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DIN ISO Rechtsverbindlich???


Kai360

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Hallo CP Gemeinde,

sagen wir einmal ich habe gerade eine Meinungsverschiedenheit mit einem renommierten KFZ - Hersteller und benötige dazu eine Info.

Hintergrund: Eines meiner KFZ (Bj. 2006) hat eine Anhängerkupplung und natürlich dazu eine 13 POL - Steckdose, werksseitig montiert.

Soweit so gut.

Die PINS in der Steckdose Nummer 1 bis 8 sind auch korrekt belegt (Licht, Blinker, Nebelrücklicht, Masse usw)

Die PINS 9 bis 13 jedoch nicht, bzw. nur teilweise.

Die ISO 11446 (das ist die gültige Norm für die Steckdosenbelegung)

sieht eine klare Belegung der PINS vor:

PIN 9: Dauerplus (2,5 mm²)

PIN 10: Ladeleitung Anhänger-Batterie, Stromversorgung, Zündschalter gesteuert (2,5 mm²)

PIN 11: Masse für Stromkreis 10

PIN 12: Kodierung für gekuppelten Anhänger, Verbindung von Kontakt 3 mit 12 am Anhänger

PIN 13: Masse für Stromkreise 9 (2,5 mm²)

In dem angesprochenen KFZ ist aber wie folgt geschaltet:

PIN 9: Geschaltet Plus (ob 2,5 mm² wurde nicht geprüft)

PIN 10: Pin nicht einmal vorhanden

PIN 11: Pin nicht einmal vorhanden

PIN 12: Pin nicht einmal vorhanden

PIN 13: Masse (ob 2,5 mm² wurde ebenfalls nicht geprüft.)

Der Hersteller zieht sich nach eingehender Korrespondenz auf folgende Position zurück,

Zitat:

"Gerne bestätigen wir ihnen, dass die Belegung der 13-poligen Steckdose für die Anhängevorrichtung bei ihrem .... den Vorgaben nach ISO 11446 entspricht."

Von einer Nachrüstung rät er aus Gründen der Garantie ab!

Soweit zu Sachlage

Nun meine Frage:

Ist die ISO 11446 in so weit rechtsverbindlich, dass der Hersteller diese komplett (also PIN 1 bis 13) befolgen muss, oder reicht es aus nur die "lebenswichtigen" (Beleuchtung) PINS zu belegen um die Vorschriften der ISO zu erfüllen?

Oder ist eine ISO gar nicht rechtsverbindlich, sprich der Herstelller kann frei nach Gutsherrenart entscheiden.

Gruß

Kai

P.S.: Um der berechtigten Frage zuvorzukommen.

Wozu brauchst du dass und warum rüstest du nicht einfach selbst nach?

Zu 1: Für Ladung der Zusatzbatterie im Anhänger und den Kühlschrank. Verzichte nur sehr ungerne auf meine kühle Blonde danach, also nach dem Ankommen.O:-)

Zu 2: Ja, hätt ich längst gemacht, aber erstens ist alles so verbaut und zweitens hat das Auto ein Bus- System, da ist es nicht mehr ganz so einfach wie früher. Und drittens erwarte ich bei einem neuen KFZ dass es dem Stand der Technik entspricht, heißt es doch auch Vorsprung duch Technik, oder?O:-) O:-)

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ich sehe es mal so:

Warum will dein Freundlicher nicht einfach eine Pinnachrüstung verkaufen?

Es ist aber fast normal, dass diese Pins fehlen - habe grade noch mal bei unseren beiden "zugfahrzeugen" nachgesehen

DIN / ISO Normen haben grundsätzlich nur einen Empfehlungscharakter und sind niemals rechtsverbindlich.

Sollten jedoch aus der Nicht-Beachtung einer DIN/ISO Norm Schäden entstehen, die bei Anwendung der entsprechenden DIN/ISO Norm mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht entstanden wären, kann sich das im Ermessensfall zu einem höheren Schadenersatz auswirken.

...das Ganze ist in so fern verbindlich das die korrekte Belegung schon gegeben sein muß, wenn sie denn erfolgt ist!

Bei dir hat man einfach einige Kontakte nicht belegt, das kann man machen wenn die generelle Funktionstüchtigkeit nicht dadurch nicht eingeschränkt ist (Blinker, Bremse, Licht, etc)!

Das ist kein Fehler! (Bei Definition sicher falsch, aber kein Fehler!)

lg

mecki

P.S. "Schöner" sind die NICHT Normgerechten Anschlüße der VW Radios, aber das ist ein anderes Thema!

Danke für die Infos,

hab ich leider so befürchtet.

Muß allerdings wie schon gesagt dabeibleiben, das ich es für ein Armutszeugnis der Hersteller halte an 3 PINS und deren Belegung zu sparen, ist schließlich kein Dacia Logan, da könnt ich das gegebenenfalls noch verstehen.

Der nachträgliche Einbau ist schon enorm aufwändig (alles so schön verbaut und verkleidet!!) und steht in keinem Verhältnis zum Ergebnis.

Gruß

Kai

...das Ganze ist in so fern verbindlich das die korrekte Belegung schon gegeben sein muß, wenn sie denn erfolgt ist!
Die Verbindlichkeit ist dann gegeben, wenn irgendwo (d.h. in der Fahrzeug-Dokumentation oder am Bauteil selbst) auf die DIN/ISO-Norm des Bauteils verwiesen wird und/oder Teile des Bauteils die Anwendung einer DIN/ISO-Norm nahelegen (z.B. durch die verwendete Form mit Verpolungsschutz).

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