versehenen Boschdienst für Kraftfahrzeuge, ist ein sehr guter Autodidakt und schraubt nun schon seit vielen Jahren an allen Modellen von Ferrari und Co. Nicht jeder - welcher einen Ferrari kauft und dann selbst daran herumschraubt - hat auch diesen Background und diese technische Ausstattung zur Verfügung.

Wie Alex schon in etwa sagte, ist es wichtig WER an dem Ferrari geschraubt hat. - Mit einem Ferrari, der eine Bremse von Christian bekommen hat, würde ich auch mit 300 Sachen über die Autobahn rasen. Ist die Bremse allerdings von Kalle Ar$ch in einem Do-it-yourself-mal-versuchen-Projekt in der Reihengarage, auf Kanthölzern aufgebockten und mit dem Aldi-Werkzeugkasten an dem Ferrari rangepuzzelt, dann hätte ich schon irgendwie ein flaues Gefühl in der Magengegend.

Natürlich lassen aus meiner Gegend sehr viele Ferrari-Owner ihren Wagen bei Christian warten (manchmal sieht man in seiner Werkstatt nur noch Rot). Und natürlich gibt es auch einen Bosch-Stempel ins Heft gedrückt und die entsprechende F40-back-to-life-Website als Referenzsobjekt. Nur haben diese Stempel in der Szene auch eine gewisse Aussagekraft ähnlich den Stempeln der Offiziellen. Da können ein Kassenbon und ´n paar Fotos von den Hobbyschraubarbeiten beim späteren Wiederverkauf aber nicht mithalten.

Das - wie ich ja schon geschrieben hatte - sollte eben genaustens in die Gesamtkostenrechnung bei längerer Haltedauer mit einkalkuliert werden. Danach muß jeder Besitzer selbst entscheiden, ob sich das ganze überhaupt irgendwie rechnet. So ganz pauschal kann man dieses Thema also eigentlich gar nicht zufriedenstellend abschließen. Ist immer ein Einzelfall.

Mal ganz davon abgesehen, dass nach EU-Recht eine zertifizierte freie Werkstatt den vorgeschriebenen Service durchführen kann OHNE das die Werksgarantie davon berührt wird und somit erlöschen würde. Sie bleibt erhalten!

Gruss

Berko

Geschrieben

Mal ganz davon abgesehen, dass nach EU-Recht eine zertifizierte freie Werkstatt den vorgeschriebenen Service durchführen kann OHNE das die Werksgarantie davon berührt wird und somit erlöschen würde. Sie bleibt erhalten!

Gruss

Berko

Hallo Berko,

wie immer ein guter Post !:-))!

Aber wie ist das jetzt genau ?

In der Bertiebsanleitung/Garantie/Scheckheft steht z.B. beim Maserati GranSport, das die Garantie entfällt, wenn das Fahrzeug nicht in einer Autoriesierten Maserati Werkstatt gewartet wird!

Was stimmt jetzt ? Im normal Fall doch was im EG recht steht oder?

Ein Mitarbeiter der Maserati Deutschland GmbH meinte auch:" Wenn Sie den Wagen nicht zum Vertragshändler zur 10.000er Inspektion bringen ist die Garantie erloschen.

Was stimmt jetzt ?

Geschrieben

Ich bin der Meinung, daß man an einem Ferrari alle Arbeiten genauso erledigen kann wie an einem VW- Golf. Voraussetzung ist das notwendige know how sowie eine entsprechende Ausrüstung (Werkzeug, Hebebühne, etc.)

Sicherlich ist das Serviceheft gerade bei jüngeren Fahrzeugen immer ein Vorteil beim Verkauf. Ich habe jedoch am eigenen Leib erfahren, daß ein gestempeltes Serviceheft nicht unbedingt eine Garantiekarte dafür ist, daß der Service auch wirklich bei Ferrari gemacht wurde. Bei meinem 348 war der Stempel eines ehemaligen Düsseldorfer Ferrarihändlers im Heft, der das Fahrzeug jedoch nie gesehen hat.

Geschrieben

Aber wie ist das jetzt genau ?

In der Bertiebsanleitung/Garantie/Scheckheft steht z.B. beim Maserati GranSport, das die Garantie entfällt, wenn das Fahrzeug nicht in einer Autoriesierten Maserati Werkstatt gewartet wird!

Was stimmt jetzt ? Im normal Fall doch was im EG recht steht oder?

Ein Mitarbeiter der Maserati Deutschland GmbH meinte auch:" Wenn Sie den Wagen nicht zum Vertragshändler zur 10.000er Inspektion bringen ist die Garantie erloschen.

Was stimmt jetzt ?

Was ich jetzt schreibe, bezieht sich nicht ausschließlich auf Ferrari als Hersteller, sondern gilt ganz allgemein!

Grundlage ist das Wettbewerbsrecht (in Deutschland das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb=UWG) und die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO).

Wikipedia:

Wettbewerbsrecht ist der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht). Das Wettbewerbsrecht im weit verstandenen Sinne dient der Regulierung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern und hat als Endziel den freien Leistungswettbewerb.

Erstmal kurz was zum Thema Ersatzteile:

Auch Vertragswerkstätten können alternative Ersatzteile nutzen, wenn ihre Qualität den "Originalteilen" entspricht oder höherwertiger ist als die der "Vertragsware". Will der Automobilhersteller dem Vertragshändler verbieten, Autoteile des freien Kfz-Teilemarktes zu beziehen, so muß er dem Vertragshändler nachweisen, daß diese Teile qualitativ minderwertig sind.

(Zitat des VFT, Verband freier Kfz-Teile-Händler)

Demnach muß also selbst ein Offizieller nicht zwingend offizielle Ersatzteile im Ferrari verbauen. Er darf - ganz nach der GVO - auch andere gleichwertige Teile verbauen. So wie es die freien Werkstätten auch machen.

:wink:

Zum Thema "Werkstatthandbuch":

Die Fahrzeughersteller sind laut GVO verpflichtet, freien KFZ-Werkstätten Informationen für die Instandsetzung und Wartung oder die Bestimmungen des Umweltschutzes ggf. gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Das Problem dabei ist der Preis der Informationen.

(Zitat des VFT, Verband freier Kfz-Teile-Händler)

Grundsätzlich kann also jede freie Werkstatt Informationen zur Wartung bzw. Service beim Hersteller anfordern. Aus Kostengründen werden das sicherlich nur die wenigsten und/oder auf Exoten spezialisierte Werkstätten machen. Gibt ein Hersteller diese Informationen nicht heraus, so verstösst er gegen die GVO sowie gegen das Wettbewerbsrecht. Das kann sündhaft teuer werden!

Die gesamte GVO kann jeder selbst im Internet nachlesen.

Weiter geht es mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Volksmund "Wettbewerbsrecht" genannt.

Warum eine freie Werkstatt nun Inspektionen durchführen darf, ergibt sich aus mehreren §§ des UWG. Ich werde jetzt natürlich nicht alle zitieren, sondern nur einige kleinere Auszüge. Die für dieses Thema wichtigen Dinge habe ich mal rot eingefärbt.

.

.

§ 1 Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb.

Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

§ 2 Definitionen

Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet...

1. ..."Wettbewerbshandlung" jede Handlung einer Person mit dem Ziel, zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens den Absatz oder den Bezug von Waren oder die Erbringung oder den Bezug von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern;

2. ..."Marktteilnehmer" neben Mitbewerbern und Verbrauchern alle Personen, die als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen tätig sind;

3. und 4. blablabla...

§ 3 Verbot unlauteren Wettbewerbs

Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.

§ 4 Beispiele unlauteren Wettbewerbs

Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer

1. Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;

[...]

7. die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft;

8. über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind; handelt es sich...

[...]

10. Mitbewerber gezielt behindert;

11. einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

[...]

Kapitel 2: Rechtsfolgen

§ 8 Beseitigung und Unterlassung

(1) Wer dem § 3 (Verbot unlauteren Wettbewerbs; siehe oben) zuwiderhandelt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine Zuwiderhandlung droht.

[...]

§ 9 Schadensersatz

Wer dem § 3 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, ist den Mitbewerbern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.[...]

u.s.w........

Den gesamten Gesetzestext des UWG kann man sich in einer ruhigen Minute ja mal genau durchlesen. Bildung schadet nicht und tut auch nicht sonderlich weh.

Link: bundesrecht.juris.de/Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb_2004

Das oben Beschriebene galt und gilt bzgl. der Frage nach Wartung und Service durch freie Werkstätten und die Auswirkungen auf die gesetzliche Gewährleistung.

Das man zwischen Gewährleistung und der (freiwilligen) Herstellergarantie unterscheiden muß, sollte natürlich beachtet werden. Einen Thread dazu hatten wir hier bei Carpassion ja schon einmal. (Link)

Nun sind aber schon einige Richter zu der Entscheidung gekommen, dass die in Garantiebestimmungen erwähnten Klauseln, wonach ein Wagen zur Aufrechterhaltung der Garantie (egal ob vom Hersteller oder Gebrauchtwagenhändler) zum Service in die Vertragswerkstatt o.ä. gezwungen werden kann, eindeutig gegen das UWG und in Teilen gegen die GVO verstossen (wettbewerbsschädlich; nicht EU konform; Verbrauchereinschränkungen; Marktbehinderung;...) und somit als eine Art allgemeine Geschäftsbedingungen oder als fester Vertragsbestandteil nicht anerkannt und somit nicht wirksam sind bzw. werden!

Noch genauer will ich es nicht ausführen, da die Mehrheit der User hier eh schon eingepennt ist.

O:-)

Gute freie Werkstätten haben bestimmt noch die passenden §§ zur Hand oder weiterführende Informationen.

Gruss

Berko

Geschrieben

Nun sind aber schon einige Richter zu der Entscheidung gekommen, dass die in Garantiebestimmungen erwähnten Klauseln, wonach ein Wagen zur Aufrechterhaltung der Garantie (egal ob vom Hersteller oder Gebrauchtwagenhändler) zum Service in die Vertragswerkstatt o.ä. gezwungen werden kann, eindeutig gegen das UWG und in Teilen gegen die GVO verstossen (wettbewerbsschädlich; nicht EU konform; Verbrauchereinschränkungen; Marktbehinderung;...) und somit als eine Art allgemeine Geschäftsbedingungen oder als fester Vertragsbestandteil nicht anerkannt und somit nicht wirksam sind bzw. werden!

Hallo Berko,

bin nicht eingeschlafen, im Gegenteil war sehr Interessant !:-))!

Danke dafür !

Das heißt also auf Deutsch, das dass was in den Heften/Betriebsanleitungen/Garantiebestimmungen von Ferrari/Maserati steht, und was die Mitarbeiter der angesprochenen Firmen einem am Telefon/Persönlich sagen, kann man getrost einfach mal in den Gulli kicken.

Sollte eine dieser Firmen auf Grund dessen, das der Service nicht bei einem Ihrer Vertragshändler gemacht wurde einen Garantie Fall nicht erledigen, kann man ohne sorge rechtliche schritte einleiten !? Da es ja gegen das Gesetzt verstößt, bezw. die Klausel in der Garantie Bedingung ja unwirksam ist.

Irgendwie unglaublich, da man ja immer wieder hört, dass aus diesen Gründen Garantiearbeiten bei verschiedenen Kunden nicht gemacht wurden. Wenn da jeder Klagen würde sehen die dann eigentlich ganz schön alt aus.

So habe ich das jetzt verstanden !

Gruß

Alex

Geschrieben

@Berko, vielen Dank. Wie immer sehr ausführlich.

@Alex, leider ist es nicht so einfach mit dem Streiten "Wenn da jeder Klagen würde sehen die dann eigentlich ganz schön alt aus"

Der Kunde sieht alt aus weil:

Der Hersteller wird sich wann immer möglich gegen Ansprüche wehren z.B. so:

"natürlich ist die Garantie nicht erloschen.....aber die freie Werkstatt hat die Arbeiten nicht sachgerecht vorgenommen, es ist ein Folgeschaden daher verweigern wir in diesem Fall die kostenfreie Ausführung. Bitte wenden sie sich an die freie Werkstatt".

Bei einigen technischen Konstellationen ( z.B. Motoreingriffe) kann ich mir das gut vorstellen, verstehen und dem Hersteller auch recht geben, kann ja durchaus auch sein.

Tja, wenn alles immer so einfach wäre bräuchte man keine Gerichte,Rechtsanwälte,Gutachter....... 99% der Gesetze und Auslegungen

wären nicht vorhanden. Wage nicht mal zu schätzen wieviel Arbeitsplätze in dem kompletten:-o Bereich Juristerei usw. vorhanden sind. Wäre sicher mal einen eigenen Thread wert.

Geschrieben

Hallo Alex,...

[...] Das heißt also auf Deutsch, das dass was in den Heften/Betriebsanleitungen/Garantiebestimmungen von Ferrari/Maserati steht, und was die Mitarbeiter der angesprochenen Firmen einem am Telefon/Persönlich sagen, kann man getrost einfach mal in den Gulli kicken.[...]
Nicht zu voreilig. Es gibt noch immer einen gewaltigen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen!

Gerade im Wirrwar der EU kommt es schon mal vor, dass geltende deutsche Gesetze nicht in Einklang mit irgendwelchen Vorschriften, Gesetzen und/oder Verordnungen der EU zu bringen sind. Nun ist das EU-Recht zwar übergeordnet, aber dadurch fallen nicht gleich alle deutschen Gesetze weg. Sie müssen sich nur - wenn in dem EU-Recht bereits vorhanden - den jeweiligen EU-Bestimmungen und Verordnungen unterwerfen.

Bei der GVO und dem UWG gibt es dadurch oftmals unterschiedliche Auffassungen. So haben wir hier in Deutschland das Recht der "freien Vertragsgestaltung". Das bedeutet, dass ich grundsätzlich erstmal alles in den Vertrag hineinschreiben kann. Auch irgendwelche unverständlichen AGBs.

Zitat:

Allgemeine Geschäftsbedingungen bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Klauselwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Sie können im Schuldrecht neue, im Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen regeln. Sie verändern in der Regel gegenüber dem Gesetz die Risikoverteilung und Haftung häufig zu Gunsten des Verwenders und erleichtern diesem die Vertragsabwicklung. Darin liegt zugleich die Gefahr, dass der Verwender, meist ein Kaufmann und/oder Unternehmen, die meist wirtschaftlich stärker und geschäftlich erfahrener sind, einseitige und/oder überraschende Regelungen gegenüber einem Verbraucher durchsetzen können, die sich von Wertungen des Gesetzes zu weit entfernen. Daher besteht das Bedürfnis, Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Kontrolle zu unterwerfen und bestimmten Klauseln die Wirksamkeit abzusprechen. Während dies vom BGB ursprünglich der Rechtsprechung überlassen wurde, die einzelne Klauseln für nichtig erklären konnte, wenn sie sittenwidrig waren, hat der Gesetzgeber durch das am 1. April 1977 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) spezifische Regelungen zur Handhabung von AGB geschaffen. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde das AGB-Gesetz wieder aufgehoben; seine Regelungen wurden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 mit nur kleineren Änderungen in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen (§§ 305–310 BGB).

Nun ist aber nicht alles Kleingedruckte auch rechtens gegenüber dem Verbraucher. Darum, und das ist ja auch längst bekannt, sind einige früher stets in Verträgen stehende Klauseln absolut unwirksam geworden. Auch in bereits bestehenden Verträgen!

Beispiele:

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 18.12.2006, AZ 2/3 0 522/06

Die Klausel "... liefert, solange der Vorrat reicht" in AGB ist unzulässig.

Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2006, AZ 4 U 78/06

Eine AGB-Klausel eines Handyservices, die an versteckter Stelle mitten in einem vorformulieten Text eine Einverständniserklärung des Kunden vorsieht, auch telefonisch über weitere interessante Angebote informiert zu werden, stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar und damit eine unangessene Benachteiligung des Kunden.Beschränkt sich die vorformulierte Erklärung erkennbar nicht nur auf Werbung im Rahmen des angebahnten oder bestehenden Vertragsverhältnises, sondern soll sie zugleich Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen, so gilt dies um so mehr.

An den obigen Beispielen kann man sehr gut erkennen, was die Richter so alles als unwirksam einstufen. Oftmals sind das alles irgendwelche Dinge, die wir als Verbraucher einfach so hinnehmen würden weil sie eben in irgendwelchen Verträgen erwähnt sind. Dem ist aber - Gott sei Dank - nicht so. Das bedeutet also, dass alle Vertragsinhalte die NICHT gegen diese AGBs verstoßen, als wirksam betrachtet werden müssen, oder? - Falsch, denn die nicht unwirksamen Klauseln in den AGBs sind auch nur solange wirksam, wie sie nicht gegen andere Gesetze, Regelungen, Urteile oder Verordnungen verstoßen!

Zitat:

Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden weitgehend ins europäische Gemeinschaftsrecht übernommen, nämlich in die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klausen in Verbraucherverträgen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen, die die Verbraucher vor missbräuchlichen AGB-Klauseln schützen. In allen EU-Ländern darf man daher damit rechnen, dass im Grundsatz ähnliche (wenn auch keineswegs identische!) Regelungen bestehen wie in Deutschland.

Das Nicht-EU-Mitgliedland Schweiz kennt bisher noch keine explizite gesetzliche Regelung der AGB, doch haben die Gerichte und die Literatur durch eine Konkretisierung allgemeiner Regeln (insbesondere Treu und Glauben) einen in vielen Punkten vergleichbaren Rechtszustand herbeigeführt. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass auch in der Schweiz in den nächsten Jahren spezifische gesetzliche Regelungen geschaffen werden.

Hier greift, neben dem UWG, eben die GVO! Was das bedeutet, hatte ich ja einige Posts vorher schon erläutert. Man muß das also alles im Zusammenhang betrachten. Einige AGBs werden demnach durch unser deutsches BGB als unwirksam erklärt. Der Rest kann gegen das UWG verstoßen und ist somit auch unwirksam. Was dann noch im Vertrag geschrieben steht muß jetzt noch mit der GVO im Einklang stehen, sonst ist auch dieses hinfällig.

Nun betrachten wir uns die Garantiebestimmungen mal genauer. Da gibt es sicherlich einige Klauseln, die schon bei Unterzeichnung gegen das BGB verstoßen. Andere verzerren und/oder verhindern im Nachhinein den freien Wettberwerb und verstoßen somit gegen das UWG. Die Frage, ob der Rest (Service nur beim Vertragshändler) mit der GVO zu vereinbaren ist, haben bisher eben einige Richter mit einem deutlichen "Nein" beantwortet!

[...] Sollte eine dieser Firmen auf Grund dessen, das der Service nicht bei einem Ihrer Vertragshändler gemacht wurde einen Garantie Fall nicht erledigen, kann man ohne sorge rechtliche schritte einleiten !? Da es ja gegen das Gesetzt verstößt, bezw. die Klausel in der Garantie Bedingung ja unwirksam ist.[...]
Denke daran, dass das was ein Richter urteilt noch lange kein Gesetz ist...sondern nur ein Urteil. Andere Richter können durchaus anders urteilen.

:wink:

Aber: Man kann sich immer wieder vor Gericht auf diese Urteile beziehen. Dadurch werden nach und nach auch andere Urteile so oder ähnlich ausfallen. Dann wird eine Gesetzesänderung vorgeschlagen um es in Einklang mit der EU zu bringen, und schon sieht der Offizielle ganz schön alt aus mit seinen Knebelverträgen und der vom Werk vorgegebenen Wettbewerbswidrigkeit.

[...] Irgendwie unglaublich, da man ja immer wieder hört, dass aus diesen Gründen Garantiearbeiten bei verschiedenen Kunden nicht gemacht wurden. Wenn da jeder Klagen würde sehen die dann eigentlich ganz schön alt aus. [...]
Und so lange eben nicht jeder klagt sehen sie auch weiterhin ganz schön gut aus, oder etwa nicht?

:wink:

Geschrieben

So mein Freund, das geht nicht !!!!!!!!!!:???:

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Spaß bei Seite Berko, aber nach der ersten Zeile dachtest du mit Sicherheit, was ist jetzt Kaputt?:wink:

Erst, noch mal Danke für die ausführliche Antwort, unglaublich !!! :-))!

Ja dann ist es im Grunde genommen jedermanns Sache ob er was dagegen tut, wenn Ihm so was wieder fährt oder nicht(Ablehnung der Garantiearbeit durch oben genannte Gründe)

Ich denke an der Zahl der Klagen(Wenig), wird sich auch in Zukunft nichts ändern!

Und falls doch jemand Klagt, hängt der Erfolg eben vom Richter ab !

Auf jeden Fall ist/war es wiedermal ein Hammerinteressantes Thema !

Nochmal danke

Gruß

Alex

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