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Auffahrunfall auf BAB - vorrausfahrender fuhr extrem langsam


--AngryAngel--

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Tag zusammen.

Ein LKW von uns hat heute Morgen einen Auffahrunfall gebaut. Soweit wäre die Schuldfrage eigentlich klar, aber das Auto, auf das er aufgefahren ist, fuhr nach seiner Aussage extrem langsam. Er sagte, in jedem Fall deutlich unter 50, weil er beim Aufprall schon langsamer war...Der Unfall passierte nicht im Stau oder so, sonder auf einer mäßig befahrenen BAB bei guten Straßenverhältnissen, es gab eigentlich keinen Grund so langsam zu fahren, bis auf die Tatsache, dass das Auto wohl hoffungslos mit Fliesen überladen war.

Ich habe neulich irgendwo gehört, dass man eine Teilschuld bekommt, wenn man so extrem langsam fährt. Weiss da jemand genaueres? Lohnt es sich, dort einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen?

Ein weiteres Problem ist, dass der Fahrer einen Unfallbericht unterschrieben hat, ohne dort etwas von der Überladung oder der niedrigen Geschwindigkeit zu vermerken.

Danke für eure Hilfe,

Christian

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Normalerweise gilt der Anscheinbeweis, dass denjenigen die Schuld trifft, der

hinten auffährt. Dieser Anscheinsbeweis kann erschüttert werden, wenn man Umstände darlegt, die dieser Annahme entgegenstehen. Bsp.: Man kann beweisen, dass jemand grundlos bei 100 auf der Landstr. in die Eisen gestiegen ist. Könnte mir durchaus vorstellen, dass man den Anscheinbeweis erschüttern kann, wenn man beweisen kann, dass jemand sehr stark von der Richtgeschwindigkeit ohne Grund abgewichen ist. Der eigenen Versicherung auf jeden Fall diesen Umstand im Detail mitteilen, die wird sich dann überlegen, ob sie der gegnerischen Forderung entgegentritt.

Gruß Kai

Die Polizei hat garnichts gesagt, weil sie garnicht da war...In dem Fall wäre es sinnvoller gewesen, sie zu rufen, denke ich.

Jedenfalls ist das ganze jetzt mehr oder weniger garnicht mehr nachweisbar.

Unser LKW ist ein Mietfahrzeug, und dementsprechend über den Vermieter versichert. Die interessiert es nach eigener Aussage nicht, ob da eventuell eine Teilschuld bei jemand anderem liegt, da es sich nicht lohnt. Sie bezahlen den Schaden...

Hat sich also erledigt, trotzdem Danke.

Christian

Die Frage mag jetzt komisch klingen, aber warum ist Der LKW-Fahrer nicht ausgewichen oder hat den anderen einfach überholt? :???:

Die Frage habe ich mir auch gestellt...

Er ist kurz vorher noch nach links ausgewichen, hat den PKW aber noch versetzt getroffen. Er hat wohl überhaupt nicht damit gerechnet, dass da jemand so langsam unterwegs ist und hat, während er von einem anderen LKW überholt wurde, einfach weiter draufgehalten und es erst zu spät erkannt...

@Delos:

Nicht ganz...

  • 2 Wochen später...
warum ist Der LKW-Fahrer nicht ausgewichen oder hat den anderen einfach überholt? :???:

Ging mir mal genauso, als ich nachts auf einer fast leeren Bundesstrasse mit Tempo(mat) 134 auf der rechten Spur dahingegleitet bin. Vor mir fuhr ein PKW extrem!! langsam (ca. 40-50Km/h) über die Auffahrt auf die Bundesstrasse. Irgendwie hatte ich damit nicht gerechnet und ehe ich mich versah klebte ich ihm schon fast in seinem Heck.

Fazit ---> Tod den Schleichern :D

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo --AngryAngel--,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Die StVO sagt eindeutig, daß ohne triftigen Grund nicht so langsam gefahren werden darf, daß der Verkehrsfluss erheblich behindert wird.

Probleme treten bekanntlich immer auf, wenn Fahrzeuge mit sehr gro0en Geschwindigkeitsdifferenzen aufeinander treffen. War halt nicht so schlau auf Polizei zu verzichten.

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