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Reguliering bei Unfall


DAMIEN

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Hallo.

Ich hatte gestern morgen einen Unfall.

Hier eine Unfallskizze:

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Die Dame im Ford hat nach einer 3minütigen Belehrung meinerseits endlich bemerkt, dass ich nicht ausgeschert bin, sondern sie schlicht auf der Bus-Spur war.

Als die Polizei da war, war die Schuldfrage also schon geklärt. Daraufhin hat die polizei auf eine Aufnahme des Unfalls verzichtet und die Dame hat sich paar € gespart.

Auf dem unfallbericht habe ich sie dann unterschreiben lassen, dass sie die Schuld am Unfall einsieht.

Dann habe ich bei der gegnerischen Versicherung angerufen und denen bescheid gegeben und bin am Nachmittag zu unserer Audi-Niederlassung gefahren um einen Termin für eine Reperatur zu vereinbaren. (In 2 Wochen).

Heute hab ich von der gegnerischen Versicherung einen Brief bekommen, indem ich gebeten werde diese anzurufen um folgende Punkte zu klären:

1. Höhe des Fahrzeugschadens

Ich soll sagen wie hoch der Schaden ist und wo ich den Wagen repaieren

lassen will.

2. Nutzungsausfall bzw. Mietwagennutzung

3. Evtl Verkauf des Fahrzeugs

Weiterhin ist ein Fragebogen beigelegt, indem ich eine Skizze zeichnen soll, meine Geschwindigkeit vor und nach dem unfall angeben soll, welche Versicehrung mein Wagen hat, wieviel er gekostet hat, vorraussichtliche Höhe der reperaturkosten, und ob eine Besichtigung erfolgt ist und wo und wann eine erfolgen kann.

Meine Fragen:

Muss ich dort anrufen??, Muss ich denen alle Angaben zum Schaden vorher melden (ich weiß ja nicht was alles kauputt ist ;) Evtl findet die Werkstatt ja mehr als ich selbst ), dürfen die einfach einen zum Besichtigen des Fahrzeuges schicken?? Mus sich den an den Wagen lassen??

Am liebsten wäre es mir, wenn ich den Wagen bei der Werkstatt abgebe, die dann alles repareiren (3 Tage angesetzt mit Leihwagen), denen die Rechnung schicken und gut ist.

Was soll ich nun tun? :D Anwalt will ich nicht unbedingt auch noch hingehen.

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Idealerweise schreibst Du der Versicherung, dass der Wagen in Deiner Werkstatt besichtigt werden kann. Dann kann der KFZ Meister deines Vertrauens mit dem Gutachter der Versicherung den Schaden bzw. dessen Höhe und Reparaturaufwand klären.

Ebenso würde ich für die Schätzung der Schadenhöhe auf die Werkstatt verweisen.

Das die Versicherung Rückfragen stellt und ggf. einen eigenen Gutachter bestellt ist normal, da die Haftpflicht in der Regel auch immer versucht unbegründete Ansprüche abzuweisen, denn nicht jeder Fall ist so eindeutig wie bei Dir.

Zum Anwalt mußt Du so wie Du es beschreibst nicht.

Kann ich nicht auf einen eigenen Gutachter bestehen?? Oder muss ich auch deren Gutachter das zeigen?? Im Brief schreiben sie noch, dass ein Gutachter nicht immer notwendig ist (ist ja klar).

Genau so würde ich es machen. Das Auto beim Freundlichen auf den Hof stellen, denen sagen, dass dir jemand reingefahren ist und dass sie ein Gutachten erstellen sollen (Die holen sich dann einen Gutachter ins Haus). Dann gibts du dem Freundlichen noch die gegnerischen Versicherungsdaten und eine unterschreibst eine Abtretungserklärung (oder so ähnlich), dann regelt das Autohaus das Geschäftliche direkt mit der Versicherung und du brauchst nicht in Vorlage treten. Sonst würde das Autohaus mit dir abrechnen und du müsstest dir das Geld von der Versicherung wieder holen.

Das wars. So ging das bei mir zumindest über die Bühne. In dem Gutachten steht dann auch alles, was die wissen wollen.

EDIT: Du brauchst nicht zwagsweise einen Gutachter. Bis ca. 1000 Euro Schaden (und da kommt man schnell drüber) reicht in der Regel auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Das Problem dabei ist aber, dass die Versicherung dir die Kosten für den Kostenvoranschlag nicht erstattet. Wobei der Kostenvoranschlag normalerweise nichts kostet, wenn du das Auto in der Werkstatt reparieren lässt.

Du selbst darfst dir sofort einen Gutachter holen. Nur wenn der Schaden sehr hoch ist, kann die Versicherung nochmal einen eigenen Nachsehen lassen.

Alle Angaben ohne Gewähr. :-)

Kann ich nicht auf einen eigenen Gutachter bestehen?? Oder muss ich auch deren Gutachter das zeigen?? Im Brief schreiben sie noch, dass ein Gutachter nicht immer notwendig ist (ist ja klar).

Das kannst Du auch machen. Es muß allerdings ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sein. Auch den muß die gegnerische Versicherung übernehmen. (Es sei den es handelt sich um Bagatellschäden was in Deinem Fall aber nicht zutrffen dürfte)

Gut :) Bisher schonmal vielen Dank.

Bleibt noch eine Frage:

Ich hab zum 27.3.06 einen Termin beim freundlichen. Ich brauch den Wagen ja zwangsweise bis dahin. Fahrbereit ist er ja auch. Ich kann ihn also nicht ab jetzt schon auf den Hof der Werkstatt stellen.

Was würdet ihr da machen? Einen eigenen holen? Oder einen Termin beim freundlichen für ein Gutachten machen?

Kann ja schelcht einen Leihwagen für die 3 Wochen verlangen, obwohl der Wagen fahrbereit ist und nur beim Händler auf dem Hof stehen würde, oder??

Will das halt so sauber es geht lösen und alles am Wagen repariert bekommen,w as durch den unfall entstanden ist. Hatte schonmal so einen "gegnerischen" Gutachter am Hals, der mir dann einen Kratzer lange wegpolieren lassen hat, anstatt es zu lackieren. Deswegen bin ich gegen sowas sehr abgeneigt.

Da du ja nicht Schuld an dem Unfall bist und die Schuldfrage bereits schriftlich geklärt wurde, muß die gegnerische schuldige Partei für alle deine Kosten aufkommen. Das heißt auch, dass solange dein Wagen zur Reparatur ist, du dir einen Mietwagen nehmen kannst welcher von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird.

Machs doch aber ganz einfach:

Ruf kurz bei der gegnerischen Versicherung an, sag denen kurz dein Anliegen und die werden dir schon einen Mietwagen zusichern. Ganz wichtig: Lass es dir schriftlich geben (kurzes Fax). Da bist du auf der sicheren Seite.

So vielen vielen Dank für eure Hilfe schonmal. Da konnte ich schonmal viel sicherer bei denen Anrufen.

Ergebnis:

Ich muss den Fragebogen garnicht mehr ausfüllen.

Ich soll nur drauf achten, dass der Mietwagen 59€ netto pro Tag nicht übersteigt. (Sonst soll ich mich melden und bekomme einen von Europcar)

Das Audi-Zentrum soll sich vor der Reperatur bei denen melden.

Passt doch soweit oder? Die Unfallverursacherin hat da auch angerufen und ihre Schuld zugegeben. Bin da wenigstens bissl beruhigter.

Nochmals Danke für eure Hilfe!

servus ich habe da auch mal ne frage und will nicht extra nen neuen thread erstellen.

und zwar ist mir letztens eine frau beim ausparken ins auto gefahren. bin dann zum gutachter und gestern kam dann das gutachten. die frau will das nicht über die versicherung laufen lassen, sondern selbst zahlen. nun meine frage. kann ich das verlangen was der gutachter, da zusammen gerechnet hat oder soll ich lieber noch mal in die werkstatt fahren und mir dort nen kostenvoranschlag machen lassen. kann ich mir dann eins von den beiden aussuchen, was ich von der frau bekommen möchte.

danke

grüße chriss

Also wenn die Frau das selber zahlen möchte, kannst du dir natürlich raussuchen von wem du dein Auto anschauen bzw. reparieren läßt. Problematisch wirds dann nur, wenn die Frau dann nach der Reparatur sagt, das Ganze ist ihr zu teuer und läßt es dann doch von der Versicherung bezahlen und diese dann sich das Gutachten zuschicken läßt. Dann kannst du vielleicht auf Kosten sitzen bleiben.

Persönlich mach ich immer die beste Erfarhung damit, das Auto zu einer Vertragswerkstatt zu bringen. Die kennen sich mit den Tücken des Autotyps und der Reparatur am Besten aus. Die Wissen auch was für Kleinteile dringend mit dazu kommen (was der Gutachter nicht immer weiß).

Die Dame will es auch über die Versicherung regeln. Würde denk ich für sie auch sonst viel zu teuer werden. Gutachten wurde erstellt bzw wartet noch auf die Spureinstellung.

War gestern bei der Vertragswerkstatt. Der Sturz vorne-rechts ist außerhalb der Toleranz. Muss der Gutachter nocht entscheiden ob das mit dem unfall zu tun hat. Lassen es auf jeden Fall in der Werkstatt komplett mcahen. Ist denk ich auch das sicherste. Anwalt hab ich das auch noch übergeben.

Danke nochmals für die Tips.

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