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Einfahrt - Verkehrsrechtfrage


porschefreAK47

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Hier die Skizze zur Frage:

frage.jpg

Wie sieht es rechtlich aus, wenn:

der schwarze Wagen in der Einfahrt mit eingelegtem Rückwärtsgang steht und zurück auf den Parkstreifen setzen will. Dabei kommt aber der rote Wagen angefahren und biegt (ein wenig die Kurve schneidend) in die Einfahrt ein und rasselt dem schwarzen Wagen hinten schräg aufs Heck.

???

Meines Erachtens müsste der rote Wagen doch warten bis die Einfahrt frei ist und dann dürfte er erst in die Einfahrt einbiegen und da der Rückwärtsgang schon lange eingelegt ist als der rote Wagen ankommt, muss dieser doch bemerken dass er da nicht rein kann in die Einfahrt?

gruß :wink2:

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Moinsen

Ob der Rückwärtsgang eingelegt war oder nicht, spielt keine Rolle.

Hat es definitiv noch auf dem Privatgrundstück geknallt oder war das Heck schon auf dem Gehweg?

Ich meine, wenn ein Fahrzeug von einem nicht öffentlichem Weg (hier Privatgrundstück) auf einen öffentlichen Weg (Straße, Gehweg usw.) fährt, dann hat er IMMER zumindest die Hauptschuld bei Schäden.

Ich sehe es eher so, das der vom Privatgrundstück hätte warten müssen, bis das Fahrzeug von der Straße auf dem Grundstück gefahren ist - rechtlich.

Mehr Sinn hätte es durchaus gemacht, wenn man erst das Auto wegfahren lässt, und dann auf das Grundstück einbiegt.

Hat das schwarze Fahrzeug eigentlich auf dem Grundstück stehen dürfen?

Falls alles auf dem Privatgrundstück passiert ist, dann wird es wohl ein längeres Ding per Anwalt werden - denn ich meine das das Verkehrsrecht da keinen Einfluss mehr hat - es sei denn, es steht z.B. wie bei den Parkplätzen (Real, Obi usw.) ein Schild, das die StVZO gilt.

Oder sehe ich das falsch?

Moinsen

Ob der Rückwärtsgang eingelegt war oder nicht, spielt keine Rolle.

Hat es definitiv noch auf dem Privatgrundstück geknallt oder war das Heck schon auf dem Gehweg?

Ich meine, wenn ein Fahrzeug von einem nicht öffentlichem Weg (hier Privatgrundstück) auf einen öffentlichen Weg (Straße, Gehweg usw.) fährt, dann hat er IMMER zumindest die Hauptschuld bei Schäden.

Ich sehe es eher so, das der vom Privatgrundstück hätte warten müssen, bis das Fahrzeug von der Straße auf dem Grundstück gefahren ist - rechtlich.

Mehr Sinn hätte es durchaus gemacht, wenn man erst das Auto wegfahren lässt, und dann auf das Grundstück einbiegt.

Hat das schwarze Fahrzeug eigentlich auf dem Grundstück stehen dürfen?

Falls alles auf dem Privatgrundstück passiert ist, dann wird es wohl ein längeres Ding per Anwalt werden - denn ich meine das das Verkehrsrecht da keinen Einfluss mehr hat - es sei denn, es steht z.B. wie bei den Parkplätzen (Real, Obi usw.) ein Schild, das die StVZO gilt.

Oder sehe ich das falsch?

der größte teil des schwarzen wagens stand noch in der einfahrt, vielleicht der hintere teil auf dem parkstreifen. aber auf alle fälle ist der rote wagen doch dem schwarzen in seinen rangierraum gefahren?!

Gibt ja diese besondere Sorgfaltsplficht beim Rückwärtsfahren usw. Also rechtlich ist die Sachlage sicherlich nicht 100% eindeutig. Ist der schwarze Wagen noch am Rückwärtsfahren gewesen, hat er gut genug nach hinten gesehen, ist er zu schnell rausgefahren. Hat der rote Wagen die Einfahrt ohne Grund geschnitten, war dieser verhältnismäßig zu schnell, wek hätte den Unfall verhindern können (wohl eher der rote), usw.

Ich denke mal, dass ie Geschichte ohne hutachter und Anwalt nicht zu lösen sein wird. Vorallem braucht das ganze einen guten Richter.

Also rechtlich ist die Sachlage sicherlich nicht 100% eindeutig.

Sehe ich genauso.

hier der Text zu § 9 Abs. 5 StVO:

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Vermutlich wird der Schaden prozentual aufgeteilt. Wenn der Rote zu schnell eingebogen ist, wird er den größeren Anteil zahlen müssen. Um so schneller und unvorsichtiger er war, um so höher der Anteil. Gleiches gilt für den Schwarzen.

ich sach mal so:

der rote wagen hatte schon ein eiliges tempo drauf und wär er nicht eingebogen bzw. langsamer eingebogen und hätte einen gebürenden sicherheitsabstand gelassen dann wär es zu keinem unfall gekommen...

der schwarze wagen hat sich vor und bei dem rückwärtsfahren vergewissert dass alles frei ist. als er dann zurücksetzt kommt plötzlich der rote an.

eingewiesen wurde der schwarze wagen auch nicht, das hätte mehr sinn ergeben wenn der verkehr von der gegenverkehrspur auf der sackgasse käme aber ich denke nicht dass ein einweisen den unfall verhindern hätte können, wohl möglich wären dann nur noch die gebeine des einweisers zwischen beiden wagen gewesen...

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